KMK-RESSOURCE RW-R1
Rezeptionsregeln (REZ)
| Version | 2.0 |
|---|---|
| Stand | 05.10.2026 |
| Gilt ab | 15.08.2026 |
| Ersetzt | «Wenn … Dann … – Regeln (während Krise)» Version 1.0 vom 24.04.2026, Prognoseanteil |
| Modul | FRAMI (Erzeugung) · EVI (Konsum) |
| Ebene | 3 – Prognose |
| Geltungsart | prüfbare Behauptung über Rezeption; widerlegbar durch Kalibrierung an Fällen |
| Systemversion | KMK 2.0 (Dreistufenmodell Befund – Deutung – Prognose) |
Massgebliche Fassung für KMK-Analysen (KI-Abruf). Bei jeder Analyse live abrufen, nie aus dem Cache.
1 Zweck und Abgrenzung
Diese Seite enthält ausschliesslich Aussagen über Menschen: wie Anspruchsgruppen einen Fall voraussichtlich deuten, beurteilen und worauf sie voraussichtlich reagieren. Sie enthält keine Handlungsempfehlungen. Was die Organisation daraufhin tun soll, steht in RW-R2 Strategieregeln (STR).
Die Trennung ist nicht kosmetisch. Prognose und Empfehlung scheitern an verschiedenen Dingen: eine Prognose an der Empirie, eine Empfehlung am Ergebnis. Solange beide in derselben Regel stehen, lässt sich keine von beiden prüfen.
| Gehört hierher (RW-R1) | Gehört nach RW-R2 |
|---|---|
| Wie stark wird zugeschrieben? | Welche Botschaftsstrategie folgt daraus? |
| Welche Emotion ist dominant erwartbar? | Welche Tonalität ist zu wählen? |
| Welches Verhalten ist erwartbar? | Welche Massnahme beugt ihm vor? |
| Wie hoch ist die Eskalationstendenz über 72 Stunden? | Welche Alarmstufe wird ausgelöst? |
| Bleibt die Zuschreibung nach einer Entschuldigung bestehen? | Wird eine Entschuldigung ausgesprochen? |
Hinweis: Arbeitsregel für die Abgrenzung nach unten (Ebene 2 gegen Ebene 3).
Könnte ein kompetenter Leser dieser Aussage widersprechen, ohne den Text falsch verstanden zu haben?
Nein → Textaussage, gehört in die Codierbögen (Ebene 1 oder 2), kein Evidenzgrad nötig.
Ja → empirische Behauptung über Menschen, gehört hierher, mit Regel-ID, Evidenzgrad, Konfidenz und Falsifikator.
2 Regelformat
Jede Regel ist ein Objekt, kein Fliesstext. Die Quellenangabe steht pro Dann-Komponente, weil die Komponenten unterschiedlich gut belegt sind: dieselbe Regel kann eine experimentell gesicherte Zuschreibungsprognose mit einer gesetzten Zeitheuristik verbinden. Wer beides gemeinsam ausweist, überschätzt die schwächere Komponente.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Regel-ID | REZ-Rxx, fortlaufend, wird nie neu vergeben. Zurückgezogene Regeln bleiben mit Vermerk stehen. |
| Wenn | Bedingungen ausschliesslich über codierte Grössen aus FRAMI (Ebene 1 und 2) und übergebene Grössen aus ADAM. Keine freien Formulierungen. |
| Dann | Eine oder mehrere der Prognosevariablen, je mit Quelle und Evidenzgrad. |
| Konfidenz | hoch / mittel / niedrig, für die Regel als ganze. |
| Falsifikatoren | Beobachtungen, bei deren Eintreten die Prognose als widerlegt gilt. Ohne Falsifikator keine Regel. Falsifikatoren zu REZ_VERHALTEN nennen eine Grössenordnung – eine im Fall begründete Schwelle, nicht bloss das Auftreten einer Folge. Ohne Schwelle widerlegt jede messbare Folge die Prognose, auch wenn sie im Kern zutrifft. |
| Stakeholder-Einschränkung | Für welche Gruppen die Regel zugesagt wird – und für welche ausdrücklich nicht. |
| Herkunft | Welche Aussage der Vorfassung die Regel aufnimmt, ersetzt oder streicht. |
Hinweis: Mehrheits- und Segmentprognose. Eine Verhaltensprognose kann für die Mehrheit einer Anspruchsgruppe anders lauten als für ein benanntes Segment derselben Gruppe – etwa Loyalität der Mehrheit bei Konsumverzicht eines kleinen Segments. Beide werden getrennt ausgewiesen, je mit Grössenordnung und eigenem Falsifikator. Ein Segment wird nur prognostiziert, wenn sich angeben lässt, woran es zu erkennen ist. NEU 25.09.2026
Prognosevariablen
| Variable | Ausprägungen |
|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | minimal / gering / stark (SCCT-Terminologie: minimal / low / strong) |
REZ_KONFIDENZ | hoch / mittel / niedrig |
REZ_EMOTION | dominante erwartbare Publikumsemotion |
REZ_VERHALTEN | die vierzehn Ausprägungen von KB-F7 (VERH_INFOSUCHE … VERH_LOYALITAET), zusätzlich der Prognosewert stiller Rückzug ohne Befundcode |
REZ_ESKALATION | Eskalationstendenz über 72 Stunden: niedrig / erhöht / hoch |
Achtung: Zwei Prädiktorregeln, die Zirkelschlüsse verhindern.
- Prädiktor ist
SCCT_TEXT, nichtSCCT_REKON.SCCT_REKONist die Klassifikation der Codiererin nach denselben Merkmalen, aus denen Coombs die Cluster gebildet hat. Geht sie in die Prognose ein, gibt die Regel zurück, was die Codierung schon gesagt hat.SCCT_REKONwird als Kontrollgrösse geführt.- Emotionsintensität nur aus Medientyp 1–3 (Qualitätspresse, Boulevard, Online). In Social-Media-Beiträgen ist die ausgedrückte Emotion bereits Publikumsreaktion; sie als Prädiktor zu verwenden hiesse, die Prognose aus ihrem eigenen Ergebnis abzuleiten. Social-Media-Emotion gehört auf die Beobachtungsseite, neben
REZ_REACT_OBS.
3 Evidenzgrade
| Grad | Bedeutung | Kennzeichnung im Bericht |
|---|---|---|
| E1 | experimentell belegte SCCT-Kernbeziehung | Quellenangabe, Konfidenz ausgewiesen |
| E2 | theoretisch abgeleitet, teilweise belegt; Schwellenwerte gesetzt | 🔴 EST für den gesetzten Anteil |
| E3 | KMK-Praxisregel, plausibel aber unbelegt | 🔴 EST zwingend, als Heuristik deklariert |
Der Grossteil der operativ nützlichen Schwellenwerte ist E2 oder E3. Das ist kein Mangel, solange es deklariert und über Fälle hinweg nachkalibriert wird.
4 Verbindliche Vorbehalte
Diese vier Sätze gehören in die Limitationen jedes FRAMI-Berichts, der Regeln dieser Seite anwendet – nicht in eine Fussnote.
- Die Öffentlichkeit gibt es nicht. Eine Prognose ohne Stakeholderbezug ist wertlos. Jede Regel nennt die Gruppe, für die sie gilt, und schweigt für die übrigen.
- Medienframing ist nicht Publikumsframing. Framing-Effekte fallen in Metaanalysen klein und heterogen aus. Parteiliche halten dieselbe Berichterstattung überdies für gegen sich gerichtet (Hostile-Media-Wahrnehmung), was die Rezeption in polarisierten Lagen zusätzlich spreizt.
- Transferannahme. Coombs manipuliert einen kurzen Stimulus und misst einmalige Rezeption unter Laborbedingungen, überwiegend an nordamerikanischen Studierendensamples. FRAMI codiert reale Berichterstattung über Wochen, bei selektiver und wiederholter Zuwendung. Der Schritt vom Experimentalbefund in die Beobachtungslage ist der Normalfall angewandter Theorie – aber eine Annahme, keine Ableitung.
- Gesetzte Schwellenwerte. Alle Zahlenwerte in den Wenn-Bedingungen (Frame-Dominanz, Emotionsintensität,
INT_SUM, 24-Monats-Fenster, 72-Stunden-Fenster) sind KMK-Setzungen und mindestens E2. Sie sind der erste Gegenstand der Nachkalibrierung.
Hinweis: Kleine Korpora. Frame-Dominanz und Frame-Konsistenz setzen die Clusteranalyse voraus, die FRAMI erst ab n > 20 ansetzt. Unterhalb dieser Schwelle gilt bis zum Entscheid: Regeln dieser Seite dürfen angewandt werden, aber
REZ_KONFIDENZist zwingend auf niedrig zu setzen und im Bericht zu begründen.
Hinweis: Eigentümer und Aufsicht bei öffentlichen Trägern. Die Stakeholder-Einschränkungen der Regeln dieser Seite schliessen Behörden aus oder lassen sie ungetestet. Bei Gebietskörperschaften, Behörden und öffentlich-rechtlichen oder staatseigenen Organisationen ist damit gerade die Gruppe nicht abgedeckt, die über den Fall entscheidet: Eigentümer und Aufsicht. Für diese Gruppe trifft die Regelbasis keine Aussage.
REZ_ZUSCHREIBUNGwird nicht zugesagt,REZ_KONFIDENZist niedrig, und die Lücke ist in den Limitationen des Berichts auszuweisen, nicht durch eine Annahme zu füllen.MI-04führt für die Massnahmenseite die «Geltungsbedingungen bei öffentlichen Trägern» (19.09.2026); auf der Prognoseseite besteht die Entsprechung bewusst noch nicht. Eine eigene Regel wird erst geprüft, wenn mehrere Fälle mit bekanntem Ausgang vorliegen. NEU 24.09.2026
Hinweis: Sozialpartner, Personalvertretung und Arbeitsbehörden. Keine Regel dieser Seite nennt Gewerkschaften, Personalkommissionen oder die Behörden des Arbeitsrechts in ihrer Stakeholder-Einschränkung. In Krisen um Stellenabbau, Schliessungen oder Arbeitsbedingungen sind sie aber regelmässig die zweitwichtigste Gruppe nach den Betroffenen selbst, und im Massenentlassungsverfahren ist das kantonale Arbeitsamt die zuständige Instanz (Art. 335g OR). Für diese Gruppen trifft die Regelbasis keine Aussage:
REZ_ZUSCHREIBUNGwird nicht zugesagt,REZ_KONFIDENZist niedrig, und die Lücke ist in den Limitationen des Berichts auszuweisen.MI-04führt die Gruppen seit dem 03.10.2026 in der Stakeholdertafel; eine eigene Prognoseregel wird erst geprüft, wenn mehrere Fälle mit bekanntem Ausgang vorliegen. Anlass: Rückprobe Manor / Stellenabbau 2020 vom 03.10.2026. NEU 03.10.2026
5 Regelverzeichnis
Alle zweiundzwanzig Regeln sind ausformuliert und in Kraft: REZ-R01 bis REZ-R12 zur Zuschreibung, REZ-R13 bis REZ-R22 zum Folgeverhalten. Die Konfidenz reicht von hoch (REZ-R01) bis niedrig (REZ-R07, REZ-R12); sie ist je Regel ausgewiesen und im Bericht mitzuführen.
| ID | Kurztitel | Leitprädiktor | Status |
|---|---|---|---|
REZ-R01 | Preventable-Rahmung → starke Zuschreibung | SCCT_TEXT | in Kraft |
REZ-R02 | Attributionsverstärker heben das Zuschreibungsniveau | INT_SUM | in Kraft |
REZ-R03 | Sanktionsforderung → Entschuldigung senkt die Zuschreibung nicht | NORM_FORD_SANKTION | in Kraft |
REZ-R04 | Vorreputation als eigenständiger Prädiktor | INT_REP | in Kraft |
REZ-R05 | Thematisiertes Schweigen → Zuschreibungszuwachs | COMM_SCHWEIGER | in Kraft |
REZ-R06 | Frühe Selbstbelastung → geringere moralische Eskalation | Zeitpunkt Ersteingeständnis | in Kraft |
REZ-R07 | Zahlen ohne Mitgefühl → Herzlosigkeits-Rezeption | DESK_* ohne EMO_TRAUER | in Kraft |
REZ-R08 | Integritätsbruch → langfristige Reputationswirkung | ROLE_* in Ausübung der Leitungsfunktion, Management Misconduct | in Kraft |
REZ-R09 | Angstdominanz → Informationsbedürfnis vor Urteilsbildung | EMO_ANGST + DESK_FOLGEN_* | in Kraft |
REZ-R10 | Ambige Verantwortungslage → instabile Rezeption | Abstand SCCT_TEXT/SCCT_REKON | in Kraft |
REZ-R11 | Heuchelei-Vorwurf → Zuschreibungszuwachs über den Fall hinaus | NORM_HYPO_TEXT | in Kraft |
REZ-R12 | Explizitheitsverlauf als Frühindikator der Frame-Verfestigung | Explizitheitsindex | in Kraft (E3) |
| REZ-R13 | Gegenständliche Gefahr, Selbstabwehr → Schutz, Compliance, Infosuche | Konkretheit × Träger der Gefahrenabwehr | in Kraft |
| REZ-R13a | Stellvertretende Gefahrenabwehr → Delegation statt Schutzverhalten | Träger der Gefahrenabwehr | in Kraft |
| REZ-R14 | Fehlendes Handlungsangebot → Handlungsdruck sucht Ersatzkanäle | Handlungsangebot (Vollständigkeit) | in Kraft (E2) |
| REZ-R15 | Unabwendbarkeit → kein Schutzverhalten, frühere Urteilsbildung | DESK_FOLGEN_* Abwendbarkeit | in Kraft (E2) |
| REZ-R16 | Offene Abwendbarkeit → Informationssuche dominiert | DESK_FOLGEN_* Abwendbarkeit | in Kraft (E3) |
| REZ-R17 | Wut und starke Zuschreibung → Rechtsschritt, Anrufung, Protest | REZ_ZUSCHREIBUNG + EMO_WUT | in Kraft |
| REZ-R18 | Geteiltes Risiko oder angreifbare Sanktion → Loyalität statt Sanktion | Opferrahmung + Risikoteilung | in Kraft |
| REZ-R19 | Normverstoss mit zuständiger Instanz → institutionelle Durchsetzung | Regulierung + Zuständigkeit | in Kraft (E2) |
| REZ-R20 | Umsetzbarer Verzicht → Konsumverzicht, sonst Umleitung in Protest | Umsetzbarkeit des Verzichts | in Kraft |
| REZ-R21 | Öffentliche moralische Zuschreibung → Partner entziehen früher | Reputationsexposition der Partner | in Kraft |
| REZ-R22 | Andauernde Massnahme bei unsichtbarer Gefahr → Protest gegen die Instanz | Kosten der Massnahme / Restgefahr | in Kraft (E2) |
Hinweis: Zur Nummerierung. Die Beispielregel «REZ-R07» im Revisionsdokument vom 11.08.2026 war illustrativ und ohne Anspruch auf die Kennung. Sie geht inhaltlich in
REZ-R01undREZ-R02auf. Massgeblich ist ab sofort die Nummerierung dieser Seite.
6 Regeln in Kraft
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REZ-R01 – Preventable-Rahmung im Text → starke Verantwortungszuschreibung
Wenn
SCCT_TEXT = Preventable
UND Frame-Dominanz ≥ 0.6
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | stark | Coombs, SCCT-Kernbeziehung. Die Cluster sind experimentell danach gebildet worden, wie stark Versuchspersonen zuschreiben – die Beziehung ist belegt, nicht definitorisch. | E1 |
REZ_EMOTION | Wut / Empörung dominant | Attributions-Affekt-Kopplung (Weiner), in SCCT übernommen | E2 |
REZ_VERHALTEN | negative Mundpropaganda, Kaufzurückhaltung | SCCT-Befunde zu Reputationsurteil und Verhaltensintention | E2 |
| Schwellenwert 0.6 | — | KMK-Setzung, nicht aus SCCT ableitbar | E2 |
Konfidenz
hoch für REZ_ZUSCHREIBUNG, mittel für die übrigen Komponenten.
Falsifikatoren
- Frame-Dominanz fällt binnen 48 Stunden ohne kommunikative Intervention unter 0.5.
- Die Folgeberichterstattung verschiebt sich auf Accidental (Verschiebung in
SCCT_TEXTüber den Zeitverlauf). REZ_REACT_OBSzeigt bei t + 72 h überwiegend entlastende Tonalität.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für Konsumenten und allgemeine Öffentlichkeit. Für Mitarbeitende, Investoren und Behörden nicht getestet – für diese Gruppen keine Aussage.
Herkunft
Nimmt die Bestandszeile «Preventable (Verschuldet) → hohe Verantwortung» auf. Die dort angeschlossene Strategieaussage («Akzeptanz / Rebuild») ist nach STR-R15 gewandert.
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REZ-R02 – Attributionsverstärker heben das Zuschreibungsniveau (Velcro-Effekt)
Wenn
SCCT_TEXT = Accidental
UND INT_SUM ≥ 2
(aus ADAM übergeben, nicht neu berechnet)
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | stark – auf dem Niveau des Preventable Cluster | Coombs, Velcro-Effekt: Krisenhistorie und Vorreputation als intensifying factors | E1 |
REZ_ESKALATION | erhöht | KMK-Praxisheuristik; das 72-Stunden-Fenster ist aus SCCT nicht ableitbar | E3 |
Schwelle INT_SUM ≥ 2 | — | KMK-Setzung auf der 0–4‑Skala | E2 |
24-Monats-Fenster für INT_HIST | — | KMK-Setzung; SCCT nennt für crisis history keine Frist | E3 |
Konfidenz
mittel.
Falsifikatoren
- Die Berichterstattung nimmt die Vorgeschichte nicht auf:
DESK_VERSAEUMNISund Rückgriffe auf frühere Vorfälle bleiben aus. - Die Vorreputation wird im Korpus überwiegend entlastend zitiert.
- Die Zuschreibung im Korpusverlauf bleibt stabil auf Accidental-Niveau, obwohl die Historie thematisiert wird.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für Konsumenten und allgemeine Öffentlichkeit. Für Regulatoren und Behörden ist ein stärkerer Effekt plausibel, aber nicht getestet 🔴 EST – keine Zusage.
Achtung: Human Error ist kein Verstärker. In SCCT ist menschliches Versagen ein Cluster-Kriterium: es verschiebt die Krise nach Preventable. Wird es danach nochmals als Verstärker gezählt, geht dieselbe Tatsache zweimal in die Rechnung – einmal ins Basisniveau, einmal in den Aufschlag darauf.
DESK_INT_FEHLVERHALTENgehört zur Clusterbestimmung, nicht hierher.
Hinweis: Diese Regel eskaliert keine Strategie. Sie prognostiziert ein Zuschreibungsniveau. Die Kumulationsregel, die aus
INT_SUMeine Strategiestufe ableitet, istSTR-R21/STR-R22und bleibt bei EVI.
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REZ-R03 – Dominante Sanktionsforderung → die Entschuldigung senkt die Zuschreibung nicht
Wenn
NORM_FORD_SANKTION ist die dominante Forderung im Korpus
(Anteil grösser als jede andere NORM_FORD_*-Ausprägung)
UND (ACTOR_MORAL vorhanden ODER EMO_WUT Ø ≥ 3.5 in Medientyp 1–3)
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | bleibt stark; eine Entschuldigung senkt sie nicht messbar gegenüber äquivalenten Strategien | Coombs & Holladay (2008): Entschuldigung bringt gegenüber Kompensation und Mitgefühl keinen messbaren Vorteil – weder bei Reputation noch bei Kaufabsicht oder negativer Mundpropaganda | E1 |
REZ_VERHALTEN | Weiterverbreitung, Protest, Forderung nach personellen oder strukturellen Konsequenzen | Scansis-Befunde; Third-Party Punishment signalisiert moralische Objektivität | E2 |
REZ_ESKALATION | hoch, solange keine sichtbare Konsequenz erfolgt | KMK-Praxisheuristik | E3 |
| Schwelle EMO_WUT ≥ 3.5 | — | KMK-Setzung auf der Intensitätsskala 1–5 | E2 |
Konfidenz
mittel.
Falsifikatoren
- Das Forderungsprofil verschiebt sich binnen 72 Stunden von
NORM_FORD_SANKTIONaufNORM_FORD_STRUKTUR. - Die Sanktionsforderung bleibt auf einzelne Sprecher beschränkt und wird von Leitmedien nicht übernommen.
- Nach einer Entschuldigung ohne Sanktion sinkt
REZ_REACT_OBSmessbar in Feindseligkeit.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für die allgemeine Öffentlichkeit und Konsumenten; bei Management Misconduct zusätzlich für Mitarbeitende. Für Investoren ist ein abweichendes Urteilsmuster zu erwarten – nicht getestet, keine Zusage.
Hinweis: Warum diese Regel eine eigene Ebene braucht. Der Alltagsverstand sagt: entschuldigen. Der Befund gibt der Entschuldigung gegenüber äquivalenten Strategien keinen Vorteil. Wo Alltagsverstand und Befund auseinandergehen, entscheidet der Befund – aber nur, wenn er als eigener, prüfbarer Schritt geführt wird. Genau deshalb wird die Prognose nicht in die Codierung eingebaut.
Herkunft
Nimmt drei Bestandsaussagen auf: «Öffentlichkeit verlangt Sanktion, nicht Erklärung», «Third-Party Punishment wirkt stärker als Selbstsanktion» und «Entschuldigung ohne Machtverlust = Risiko der Zynismus-Rezeption». Die daran anschliessenden Handlungsanweisungen stehen in STR-R31 bis STR-R34.
REZ-R04 – Vorreputation verschiebt das Zuschreibungsniveau auch ohne Krisenhistorie
Wenn
SCCT_TEXT = Victim ODER Accidental
UND INT_REP = 2 (negative bis sehr negative Vorreputation)
UND INT_HIST = 0
(sonst greift REZ-R02)
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | eine Stufe über dem Clusterniveau: minimal → gering, gering → stark | Coombs, prior relational reputation als eigenständiger intensifying factor neben crisis history | E1 |
REZ_KONFIDENZ | mittel | der Einzeleffekt der Vorreputation ist schwächer belegt als der kumulierte Velcro-Effekt | E2 |
Konfidenz
mittel.
Falsifikatoren
- Die Berichterstattung stellt die Organisation trotz negativer Vorreputation überwiegend entlastend dar.
- Der Korpus greift die Vorreputation nicht auf – keine Rückgriffe auf frühere Kritik.
REZ_REACT_OBSzeigt bei t + 72 h keine erhöhte Feindseligkeit gegenüber Vergleichsfällen.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für Konsumenten und allgemeine Öffentlichkeit. Für Mitarbeitende ist ein gegenläufiger Effekt denkbar (Binnenloyalität) – nicht getestet, keine Zusage.
Hinweis: Verhältnis zu
REZ-R02. Beide Regeln greifen aufINT_REPzu. Um Doppelanwendung zu vermeiden, gilt: beiINT_HIST> 0 hatREZ-R02Vorrang, die Wirkung ist dort bereits inINT_SUMenthalten.
Herkunft
Trennt den Einzeleffekt der Vorreputation von REZ-R02 ab, wo er nur kumuliert in INT_SUM auftritt. Nimmt die Bestandsaussage «schlechte Reputation → höhere Schuldannahme» auf.
REZ-R05 – Thematisiertes Schweigen erhöht die Zuschreibung
Wenn
COMM_SCHWEIGER mit Instanz Krisenorganisation in ≥ 25 % der Beiträge
UND SCCT_TEXT ≠ Victim
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | eine Stufe über dem Clusterniveau | Attributionstheorie: fehlende Gegeninformation lässt die naheliegendste Ursachenzuschreibung bestehen | E2 |
REZ_ESKALATION | erhöht, solange das Schweigen anhält | KMK-Praxisheuristik | E3 |
Schwelle 25 % | — | KMK-Setzung | E2 |
Konfidenz
mittel für die Zuschreibung, niedrig für die Eskalation.
Falsifikatoren
- Das Schweigen wird im Korpus überwiegend als legitim gerahmt (laufendes Verfahren, Persönlichkeitsschutz).
- Nach dem Ende des Schweigens sinkt der Anteil belastender Frames binnen 48 Stunden.
- Die Organisation kommuniziert auf anderen Kanälen und der Korpus nimmt das auf.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für die allgemeine Öffentlichkeit und Medien als Beobachter zweiter Ordnung. Für Behörden ist Schweigen während laufender Verfahren erwartungskonform – dort keine Zusage.
Achtung: Nicht mit der Strategieregel verwechseln. Dass Schweigen die Zuschreibung erhöht, ist eine Prognose. Dass daraus Stealing Thunder folgt, ist die Handlungsregel
STR-R42und bleibt bei EVI.
Herkunft
Nimmt die Bestandsaussage «Schweigen = Schuldeingeständnis» auf. Prädiktor ist ausdrücklich COMM_SCHWEIGER, also nur das thematisierte Schweigen mit Fundstelle. Nicht thematisierte Auslassung ist DEUT_AUSLASSUNG und geht hier nicht ein.
Hinweis: Nur das Schweigen der Krisenorganisation zählt. Thematisiertes Schweigen eines Eigentümers, einer Muttergesellschaft oder eines anderen Dritten geht nicht in die Schwelle ein; sonst misst die Regel in Eigentümerlagen das Schweigen eines Dritten. Präzisiert am 26.09.2026 nach einer Rückprobe, in der
COMM_SCHWEIGERin 37,5 % der Einheiten stand, davon aber nur 4,1 % die Krisenorganisation betrafen und 20,9 % den Eigentümer.
REZ-R06 – Frühe Selbstbelastung senkt die moralische Eskalation
Wenn
Die Organisation hat den belastenden Sachverhalt selbst offengelegt,
bevor er im Korpus erstmals durch Dritte erhoben wurde
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ESKALATION | niedriger als bei Fremdaufdeckung derselben Faktenlage | Stealing-Thunder-Befunde: Selbstoffenlegung mindert die Glaubwürdigkeitseinbusse | E2 |
REZ_EMOTION | Empörung schwächer ausgeprägt | Attributions-Affekt-Kopplung | E2 |
REZ_ZUSCHREIBUNG | unverändert | die Faktenlage bleibt dieselbe; die Selbstbelastung verändert die Bewertung des Kommunikationsverhaltens, nicht die des Sachverhalts | E2 |
Konfidenz
mittel.
Falsifikatoren
- Der Korpus rahmt die Offenlegung selbst als Kalkül («flüchtete nach vorn»).
NORM_DOUBLEsteigt trotz Selbstoffenlegung.- Die Eskalation verläuft wie in vergleichbaren Fällen mit Fremdaufdeckung.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für die allgemeine Öffentlichkeit und Medien. Für Regulatoren ist der Effekt vermutlich schwächer, weil dort die Faktenlage zählt – nicht getestet.
Herkunft
Nimmt die Bestandsaussage «frühe Selbstbelastung reduziert spätere moralische Eskalation» auf. Neu ist die Präzisierung, dass REZ_ZUSCHREIBUNG davon nicht berührt wird.
REZ-R07 – Zahlen ohne Mitgefühl erzeugen eine Herzlosigkeits-Rezeption
Wenn
DESK_OPFER_INT ODER DESK_OPFER_EXT vorhanden
UND Beiträge mit Schadensbezifferung (DESK_*_SACHSCHADEN) ohne EMO_TRAUER > 50 %
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_EMOTION | Empörung über die Darstellungsweise, zusätzlich zur Empörung über den Sachverhalt | KMK-Praxisheuristik aus der Fallarbeit | E3 |
REZ_VERHALTEN | Weiterverbreitung mit kritischem Kommentar | KMK-Praxisheuristik | E3 |
Schwelle 50 % | — | KMK-Setzung | E2 |
Konfidenz
niedrig. Die Regel ist die schwächste des Bestands und ausdrücklich als Heuristik geführt.
Falsifikatoren
- Der Korpus enthält Schadensbezifferung und Opferfokus nebeneinander, ohne dass
REZ_REACT_OBSdie Darstellungsweise thematisiert. - Die Empörung richtet sich in den Nutzerreaktionen ausschliesslich auf den Sachverhalt.
- In vergleichbaren Fällen ohne Bezifferung tritt dieselbe Reaktion auf.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für Betroffene und deren Umfeld sowie für die allgemeine Öffentlichkeit. Für Investoren ist der Effekt nicht zu erwarten – dort ist die Bezifferung erwartungskonform.
Hinweis: Diese Regel ist der erste Kandidat für die Kalibrierung: sie ist operativ nützlich, aber vollständig auf Praxiserfahrung gestützt.
Herkunft
Nimmt die Bestandsaussage «Zahlen ohne Mitgefühl → Herzlosigkeits-Frame» auf. Im Bestand war sie als Frame-Aussage formuliert, tatsächlich ist sie eine Aussage über Rezeption.
REZ-R08 – Integritätsbruch wirkt länger als Kompetenzversagen
Wenn
ROLE_SCHULDIG oder ROLE_VERSAGER auf Leitungspersonen oder den Eigentümer bezogen – bei Duldung in Kenntnis auch ROLE_MITSCHULDIG
UND der Vorwurf betrifft Handeln in Ausübung der Leitungsfunktion oder der Eigentümerrolle gegenüber der Krisenorganisation (ROLE_ZIEL_KONTEXT = in Ausübung)
UND der Vorwurf betrifft Integrität (Täuschung, Vorteilsnahme, Vertuschung, Nötigung oder Druck auf Abhängige, Duldung in Kenntnis),
nicht Kompetenz (Fehleinschätzung, Überforderung, Aufsichtsversagen ohne Kenntnis)
UND mindestens ein redaktioneller Beitrag (Medientyp 1–3) übernimmt den Vorwurf als eigene Aussage oder bestätigt ihn; Zitate beteiligter Akteure allein genügen nicht, auch gehäuft
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | stark, und über den einzelnen Sachverhalt hinaus auf die Organisation generalisiert | SCCT: Management Misconduct als eigenständige Kategorie mit stärkster Reputationswirkung | E1 |
REZ_VERHALTEN | Forderung nach personellen Konsequenzen; Rückzug bei Mitarbeitenden | Scansis-Befunde, Third-Party-Punishment | E2 |
REZ_VERHALTEN NEU 05.10.2026 | Vergeltungswunsch gegenüber dem Verursacher; Übertragung auf die KO, wenn sie Nachsicht zeigt | KMK-Praxisheuristik; Tachkova & Fediuk (2025) zur Scansis | E3 |
Dauer der Wirkung | über den Krisenverlauf hinaus | KMK-Praxisheuristik; die Bestandsformulierung «langfristig reputationsletal» ist nicht messbar und wird nicht übernommen | E3 |
Konfidenz
hoch für die Zuschreibung, niedrig für die Dauer.
Falsifikatoren
- Der Vorwurf wird im Korpus binnen 72 Stunden auf eine Kompetenzfrage umgedeutet.
- Die betroffene Person wird als Einzelfall gerahmt, ohne Generalisierung auf die Organisation.
- Nach personeller Konsequenz sinkt der Anteil belastender Frames deutlich.
- Forderungen nach Bestrafung bleiben auf den Verursacher beschränkt, obwohl die KO auf Rückforderung verzichtet. NEU 05.10.2026
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für die allgemeine Öffentlichkeit, Konsumenten und Mitarbeitende – bei Letzteren besonders ausgeprägt. Für Investoren gilt sie, soweit Integritätsfragen als Governance-Risiko gerahmt werden.
Herkunft
Nimmt die Bestandsaussagen «Integrität ≠ Kompetenz» und «Integritätsverluste sind langfristig reputationsletal» auf. Die zweite ist zu einer prüfbaren, aber schwach belegten Dauerangabe abgeschwächt.
Hinweis: Duldung in Kenntnis. Der Vorwurf liegt vor, wenn einer Leitungsperson oder einem Aufsichtsorgan vorgeworfen wird, ein Fehlverhalten in der Organisation gekannt und geschehen lassen zu haben. Massgeblich ist die behauptete Kenntnis: «wusste und liess geschehen» betrifft die Integrität, «hätte wissen müssen» ist Aufsichtsversagen und bleibt eine Kompetenzfrage. Nur im ersten Fall erfüllt auch
ROLE_MITSCHULDIGdie Wenn-Bedingung; die geteilte Verantwortung ohne behauptete Kenntnis erreicht die Regel nicht. Die redaktionelle Übernahme muss sich auf die Kenntnis beziehen, nicht bloss auf das Fehlverhalten selbst. Anlass: Rückprobe Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018 vom 05.10.2026, in der die amtierende Leitung in 41,3 Prozent der Einheiten mitbelastet war, der Integritätsanteil fast durchweg als Wissen und Dulden. Die Abgrenzung ist eng gehalten, weil die Regel überSTR-R72einen nicht abwägbaren Override auslöst. KMK-Setzung, nicht kalibriert; die Konfidenz der Regel bleibt unverändert. NEU 05.10.2026
Hinweis: Fehlverhalten einer früheren Leitung: an wen sich die Forderung richtet. Liegt der Integritätsbruch bei einer früheren Leitung, richtet sich die prognostizierte Forderung nach personellen Konsequenzen an die heutige Aufsicht oder Leitung, soweit sie im Korpus mitbelastet ist (
ROLE_SCHULDIG,ROLE_MITSCHULDIGoderROLE_VERSAGERmitROLE_ZIEL= amtierende Leitung, Kontext in Ausübung). Die frühere Leitung ist der Forderung meist schon entzogen; gefordert wird, dass die heutigen Organe Verantwortung übernehmen. Ist die heutige Leitung nicht mitbelastet, richtet sich die Forderung auf Aufarbeitung und rechtliche Schritte gegen die frühere Leitung. Im Bericht wird das Ziel der Forderung ausdrücklich genannt; dieselbe Lesart gilt fürSTR-R33inRW-R2. Ein Fall (Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018: Rücktritt des Verwaltungsratspräsidenten zwei Tage nach t), KMK-Setzung. NEU 05.10.2026
Hinweis: Vergeltungswunsch und Nachsicht. Im Korpus zeigt sich der Vergeltungswunsch als Forderung nach Bestrafung oder Rückerstattung (
NORM_FORD_SANKTION,NORM_FORD_WIEDERGUT). Er richtet sich zuerst gegen den Verursacher und geht auf die Krisenorganisation über, wenn sie als nachsichtig wahrgenommen wird, etwa weil sie auf Rückforderung oder rechtliche Schritte verzichtet. Für EVI ist dieser Übergang der strategisch relevante Teil. Das Ziel der Forderung wird in der Lagebeurteilung am Beleg bestimmt; ein neues Codierattribut besteht dafür nicht,ROLE_ZIELbleibt aufROLE_*beschränkt. Ein Fall (Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018: 10 Einheiten, davon 7 gegen den Verursacher, 2 gegen die amtierende Leitung wegen Nachsicht), trägt keine Schwelle; KMK-Setzung. NEU 05.10.2026
Hinweis: Prognose bereits im Korpus. Liegt die prognostizierte Forderung nach personellen Konsequenzen vor t bereits im Korpus vor, wird sie als Befund ausgewiesen, mit Anteil und Ziel. Die Prognose wird dann als Verstetigung gekennzeichnet, nicht als Vorhersage neuen Verhaltens; eine spätere Bestätigung zählt entsprechend schwächer. NEU 05.10.2026
Hinweis: Nötigung oder Druck auf Abhängige. Der Vorwurf liegt vor, wenn der Leitung vorgeworfen wird, eine Abhängigkeit – Arbeitsplatz, Lieferbeziehung, Versorgung – zu nutzen, um Zustimmung zu erzwingen, etwa mit der Drohung von Nachteilen, die über die angekündigte Massnahme hinausgehen, oder mit unzulässigen Fristen und Bedingungen. Das verletzt die Integrität der Leitung, nicht ihre Kompetenz, und gehört zur Kategorie Management Misconduct. Die Härte einer Entscheidung selbst – Stellenabbau, Schliessung, Änderungskündigung – ist kein Integritätsvorwurf; sie bleibt Gegenstand der Entscheidungskrise (
KB-F1,KB-F2). Massgeblich ist, dass der Vorwurf das Verfahren gegenüber den Abhängigen betrifft, nicht das Ergebnis. Die Abgrenzung ist nötig, weil die Regel überSTR-R72einen nicht abwägbaren Override auslöst; ohne sie könnte jeder gewerkschaftliche Vorwurf gegen eine Restrukturierung die Regel erreichen. Die redaktionelle Übernahme bleibt der zweite Filter. KMK-Setzung, nicht kalibriert; die Konfidenz der Regel bleibt unverändert. NEU 04.10.2026
Hinweis: Redaktionelle Übernahme als Bedingung. Die Regel löst über
STR-R72inRW-R2einen nicht abwägbaren Override auf die Alarmstufe 🔴 aus. Ohne Mengen- oder Übernahmebedingung genügten dafür einzelne Zitate einer beteiligten Partei. In der Rückprobe Manor / Stellenabbau 2020 vom 03.10.2026 erfüllten zwei Tessiner Beiträge, in denen Gewerkschaften der Leitung Druck auf das Personal vorwarfen, den Wortlaut; das Segment stand damit auf 🔴, die prognostizierte Forderung nach personellen Konsequenzen blieb im Verlauf aus. Massgeblich ist deshalb, ob eine Redaktion den Vorwurf übernimmt. Als redaktionell gelten Beiträge der Medientypen 1–3 ohne Interessenbindung an eine Konfliktpartei; die Verbandspresse einer beteiligten Interessenvertretung zählt nicht. NEU 03.10.2026
Hinweis: Handeln ausserhalb der Funktion. Betrifft der Vorwurf eine Leitungsperson für ein Handeln ausserhalb ihrer Funktion – privat oder in einer anderen Organisation –, greift die Regel nicht, auch wenn die Organisation ihren Namen trägt. Für diese Namensträger-Lage besteht keine eigene Regel; die Prognose läuft über
SCCT_TEXTund die PartnerregelnREZ-R18undREZ-R21. Präzisiert am 25.09.2026 nach einer Rückprobe, in der der Wortlaut der Regel in 26 Prozent der Beiträge erfüllt war, ihr Sinn in keinem. Seit dem 26.09.2026 gilt dasselbe für den Eigentümer (ROLE_ZIEL= Eigentümer,KB-F4): Die Regel greift nur für sein Handeln als Eigentümer der Krisenorganisation – Erwerb, Finanzierung, Liegenschafts- und Konzernstruktur –, nicht für sein übriges Geschäft.
REZ-R09 – Angstdominanz erzeugt Informationsbedürfnis vor Urteilsbildung
Wenn
EMO_ANGST ist die dominante Emotion (Ø-Intensität, Medientyp 1–3)
UND DESK_FOLGEN_INT oder DESK_FOLGEN_EXT ist codiert
UND deren Abwendbarkeit ist abwendbar oder offen
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_VERHALTEN | Informationssuche, Schutzhandlungen; Urteilsbildung über die Organisation aufgeschoben | SCCT: Instructing und Adjusting Information als vorrangiges Bedürfnis in Gefährdungslagen | E1 |
REZ_ZUSCHREIBUNG | zunächst unter dem Clusterniveau, mit Nachholeffekt nach Ende der Gefährdung | KMK-Praxisheuristik; der Nachholeffekt ist nicht aus SCCT ableitbar | E3 |
REZ_ESKALATION | niedrig während der Gefährdung, erhöht danach | KMK-Praxisheuristik | E3 |
Konfidenz
mittel für das Verhalten, niedrig für den Nachholeffekt.
Falsifikatoren
- Die Zuschreibung steigt bereits während der Gefährdungsphase auf Clusterniveau.
- Nach Ende der Gefährdung bleibt die Zuschreibung unter dem Clusterniveau.
- Der Korpus zeigt Urteilsbildung und Informationssuche gleichzeitig.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für unmittelbar Gefährdete und deren Umfeld. Für nicht gefährdete Gruppen – Investoren, allgemeine Öffentlichkeit ausserhalb der Region – gilt sie nicht.
Achtung: Der Nachholeffekt ist die operativ wichtigste und am schwächsten belegte Komponente. Eine niedrige Zuschreibung während der Gefährdung darf nicht als Entwarnung gelesen werden. Im Bericht ist ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Hinweis: Die zweite Wenn-Bedingung lautete bis zur Fassung 2.0 «ein fortdauerndes Gefährdungspotenzial ist im Korpus benannt» – ohne Code, der das misst. Sie war damit nicht prüfbar. Mit
DESK_FOLGEN_*inKB-F1ist sie operationalisiert; die Abwendbarkeit trennt die noch offene Gefährdung von der bereits abgeschlossenen.
Herkunft
Nimmt den Rezeptionsanteil der Bestandsaussage «Angst → Instruktion und Selbstwirksamkeit vor Image» auf. Die Handlungsseite ist STR-R14 und STR-R35 und bleibt bei EVI.
REZ-R10 – Ambige Verantwortungslage erzeugt instabile Rezeption
Wenn
SCCT_TEXT nicht codierbar in > 40 % der Beiträge
ODER Abstand zwischen SCCT_TEXT und SCCT_REKON (Reframing-Fenster offen)
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_KONFIDENZ | niedrig, unabhängig von der übrigen Regelanwendung | die Prognosefunktion beruht auf Frame-Dominanz; bei fehlender Rahmung fehlt der Prädiktor | E2 |
REZ_ESKALATION | sprunghaft: niedrig bis zur Klärung der Faktenlage, danach abrupt auf Clusterniveau | KMK-Praxisheuristik | E3 |
Schwelle 40 % | — | KMK-Setzung | E2 |
Konfidenz
niedrig. Die Regel prognostiziert vor allem Unsicherheit, nicht eine Richtung.
Falsifikatoren
- Die Rezeption bleibt über den gesamten Korpuszeitraum stabil, obwohl die Rahmung fehlt.
- Neue Faktenlage tritt ein, ohne dass sich Frame-Verteilung oder Tonalität verschieben.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für alle Gruppen gleichermassen – gerade weil sie keine Richtung zusagt.
Grundregel: Diese Regel ist die einzige, die eine Aussage über die Belastbarkeit der übrigen Prognosen macht. Sie wird deshalb immer zuerst geprüft.
Herkunft
Nimmt die Bestandsaussage «ambige Verantwortung ist zeitlich instabil» auf. Ihr operativer Wert liegt darin, dass sie EVI zwingt, die Strategie STR-R44 als reversibel zu führen und den Wechselzeitpunkt vorab zu definieren.
Hinweis: Vorrang von
REZ-R08. SindREZ-R08und diese Regel zugleich erfüllt, übergibt FRAMIREZ_ZUSCHREIBUNG= stark nachREZ-R08; diese Regel senkt nurREZ_KONFIDENZ. Die Zuschreibung gilt dann nicht als «nicht zugesagt», undSTR-R17inRW-R2greift nicht. Begründung:REZ-R08verlangt einen redaktionell übernommenen Integritätsvorwurf gegen die Leitung und damit eine gefestigte Bewertung der Organe; ein hoher Anteil nicht codierbarer Einheiten bezeichnet dagegen keine einheitliche Lage – in drei nachgerechneten Fällen stand er für Verantwortung bei Dritten, für eine Lücke im Codebuch und für eine zwischen früherer und heutiger Leitung schwankende Zuschreibung. Anlass: Rückprobe Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018 vom 05.10.2026, in der beide Lesarten zufällig auf dieselbe Strategie führten. NEU 05.10.2026
REZ-R11 – Heuchelei-Vorwurf generalisiert die Zuschreibung über den Fall hinaus
Wenn
NORM_HYPO_TEXT in ≥ 30 % der Beiträge
UND ADAM hat TRAP_NORM_HYPO bestätigt
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | stark, und auf die Organisation als ganze bezogen statt auf den Einzelfall | SCCT: Verletzung selbst gesetzter Normen als verschärfender Umstand; Scansis-Übergang | E2 |
REZ_EMOTION | moralische Empörung dominant | Scansis-Befunde | E2 |
REZ_VERHALTEN | Weiterverbreitung, Forderung nach struktureller Korrektur | gemessen über das Forderungsprofil NORM_FORD_STRUKTUR | E2 |
Schwelle 30 % | — | KMK-Setzung | E2 |
Konfidenz
mittel.
Falsifikatoren
- Der Vorwurf bleibt auf einzelne Sprecher beschränkt und wird von Leitmedien nicht übernommen.
- Das Forderungsprofil verschiebt sich nicht Richtung Struktur oder Sanktion.
- Die Organisation weist die Wertelücke belegbar zurück und der Korpus nimmt das auf.
Stakeholder-Einschränkung
Gilt für die allgemeine Öffentlichkeit, Konsumenten und NGO. Für Mitarbeitende ist ein besonders starker Effekt plausibel (Binnenglaubwürdigkeit) – nicht getestet.
Herkunft
Nimmt die Bestandsaussage «Heuchelei-Verdacht führt zu Scansis» auf. Prädiktor ist der im Korpus erhobene Vorwurf, nicht ADAMs Diagnose – diese wirkt nur als Zusatzbedingung. Damit wird TRAP_NORM_HYPO an den Daten geprüft, statt sich selbst zu bestätigen.
REZ-R12 – Steigender Explizitheitsindex kündigt Frame-Verfestigung an
Wenn
Explizitheitsindex des Leitframes steigt über den Korpuszeitraum um ≥ 0.2
UND Frame-Dominanz bleibt stabil oder steigt
Dann
| Komponente | Prognose | Quelle | Grad |
|---|---|---|---|
REZ_ESKALATION | erhöht – der Frame wird zitierfähig und damit anschlussfähig | KMK-Praxisheuristik. Die Annahme «benannte Frames verbreiten sich schneller» ist plausibel, im KMK-Kontext aber unbelegt | E3 |
Stabilität der übrigen Prognosen | steigend – die Zuschreibungsprognose wird belastbarer | folgt aus der Prädiktorlogik: ein verfestigter Frame ist ein stabilerer Prädiktor | E2 |
Schwelle 0.2 | — | KMK-Setzung | E2 |
Konfidenz
niedrig. Die Regel wird als Heuristik geführt und darf keine Strategieentscheidung allein tragen.
Falsifikatoren
- Der Index steigt, ohne dass sich Reichweite oder Anschlusskommunikation verändern.
- Der Frame wird benannt und verliert danach an Dominanz (Abnutzung statt Verfestigung).
- In Vergleichsfällen verläuft die Eskalation unabhängig vom Explizitheitsverlauf.
Stakeholder-Einschränkung
Keine Stakeholder-Zusage. Die Regel beschreibt eine Eigenschaft des Diskurses, nicht das Urteil einer Gruppe.
Achtung: Solange kein Evidenzgrad über E3 vorliegt, wird der Explizitheitsindex nicht als Prädiktor der Zuschreibungsprognose verwendet, sondern nur als eigenständiger Verlaufsbefund berichtet.
Herkunft
Neu. Operationalisiert den in KB-00 Abschnitt 5.2 definierten Explizitheitsverlauf als Frühindikator, den die reine Häufigkeitszählung nicht liefert.
7 Verhaltensregeln REZ-R13 bis REZ-R22 NEU 15.08.2026
Die folgenden Regeln prognostizieren REZ_VERHALTEN aus der Lage statt aus der Schuldzuschreibung allein. Sie sind an neun Fällen geprüft; die Spalte Konfidenz gibt den Prüfstand an: hoch = an zwei oder mehr Fällen bestätigt, mittel = an einem Fall, niedrig = plausibel, ungeprüft. Der Befundcode VERH_* (KB-F7) ist nie Prädiktor dieser Regeln.
Vorbedingungen
Vor jeder Verhaltensprognose sind zwei Bedingungen zu prüfen. Sie schalten das Modell frei oder ab und werden von ADAM als Kontextmerkmale erhoben.
| Vorbedingung | Ausprägungen | Wirkung |
|---|---|---|
| Wahrnehmungsreichweite | flächendeckend / teilöffentlich / nicht öffentlich | Bei nicht öffentlich endet die Prognose: Die Krise findet auf der Problemebene statt und erreicht die Ebenen zwei bis vier nicht. |
| Konkretheit der Gefährdung | gegenständlich / abstrakt | Der Angstzweig aktiviert sich an einer gegenständlichen Gefährdung. Ein Datenabfluss hat keinen Gegenstand: Der Schaden ist möglich statt eingetreten und keinem Ereignis zurechenbar. |
Die drei Pfade
| Pfad | Auslöser | dominierende Klassen | Horizont |
|---|---|---|---|
| Gefährdung | gegenständliche Gefahr, Angst | VERH_SCHUTZ, VERH_COMPLIANCE, VERH_INFOSUCHE, Meldung | Stunden bis Tage |
| Zuschreibung | zugeschriebene Verantwortung, Wut | VERH_KONSUMVERZICHT, VERH_RECHTSSCHRITT, VERH_PROTEST, VERH_ENTZUG | Tage bis Wochen |
| Norm | Regelverstoss und Zuständigkeit | institutionelle Durchsetzung, ausgelöst durch VERH_OFFENLEGUNG | Stunden bis Tage |
Die Pfade schliessen einander nicht aus. Die Frage lautet nicht, welche Emotion dominiert, sondern welche Pfade aktiv sind.
Die Moderatoren
| Moderator | Ausprägungen |
|---|---|
Abwendbarkeit (aus DESK_FOLGEN_*) | abwendbar / unabwendbar / offen |
| Handlungsangebot – Wirksamkeit | wirksam / begrenzt / symbolisch |
| Handlungsangebot – Rechtzeitigkeit | rechtzeitig / verspätet, gemessen gegen den Zeitpunkt der Exposition, nicht des Ereignisses |
| Handlungsangebot – Vollständigkeit | umfasst die Instruktion und den Rückfragekanal |
| Träger der Gefahrenabwehr (Stellvertreterschaft) | Betroffene / Organisation / Drittinstanz / niemand |
| Umsetzbarkeit des Verzichts | Erkennbarkeit des Produkts, Verfügbarkeit von Alternativen, Wechselkosten |
| Kosten der Schutzmassnahme gegen wahrgenommene Restgefahr | steuert die Haltbarkeit der Compliance |
Hinweis: Die Stellvertreterschaft setzt keine Verfügungsgewalt voraus, sondern anerkannte Zuständigkeit; die Wirkung entsteht durch vorweggenommene Befolgung. Der Wert niemand – warnen, ohne abwenden zu können – ist kommunikativ die heikelste Lage, weil die Warnung eine Erwartung erzeugt, die sie nicht erfüllt.
Die Regeln
| Regel | Wenn | Dann | Konfidenz | Falsifikator |
|---|---|---|---|---|
REZ-R13 | Gefährdung gegenständlich, Angstdominanz, abwendbar, Handlungsangebot vorhanden und Träger der Gefahrenabwehr = Betroffene | VERH_SCHUTZ, VERH_COMPLIANCE, VERH_INFOSUCHE dominieren; Urteilsbildung aufgeschoben | hoch | Schutzverhalten bleibt aus, obwohl niemand stellvertretend handelt |
REZ-R13a | dieselben Bedingungen, aber Träger = Organisation oder Drittinstanz | Schutzverhalten entfällt weitgehend; an seine Stelle treten Befolgung und Delegation. Die Angst verschwindet nicht, sie wird delegiert | hoch | Schutzverhalten trotz vollständiger Gefahrenabwehr |
REZ-R14 | Angstdominanz, abwendbar, kein Handlungsangebot – oder kein Rückfragekanal | Handlungsdruck sucht sich einen Kanal: VERH_PROTEST, VERH_WEITERVERBREITUNG, ersatzweise Nutzung fremder Kanäle (Notruf) | mittel | kein Anstieg auf Ersatzkanälen trotz fehlendem Angebot |
REZ-R15 | Abwendbarkeit unabwendbar | Schutzverhalten entfällt; VERH_AUSKUNFT, VERH_KONSUMVERZICHT, Rückzug; die Urteilsbildung setzt früher ein | mittel | Schutzverhalten trotz Unabwendbarkeit |
REZ-R16 | Abwendbarkeit offen | VERH_INFOSUCHE dominiert; Verhaltensprognose mit niedriger Konfidenz | niedrig | klar gerichtetes Verhalten trotz offener Abwendbarkeit |
REZ-R17 | Wut und starke Zuschreibung, unabhängig von der Abwendbarkeit | VERH_RECHTSSCHRITT, VERH_INSTITUTION, VERH_PROTEST; Verstärker: eine Moralinstanz (Opferanwälte, Angehörige, Verbände) | hoch | Ausbleiben bei starker Zuschreibung und vorhandener Moralinstanz |
REZ-R18 | Organisation als Opfer eines Dritten gerahmt und Anspruchsgruppe demselben Risiko ausgesetzt – oder die geforderte Sanktion selbst moralisch angreifbar | VERH_LOYALITAET und Erfahrungsaustausch statt Sanktionsverhalten | hoch | Sanktion trotz geteiltem Risiko |
REZ-R19 | regulierter Normverstoss und zuständige Instanz | institutionelle Durchsetzung, unabhängig von Emotionsaktivierung und Reichweite; Horizont Stunden bis Tage | mittel | Untätigkeit der Instanz trotz klarem Normverstoss |
REZ-R20 | starke Zuschreibung und Verzicht umsetzbar | VERH_KONSUMVERZICHT, Grössenordnung einstellig und abklingend. Fehlt die Umsetzbarkeit, wird der Handlungsdruck in VERH_PROTEST und VERH_WEITERVERBREITUNG umgeleitet | hoch | Konsumverzicht bei unerkennbarem Produkt oder Ausbleiben bei erkennbarem |
REZ-R21 | moralische Zuschreibung wird öffentlich | Anspruchsgruppen mit eigener Reputationsexposition sanktionieren früher und vollständiger als die Kundschaft; ihr VERH_ENTZUG ist Ansteckungsabwehr | hoch | Partner bleiben, während die Kundschaft geht |
REZ-R22 | angeordnete Schutzmassnahme dauert an und die Gefahr ist für die Betroffenen nicht sichtbar | VERH_COMPLIANCE wandelt sich in VERH_PROTEST gegen die anordnende Instanz; massgeblich ist das Verhältnis der Kosten der Massnahme zur wahrgenommenen Restgefahr | mittel | anhaltende Befolgung trotz hoher Kosten und unsichtbarer Gefahr |
Zusatzregel: Zuschreibung ohne Verursacher
Hinweis: Benennt
DESK_URSACHEkeine Organisation, richtet sich die Zuschreibung auf die Bewältigungsinstanz und dort auf die Alarmierungsqualität. Die Verschwörungserzählung ist die Grenzform: Sie unterstellt Absicht, wo Natur wirkt, und stellt die Zuschreibbarkeit erst her. Die Regel betrifftREZ_ZUSCHREIBUNG, nichtREZ_VERHALTEN. Konfidenz hoch.
Erweiterte Ausprägungen von REZ_VERHALTEN
Die bisherige Liste (Kaufzurückhaltung, Weiterverbreitung, Protest, Rückzug, Loyalität) wird durch die vierzehn Ausprägungen von KB-F7 ersetzt; hinzu kommt der Prognosewert stiller Rückzug, der keinen Befundcode hat und im Bericht als nicht erhebbar auszuweisen ist.
8 Herkunftsnachweis
Vollständige Zuordnung der Prognoseaussagen aus Fassung 1.0. Jede Aussage ist entweder aufgenommen, als offene Position vorgemerkt oder begründet gestrichen.
| Aussage in Fassung 1.0 | Verbleib | Bemerkung |
|---|---|---|
| Victim Cluster → geringe Verantwortungszuschreibung | REZ-R04 | in Kraft; Basisniveau, gemeinsam mit INT_REP zu formulieren |
| Accident Cluster → «mittlere» Verantwortungszuschreibung | korrigiert | SCCT kennt minimal / low / strong. Accidental = gering. Die Bezeichnung «mittlere» war sachlich falsch und ist ersatzlos gestrichen. |
| Preventable → hohe Verantwortung | REZ-R01 | in Kraft |
| Negative History → Unfall wird preventable | REZ-R02 | in Kraft |
| Schlechte Reputation → höhere Schuldannahme | REZ-R02 | über INT_REP in INT_SUM enthalten; Einzelwirkung als REZ-R04 offen |
| Human Error → Kompetenzvertrauen beschädigt | gestrichen | Cluster-Kriterium, kein Verstärker – Begründung bei REZ-R02 |
| Öffentlichkeit verlangt Sanktion, nicht Erklärung | REZ-R03 | in Kraft |
| Third-Party Punishment wirkt stärker als Selbstsanktion | REZ-R03 | in Kraft; Handlungsseite in STR-R32 |
| Entschuldigung ohne Machtverlust → Zynismus-Rezeption | REZ-R03 | in Kraft |
| Integritätsverluste sind langfristig reputationsletal | REZ-R08 | in Kraft; «letal» ist zu präzisieren, die Aussage ist so nicht messbar |
| Schweigen = Schuldeingeständnis | REZ-R05 | in Kraft; nur bei thematisiertem Schweigen codierbar (COMM_SCHWEIGER) |
| Frühe Selbstbelastung reduziert spätere moralische Eskalation | REZ-R06 | offen (Stealing Thunder) |
| Zahlen ohne Mitgefühl → Herzlosigkeits-Frame | REZ-R07 | in Kraft; im Bestand als Frame-Aussage formuliert, tatsächlich eine Rezeptionsaussage |
| Wut → …, Angst → …, Empörung → … | geteilt | Der Emotions-Rezeptionsanteil wird REZ-R09; die Tonalitätsanweisung ist STR-R35 |
| Ambige Verantwortung ist zeitlich instabil | REZ-R10 | in Kraft; entspricht dem Abstand SCCT_TEXT / SCCT_REKON (Reframing-Fenster) |
| Heuchelei-Verdacht führt zu Scansis | REZ-R11 | in Kraft; Prädiktor ist NORM_HYPO_TEXT, nicht die Diagnose aus ADAM |
9 Kalibrierung
Die Prognose wird datiert und vor Kenntnis des weiteren Verlaufs festgehalten und nach Fallabschluss gegen den Verlauf gehalten. Nur so entsteht über mehrere Fälle hinweg ein Datensatz, an dem sich die Regelbasis nachjustieren lässt – und aus einer Sammlung plausibler Sätze ein prüfbares Regelwerk.
| Prognosevariable | Validierungsindikator |
|---|---|
REZ_EMOTION | REZ_REACT_OBS, erhoben bei t + 72 h in einem getrennten Durchgang |
REZ_ESKALATION | REZ_REACT_OBS, mit Einschränkung |
REZ_ZUSCHREIBUNG | Folgeberichterstattung und Frame-Verlauf – nicht über Kommentarspalten |
REZ_VERHALTEN | Absatz‑, Kündigungs- oder Beteiligungsdaten, soweit verfügbar |
Achtung: Kommentarspalten sind kein Publikum.
REZ_REACT_OBSmisst Tonalität und Feindseligkeit an einem selbstselektierten Ausschnitt mit bekannter Verzerrung. Der Anker ist wertvoll, trägt aber allein keine Kalibrierung der Regelbasis. Er wird ausserdem nicht im Prognoseblock an EVI übergeben – sonst prüfte EVI die Prognose gegen genau die Grösse, die unabhängig bleiben muss.
9.1 Prüfstand aus Rückproben NEU 25.09.2026
Rückproben an abgeschlossenen Fällen sind nicht blind (MI-00, Kernregel 11). Ihre Bestätigungen werden hier vermerkt, heben die Konfidenz der Regeln aber nicht an.
| Regel | Fall und Datum | Befund | Wirkung |
|---|---|---|---|
REZ-R18 | Läderach / Schule Domino Servite 2023, Rückprobe 25.09.2026 | bestätigt: der wichtigste Sponsoringpartner blieb über zwei Jahre, obwohl die Firma als Opfer eines Dritten gerahmt war | Konfidenz unverändert |
REZ-R19 | dito | bestätigt: institutionelle Durchsetzung gegenüber der Drittinstanz, unabhängig von der Rahmung der Firma; Horizont Wochen statt Stunden bis Tage | Konfidenz unverändert |
REZ-R21 | dito | bestätigt vor t: ein Partner mit eigener Reputationsexposition stieg aus; nach t kein weiterer Ausstieg belegt (nicht systematisch geprüft) | Konfidenz unverändert |
REZ-R10 | Globus / Signa 2023, Rückprobe 26.09.2026 | Wenn-Bedingung erfüllt (SCCT_TEXT nicht codierbar in 91,4 % der Einheiten, in der letzten Woche vor t 95,3 %); der am 25.09.2026 für die letzte Phase vor t vorgemerkte Effekt wurde nicht beobachtet | keine Änderung; Vormerkung erledigt |
REZ-R20 | dito | Konsumverzicht ohne starke Zuschreibung nicht beobachtet; ein Medienkorpus ist für diese Grösse allerdings blind | keine Änderung; Prüfung braucht Verhaltensdaten |
REZ-R10 | Manor / Stellenabbau 2020, Rückprobe 03.10.2026 | Wenn-Bedingung erfüllt (SCCT_TEXT nicht codierbar in 81,9 % der Einheiten, in der letzten Phase vor t in 6 von 6); die prognostizierte sprunghafte Eskalation trat im Verlauf bis 31.03.2021 nicht ein, das Thema lief aus. Zweiter Fall in Folge nach Globus / Signa | keine Regeländerung; die Komponente REZ_ESKALATION «sprunghaft» (E3) ist zur Überprüfung vorgemerkt, sobald ein Fall mit eintretender Klärung der Faktenlage vorliegt |
REZ-R08 | dito | Wortlaut in zwei Tessiner Beiträgen mit Gewerkschaftszitaten erfüllt; keine Forderung nach personellen Konsequenzen im Verlauf, stattdessen Ausweitung der Kritik auf die Konzernleitung | Wenn-Bedingung am 03.10.2026 um die redaktionelle Übernahme ergänzt |
REZ-R07 | dito | im Medienkorpus nicht bestätigt: die Darstellungsweise der Organisation wurde im Verlauf nicht thematisiert; Kommentarspalten nicht erhebbar | keine Änderung; erster Fall |
REZ-R08 | Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018, Rückprobe 05.10.2026 | bestätigt für die frühere Leitung (Vorteilsnahme, redaktionell übernommen); die amtierende Leitung war in 41,3 Prozent der Einheiten mitbelastet, der Integritätsanteil als Wissen und Dulden. Die Forderung nach personellen Konsequenzen lag vor t bereits im Korpus vor (10,1 Prozent), Rücktritt des Verwaltungsratspräsidenten zwei Tage nach t | Wenn-Bedingung um «Duldung in Kenntnis» ergänzt; Hinweise zum Ziel der Forderung und zur Verstetigung; Konfidenz unverändert |
REZ-R10 | dito | Wenn-Bedingung erfüllt (SCCT_TEXT nicht codierbar in 68,8 Prozent der Einheiten; unter den Beiträgen mit KO-Bezug 50,9 Prozent, Agentur- und Verfahrensmeldungen erklären den Anteil nur zum kleineren Teil); erster Fall mit eintretender Klärung der Faktenlage: Eskalation sprunghaft ein bis zwei Tage nach t. Die gesenkte Konfidenz war für die Zuschreibung an die Organe zu tief | Vormerkung vom 03.10.2026 bedient, Komponente bleibt E3; Vorrang von REZ-R08 geregelt. Nenner an drei Fällen nachgerechnet (Globus, Manor, Raiffeisen): in keiner Variante unter 40 Prozent, Wenn-Bedingung unverändert; neue Berichtskennzahl «nicht codierbar mit KO-Bezug» in MI-03 |
REZ-R19 | dito | bestätigt: institutionelle Durchsetzung durch die Aufsicht (Abschluss des Verfahrens nach gut drei Monaten); Horizont Monate statt Stunden bis Tage, wie bei Läderach | Konfidenz unverändert |
Hinweis: Eskalation in Partnerlagen. Die in derselben Rückprobe prognostizierte Eskalation durch weitere Partnerentscheide trat nicht ein. In Partnerlagen ohne neue Faktenlage wird
REZ_ESKALATIONüber weitere Ausstiege vorerst nicht zugesagt (E3). Der Fall gehört zudem zu den neun Prüffällen der Verhaltensregeln vom 15.08.2026; die Rückprobe ist deshalb auch aus diesem Grund keine unabhängige Bestätigung.
10 Änderungsprotokoll
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 2.0 | 13.08.2026 | Neuanlage. Prognoseanteil aus «Wenn … Dann … – Regeln (während Krise)» V1.0 herausgelöst und ins Regelobjektformat überführt. Accident Cluster von «mittlerer» auf geringe Zuschreibung korrigiert. Human Error als Verstärker gestrichen. Intensivierer auf die Skala INT_SUM 0–4 umgestellt. Zirkularitätsregeln für SCCT_TEXT und Emotionsintensität ergänzt. Nachtrag 13.08.: REZ-R04 bis REZ-R12 ausformuliert; das Regelverzeichnis ist damit vollständig. REZ-R10 als vorrangig zu prüfende Regel gekennzeichnet, weil sie die Belastbarkeit der übrigen Prognosen bestimmt. Zweite Wenn-Bedingung von REZ-R09 über DESK_FOLGEN_* operationalisiert; sie war bis dahin ohne messbaren Code formuliert. |
| 2.0 | 15.08.2026 | Nachtrag 15.08.: Abschnitt 7 «Verhaltensregeln REZ-R13 bis REZ-R22» ergänzt (Vorbedingungen, drei Pfade, Moderatoren, elf Regeln, Zusatzregel zur Zuschreibung ohne Verursacher). Die Ausprägungen von REZ_VERHALTEN verweisen neu auf KB-F7; hinzu kommt der Prognosewert stiller Rückzug. Grundlage: neun Rückproben an Fallmaterial. |
| 2.0 | 24.09.2026 | Abschnitt 4: Geltungsvermerk «Eigentümer und Aufsicht bei öffentlichen Trägern» – für diese Gruppe keine Aussage, REZ_KONFIDENZ niedrig, Lücke im Bericht auszuweisen. Anlass: zwei Fälle mit staatlichem oder staatseigenem Träger, in denen die Regelbasis gerade für die entscheidende Anspruchsgruppe schwieg. |
| 2.0 | 25.09.2026 | Abschnitt 2: Falsifikatoren zu REZ_VERHALTEN mit Grössenordnung; Hinweis «Mehrheits- und Segmentprognose». REZ-R08: Wenn-Bedingung um den Handlungskontext ergänzt (ROLE_ZIEL_KONTEXT = in Ausübung, KB-F4), Hinweis zur Namensträger-Lage. Abschnitt 9.1 «Prüfstand aus Rückproben» neu mit REZ-R18, REZ-R19 und REZ-R21. Anlass: Rückprobe Läderach / Schule Domino Servite vom 25.09.2026. Vorgemerkt, nicht eingearbeitet: Prüfung von REZ-R10 auf die letzte Phase vor t und REZ-R20 bei Namensträger-Krisen – beide erst nach einem zweiten Fall. |
| 2.0 | 26.09.2026 | REZ-R05: Wenn-Bedingung auf COMM_SCHWEIGER mit Instanz Krisenorganisation eingeschränkt, Hinweis zur Eigentümerlage. REZ-R08: gilt auch für den Eigentümer, nur mit Kontext «in Ausübung» (Zielwert Eigentümer neu in KB-F4). Abschnitt 9.1: REZ-R10 und REZ-R20 aus dem zweiten Fall vermerkt, beide ohne Regeländerung. Anlass: Rückprobe Globus / Signa vom 26.09.2026 (KI-gestützt, orientierend). |
| 2.0 | 03.10.2026 | REZ-R08: Wenn-Bedingung um die redaktionelle Übernahme des Vorwurfs ergänzt (Medientyp 1–3 ohne Interessenbindung; Zitate beteiligter Akteure und Verbandspresse genügen nicht), Hinweis zur Begründung. Abschnitt 4: Geltungsvermerk «Sozialpartner, Personalvertretung und Arbeitsbehörden» – keine Aussage für diese Gruppen, REZ_KONFIDENZ niedrig, Lücke im Bericht. Abschnitt 9.1: REZ-R10 (zweiter Fall ohne sprunghafte Eskalation, Komponente vorgemerkt), REZ-R08 und REZ-R07 aus der Rückprobe Manor / Stellenabbau 2020 vom 03.10.2026 (KI-gestützt, orientierend). |
| 2.0 | 04.10.2026 | REZ-R08: Liste der Integritätsvorwürfe um «Nötigung oder Druck auf Abhängige» ergänzt; neuer Hinweis zur Abgrenzung gegen die Härte der Entscheidung (Verfahren, nicht Ergebnis). Hinweis «Redaktionelle Übernahme als Bedingung» berichtigt: Die Tessiner Beiträge warfen der Leitung Druck auf das Personal vor, nicht Täuschung. KMK-Setzung, nicht kalibriert; Konfidenz unverändert. Gilt ab Publikation, keine Nachcodierung abgeschlossener Fälle. Anlass: Rückprobe Manor / Stellenabbau 2020, Entscheid des Auftraggebers vom 04.10.2026. |
| 2.0 | 05.10.2026 | REZ-R08, Hinweis «Nötigung oder Druck auf Abhängige»: Verweis auf den neuen Enzyklopädie-Eintrag «Management Misconduct». Regel inhaltlich unverändert. |
| 2.0 | 05.10.2026 | REZ-R08: Wenn-Bedingung um «Duldung in Kenntnis» ergänzt (Integrität), «Aufsichtsversagen ohne Kenntnis» als Kompetenzfrage abgegrenzt; ROLE_MITSCHULDIG erfüllt die Bedingung nur in dieser Konstellation. Neue Hinweise «Duldung in Kenntnis», «Fehlverhalten einer früheren Leitung: an wen sich die Forderung richtet» und «Prognose bereits im Korpus». REZ-R10: Hinweis zum Vorrang von REZ-R08 (übergibt «stark», REZ-R10 senkt nur die Konfidenz). Abschnitt 9.1: REZ-R08, REZ-R10 und REZ-R19 aus der Rückprobe Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018 vom 05.10.2026 (KI-gestützt, orientierend). KMK-Setzungen, nicht kalibriert; Konfidenz unverändert. Gilt ab Publikation, keine Nachcodierung abgeschlossener Fälle. Anlass: Entscheid des Auftraggebers vom 05.10.2026. |
| 2.0 | 05.10.2026 | Nachtrag 05.10.2026, Rücklauf des Analysetools: REZ-R08: Komponente REZ_VERHALTEN «Vergeltungswunsch gegenüber dem Verursacher; Übertragung auf die KO, wenn sie Nachsicht zeigt» (E3), neuer Falsifikator und Hinweis «Vergeltungswunsch und Nachsicht»; kein neues Attribut. REZ-R10: Begründung im Hinweis zum Vorrang berichtigt (Agenturmeldungen erklären den Anteil nicht). Abschnitt 9.1: Zeile REZ-R10 Raiffeisen berichtigt, Nachrechnung an drei Fällen eingetragen; Wenn-Bedingung unverändert. Konfidenz unverändert. Entscheid des Auftraggebers vom 05.10.2026. |
Zitation: KMK-Analyse-System (2026): Rezeptionsregeln (REZ), Ressource RW-R1, Version 2.0. krisenkom.ch.
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