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Be Bo

Ver­si­on 2.1 · Stand: 16.09.2026

Einordnung in die SCCT

In der SCCT ent­spricht dies der Excu­se-Stra­te­gie im Dimi­nish-Clu­ster: Die Orga­ni­sa­ti­on betont feh­len­de Kon­trol­le über äus­se­re Umstän­de (Natur­er­eig­nis­se, höhe­re Gewalt) – Beto­nung feh­len­der Kon­trol­le, nicht feh­len­der Sorgfalt.

Die Stra­te­gie, die Ursa­che eines Pro­blems auf äus­se­re Umstän­de zurück­zu­füh­ren, wird ver­wen­det, um die Ver­ant­wor­tung für eine Kri­se von einem Unter­neh­men weg­zu­len­ken und auf exter­ne Fak­to­ren zu rich­ten. Die­se Stra­te­gie kann effek­tiv sein, birgt jedoch Risi­ken, ins­be­son­de­re wenn sie über­mäs­sig genutzt wird oder nicht gut begrün­det ist. 

Geeignete Situationen

  • Bran­che: Ener­gie, Logi­stik, Land­wirt­schaft. Bran­chen, die stark von exter­nen Fak­to­ren wie Wet­ter, Roh­stoff­prei­sen oder geo­po­li­ti­schen Ereig­nis­sen beein­flusst werden.
  • Kri­sen­typ: Natur­ka­ta­stro­phen, poli­ti­sche Unru­hen, glo­ba­le wirt­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen oder Markt­trends, die das Unter­neh­men stark beeinflussen.
  • Framing: “Die­ses Pro­blem wur­de durch äus­se­re Umstän­de ver­ur­sacht”, “Unser Unter­neh­men hat kei­nen Ein­fluss auf die­se Faktoren”.
  • Ver­ant­wort­lich­keits­zu­schrei­bung: Die Schuld wird auf Natur­er­eig­nis­se, regu­la­to­ri­sche Ände­run­gen oder exter­ne Stö­run­gen geschoben.

Chancen und Gefahren

Chancen

  • Abmil­de­rung der Schuld­zu­wei­sung: Wenn die Ursa­che auf äus­se­re Umstän­de zurück­ge­führt wird, kann das Unter­neh­men die direk­te Ver­ant­wor­tung für die Kri­se mindern.
  • Sym­pa­thie und Ver­ständ­nis: Die­se Stra­te­gie kann dazu bei­tra­gen, Sym­pa­thie von der Öffent­lich­keit und Stake­hol­dern zu gewin­nen, ins­be­son­de­re wenn das Unter­neh­men als Opfer äus­se­rer Kräf­te erscheint.
  • Erklä­rung für das Pro­blem: Die Zuwei­sung der Ursa­che zu äus­se­ren Umstän­den kann eine plau­si­ble Erklä­rung für die Kri­se lie­fern und die öffent­li­che Auf­merk­sam­keit von inter­nen Pro­ble­men ablenken.

Gefahren

  • Man­geln­de Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me: Wenn das Unter­neh­men die Ver­ant­wor­tung voll­stän­dig ablehnt, könn­te dies als Man­gel an Rechen­schafts­pflicht oder als Aus­re­de wahr­ge­nom­men werden.
  • Repu­ta­ti­ons­schä­den: Wenn die Öffent­lich­keit das Unter­neh­men als zu aus­wei­chend oder unver­ant­wort­lich emp­fin­det, kann dies die Repu­ta­ti­on lang­fri­stig schädigen.
  • Ver­trau­ens­ver­lust: Die Stra­te­gie kann das Ver­trau­en beein­träch­ti­gen, wenn sie als Ver­such erscheint, das Aus­mass des Pro­blems oder inter­ne Feh­ler zu verschleiern.
  • Lang­fri­sti­ge Aus­wir­kun­gen: Wenn das Unter­neh­men die Ursa­che auf äus­se­re Umstän­de schiebt, könn­te dies die Not­wen­dig­keit für inter­ne Ver­bes­se­run­gen oder Ände­run­gen in der Unter­neh­mens­füh­rung übersehen.

Die Stra­te­gie, die Ursa­che eines Pro­blems auf äus­se­re Umstän­de zurück­zu­füh­ren, kann effek­tiv sein, wenn sie ange­mes­sen und gut begrün­det ist. Sie soll­te jedoch mit Vor­sicht und Trans­pa­renz ein­ge­setzt wer­den, um das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit nicht zu ver­lie­ren und das Unter­neh­men nicht zu sehr in eine Opfer­rol­le zu drän­gen. Unter­neh­men soll­ten auch sicher­stel­len, dass sie wei­ter­hin Ver­ant­wor­tung für ihre eige­nen Hand­lun­gen über­neh­men und an Ver­bes­se­run­gen arbeiten.

Für die media­le Ver­mitt­lung die­ser Stra­te­gie­fa­mi­lie liegt ein zurück­hal­ten­der Befund vor. Otter­pohl (2019) misst für Stra­te­gien der Min­de­rung in der Bericht­erstat­tung über zwei Lebens­mit­tel­skan­da­le einen schwach nega­ti­ven Zusam­men­hang mit der Dar­stel­lung des betrof­fe­nen Unter­neh­mens, und zwar bei bei­den unter­such­ten Kri­sen­ty­pen (Kor­re­la­ti­on −0,24, Signi­fi­kanz­ni­veau 0,05). Hin­zu kommt ein Befund zur Sicht­bar­keit: Min­de­rungs­stra­te­gien wer­den von Unter­neh­men deut­lich häu­fi­ger ange­wen­det, als sie in Medi­en­bei­trä­gen the­ma­ti­siert wer­den (S. 274, 286 f.). Bemer­kens­wert ist das, weil die situa­ti­ve Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­ons­theo­rie die­se Stra­te­gien für Unfall­kri­sen emp­fiehlt. Die bei­den Mes­sun­gen sind aller­dings nicht deckungs­gleich – die Theo­rie stützt sich auf die Repu­ta­ti­ons­wahr­neh­mung von Anspruchs­grup­pen in Expe­ri­men­ten, die­ser Befund auf die Dar­stel­lung im Medi­en­text –, wes­halb er die Emp­feh­lung nicht auf­hebt, son­dern eine offe­ne Fra­ge mar­kiert. Den Zusam­men­hang zwi­schen Stra­te­gie und media­ler Dar­stel­lung behan­delt der Ein­trag Media­le Rah­mung von Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on.

Bedeutung im KMK-System

In der Bot­schafts­stra­te­gien-Über­sicht des KMK-Systems gehört die­se Stra­te­gie zum Dimi­nish-Clu­ster (Mil­de­rung). Nach den Wenn-Dann-Regeln ist sie bei Unfall­kri­sen ohne Kon­text-Inten­si­vie­rer ange­zeigt; domi­nie­ren Angst-Emo­tio­nen, kommt sie erst nach der Instruk­ti­ons- und Sicher­heits­kom­mu­ni­ka­ti­on zum Zug.

Literatur

Coombs, W. T. (1995). Choo­sing the right words: The deve­lo­p­ment of gui­de­lines for the sel­ec­tion of the “appro­pria­te” cri­sis-respon­se stra­te­gies. Manage­ment Com­mu­ni­ca­ti­on Quar­ter­ly, 8(4), 447–476. https://doi.org/10.1177/0893318995008004003
Coombs, W. T. (2007). Pro­tec­ting orga­nizati­on repu­ta­ti­ons during a cri­sis: The deve­lo­p­ment and appli­ca­ti­on of Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry. Cor­po­ra­te Repu­ta­ti­on Review, 10(3), 163–176. https://doi.org/10.1057/palgrave.crr.1550049
Otter­pohl, M. (2019). Die media­le Rah­mung von Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on: Eine theo­re­ti­sche und empi­ri­sche Unter­su­chung zu Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gien bei Lebens­mit­tel­skan­da­len und ihrer Reso­nanz in den Medi­en [Dis­ser­ta­ti­on, Freie Uni­ver­si­tät Berlin].