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Be Bo

Ver­si­on 1.0 · Stand: 15.08.2026

Die Orga­ni­sa­ti­on räumt ein, die Kri­se mit­ver­ur­sacht oder nicht ver­hin­dert zu haben, ohne die vol­le Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Ein­ge­stan­den wird ein Ver­säum­nis – ein über­se­he­ner Hin­weis, eine unter­las­se­ne Prü­fung, eine zu spät getrof­fe­ne Ent­schei­dung –, nicht ein Vorsatz.

Die mittlere Stufe einer dreiteiligen Skala

Der Ein­trag schliesst die Lücke in der Mit­te einer Ska­la, deren bei­de Enden bereits belegt sind:

Stu­feStra­te­gieClu­ster
Zurück­wei­sungSchuld zurück­wei­sen, abstreitenDeni­al
Teil­ein­ge­ständ­nisMit­schuld ein­ge­ste­hen (Fahr­läs­sig­keit)Dimi­nish
Voll­ein­ge­ständ­nisHaupt­schuld ein­ge­ste­hen, um Ver­ge­bung bittenRebuild

Die drei Stu­fen sind nicht drei Gra­de der­sel­ben Aus­sa­ge, son­dern drei ver­schie­de­ne Aus­sa­gen über die eige­ne Rol­le. Das mitt­le­re Ein­ge­ständ­nis ist dabei das anspruchs­voll­ste, weil es zwei Din­ge gleich­zei­tig behaup­ten muss: dass etwas ver­säumt wur­de und dass das Ver­säum­nis den Scha­den nicht allein erklärt. Wird die zwei­te Hälf­te zu stark betont, kippt die Bot­schaft in die Recht­fer­ti­gung; wird die erste zu stark betont, ist sie fak­tisch ein Voll­ein­ge­ständ­nis mit den ent­spre­chen­den Folgen.

Einordnung in die SCCT

Die Zuord­nung zum Dimi­nish-Clu­ster der SCCT folgt der Funk­ti­on, nicht dem Wort­laut: Das Ein­ge­ständ­nis dient hier der Begren­zung der zuge­schrie­be­nen Ver­ant­wor­tung. Coombs (1995) ord­net sol­che Reak­tio­nen zwi­schen Excu­se und Mor­ti­fi­ca­ti­on ein. Zu beach­ten ist die Regel aus dem Wenn-Dann-Regel­werk: Dimi­nish ist bei hoher Zuschrei­bung kon­tra­in­di­ziert. Wer eine Absichts­kri­se mit einem Fahr­läs­sig­keits­ein­ge­ständ­nis beant­wor­tet, wählt eine Stu­fe zu tief – die Öffent­lich­keit liest das als Ver­harm­lo­sung, und die Reak­ti­on fällt här­ter aus als ohne Eingeständnis.

Geeignete Situationen

  • Kri­sen­typ: Unfall­kri­sen mit erkenn­ba­rem Orga­ni­sa­ti­ons­an­teil; Fäl­le, in denen War­nun­gen doku­men­tiert vorlagen.
  • Vor­aus­set­zung: Das Ver­säum­nis ist beleg­bar und begrenzt. Ein Ein­ge­ständ­nis «auf Ver­dacht» eröff­net eine Debat­te, die die Orga­ni­sa­ti­on nicht mehr steuert.
  • Framing: «Wir haben die Hin­wei­se der Fach­ab­tei­lung nicht ernst genug genom­men» – die kon­kre­te Benen­nung des Ver­säum­nis­ses trägt die Glaub­wür­dig­keit der gan­zen Botschaft.
  • Nicht geeig­net bei Vor­satz, bei hoher Zuschrei­bung und bei Per­so­nen­scha­den. Dort wirkt das Teil­ein­ge­ständ­nis als Rela­ti­vie­rung gegen­über Opfern.

Chancen und Gefahren

Chan­cen: Es nimmt der Recher­che den Ertrag – ein selbst benann­tes Ver­säum­nis ist kei­ne Ent­hül­lung mehr. Es wirkt glaub­wür­di­ger als die voll­stän­di­ge Zurück­wei­sung und ist bil­li­ger als das Voll­ein­ge­ständ­nis. Und es lässt Raum für die Dar­stel­lung der Mass­nah­men, die aus dem Ver­säum­nis gezo­gen wurden.

Gefah­ren: Die Sala­mi­tak­tik – jedes wei­te­re auf­ge­deck­te Ver­säum­nis ent­wer­tet das ein­ge­stan­de­ne rück­wir­kend und erzeugt den Ein­druck, es sei nur zuge­ge­ben wor­den, was ohne­hin bekannt war. Die fal­sche Stu­fe (sie­he oben). Die recht­li­che Ver­wert­bar­keit eines doku­men­tier­ten Fahr­läs­sig­keits­ein­ge­ständ­nis­ses. Und der Zwi­schen­raum-Effekt: Ein Teil­ein­ge­ständ­nis befrie­digt weder jene, die eine Zurück­wei­sung erwar­ten, noch jene, die eine Ent­schul­di­gung verlangen.

Bedeutung für die Krisenkommunikation (KMK-Bezug)

Zei­le 24 des Bot­schafts­stra­te­gien-Sets, Dimi­nish-Clu­ster. Mit die­sem Ein­trag ist die nor­ma­ti­ve Ach­se des Sets voll­stän­dig besetzt: Der bestehen­de Ein­trag «Schuld zurück­wei­sen, abstrei­ten» erhält sei­ne Ent­spre­chung in der Tabel­le, das Teil­ein­ge­ständ­nis sei­nen Ein­trag. Die Abgren­zung zur deskrip­ti­ven Ach­se bleibt zu wah­ren: Zei­le 14 bestrei­tet das Pro­blem, die Zurück­wei­sung bestrei­tet die Schuld.

Literatur

Benoit, W. L. (1997). Image repair dis­cour­se and cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on. Public Rela­ti­ons Review, 23(2), 177–186. https://doi.org/10.1016/S0363-8111(97)90023–0
Coombs, W. T. (1995). Choo­sing the right words: The deve­lo­p­ment of gui­de­lines for the sel­ec­tion of the «appro­pria­te» cri­sis-respon­se stra­te­gies. Manage­ment Com­mu­ni­ca­ti­on Quar­ter­ly, 8(4), 447–476. https://doi.org/10.1177/0893318995008004003