Meinung

11. Sep­tem­ber 2021

1) ein Behaup­tungs­vor­gang [also sprach­lich geäus­ser­te Ansicht, und nicht — wie Image oder Ansicht — das gedank­li­che Kon­strukt selbst]. Der Ver­tre­ter einer Mei­nung hält die­se für wahr. So unter­liegt die Mei­nung im Unter­schied zum Wis­sen nicht der For­de­rung nach objek­ti­ver Über­prüf­bar­keit. Eine Mei­nung kann auch das Ergeb­nis einer Refle­xi­ons­lei­stung dar­stel­len und von dem erwar­tet wird, dass er plau­si­bel ist, ohne dass er voll­stän­dig begründ­bar sein muss. So kön­nen unter­schied­li­che Mei­nun­gen über einen Sach­ver­halt oder Gegen­stand (z. B. in Form poli­ti­scher oder ästhe­ti­scher Urtei­le) aus der unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ve ihrer Argu­men­te her­aus ihre jewei­li­ge Berech­ti­gung haben (Mei­nungs­bil­dung);
2) Mei­nung kann auch im Sin­ne einer inter­na­li­sier­ten, per­sön­li­chen Über­zeu­gung ver­stan­den wer­den (Mei­nungs­frei­heit). (nach Brockhaus)

Wir unter­schei­den im Kri­sen­ver­lauf (sie­he Kri­sen­ver­laufs­kar­te) zwi­schen
a) ver­öf­fent­lich­ter Mei­nung als die in den Mas­sen­me­di­en vor­herr­schen­de Mei­nung (mit­tels Medi­en­in­halts­ana­ly­sen fass­bar) und
b) öffent­li­cher Mei­nung als die Sum­me indi­vi­du­el­ler Ein­zel­mei­nun­gen, die in der Oef­fent­lich­keit beob­ach­tet und mit Befra­gun­gen erfasst wer­den kann.

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