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Ver­si­on 1.1 · Stand: 26.09.2026

Das Zuschrei­bungs­ziel ist die Instanz, der ein Bei­trag die Ver­ant­wor­tung für eine Kri­se zuschreibt. Es ist vom Grad der Zuschrei­bung zu unter­schei­den: Die Rol­le hält fest, wie stark ein Text zuschreibt, das Zuschrei­bungs­ziel, wem er zuschreibt.

Einordnung

Die attri­bu­ti­ons­theo­re­ti­sche Tra­di­ti­on der Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­ons­for­schung fragt vor allem nach der Stär­ke und der Art der Ursa­chen­zu­schrei­bung — intern oder extern, kon­trol­lier­bar oder nicht, sta­bil oder ein­ma­lig. Die zuschrei­ben­de Instanz wird dabei meist als Ein­heit behan­delt: «die Orga­ni­sa­ti­on». Für die Beur­tei­lung eines Kri­sen­ver­laufs greift das zu kurz. Tex­te schrei­ben nicht der Orga­ni­sa­ti­on als sol­cher zu, son­dern einer Lei­tung, einem Amt, einer Abtei­lung, einem Lie­fe­ran­ten — oder niemandem.

Der Unter­schied ist fol­gen­reich, weil sich bei­de Grös­sen unab­hän­gig von­ein­an­der bewe­gen kön­nen. Eine Orga­ni­sa­ti­on kann einen Vor­wurf von sich wei­sen, ohne ihn zu bestrei­ten: indem die Zuschrei­bung auf eine frü­he­re Lei­tung, eine aus­füh­ren­de Stel­le oder auf nie­man­den gelenkt wird. Der Grad bleibt dabei unver­än­dert hoch, das Ziel wandert.

Sechs Ziele

Im Codier­bo­gen KB-F4 führt seit dem 19.09.2026 jede Codie­rung einer nor­ma­ti­ven Rol­le das Pflicht­at­tri­but ROLE_ZIEL mit sechs Aus­prä­gun­gen: amtie­ren­de Lei­tung (die zum Zeit­punkt der Bericht­erstat­tung ver­ant­wort­li­che Füh­rung), frü­he­re Lei­tung (Vor­gän­ge­rin­nen und Vor­gän­ger, auch bereits zurück­ge­tre­te­ne), Orga­ni­sa­ti­on (das Gan­ze, ohne Per­so­na­li­sie­rung), aus­füh­ren­de Stel­le (Abtei­lung, Amt, Toch­ter­ge­sell­schaft, Pro­jekt­orga­ni­sa­ti­on), Drit­te (Lie­fe­rant, Behör­de, Part­ner, Angrei­fer) und unbe­stimmt.

Der letz­te Wert ist aus­drück­lich ein Befund und kei­ne feh­len­de Anga­be. «Es sind Feh­ler gemacht wor­den» schreibt zu, ohne einen Trä­ger zu benen­nen; das ist eine erkenn­ba­re sprach­li­che Lei­stung und kei­ne Lücke in der Erhebung.

Die Wanderung des Zuschreibungsziels

Über einen Kri­sen­ver­lauf hin­weg bleibt das Ziel sel­ten kon­stant. Zwei mit dem KMK-System voll­stän­dig codier­te Fäl­le zei­gen die­sel­be Bewe­gung auf zwei ver­schie­de­nen Achsen.

In einer Beschaf­fungs­kri­se der öffent­li­chen Hand ver­la­ger­te sich die Zuschrei­bung von der amtie­ren­den auf die frü­he­re Depar­te­ments­lei­tung, wäh­rend der Grad der Zuschrei­bung unver­än­dert blieb. Die Ach­se ist hier die Amts­dau­er: Wo es Amts­zei­ten gibt, kann die Zuschrei­bung zwi­schen Per­son und Amt wandern.

In einer Pro­dukt­kri­se um Cer­e­u­lid­be­fun­de in Säug­lings­nah­rung ver­lief die Wan­de­rung ent­lang der Lie­fer­ket­te und des Voll­zugs: In der Aus­bruch­pha­se ent­fie­len 100 Pro­zent der Zuschrei­bun­gen auf die Organisation, in der Hoch­pha­se stand sie neben gemischt und Dritte, in der Abkling­pha­se trug die ausführende Stelle 57 Prozent.

🔴 EST — Die Ver­mu­tung, die Ach­se der Wan­de­rung hän­ge von der Orga­ni­sa­ti­ons­form ab, wäh­rend die Bewe­gung selbst die­sel­be sei — weg vom Zen­trum, hin zu der Stel­le, an der die Zuschrei­bung am wenig­sten kostet —, stützt sich auf zwei Fäl­le. Die Antei­le des zwei­ten Falls bezie­hen sich auf die 66 Ein­hei­ten mit beschaff­ba­rem Voll­text, nicht auf den berei­nig­ten Kor­pus von 107. Bei Pha­sen­be­set­zun­gen von 13 und 9 Ein­hei­ten ver­schiebt eine ein­zel­ne Ein­heit die Antei­le um 8 bis 11 Pro­zent­punk­te; die Wer­te sind ori­en­tie­rend und nicht belastbar.

Handlungskontext und Namensträger-Lage

Das Zuschrei­bungs­ziel sagt, wem ein Bei­trag zuschreibt, nicht, wofür. Bei den bei­den Lei­tungs­zie­len reicht das nicht aus. Seit dem 25.09.2026 führt KB-F4 dort ein zwei­tes Pflicht­at­tri­but: ROLE_ZIEL_KONTEXT hält fest, ob der Vor­wurf ein Han­deln in Aus­übung der Lei­tungs­funk­ti­on betrifft, ein Han­deln aus­ser­halb davon, oder ob das unbe­stimmt bleibt. Bei den übri­gen vier Zie­len ent­fällt das Attri­but, weil dort Ziel und Hand­lungs­ort zusammenfallen.

Nötig wur­de die Unter­schei­dung an einer Lage, die das KMK-System vor­läu­fig als Namens­trä­ger-Lage bezeich­net: Eine Orga­ni­sa­ti­on gerät in eine Kri­se, weil ihr Name, ihre Eigen­tü­mer­schaft oder eine Per­son an ihrer Spit­ze mit einem Ver­hal­ten ver­bun­den ist, das weder in ihr noch für sie statt­fand. In einer Rück­pro­be an einem Fami­li­en­un­ter­neh­men, des­sen frü­he­rer Lei­ter aus­ser­halb des Unter­neh­mens eine Schu­le mit­ge­grün­det und geprägt hat­te, schrie­ben 35 von 134 Bei­trä­gen der frü­he­ren Lei­tung Schuld oder Ver­sa­gen zu – kei­ner davon für ein Han­deln in der Orga­ni­sa­ti­on. Ohne das Kon­text­at­tri­but erscheint ein sol­cher Befund als hohe Lei­tungs­zu­schrei­bung und wird als Inte­gri­täts­bruch der Orga­ni­sa­ti­on gele­sen. Mit ihm wird sicht­bar, dass die Kri­se die Orga­ni­sa­ti­on über ihren Namen trifft, nicht über ihr Handeln.

Das System zieht dar­aus drei Fol­ge­run­gen. Die Rezep­ti­ons­re­gel REZ-R08 (Inte­gri­täts­bruch wirkt län­ger als Kom­pe­tenz­ver­sa­gen) greift nur bei Han­deln in Aus­übung der Lei­tungs­funk­ti­on. Das Feld SCCT_TEXT in KB-F1 bezieht sich bei Dritt­ver­ur­sa­chung mit Namens- oder Eigen­tü­mer­be­zug auf die Lage der Orga­ni­sa­ti­on, wie der Bei­trag sie dar­stellt, nicht auf das Ereig­nis. Und bela­ste­te Orga­ni­sa­tio­nen im Umfeld der Eigen­tü­mer oder der frü­he­ren Lei­tung zäh­len in KB-A2 zu den Netz­werk­part­nern der Risi­ko­fal­le TRAP_ALLY: Die Bela­stung wirkt über den Namen, nicht über einen Vertrag.

🔴 EST — Die Namens­trä­ger-Lage ist bis­her an einem ein­zi­gen Fall beob­ach­tet und nicht an der Lite­ra­tur geprüft. Ob sie einen eige­nen Kri­sen­typ bil­det oder eine Spiel­art der Kri­se um ein Mar­ken­ge­sicht ist (→ Reprä­sen­tant eines Unter­neh­mens), bleibt offen, bis ein zwei­ter Fall vorliegt.

Bedeutung für die Krisenkommunikation (KMK-Bezug)

Für die Orga­ni­sa­ti­on ist die Ver­la­ge­rung des Zuschrei­bungs­ziels eine Hand­lungs­mög­lich­keit mit Preis. Sie erlaubt es, Druck vom Zen­trum zu neh­men, ohne den Sach­ver­halt zu bestrei­ten — sie ist aber selbst beob­acht­bar und wird, wenn sie auf­fällt, zum eige­nen Vor­wurf: Wer die eige­ne Abtei­lung vor­schickt, betreibt Sün­den­bock­bil­dung, und das ist eine der Stra­te­gien mit der ungün­stig­sten Wirkungsbilanz.

Für die Ana­ly­se ist das Attri­but die Vor­aus­set­zung dafür, die­se Bewe­gung über­haupt zu sehen. Ohne es bleibt in der Aus­zäh­lung nur ein gleich­blei­bend hoher Zuschrei­bungs­grad übrig, und der eigent­li­che Vor­gang ver­schwin­det. Wegen die­ser eigen­stän­di­gen Aus­sa­ge­kraft erhält ROLE_ZIEL einen eige­nen Relia­bi­li­täts­ko­ef­fi­zi­en­ten; die Zusam­men­füh­rung über die Pha­sen erfolgt im Modul FRAMI.

Literatur

Coombs, W. T. (2007). Attri­bu­ti­on theo­ry as a gui­de for post-cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on rese­arch. Public Rela­ti­ons Review, 33(2), 135–139. https://doi.org/10.1016/j.pubrev.2006.11.016

Coombs, W. T., & Holl­aday, S. J. (1996). Com­mu­ni­ca­ti­on and attri­bu­ti­ons in a cri­sis: An expe­ri­men­tal stu­dy in cri­sis com­mu­ni­ca­ti­on. Jour­nal of Public Rela­ti­ons Rese­arch, 8(4), 279–295. https://doi.org/10.1207/s1532754xjprr0804_04

Wei­ner, B. (2006). Social moti­va­ti­on, justi­ce, and the moral emo­ti­ons: An attri­bu­tio­nal approach. Law­rence Erlbaum.