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Be Bo

Ver­si­on 2.2 · Stand: 16.09.2026

Einordnung in die SCCT

In der SCCT gehört das Zurück­wei­sen von Schuld zum Deny-Clu­ster (Deni­al, Schuld­ab­wehr). Coombs defi­niert die Stra­te­gie Deni­al aller­dings enger – als Bestrei­ten, dass über­haupt eine Kri­se vor­liegt (Coombs, 2007, S. 170); das Zurück­wei­sen der eige­nen Ver­ant­wor­tung bei ein­ge­räum­tem Sach­ver­halt ist nur über die Deny-Hal­tung ins­ge­samt gedeckt, die neben dem Bestrei­ten der Kri­se auch die Zuwei­sung an ande­re umfasst (Coombs, 2010, S. 40). Es zielt dar­auf, jede Ver­bin­dung zwi­schen Orga­ni­sa­ti­on und Kri­se zu kap­pen – trag­fä­hig nur, wenn die Beweis­la­ge dies stützt.

Die Stra­te­gie, die Schuld zurück­zu­wei­sen oder abzu­strei­ten, wird oft genutzt, wenn ein Unter­neh­men von Vor­wür­fen oder Ver­ant­wort­lich­kei­ten ent­la­stet wer­den soll, die es als unge­recht­fer­tigt oder falsch ansieht. Die­se Her­an­ge­hens­wei­se kann wirk­sam sein, birgt aber erheb­li­che Risi­ken, vor allem wenn spä­ter ent­ge­gen­ste­hen­de Bewei­se auftauchen. 

Geeignete Situationen

  • Bran­che: Jede Bran­che kann betrof­fen sein, beson­ders jedoch sol­che, die häu­fig öffent­li­cher Kri­tik aus­ge­setzt sind, wie die che­mi­sche Indu­strie, Phar­ma­zie, Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men oder öffent­li­che Dienste.
  • Kri­sen­typ: Unbe­grün­de­te Vor­wür­fe, fal­sche Anschul­di­gun­gen, irre­füh­ren­de Medi­en­be­rich­te oder poli­tisch moti­vier­te Angriffe.
  • Framing: “Die Vor­wür­fe gegen uns sind unbe­grün­det und nicht durch Fak­ten gestützt”, “Es gibt kei­nen Beweis, dass unser Unter­neh­men in die­se Ange­le­gen­heit ver­wickelt ist”.
  • Ver­ant­wort­lich­keits­zu­schrei­bung: Das Unter­neh­men weist jede Ver­ant­wor­tung von sich und betont sei­ne Unschuld oder die Unrich­tig­keit der Anschuldigungen.

Chancen und Gefahren

Chancen

  • Schutz der Unter­neh­mens­re­pu­ta­ti­on: Durch das Zurück­wei­sen unbe­grün­de­ter Anschul­di­gun­gen kann das Unter­neh­men sei­ne Repu­ta­ti­on ver­tei­di­gen und das Ver­trau­en in sei­ne Mar­ken­in­te­gri­tät bewahren.
  • Ver­mei­dung von Panik: Das Abstrei­ten kann hel­fen, eine unnö­ti­ge Panik oder öffent­li­che Auf­re­gung zu ver­hin­dern, ins­be­son­de­re wenn die Vor­wür­fe spe­ku­la­tiv sind.
  • Stär­kung der Unter­neh­mens­po­si­ti­on: Wenn erfolg­reich, kann die­se Stra­te­gie die Posi­ti­on des Unter­neh­mens stär­ken und es als Opfer fal­scher Anschul­di­gun­gen darstellen.

Gefahren

  • Risi­ko von Gegen­be­wei­sen: Wenn spä­ter Bewei­se auf­tau­chen, die die Vor­wür­fe bestä­ti­gen, kann das frü­he Abstrei­ten zu einem erheb­li­chen Ver­trau­ens­ver­lust und zu Repu­ta­ti­ons­schä­den führen.
  • Öffent­li­ches Miss­trau­en: Wenn die Öffent­lich­keit das Gefühl hat, dass das Unter­neh­men die Wahr­heit ver­birgt, kann dies lang­fri­stig das Ver­trau­en schädigen.
  • Ver­stär­kung der media­len Auf­merk­sam­keit: Das Abstrei­ten kann dazu füh­ren, dass Medi­en und Öffent­lich­keit noch inten­si­ver nach Bewei­sen suchen, was die Kri­se wei­ter eska­lie­ren lässt.
  • Recht­li­che und regu­la­to­ri­sche Kon­se­quen­zen: Wenn das Abstrei­ten als irre­füh­rend oder falsch inter­pre­tiert wird, kann dies zu recht­li­chen oder regu­la­to­ri­schen Mass­nah­men führen.

Die­se Stra­te­gie erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung und soll­te nur ange­wen­det wer­den, wenn das Unter­neh­men sicher ist, dass die Anschul­di­gun­gen tat­säch­lich unbe­grün­det sind und es dies auch bele­gen kann. Trans­pa­renz, Fak­ten­ba­sie­rung und eine pro­ak­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie sind ent­schei­dend, um das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit zu bewah­ren und die Inte­gri­tät des Unter­neh­mens zu schützen.

Bedeutung für die Krisenkommunikation (KMK-Bezug)

Zei­le 23 des Bot­schafts­stra­te­gien-Sets, Grup­pe «Nor­ma­ti­ves Framing», Deni­al-Clu­ster. Sie besetzt das unte­re Ende der Ska­la, deren mitt­le­re Stu­fe Zei­le 24 (Mit­schuld ein­ge­ste­hen) und deren obe­res Ende Zei­le 25 (Haupt­schuld ein­ge­ste­hen) bil­den. Die drei Zei­len sind kei­ne Gra­de der­sel­ben Aus­sa­ge, son­dern drei ver­schie­de­ne Aus­sa­gen über die eige­ne Rolle.

Von Zei­le 14 unter­schei­det sie die Ebe­ne: Jene bestrei­tet den Sach­ver­halt, die­se die Zurech­nung. Von den Zei­len 26 und 27 unter­schei­det sie das Feh­len eines Ersatz­ver­ant­wort­li­chen – wer die Schuld wei­ter­reicht, weist sie nicht bloss zurück.

Für die Stra­te­gie­wahl gilt STR-K1: Bei gerin­ger und star­ker Ver­ant­wor­tungs­zu­schrei­bung sind Deny-Stra­te­gien aus­ge­schlos­sen. Zuläs­sig ist die Zurück­wei­sung nach STR-R11 allein bei mini­ma­ler Zuschrei­bung, also bei Gerüch­ten und unbe­grün­de­ten Anschul­di­gun­gen – und auch dort nur, solan­ge die Beweis­la­ge sie trägt. Eine wider­leg­te Zurück­wei­sung erzeugt die Dop­pel­kri­se, weil die Kom­mu­ni­ka­ti­on selbst zum Vor­wurf wird.

Literatur

Coombs, W. T. (1995). Choo­sing the right words: The deve­lo­p­ment of gui­de­lines for the sel­ec­tion of the “appro­pria­te” cri­sis-respon­se stra­te­gies. Manage­ment Com­mu­ni­ca­ti­on Quar­ter­ly, 8(4), 447–476. https://doi.org/10.1177/0893318995008004003
Coombs, W. T. (2007). Pro­tec­ting orga­nizati­on repu­ta­ti­ons during a cri­sis: The deve­lo­p­ment and appli­ca­ti­on of Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry. Cor­po­ra­te Repu­ta­ti­on Review, 10(3), 163–176. https://doi.org/10.1057/palgrave.crr.1550049
Coombs, W. T. (2010). Para­me­ters for cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on. In W. T. Coombs & S. J. Holl­aday (Hrsg.), The hand­book of cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on (S. 17–53). Wiley-Black­well. https://doi.org/10.1002/9781444314885.ch1
Benoit, W. L. (1997). Image repair dis­cour­se and cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on. Public Rela­ti­ons Review, 23(2), 177–186. https://doi.org/10.1016/S0363-8111(97)90023–0