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Be Bo

Ver­si­on 3.0 · Stand: 25.09.2026

Die Orga­ni­sa­ti­on führt die Kri­se auf inter­nes Han­deln oder Ent­schei­den zurück – eine Fehl­be­rech­nung, eine fal­sche Bedie­nung, einen Pla­nungs­feh­ler –, ohne die han­deln­den Per­so­nen dafür mora­lisch ver­ant­wort­lich zu machen. Die Aus­sa­ge beschreibt eine Ursa­che, kei­ne Schuld, und die Orga­ni­sa­ti­on bleibt ihr Absen­der: «Bei uns hat eine Fehl­be­rech­nung zur Ver­zö­ge­rung geführt.»

Ursache und Schuld: zwei Ebenen

Eine Kri­sen­bot­schaft kann zwei ver­schie­de­ne Fra­gen beant­wor­ten: was die Kri­se aus­ge­löst hat, und wer sie zu ver­ant­wor­ten hat. Das KMK-System trennt die bei­den Fra­gen und ord­net sie ver­schie­de­nen Ebe­nen zu. Die Dar­stel­lung der Ursa­che gehört zum deskrip­ti­ven Framing, die Zuwei­sung von Ver­ant­wor­tung zum nor­ma­ti­ven. Die hier beschrie­be­ne Stra­te­gie bleibt auf der ersten Ebe­ne. Sie sagt, dass ein inter­ner Feh­ler die Kri­se ver­ur­sacht hat; sie sagt nicht, dass jemand dafür zu tadeln ist.

Die Tren­nung ist nicht spitz­fin­dig. «Die Ursa­che war eine Fehl­be­die­nung» und «der Mit­ar­bei­ter hat ver­sagt» benen­nen das­sel­be Ereig­nis, geben dem Publi­kum aber ver­schie­de­ne Fra­gen auf. Die erste Aus­sa­ge lädt zur Fra­ge ein, wie die Orga­ni­sa­ti­on sol­che Feh­ler künf­tig ver­hin­dert. Die zwei­te ver­schiebt die Auf­merk­sam­keit auf eine Per­son und lädt zur Fra­ge ein, war­um die Orga­ni­sa­ti­on sie nicht bes­ser geführt hat.

Aus­sa­geEbe­neStra­te­gie im Set
«Das Hoch­was­ser hat den Pro­duk­ti­ons­aus­fall ausgelöst.»Ursa­che, externPro­ble­m­ur­sa­che auf äus­se­re Umstän­de zurückführen
«Ein tech­ni­scher Defekt führ­te zum Stromausfall.»Ursa­che, intern, technischPro­blem als inter­nen Unfall oder inter­ne Stö­rung darstellen
«Eine Fehl­be­rech­nung in der Pla­nung hat zur Ver­zö­ge­rung geführt.»Ursa­che, intern, menschlichdie­se Strategie
«Ein Mit­ar­bei­ter ist schuld; er wur­de freigestellt.»Schuld, internOrga­ni­sa­ti­ons­in­ter­ne Orga­ne oder Per­so­nen beschuldigen
«Wir tra­gen die Ver­ant­wor­tung für die­sen Fehler.»Ver­ant­wor­tung, eigeneVer­ant­wor­tungs­über­nah­me

Einordnung in die SCCT

Die Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry kennt für die blos­se Ursa­chen­be­nen­nung kei­ne eige­ne Stra­te­gie, und das Bot­schafts­stra­te­gien-Set ord­net sie des­halb kei­nem Clu­ster zu. Für die Wir­kung ist die SCCT den­noch auf­schluss­reich. Coombs (2007, S. 168, Tabel­le 1) führt Unfäl­le und Pro­dukt­schä­den, die auf mensch­li­ches Ver­sa­gen zurück­ge­hen, im Clu­ster der ver­meid­ba­ren Kri­sen (pre­ven­ta­ble), also bei star­ker Ver­ant­wor­tungs­zu­schrei­bung. Wer mensch­li­ches Ver­sa­gen als Ursa­che nennt, lie­fert damit selbst das Merk­mal, das die Kri­se in die­sen Clu­ster verschiebt.

Dar­aus folgt der Unter­schied zur exter­nen Ursa­che. Wer ein Natur­er­eig­nis oder einen äus­se­ren Umstand als Aus­lö­ser benennt, min­dert die Zuschrei­bung, und die Stra­te­gie gehört dort zu Dimi­nish. Wer einen inter­nen Feh­ler benennt, min­dert sie nicht, er hebt sie eher an. Die Aus­sa­ge ist ehr­lich und oft unver­meid­lich, aber sie ist kein Entlastungsargument.

Chancen und Gefahren

Chancen

  • Sach­lich­keit: Eine nüch­ter­ne Ursa­chen­be­nen­nung ist über­prüf­bar und damit glaub­wür­dig, gera­de wenn sie früh erfolgt.
  • Schutz der Mit­ar­bei­ten­den: Die Orga­ni­sa­ti­on stellt sich vor die Han­deln­den, statt sie preis­zu­ge­ben. Das schont Moral und Loya­li­tät des Personals.
  • Anschluss an Kor­rek­tur­mass­nah­men: Wer die Ursa­che benennt, kann im sel­ben Zug sagen, wie der Feh­ler künf­tig ver­hin­dert wird. Das öff­net den Weg zur Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me und zu struk­tu­rel­len Korrekturen.

Gefahren

  • Hal­bes Ein­ge­ständ­nis: Wer eine inter­ne Ursa­che nennt und danach kei­ne Ver­ant­wor­tung über­nimmt, bestä­tigt die Zuschrei­bung, ohne sie auf­zu­fan­gen. Die Aus­sa­ge wirkt dann aus­wei­chend. Sie braucht in der Regel eine Fort­set­zung: Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me oder das Ein­ge­ständ­nis einer Mitschuld.
  • Kip­pen in die Schuld­zu­wei­sung: Die Gren­ze zur Schuld­zu­wei­sung ver­läuft in der Wort­wahl. Wer von «Fehl­ver­hal­ten» spricht, eine Per­son nament­lich nennt oder eine Per­so­nal­mass­nah­me ankün­digt, weist Schuld zu, auch wenn er nur eine Ursa­che nen­nen wollte.
  • Ein­zel­feh­ler statt System­feh­ler: Wer einen ein­zel­nen mensch­li­chen Feh­ler nennt, wo die Ursa­che in Abläu­fen, Auf­sicht oder Aus­bil­dung liegt, ver­deckt die struk­tu­rel­le Ursa­che. Das rächt sich, sobald eine Unter­su­chung sie freilegt.

Formulierungen

  • Ursa­che benannt: «Bei der Pla­nung ist eine Fehl­be­rech­nung pas­siert. Sie hat zur Ver­zö­ge­rung geführt.»
  • Ursa­che benannt, Ver­ant­wor­tung über­nom­men: «Eine Fehl­be­rech­nung in unse­rer Pla­nung hat zur Ver­zö­ge­rung geführt. Dafür tra­gen wir die Ver­ant­wor­tung, und wir haben die Prüf­schrit­te angepasst.»
  • Bereits Schuld­zu­wei­sung: «Ein Mit­ar­bei­ter hat sich ver­rech­net und wur­de von sei­nen Auf­ga­ben entbunden.»

Bedeutung für die Krisenkommunikation (KMK-Bezug)

Im Bot­schafts­stra­te­gien-Set steht die Stra­te­gie als Zei­le 19 in der Grup­pe Deskrip­ti­ves Framing, ohne SCCT-Clu­ster (seit 25.09.2026; vor­her als «Fehl­ver­hal­ten im Unter­neh­men dekla­rie­ren» mit Clu­ster Rebuild). Codiert wird sie nach drei Prüf­fra­gen. Wird die han­deln­de Per­son bewer­tet oder sank­tio­niert, oder grenzt sich die Orga­ni­sa­ti­on von ihr ab, gilt die Schuld­zu­wei­sung (Zei­le 27). Über­nimmt die Orga­ni­sa­ti­on für den Feh­ler Ver­ant­wor­tung, wird zusätz­lich Zei­le 6 oder 24 codiert. Wird nur die Ursa­che genannt, und die Orga­ni­sa­ti­on bleibt Absen­der, gilt Zei­le 19.

Für die Stra­te­gie­ent­wick­lung folgt dar­aus eine Kohä­renz­re­gel: Eine inter­ne Ursa­che wird nicht allein kom­mu­ni­ziert, son­dern mit einer Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me oder einer Kor­rek­tur­mass­nah­me ver­bun­den. Für die Ana­ly­se ist zu beach­ten, dass Codie­run­gen vor dem 25.09.2026 unter Zei­le 19 auch Schuld­zu­wei­sun­gen ent­hal­ten können.

Literatur

Coombs, W. T. (2007). Pro­tec­ting orga­nizati­on repu­ta­ti­ons during a cri­sis: The deve­lo­p­ment and appli­ca­ti­on of Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry. Cor­po­ra­te Repu­ta­ti­on Review, 10(3), 163–176. https://doi.org/10.1057/palgrave.crr.1550049