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7. Sep­tem­ber 2021

Als Kata­stro­phe bezeich­net man den ver­nich­ten­den Aus­gang einer Kri­se (Worst Case). Eine Unter­neh­mens­ka­ta­stro­phe liegt aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht dann vor, wenn die äus­se­ren Rah­men­be­din­gun­gen wie recht­li­che Erlas­se und Kurs­ein­brü­che oder inter­ne Ereig­nis­se wie Streiks oder Maschi­nen­de­fek­te die Hand­lungs­frei­heit des Unter­neh­mens so stark ein­schrän­ken, dass deren Fort­be­stand sub­stan­zi­ell und nach­hal­tig gefähr­det oder gar ver­un­mög­licht wird (Ver­nich­tung von Sach­wer­ten) und/oder dabei Men­schen, Gesell­schaft und Umwelt enorm zu Scha­den kom­men (Vgl. Kry­stek, 2014, S. 33 ff.; Schwarz & Löf­fel­holz, 2019, S. 1): “Sie sind unver­meid­ba­re Sin­gu­la­ri­tä­ten und ver­in­dern den Fort­be­stand des betrof­fe­nen Unter­neh­mens ohne Chan­ce auf Ret­tung.” (Kry­stek & Lenz, 2014, S. 34)

“Die Kata­stro­phe als ein nicht aus­zu­schlies­sen­der Aus­gang” ist ein wesent­li­ches Krisenmerkmal.

Im all­täg­li­chen Sprach­ge­brauch wer­den Kata­stro­phen oft mit Natur­er­eig­nis­sen mit schwer­wie­gen­den Fol­gen auf die Umwelt gleich­ge­setzt (Natur­ka­ta­stro­phen). Es han­delt sich um Ereig­nis­se, wel­che meist poli­ti­sche und wirt­schaft­li­che Aus­lö­ser plötz­li­cher Kri­sen sind. (Natur­ka­ta­stro­phen als Krisenauslöser).

Worst-Case-Szenarien auf den Ebenen der Krisenverlaufskarte

Ebe­ne 1:
Zuspit­zung des Pro­blems durch wei­te­re Fol­ge­er­eig­nis­se und Reak­tio­nen, dass die Hand­lungs­frei­heit des Unter­neh­mens so weit ein­ge­schränkt ist, dass des­sen Exi­stenz gefähr­det ist (Exi­stenz­be­dro­hung.

Ebe­ne 2:
a) Unter­neh­men wird als ver­ant­wort­lich bei höchst­mög­li­cher Ein­schät­zung des Scha­dens dar­ge­stellt (Ver­ant­wort­lich­keit; Unter­neh­men am Pran­ger) (Coombs)
b) Der Scha­den für das Unter­neh­men wird als so gra­vie­rend dar­ge­stellt, dass in der Fol­ge die Exi­stenz des Unter­neh­mens infra­ge gestellt ist.

Ebene3:
b) Die Öffentlichkeit/Bezugsgruppen geben dem Unter­neh­men die Schuld (ethisch-mora­lisch, öko­no­misch, öko­lo­gisch, wirt­schaft­lich, sozi­al) und machen es allein ver­ant­wort­lich für den ent­stan­de­nen Scha­den.
b) Die Öffentlichkeit/Bezugsgruppen ver­lie­ren das Ver­trau­en in Produkt/Dienstleistung und stel­len die Exi­stenz­be­rech­ti­gung des Unter­neh­mens infrage?

Ebe­ne 4:
a) Inve­sti­ti­ons­be­reit­schaft der Finanz­ge­mein­de sinkt
b) Ver­kaufs­schwund
c) Moti­va­ti­on Mit­ar­bei­ter (Streiks)
d) Regulierungen/Bussen/verbote