Der Begriff “Validated Accepted Wisdom” in der Krisenkommunikation bezieht sich auf etablierte, durch Forschung oder praktische Erfahrungen bestätigte Prinzipien und Ansätze, die im Umgang mit Krisensituationen als effektiv anerkannt sind. Diese “Validated Accepted Wisdom” umfasst eine Reihe von bewährten Praktiken und theoretischen Erkenntnissen, die im Laufe der Zeit durch akademische Studien, Fallanalysen und praktische Erfahrungen im Krisenmanagement validiert wurden.
In der Krisenkommunikation beinhaltet “Validated Accepted Wisdom” typischerweise folgende Elemente:
- Schnelle Reaktion: Die schnelle Reaktion auf eine Krise ist entscheidend, um die Kontrolle über die Nachrichtenlage zu behalten und Gerüchte oder Fehlinformationen zu vermeiden.
- Transparenz: Offene und ehrliche Kommunikation während einer Krise hilft, Vertrauen aufzubauen und die Glaubwürdigkeit zu bewahren.
- Konsistenz: Konsistente Botschaften über verschiedene Kommunikationskanäle hinweg sind wesentlich, um Verwirrung zu vermeiden und klare Informationen zu liefern.
- Anpassung an Stakeholder: Die Kommunikation sollte auf die Bedürfnisse und Erwartungen verschiedener Stakeholder zugeschnitten sein, einschließlich Kunden, Mitarbeiter, Investoren und der Öffentlichkeit.
- Empathie und Verantwortung: Zeigen von Empathie gegenüber den Betroffenen und Übernahme von Verantwortung, wenn dies angemessen ist, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit wiederherzustellen.
- Fortlaufende Evaluation: Die kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Krisenkommunikationsstrategie basierend auf Feedback und sich entwickelnden Umständen.
“Validated Accepted Wisdom” in der Krisenkommunikation ist nicht statisch, sondern entwickelt sich ständig weiter, da neue Forschungsergebnisse und technologische Entwicklungen neue Einblicke und Ansätze bieten. Es dient als ein Fundament, auf dem Organisationen ihre spezifischen Krisenkommunikationsstrategien aufbauen und anpassen können, um auf eine Vielzahl von Krisenszenarien effektiv reagieren zu können.
(Quelle: Coombs, 2014, S. 12–13