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Be Bo

Ver­si­on 2.0 · Stand: 03.09.2026

Die Orga­ni­sa­ti­on über­nimmt die Ver­ant­wor­tung für die Kri­se, ohne Aus­flüch­te und ohne Schuld­ab­wehr. Sie benennt ihre eige­ne Rol­le, bevor ande­re sie ihr zuschrei­ben, und stellt sich der Fra­ge nach den Kon­se­quen­zen, statt sie an Drit­te, an Umstän­de oder an ein lau­fen­des Ver­fah­ren weiterzureichen.

Abgrenzung: Verantwortung ist nicht Schuld

Die Stra­te­gie wird regel­mäs­sig mit dem Schuld­ein­ge­ständ­nis ver­wech­selt. Sie ist etwas ande­res. Schuld ist rück­wärts­ge­wandt und bezieht sich auf die Ver­ur­sa­chung; Ver­ant­wor­tung ist vor­wärts­ge­wandt und bezieht sich auf die Bewäl­ti­gung. Eine Orga­ni­sa­ti­on kann die Ver­ant­wor­tung für die Behe­bung eines Scha­dens über­neh­men, den sie nicht ver­ur­sacht hat – und genau das ist der prak­tisch häu­fig­ste Fall.

Die­se Unter­schei­dung ist auch juri­stisch von Belang: Sie erlaubt eine hoch akkom­mo­da­tive Kom­mu­ni­ka­ti­on, ohne die Haf­tungs­fra­ge zu prä­ju­di­zie­ren. Damit ist die Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me die Stra­te­gie, die den in der Pra­xis chro­ni­schen Kon­flikt zwi­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ab­tei­lung und Rechts­dienst am ehe­sten entschärft.

Einordnung in die SCCT

Die Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me liegt im Rebuild-Clu­ster der Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry, ohne mit einer der bei­den dor­ti­gen SCCT-Stra­te­gien – Apo­lo­gy und Com­pen­sa­ti­on – zusam­men­zu­fal­len: Sie ist die Hal­tung, aus der bei­de her­vor­ge­hen. Empi­risch bemer­kens­wert ist der Befund von Coombs und Holl­aday (2008): Für die Repu­ta­ti­ons­wir­kung war es uner­heb­lich, ob die Orga­ni­sa­ti­on sich ent­schul­dig­te, ent­schä­dig­te oder Mit­ge­fühl aus­drück­te – deut­lich schlech­ter schnitt allein die rei­ne Sach­in­for­ma­ti­on ab. Es ist dem­nach die zuge­wand­te Hal­tung, die wirkt, nicht die spe­zi­fi­sche For­mel. Der Befund stammt aus einem Sze­na­rio mit gerin­ger bis mitt­le­rer Ver­ant­wor­tungs­zu­schrei­bung; für Kri­sen mit hoher Zuschrei­bung ist er nicht geprüft.

Zur Anwen­dung hält Coombs (2007, Tabel­le 3) zwei Leit­li­ni­en bereit, die häu­fig ver­kürzt wie­der­ge­ge­ben wer­den. Rebuild-Stra­te­gien sind bei Kri­sen mit hoher Ver­ant­wor­tungs­zu­schrei­bung – den ver­meid­ba­ren Kri­sen – immer ange­zeigt; bei Unfall­kri­sen mit gerin­ger Zuschrei­bung sind sie es eben­falls, sobald ein inten­si­vie­ren­der Fak­tor hin­zu­tritt, also eine Kri­sen­ge­schich­te gleich­ar­ti­ger Vor­fäl­le oder eine bela­ste­te Bezie­hungs­re­pu­ta­ti­on. Die ver­brei­te­te Kurz­for­mel, Rebuild sei den Kri­sen mit hoher Zuschrei­bung vor­be­hal­ten, trifft dem­nach nicht zu.

Geeignete Situationen

  • Kri­sen­typ: alle. Die Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me ist die ein­zi­ge Stra­te­gie des Sets, die in kei­nem Kri­sen­typ kon­tra­in­di­ziert ist – ihr Umfang vari­iert, nicht ihre Zulässigkeit.
  • Zeit­punkt: früh. Ihr Wert sinkt mit jedem Tag, an dem sie hät­te erfol­gen können.
  • Vor­aus­set­zung: die Fähig­keit, das Zuge­sag­te auch zu lei­sten. Eine über­nom­me­ne und danach nicht ein­ge­lö­ste Ver­ant­wor­tung ist schäd­li­cher als keine.
  • Framing: «Wir tra­gen die Ver­ant­wor­tung dafür, dass das nicht wie­der geschieht», nicht «Wir bedau­ern, dass es zu Unan­nehm­lich­kei­ten gekom­men ist».

Chancen und Gefahren

Chan­cen: Sie been­det die Zuschrei­bungs­de­bat­te, statt sie zu ver­län­gern, und ent­zieht der Bericht­erstat­tung ihren pro­duk­tiv­sten Stoff – den Ver­dacht des Aus­wei­chens. Sie ist die Vor­aus­set­zung jeder Erneue­rungs­er­zäh­lung (sie­he Dis­cour­se of Rene­wal). Und sie wirkt auf die eige­ne Orga­ni­sa­ti­on: Mit­ar­bei­ten­de lesen an ihr ab, ob die Füh­rung zu ihren Zusa­gen steht.

Gefah­ren: Recht­li­che Expo­si­ti­on, wenn Ver­ant­wor­tung als Schuld­an­er­kennt­nis for­mu­liert wird. Über­deh­nung, wenn eine Orga­ni­sa­ti­on Ver­ant­wor­tung für Vor­gän­ge über­nimmt, die sie nicht beein­flus­sen kann – das wirkt ent­we­der unglaub­wür­dig oder pro­du­ziert Zusa­gen, die schei­tern. Und Wir­kungs­lo­sig­keit ohne sicht­ba­res Han­deln: Ohne die Mass­nah­men, die ihr fol­gen müs­sen, bleibt sie eine Sprech­hand­lung und wird als sol­che erkannt.

Der Zeitpunkt: wer selbst offenlegt, wird anders gehört

Die Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me hat einen Zwil­ling auf der Zeit­ach­se. Arpan und Roskos-Ewold­sen (2005) haben expe­ri­men­tell geprüft, was geschieht, wenn eine Orga­ni­sa­ti­on eine Kri­se selbst offen­legt, statt sie offen­le­gen zu las­sen – in der eng­lisch­spra­chi­gen For­schung als ste­al­ing thun­der geführt. Die Selbst­of­fen­le­gung erhöh­te die zuge­schrie­be­ne Glaub­wür­dig­keit und senk­te die wahr­ge­nom­me­ne Schwe­re des Vorfalls.

Claeys und Cau­berg­he (2012) haben den Befund erwei­tert und dabei etwas gefun­den, das für die Stra­te­gie­wahl unbe­quem ist: Leg­te die Orga­ni­sa­ti­on selbst offen, mach­te die anschlies­send gewähl­te Reak­ti­ons­stra­te­gie kei­nen mess­ba­ren Unter­schied mehr; erst bei Offen­le­gung durch Drit­te schlug die zuge­wand­te Ant­wort gegen­über der blos­sen Sach­in­for­ma­ti­on durch. Ver­mit­telt wur­de die Wir­kung voll­stän­dig über die Glaub­wür­dig­keit der Orga­ni­sa­ti­on. Bei­de Befun­de stam­men aus Expe­ri­men­ten mit fik­ti­ven Sze­na­ri­en und sind auf rea­le Kri­sen­ver­läu­fe nicht ohne Wei­te­res übertragbar.

Für die Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me heisst das zwei­er­lei. Erstens ist sie am wirk­sam­sten, wo sie noch frei­wil­lig aus­sieht – der Punkt, an dem die Orga­ni­sa­ti­on als Erste spricht, ist auch der Punkt, an dem ihre Hal­tung noch als Hal­tung gele­sen wird und nicht als Reak­ti­on auf Druck. Zwei­tens erklärt sich dar­aus, war­um sie mit jedem Tag an Wert ver­liert: Nicht der Inhalt der Aus­sa­ge ändert sich, son­dern ihre Zuschrei­bung. Wer nach der Ent­hül­lung Ver­ant­wor­tung über­nimmt, über­nimmt sie erkenn­bar des­halb, weil er ent­hüllt wor­den ist.

Zwei Fälle

Tylenol 1982: Verantwortung ohne Verursachung

Ende Sep­tem­ber 1982 star­ben im Gross­raum Chi­ca­go sie­ben Men­schen, nach­dem sie Extra-Strength Tylenol ein­ge­nom­men hat­ten. Unbe­kann­te hat­ten den Kap­sel­in­halt im Detail­han­del durch Kali­um­zya­nid ersetzt; ein Pro­duk­ti­ons- oder Pro­dukt­feh­ler des Her­stel­lers lag nicht vor, und die Täter­schaft ist bis heu­te unge­klärt. John­son & John­son rief den­noch rund 31 Mil­lio­nen Packun­gen zurück – nach dama­li­ger Dar­stel­lung der gröss­te Kon­sum­gü­ter­rück­ruf der ame­ri­ka­ni­schen Geschich­te – und brach­te das Prä­pa­rat nach rund zwei Mona­ten in mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Ver­packung wie­der auf den Markt.

Der Fall ist der Muster­fall der hier beschrie­be­nen Stra­te­gie, und zwar aus einem Grund, der in der popu­lä­ren Nach­er­zäh­lung meist unter­geht: Das Unter­neh­men über­nahm nicht die Schuld, weil es kei­ne hat­te, son­dern die Ver­ant­wor­tung für die Bewäl­ti­gung. Die Tren­nung, die der vor­an­ge­hen­de Abschnitt begriff­lich voll­zieht, ist hier eine Tat­sa­che des Falls. Zur Vor­sicht mahnt aller­dings die Über­trag­bar­keit: Die ver­gleichs­wei­se kla­re Zuschrei­bung an einen exter­nen Täter ist sel­ten, und der Fall wird in der Fach­li­te­ra­tur seit Jahr­zehn­ten als Erfolgs­ge­schich­te wei­ter­ge­reicht, ohne dass die dama­li­gen Markt­be­din­gun­gen mit­ge­führt würden.

PostAuto 2018: die Verantwortungserklärung und ihre Frist

Am 6. Febru­ar 2018 mach­te das Bun­des­amt für Ver­kehr die Ergeb­nis­se sei­ner Revi­si­on bei Post­Au­to Schweiz öffent­lich: Erträ­ge aus dem sub­ven­tio­nier­ten regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr waren umge­bucht wor­den, sodass zwi­schen 2007 und 2015 Sub­ven­tio­nen von 78,3 Mil­lio­nen Fran­ken zu Unrecht bezo­gen wur­den. Die Post zahl­te gestützt auf eine Rah­men­ver­ein­ba­rung vom 21. Sep­tem­ber 2018 ins­ge­samt 188,1 Mil­lio­nen Fran­ken an Bund, Kan­to­ne und Gemein­den zurück; die Kanz­lei Kel­ler­hals Car­rard erstell­te die Untersuchungsberichte.

Kom­mu­ni­ka­tiv ist der Fall lehr­reich, weil er die Gren­ze der Stra­te­gie zeigt. Kon­zern­lei­te­rin Susan­ne Ruoff erklär­te am Tag der Auf­deckung, sie über­neh­me die Gesamt­ver­ant­wor­tung, bestritt zugleich Kennt­nis der Buchun­gen und ver­wies auf die Kon­troll­sy­ste­me. Ihr Rück­tritt erfolg­te am 10. Juni 2018, nach Vor­lie­gen des Unter­su­chungs­be­richts – vier Mona­te nach der Erklä­rung. Die erklär­te Ver­ant­wor­tung und die getra­ge­ne Kon­se­quenz fie­len damit sicht­bar aus­ein­an­der, und die Bericht­erstat­tung hat­te in der Zwi­schen­zeit Anlass, die Erklä­rung an der Kon­se­quenz zu mes­sen. Das ist der prak­ti­sche Kern der wei­ter oben genann­ten Gefahr: Eine Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me, der die Hand­lung nicht folgt, wird nicht als Hal­tung gele­sen, son­dern als Formel.

Bedeutung für die Krisenkommunikation (KMK-Bezug)

Zei­le 6 des Bot­schafts­stra­te­gien-Sets, Rebuild-Clu­ster. Sie ist mit den Zei­len 29 (Ent­schä­di­gung), 30 (tech­nisch-wirt­schaft­li­che Mass­nah­men) und 28 (Unter­su­chungs­gre­mi­um) eng ver­bun­den: Jene sind die Hand­lun­gen, auf die sich die hier erklär­te Hal­tung stüt­zen muss. Abgren­zung nach unten: Zei­le 24 (Mit­schuld ein­ge­ste­hen) und Zei­le 25 (Haupt­schuld ein­ge­ste­hen) spre­chen über die Ver­ur­sa­chung, Zei­le 6 über die Bewältigung.

Literatur

Arpan, L. M., & Roskos-Ewold­sen, D. R. (2005). Ste­al­ing thun­der: Ana­ly­sis of the effects of proac­ti­ve dis­clo­sure of cri­sis infor­ma­ti­on. Public Rela­ti­ons Review, 31(3), 425–433. https://doi.org/10.1016/j.pubrev.2005.05.003
Claeys, A.-S., & Cau­berg­he, V. (2012). Cri­sis respon­se and cri­sis timing stra­te­gies, two sides of the same coin. Public Rela­ti­ons Review, 38(1), 83–88. https://doi.org/10.1016/j.pubrev.2011.09.001
Coombs, W. T. (2007). Pro­tec­ting orga­nizati­on repu­ta­ti­ons during a cri­sis: The deve­lo­p­ment and appli­ca­ti­on of Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry. Cor­po­ra­te Repu­ta­ti­on Review, 10(3), 163–176. https://doi.org/10.1057/palgrave.crr.1550049
Coombs, W. T. (2010). Para­me­ters for cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on. In W. T. Coombs & S. J. Holl­aday (Hrsg.), The hand­book of cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on (S. 17–53). Wiley-Black­well.
Coombs, W. T., & Holl­aday, S. J. (2008). Com­pa­ring apo­lo­gy to equi­va­lent cri­sis respon­se stra­te­gies: Cla­ri­fy­ing apology’s role and value in cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on. Public Rela­ti­ons Review, 34(3), 252–257. https://doi.org/10.1016/j.pubrev.2008.04.001