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Be Bo

Ver­si­on 1.0 · Stand: 15.08.2026

Die Orga­ni­sa­ti­on setzt eine Unter­su­chungs­kom­mis­si­on, eine exter­ne Prüf­stel­le oder eine Task Force ein und macht die­sen Schritt öffent­lich. Kom­mu­ni­ziert wird nicht ein Befund, son­dern ein Ver­fah­ren – und die Bereit­schaft, des­sen Ergeb­nis gegen sich gel­ten zu lassen.

Abgrenzung zum Vertrösten

Die Stra­te­gie ist von Zei­le 20 (auf spä­te­re Ursa­chen­auf­klä­rung ver­trö­sten) zu tren­nen, und die Tren­nung ist hei­kel, weil bei­de den­sel­ben Satz ent­hal­ten kön­nen. Das Unter­schei­dungs­merk­mal ist nicht die For­mu­lie­rung, son­dern die Verbindlichkeit:

Ver­trö­sten (Zei­le 20)Gre­mi­um (Zei­le 28)
Gegen­standHin­weis auf lau­fen­de Abklärungbenann­tes Gre­mi­um mit Auftrag
Prüf­barneinja – Zusam­men­set­zung, Man­dat, Frist
Unab­hän­gig­keitoffenkon­sti­tu­tiv
Funk­ti­onZeit­ge­winncor­rec­ti­ve action
Clu­sterkein SCCT-Clu­sterRebuild

Codier­re­gel: Zei­le 28 nur codie­ren, wenn min­de­stens zwei der drei Anga­ben – Gre­mi­um, Man­dat, Frist – kon­kret genannt sind. Feh­len sie, liegt Ver­trö­sten vor. Ohne die­se Schwel­le wan­dert jede Ver­trö­stung in den Rebuild-Clu­ster, und die Clu­ster­zu­ord­nung ver­liert ihren Wert.

Damit hängt auch die Clu­ster­zu­ord­nung selbst zusam­men: Die Ein­ord­nung als Rebuild ist Aus­le­gung, nicht Able­sung – eine Unter­su­chungs­kom­mis­si­on ist cor­rec­ti­ve action, aber eine, deren Ergeb­nis noch aussteht. 🔴

Geeignete Situationen

  • Kri­sen­typ: Fäl­le mit unkla­rer Ursa­che und erheb­li­cher Fall­hö­he; Vor­wür­fe gegen die Füh­rung, bei denen die Orga­ni­sa­ti­on in eige­ner Sache nicht glaub­wür­dig ermit­teln kann.
  • Vor­aus­set­zung: tat­säch­li­che Unab­hän­gig­keit des Gre­mi­ums und die Bereit­schaft, das Ergeb­nis zu ver­öf­fent­li­chen. Bei­des wird geprüft werden.
  • Framing: «Eine von uns unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on unter Lei­tung von X prüft bis Ende Q3 und wird ihren Bericht veröffentlichen.»

Chancen und Gefahren

Chan­cen: Sie ver­la­gert die Beweis­füh­rung an eine Instanz, der mehr geglaubt wird als der Orga­ni­sa­ti­on selbst. Sie struk­tu­riert die Nach­kri­sen­pha­se und gibt der Bericht­erstat­tung einen Ter­min statt eines Ver­dachts. Und sie ist eine der weni­gen Hand­lun­gen, die auch bei unge­klär­ter Schuld­fra­ge sofort mög­lich sind.

Gefah­ren: Der Ver­dacht des Fei­gen­blatts, sobald das Gre­mi­um orga­ni­sa­ti­ons­nah besetzt oder sein Man­dat eng zuge­schnit­ten ist. Der Kon­troll­ver­lust: Ein unab­hän­gi­ges Gre­mi­um kann zu einem Ergeb­nis kom­men, das die Orga­ni­sa­ti­on nicht woll­te – wer die Ver­öf­fent­li­chung dann ein­schränkt, ver­wan­delt die Stra­te­gie in eine zwei­te Kri­se. Die lan­ge Frist, wäh­rend der die Orga­ni­sa­ti­on zu jeder Sach­fra­ge auf das lau­fen­de Ver­fah­ren ver­weist und damit fak­tisch schweigt. Und die Ter­min­fal­le: Ein genann­ter und nicht ein­ge­hal­te­ner Zeit­punkt ist ein gebro­che­nes Versprechen.

Bedeutung für die Krisenkommunikation (KMK-Bezug)

Zei­le 28 des Bot­schafts­stra­te­gien-Sets, Rebuild-Clu­ster. Sie ist die ver­bind­li­che Vari­an­te des­sen, was Zei­le 20 unver­bind­lich tut, und die ver­fah­rens­be­zo­ge­ne Ergän­zung zu Zei­le 30 (tech­nisch-wirt­schaft­li­che Mass­nah­men). Zusam­men mit Zei­le 6 (Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me) bil­det sie das Paar aus erklär­ter Hal­tung und über­prüf­ba­rem Schritt.

Literatur

Coombs, W. T. (2007). Pro­tec­ting orga­nizati­on repu­ta­ti­ons during a cri­sis: The deve­lo­p­ment and appli­ca­ti­on of Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry. Cor­po­ra­te Repu­ta­ti­on Review, 10(3), 163–176. https://doi.org/10.1057/palgrave.crr.1550049