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Schuldzuweisung (attribuierte Schuld)

“Schuld­zu­wei­sung” bezieht sich auf den Akt des Ankla­gens oder Beschul­di­gens einer ande­ren Per­son oder Grup­pe für ein Fehl­ver­hal­ten, einen Feh­ler oder ein Pro­blem. Dies beinhal­tet oft die Impli­ka­ti­on, dass die beschul­dig­te Per­son oder Grup­pe die vol­le Ver­ant­wor­tung für das nega­ti­ve Ereig­nis oder die Situa­ti­on trägt. Schuld­zu­wei­sun­gen kön­nen in ver­schie­de­nen Kon­tex­ten auf­tre­ten, wie in per­sön­li­chen Bezie­hun­gen, am Arbeits­platz, in der Poli­tik oder in gesell­schaft­li­chen Diskussionen.

Das Kon­zept der Schuld­zu­wei­sung beinhal­tet oft auch eine emo­tio­na­le Kom­po­nen­te, da es in der Regel mit Gefüh­len wie Ärger, Ent­täu­schung oder Res­sen­ti­ments ver­bun­den ist. Schuld­zu­wei­sun­gen kön­nen manch­mal gerecht­fer­tigt sein, wenn die beschul­dig­te Par­tei tat­säch­lich für das Pro­blem ver­ant­wort­lich ist. Unge­recht­fer­tig­te Schuld­zu­wei­sun­gen kön­nen aber auch dazu ver­wen­det wer­den, die eige­ne Ver­ant­wor­tung zu umge­hen oder jemand ande­ren unge­recht­fer­tigt zu belasten.

Von der Oeffentlichkeit zugewiesene Schuld

Im Gegen­satz zur Rechts­spre­chung ist “vor dem Gericht der öffent­li­chen Mei­nung […] eine Per­son schul­dig, bis ihre Unschuld bewie­sen ist.” (Fearn-Banks, 2011) Dies gilt ins­be­son­de­re in Kri­sen­si­tua­tio­nen, in denen Men­schen dazu nei­gen, das zu glau­ben, was die Mehr­heit der Men­schen glaubt.

Schuld und Fehlverhalten

Meist weist man der Per­son, wel­che das Pro­blem ver­ur­sacht hat, die Schuld zu. Dies muss jedoch nicht auto­ma­tisch der Fall sein. Das Das­Zu­wei­sen von Schuld oder Ver­ant­wor­tung eines Prp­blems hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, ein­schließ­lich des Kon­texts, der Umstän­de und der indi­vi­du­el­len Verantwortung.

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