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Be Bo

Ver­si­on 2.4 · Stand: 21.09.2026

Die Stra­te­gie, ein Pro­blem abzu­strei­ten oder zu ver­leug­nen, ist eine ris­kan­te Form der Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on: Sie bestrei­tet die Exi­stenz oder das Aus­mass des Sach­ver­halts. Vom Bestrei­ten der eige­nen Ver­ant­wor­tung bei unbe­strit­te­nem Sach­ver­halt ist sie zu tren­nen; die­ses führt der Ein­trag «Schuld zurück­wei­sen, abstrei­ten» (Zei­le 23).

Einordnung in die SCCT

In der SCCT ent­spricht die­se Stra­te­gie der Deni­al-Stra­te­gie im Deny-Clu­ster: Die Orga­ni­sa­ti­on bestrei­tet, dass über­haupt eine Kri­se vor­liegt (Coombs, 2007, S. 170). Räumt sie den Vor­fall ein und bestrei­tet nur ihre eige­ne Ver­wick­lung, liegt die Zurück­wei­sung der Schuld vor. Coombs emp­fiehlt die Stra­te­gien des Deny-Clu­sters für Gerüch­te und für Anfech­tun­gen, in denen Anspruchs­grup­pen der Orga­ni­sa­ti­on ein unan­ge­mes­se­nes Vor­ge­hen vor­wer­fen (rumor and chall­enge cri­ses), und zwar «when pos­si­ble» (Coombs, 2007, S. 173, Leit­li­nie 7). Gerüch­te zählt er zum Vic­tim Clu­ster, Anfech­tun­gen zum Acci­den­tal Clu­ster (S. 168, Tabel­le 1). Das Abstrei­ten setzt vor­aus, dass die Vor­wür­fe tat­säch­lich unbe­grün­det sind; andern­falls droht die Dop­pel­kri­se.

Geeignete Situationen

  • Bran­che: Bran­chen mit hoher Sen­si­bi­li­tät für öffent­li­che Wahr­neh­mung, wie Phar­ma­zeu­ti­ka, Lebens­mit­tel, oder Automobil.
  • Kri­sen­typ: Unbe­grün­de­te Vor­wür­fe, Miss­ver­ständ­nis­se oder Fehl­in­ter­pre­ta­tio­nen, die kei­nen wirk­li­chen Skan­dal verursachen.
  • Framing: “Es gibt kein Pro­blem”, “Einen sol­chen Vor­fall hat es nicht gegeben”.
  • Ver­ant­wort­lich­keits­zu­schrei­bung: Die Ver­ant­wor­tungs­fra­ge stellt sich aus Sicht des Unter­neh­mens nicht, weil es den Sach­ver­halt selbst bestrei­tet oder als Miss­ver­ständ­nis dar­stellt. Wer den Vor­fall ein­räumt und nur die eige­ne Ver­ant­wor­tung bestrei­tet, wählt die Stra­te­gie «Schuld zurück­wei­sen, abstrei­ten»; wer exter­ne Umstän­de als Ursa­che anführt, die Stra­te­gie «Pro­ble­m­ur­sa­che auf äus­se­re Umstän­de zurückführen».

Chancen und Gefahren

Chancen

  • Scha­dens­be­gren­zung: Durch das Abstrei­ten oder Ver­leug­nen kann das Unter­neh­men poten­zi­el­len Scha­den oder nega­ti­ve öffent­li­che Auf­merk­sam­keit reduzieren.
  • Medi­en­kon­trol­le: Wenn das Unter­neh­men erfolg­reich Zwei­fel an der Exi­stenz des Pro­blems weckt, kann dies die Medi­en­be­richt­erstat­tung beein­flus­sen und die Auf­merk­sam­keit ablenken.
  • Zeit­ge­winn: Das Abstrei­ten kann dem Unter­neh­men mehr Zeit ver­schaf­fen, um das Pro­blem intern zu lösen, ohne zusätz­li­chen öffent­li­chen Druck.

Gefahren

  • Ver­trau­ens­ver­lust: Wenn das Pro­blem spä­ter bestä­tigt oder die Täu­schung auf­ge­deckt wird, kann dies zu erheb­li­chem Ver­trau­ens­ver­lust führen.
  • Repu­ta­ti­ons­schä­den: Die Öffent­lich­keit und Medi­en könn­ten das Unter­neh­men als unehr­lich oder unzu­ver­läs­sig wahrnehmen.
  • Juri­sti­sche Kon­se­quen­zen: Abstrei­ten oder Ver­leug­nen kann zu recht­li­chen Pro­ble­men füh­ren, ins­be­son­de­re wenn es um schwer­wie­gen­de Vor­wür­fe oder Ver­ge­hen geht.
  • Image­pro­ble­me: Die­se Stra­te­gie kann das Image des Unter­neh­mens lang­fri­stig beschä­di­gen und zukünf­ti­ge Geschäfts­be­zie­hun­gen beeinträchtigen.

Die Ver­leug­nung eines Pro­blems soll­te mit gros­ser Vor­sicht ver­wen­det wer­den, da die Risi­ken oft die kurz­fri­sti­gen Vor­tei­le über­wie­gen. Unter­neh­men soll­ten sich dar­auf kon­zen­trie­ren, offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on zu pfle­gen und Ver­ant­wort­lich­keit zu über­neh­men, um das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit zu erhalten.

Bedeutung für die Krisenkommunikation (KMK-Bezug)

Zei­le 14 des Bot­schafts­stra­te­gien-Sets, Grup­pe «Deskrip­ti­ves Framing», Deni­al-Clu­ster. Die Stra­te­gie trifft eine Aus­sa­ge über den Sach­ver­halt: dass etwas nicht gesche­hen ist oder nicht das behaup­te­te Aus­mass hat. Das Bestrei­ten der eige­nen Ver­ant­wor­tung bei unbe­strit­te­nem Sach­ver­halt führt das Set als Zei­le 23 in der Grup­pe «Nor­ma­ti­ves Framing». Trägt eine Bot­schaft bei­des nach­ein­an­der vor, wer­den bei­de Zei­len codiert.

Für die Stra­te­gie­wahl gilt STR-K1: Bei gerin­ger und star­ker Ver­ant­wor­tungs­zu­schrei­bung sind Deny-Stra­te­gien aus­ge­schlos­sen. Zuläs­sig ist das Abstrei­ten nach STR-R11 allein bei mini­ma­ler Zuschrei­bung, nament­lich bei Gerüch­ten – und nur, solan­ge die Fak­ten­la­ge es trägt. Wird ein bestrit­te­ner Sach­ver­halt spä­ter belegt, wird die Kom­mu­ni­ka­ti­on selbst zum Vorwurf.

Wird ein bestrit­te­ner Sach­ver­halt spä­ter belegt, ent­steht die pri­mä­re Form der Dop­pel­kri­se: Die kom­mu­ni­ka­ti­ve Hand­lung ist dann nicht Ver­stär­ker eines bestehen­den Pro­blems, son­dern Ursa­che eines zwei­ten. Die Unter­schei­dung der bei­den For­men und ihre Fol­gen für die Ant­wort­stra­te­gie behan­delt der Ein­trag zur Dop­pel­kri­se.

Literatur

Coombs, W. T. (1995). Choo­sing the right words: The deve­lo­p­ment of gui­de­lines for the sel­ec­tion of the “appro­pria­te” cri­sis-respon­se stra­te­gies. Manage­ment Com­mu­ni­ca­ti­on Quar­ter­ly, 8(4), 447–476. https://doi.org/10.1177/0893318995008004003
Coombs, W. T. (2007). Pro­tec­ting orga­nizati­on repu­ta­ti­ons during a cri­sis: The deve­lo­p­ment and appli­ca­ti­on of Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry. Cor­po­ra­te Repu­ta­ti­on Review, 10(3), 163–176. https://doi.org/10.1057/palgrave.crr.1550049
Benoit, W. L. (1997). Image repair dis­cour­se and cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on. Public Rela­ti­ons Review, 23(2), 177–186. https://doi.org/10.1016/S0363-8111(97)90023–0