Krisenmanagement und -kommunikation

Drs. A. Grynko & O. Baeriswyl


RW-R1 Rezeptionsregeln REZ

KMK-RESSOURCE RW-R1

Rezeptionsregeln (REZ)

Ver­si­on2.0
Stand05.10.2026
Gilt ab15.08.2026
Ersetzt«Wenn … Dann … – Regeln (wäh­rend Kri­se)» Ver­si­on 1.0 vom 24.04.2026, Prognoseanteil
ModulFRAMI (Erzeu­gung) · EVI (Kon­sum)
Ebe­ne3 – Prognose
Gel­tungs­artprüf­ba­re Behaup­tung über Rezep­ti­on; wider­leg­bar durch Kali­brie­rung an Fällen
System­ver­si­onKMK 2.0 (Drei­stu­fen­mo­dell Befund – Deu­tung – Prognose)

Mass­geb­li­che Fas­sung für KMK-Ana­ly­sen (KI-Abruf). Bei jeder Ana­ly­se live abru­fen, nie aus dem Cache.


1 Zweck und Abgrenzung

Die­se Sei­te ent­hält aus­schliess­lich Aus­sa­gen über Men­schen: wie Anspruchs­grup­pen einen Fall vor­aus­sicht­lich deu­ten, beur­tei­len und wor­auf sie vor­aus­sicht­lich reagie­ren. Sie ent­hält kei­ne Hand­lungs­emp­feh­lun­gen. Was die Orga­ni­sa­ti­on dar­auf­hin tun soll, steht in RW-R2 Strategieregeln (STR).

Die Tren­nung ist nicht kos­me­tisch. Pro­gno­se und Emp­feh­lung schei­tern an ver­schie­de­nen Din­gen: eine Pro­gno­se an der Empi­rie, eine Emp­feh­lung am Ergeb­nis. Solan­ge bei­de in der­sel­ben Regel ste­hen, lässt sich kei­ne von bei­den prüfen.

Gehört hier­her (RW-R1)Gehört nach RW-R2
Wie stark wird zugeschrieben?Wel­che Bot­schafts­stra­te­gie folgt daraus?
Wel­che Emo­ti­on ist domi­nant erwartbar?Wel­che Tona­li­tät ist zu wählen?
Wel­ches Ver­hal­ten ist erwartbar?Wel­che Mass­nah­me beugt ihm vor?
Wie hoch ist die Eska­la­ti­ons­ten­denz über 72 Stunden?Wel­che Alarm­stu­fe wird ausgelöst?
Bleibt die Zuschrei­bung nach einer Ent­schul­di­gung bestehen?Wird eine Ent­schul­di­gung ausgesprochen?

Hin­weis: Arbeits­re­gel für die Abgren­zung nach unten (Ebe­ne 2 gegen Ebe­ne 3).
Könn­te ein kom­pe­ten­ter Leser die­ser Aus­sa­ge wider­spre­chen, ohne den Text falsch ver­stan­den zu haben?
Nein → Text­aus­sa­ge, gehört in die Codier­bö­gen (Ebe­ne 1 oder 2), kein Evi­denz­grad nötig.
Ja → empi­ri­sche Behaup­tung über Men­schen, gehört hier­her, mit Regel-ID, Evi­denz­grad, Kon­fi­denz und Falsifikator.

2 Regelformat

Jede Regel ist ein Objekt, kein Fliess­text. Die Quel­len­an­ga­be steht pro Dann-Kom­po­nen­te, weil die Kom­po­nen­ten unter­schied­lich gut belegt sind: die­sel­be Regel kann eine expe­ri­men­tell gesi­cher­te Zuschrei­bungs­pro­gno­se mit einer gesetz­ten Zeit­heu­ri­stik ver­bin­den. Wer bei­des gemein­sam aus­weist, über­schätzt die schwä­che­re Komponente.

FeldInhalt
Regel-IDREZ-Rxx, fort­lau­fend, wird nie neu ver­ge­ben. Zurück­ge­zo­ge­ne Regeln blei­ben mit Ver­merk stehen.
WennBedin­gun­gen aus­schliess­lich über codier­te Grös­sen aus FRAMI (Ebe­ne 1 und 2) und über­ge­be­ne Grös­sen aus ADAM. Kei­ne frei­en Formulierungen.
DannEine oder meh­re­re der Pro­gno­se­va­ria­blen, je mit Quel­le und Evidenzgrad.
Kon­fi­denzhoch / mit­tel / nied­rig, für die Regel als ganze.
Fal­si­fi­ka­to­renBeob­ach­tun­gen, bei deren Ein­tre­ten die Pro­gno­se als wider­legt gilt. Ohne Fal­si­fi­ka­tor kei­ne Regel. Fal­si­fi­ka­to­ren zu REZ_VERHALTEN nen­nen eine Grös­sen­ord­nung – eine im Fall begrün­de­te Schwel­le, nicht bloss das Auf­tre­ten einer Fol­ge. Ohne Schwel­le wider­legt jede mess­ba­re Fol­ge die Pro­gno­se, auch wenn sie im Kern zutrifft.
Stake­hol­der-Ein­schrän­kungFür wel­che Grup­pen die Regel zuge­sagt wird – und für wel­che aus­drück­lich nicht.
Her­kunftWel­che Aus­sa­ge der Vor­fas­sung die Regel auf­nimmt, ersetzt oder streicht.

Hin­weis: Mehr­heits- und Seg­ment­pro­gno­se. Eine Ver­hal­tens­pro­gno­se kann für die Mehr­heit einer Anspruchs­grup­pe anders lau­ten als für ein benann­tes Seg­ment der­sel­ben Grup­pe – etwa Loya­li­tät der Mehr­heit bei Kon­sum­ver­zicht eines klei­nen Seg­ments. Bei­de wer­den getrennt aus­ge­wie­sen, je mit Grös­sen­ord­nung und eige­nem Fal­si­fi­ka­tor. Ein Seg­ment wird nur pro­gno­sti­ziert, wenn sich ange­ben lässt, wor­an es zu erken­nen ist. NEU 25.09.2026

Prognosevariablen

Varia­bleAus­prä­gun­gen
REZ_ZUSCHREIBUNGmini­mal / gering / stark (SCCT-Ter­mi­no­lo­gie: mini­mal / low / strong)
REZ_KONFIDENZhoch / mit­tel / niedrig
REZ_EMOTIONdomi­nan­te erwart­ba­re Publikumsemotion
REZ_VERHALTENdie vier­zehn Aus­prä­gun­gen von KB-F7 (VERH_INFOSUCHE … VERH_LOYALITAET), zusätz­lich der Pro­gno­se­wert stil­ler Rück­zug ohne Befundcode
REZ_ESKALATIONEska­la­ti­ons­ten­denz über 72 Stun­den: nied­rig / erhöht / hoch

Ach­tung: Zwei Prä­dik­tor­re­geln, die Zir­kel­schlüs­se verhindern.

  1. Prä­dik­tor ist SCCT_TEXT, nicht SCCT_REKON. SCCT_REKON ist die Klas­si­fi­ka­ti­on der Codie­re­rin nach den­sel­ben Merk­ma­len, aus denen Coombs die Clu­ster gebil­det hat. Geht sie in die Pro­gno­se ein, gibt die Regel zurück, was die Codie­rung schon gesagt hat. SCCT_REKON wird als Kon­troll­grös­se geführt.
  2. Emo­ti­ons­in­ten­si­tät nur aus Medi­en­typ 1–3 (Qua­li­täts­pres­se, Bou­le­vard, Online). In Social-Media-Bei­trä­gen ist die aus­ge­drück­te Emo­ti­on bereits Publi­kums­re­ak­ti­on; sie als Prä­dik­tor zu ver­wen­den hies­se, die Pro­gno­se aus ihrem eige­nen Ergeb­nis abzu­lei­ten. Social-Media-Emo­ti­on gehört auf die Beob­ach­tungs­sei­te, neben REZ_REACT_OBS.

3 Evidenzgrade

GradBedeu­tungKenn­zeich­nung im Bericht
E1expe­ri­men­tell beleg­te SCCT-KernbeziehungQuel­len­an­ga­be, Kon­fi­denz ausgewiesen
E2theo­re­tisch abge­lei­tet, teil­wei­se belegt; Schwel­len­wer­te gesetzt🔴 EST für den gesetz­ten Anteil
E3KMK-Pra­xis­re­gel, plau­si­bel aber unbelegt🔴 EST zwin­gend, als Heu­ri­stik deklariert

Der Gross­teil der ope­ra­tiv nütz­li­chen Schwel­len­wer­te ist E2 oder E3. Das ist kein Man­gel, solan­ge es dekla­riert und über Fäl­le hin­weg nach­ka­li­briert wird.

4 Verbindliche Vorbehalte

Die­se vier Sät­ze gehö­ren in die Limi­ta­tio­nen jedes FRAMI-Berichts, der Regeln die­ser Sei­te anwen­det – nicht in eine Fussnote.

  1. Die Öffent­lich­keit gibt es nicht. Eine Pro­gno­se ohne Stake­hol­der­be­zug ist wert­los. Jede Regel nennt die Grup­pe, für die sie gilt, und schweigt für die übrigen.
  2. Medi­en­f­raming ist nicht Publi­kums­f­raming. Framing-Effek­te fal­len in Meta­ana­ly­sen klein und hete­ro­gen aus. Par­tei­li­che hal­ten die­sel­be Bericht­erstat­tung über­dies für gegen sich gerich­tet (Hosti­le-Media-Wahr­neh­mung), was die Rezep­ti­on in pola­ri­sier­ten Lagen zusätz­lich spreizt.
  3. Trans­fer­an­nah­me. Coombs mani­pu­liert einen kur­zen Sti­mu­lus und misst ein­ma­li­ge Rezep­ti­on unter Labor­be­din­gun­gen, über­wie­gend an nord­ame­ri­ka­ni­schen Stu­die­ren­den­samples. FRAMI codiert rea­le Bericht­erstat­tung über Wochen, bei selek­ti­ver und wie­der­hol­ter Zuwen­dung. Der Schritt vom Expe­ri­men­tal­be­fund in die Beob­ach­tungs­la­ge ist der Nor­mal­fall ange­wand­ter Theo­rie – aber eine Annah­me, kei­ne Ableitung.
  4. Gesetz­te Schwel­len­wer­te. Alle Zah­len­wer­te in den Wenn-Bedin­gun­gen (Frame-Domi­nanz, Emo­ti­ons­in­ten­si­tät, INT_SUM, 24-Monats-Fen­ster, 72-Stun­den-Fen­ster) sind KMK-Set­zun­gen und min­de­stens E2. Sie sind der erste Gegen­stand der Nachkalibrierung.

Hin­weis: Klei­ne Kor­po­ra. Frame-Domi­nanz und Frame-Kon­si­stenz set­zen die Clu­ster­ana­ly­se vor­aus, die FRAMI erst ab n > 20 ansetzt. Unter­halb die­ser Schwel­le gilt bis zum Ent­scheid: Regeln die­ser Sei­te dür­fen ange­wandt wer­den, aber REZ_KONFIDENZ ist zwin­gend auf nied­rig zu set­zen und im Bericht zu begründen.

Hin­weis: Eigen­tü­mer und Auf­sicht bei öffent­li­chen Trä­gern. Die Stake­hol­der-Ein­schrän­kun­gen der Regeln die­ser Sei­te schlies­sen Behör­den aus oder las­sen sie unge­te­stet. Bei Gebiets­kör­per­schaf­ten, Behör­den und öffent­lich-recht­li­chen oder staats­ei­ge­nen Orga­ni­sa­tio­nen ist damit gera­de die Grup­pe nicht abge­deckt, die über den Fall ent­schei­det: Eigen­tü­mer und Auf­sicht. Für die­se Grup­pe trifft die Regel­ba­sis kei­ne Aus­sa­ge. REZ_ZUSCHREIBUNG wird nicht zuge­sagt, REZ_KONFIDENZ ist nied­rig, und die Lücke ist in den Limi­ta­tio­nen des Berichts aus­zu­wei­sen, nicht durch eine Annah­me zu fül­len. MI-04 führt für die Mass­nah­men­sei­te die «Gel­tungs­be­din­gun­gen bei öffent­li­chen Trä­gern» (19.09.2026); auf der Pro­gno­se­sei­te besteht die Ent­spre­chung bewusst noch nicht. Eine eige­ne Regel wird erst geprüft, wenn meh­re­re Fäl­le mit bekann­tem Aus­gang vor­lie­gen. NEU 24.09.2026

Hin­weis: Sozi­al­part­ner, Per­so­nal­ver­tre­tung und Arbeits­be­hör­den. Kei­ne Regel die­ser Sei­te nennt Gewerk­schaf­ten, Per­so­nal­kom­mis­sio­nen oder die Behör­den des Arbeits­rechts in ihrer Stake­hol­der-Ein­schrän­kung. In Kri­sen um Stel­len­ab­bau, Schlies­sun­gen oder Arbeits­be­din­gun­gen sind sie aber regel­mäs­sig die zweit­wich­tig­ste Grup­pe nach den Betrof­fe­nen selbst, und im Mas­sen­ent­las­sungs­ver­fah­ren ist das kan­to­na­le Arbeits­amt die zustän­di­ge Instanz (Art. 335g OR). Für die­se Grup­pen trifft die Regel­ba­sis kei­ne Aus­sa­ge: REZ_ZUSCHREIBUNG wird nicht zuge­sagt, REZ_KONFIDENZ ist nied­rig, und die Lücke ist in den Limi­ta­tio­nen des Berichts aus­zu­wei­sen. MI-04 führt die Grup­pen seit dem 03.10.2026 in der Stake­hol­der­ta­fel; eine eige­ne Pro­gno­se­re­gel wird erst geprüft, wenn meh­re­re Fäl­le mit bekann­tem Aus­gang vor­lie­gen. Anlass: Rück­pro­be Man­or / Stel­len­ab­bau 2020 vom 03.10.2026. NEU 03.10.2026

5 Regelverzeichnis

Alle zwei­und­zwan­zig Regeln sind aus­for­mu­liert und in Kraft: REZ-R01 bis REZ-R12 zur Zuschrei­bung, REZ-R13 bis REZ-R22 zum Fol­ge­ver­hal­ten. Die Kon­fi­denz reicht von hoch (REZ-R01) bis nied­rig (REZ-R07, REZ-R12); sie ist je Regel aus­ge­wie­sen und im Bericht mitzuführen.

IDKurz­ti­telLeit­prä­dik­torSta­tus
REZ-R01Pre­ven­ta­ble-Rah­mung → star­ke ZuschreibungSCCT_TEXTin Kraft
REZ-R02Attri­bu­ti­ons­ver­stär­ker heben das ZuschreibungsniveauINT_SUMin Kraft
REZ-R03Sank­ti­ons­for­de­rung → Ent­schul­di­gung senkt die Zuschrei­bung nichtNORM_FORD_SANKTIONin Kraft
REZ-R04Vor­re­pu­ta­ti­on als eigen­stän­di­ger PrädiktorINT_REPin Kraft
REZ-R05The­ma­ti­sier­tes Schwei­gen → ZuschreibungszuwachsCOMM_SCHWEIGERin Kraft
REZ-R06Frü­he Selbst­be­la­stung → gerin­ge­re mora­li­sche EskalationZeit­punkt Ersteingeständnisin Kraft
REZ-R07Zah­len ohne Mit­ge­fühl → Herzlosigkeits-RezeptionDESK_* ohne EMO_TRAUERin Kraft
REZ-R08Inte­gri­täts­bruch → lang­fri­sti­ge ReputationswirkungROLE_* in Aus­übung der Lei­tungs­funk­ti­on, Manage­ment Misconductin Kraft
REZ-R09Angst­do­mi­nanz → Infor­ma­ti­ons­be­dürf­nis vor UrteilsbildungEMO_ANGST + DESK_FOLGEN_*in Kraft
REZ-R10Ambi­ge Ver­ant­wor­tungs­la­ge → insta­bi­le RezeptionAbstand SCCT_TEXT/SCCT_REKONin Kraft
REZ-R11Heu­che­lei-Vor­wurf → Zuschrei­bungs­zu­wachs über den Fall hinausNORM_HYPO_TEXTin Kraft
REZ-R12Expli­zit­heits­ver­lauf als Früh­in­di­ka­tor der Frame-VerfestigungExpli­zit­heits­in­dexin Kraft (E3)
REZ-R13Gegen­ständ­li­che Gefahr, Selb­st­ab­wehr → Schutz, Com­pli­ance, InfosucheKon­kret­heit × Trä­ger der Gefahrenabwehrin Kraft
REZ-R13aStell­ver­tre­ten­de Gefah­ren­ab­wehr → Dele­ga­ti­on statt SchutzverhaltenTrä­ger der Gefahrenabwehrin Kraft
REZ-R14Feh­len­des Hand­lungs­an­ge­bot → Hand­lungs­druck sucht ErsatzkanäleHand­lungs­an­ge­bot (Voll­stän­dig­keit)in Kraft (E2)
REZ-R15Unab­wend­bar­keit → kein Schutz­ver­hal­ten, frü­he­re UrteilsbildungDESK_FOLGEN_* Abwendbarkeitin Kraft (E2)
REZ-R16Offe­ne Abwend­bar­keit → Infor­ma­ti­ons­su­che dominiertDESK_FOLGEN_* Abwendbarkeitin Kraft (E3)
REZ-R17Wut und star­ke Zuschrei­bung → Rechts­schritt, Anru­fung, ProtestREZ_ZUSCHREIBUNG + EMO_WUTin Kraft
REZ-R18Geteil­tes Risi­ko oder angreif­ba­re Sank­ti­on → Loya­li­tät statt SanktionOpfer­rah­mung + Risikoteilungin Kraft
REZ-R19Norm­ver­stoss mit zustän­di­ger Instanz → insti­tu­tio­nel­le DurchsetzungRegu­lie­rung + Zuständigkeitin Kraft (E2)
REZ-R20Umsetz­ba­rer Ver­zicht → Kon­sum­ver­zicht, sonst Umlei­tung in ProtestUmsetz­bar­keit des Verzichtsin Kraft
REZ-R21Öffent­li­che mora­li­sche Zuschrei­bung → Part­ner ent­zie­hen früherRepu­ta­ti­ons­ex­po­si­ti­on der Partnerin Kraft
REZ-R22Andau­ern­de Mass­nah­me bei unsicht­ba­rer Gefahr → Pro­test gegen die InstanzKosten der Mass­nah­me / Restgefahrin Kraft (E2)

Hin­weis: Zur Num­me­rie­rung. Die Bei­spiel­re­gel «REZ-R07» im Revi­si­ons­do­ku­ment vom 11.08.2026 war illu­stra­tiv und ohne Anspruch auf die Ken­nung. Sie geht inhalt­lich in REZ-R01 und REZ-R02 auf. Mass­geb­lich ist ab sofort die Num­me­rie­rung die­ser Seite.

6 Regeln in Kraft

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REZ-R01 – Preventable-Rahmung im Text → starke Verantwortungszuschreibung

Wenn

SCCT_TEXT = Preventable
UND Frame-Dominanz ≥ 0.6

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGstarkCoombs, SCCT-Kern­be­zie­hung. Die Clu­ster sind expe­ri­men­tell danach gebil­det wor­den, wie stark Ver­suchs­per­so­nen zuschrei­ben – die Bezie­hung ist belegt, nicht definitorisch.E1
REZ_EMOTIONWut / Empö­rung dominantAttri­bu­ti­ons-Affekt-Kopp­lung (Wei­ner), in SCCT übernommenE2
REZ_VERHALTENnega­ti­ve Mund­pro­pa­gan­da, KaufzurückhaltungSCCT-Befun­de zu Repu­ta­ti­ons­ur­teil und VerhaltensintentionE2
Schwel­len­wert 0.6—KMK-Set­zung, nicht aus SCCT ableitbarE2

Konfidenz

hoch für REZ_ZUSCHREIBUNG, mit­tel für die übri­gen Komponenten.

Falsifikatoren

  • Frame-Domi­nanz fällt bin­nen 48 Stun­den ohne kom­mu­ni­ka­ti­ve Inter­ven­ti­on unter 0.5.
  • Die Fol­ge­be­richt­erstat­tung ver­schiebt sich auf Acci­den­tal (Ver­schie­bung in SCCT_TEXT über den Zeitverlauf).
  • REZ_REACT_OBS zeigt bei t + 72 h über­wie­gend ent­la­sten­de Tonalität.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für Kon­su­men­ten und all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit. Für Mit­ar­bei­ten­de, Inve­sto­ren und Behör­den nicht gete­stet – für die­se Grup­pen kei­ne Aussage.

Herkunft

Nimmt die Bestands­zei­le «Pre­ven­ta­ble (Ver­schul­det) → hohe Ver­ant­wor­tung» auf. Die dort ange­schlos­se­ne Stra­te­gie­aus­sa­ge («Akzep­tanz / Rebuild») ist nach STR-R15 gewandert.

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REZ-R02 – Attributionsverstärker heben das Zuschreibungsniveau (Velcro-Effekt)

Wenn

SCCT_TEXT = Accidental
UND INT_SUM ≥ 2  
(aus ADAM übergeben, nicht neu berechnet)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGstark – auf dem Niveau des Pre­ven­ta­ble ClusterCoombs, Vel­cro-Effekt: Kri­sen­hi­sto­rie und Vor­re­pu­ta­ti­on als inten­si­fy­ing factorsE1
REZ_ESKALATIONerhöhtKMK-Pra­xis­heu­ri­stik; das 72-Stun­den-Fen­ster ist aus SCCT nicht ableitbarE3
Schwel­le INT_SUM ≥ 2—KMK-Set­zung auf der 0–4‑SkalaE2
24-Monats-Fen­ster für INT_HIST—KMK-Set­zung; SCCT nennt für cri­sis histo­ry kei­ne FristE3

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Die Bericht­erstat­tung nimmt die Vor­ge­schich­te nicht auf: DESK_VERSAEUMNIS und Rück­grif­fe auf frü­he­re Vor­fäl­le blei­ben aus.
  • Die Vor­re­pu­ta­ti­on wird im Kor­pus über­wie­gend ent­la­stend zitiert.
  • Die Zuschrei­bung im Kor­pus­ver­lauf bleibt sta­bil auf Acci­den­tal-Niveau, obwohl die Histo­rie the­ma­ti­siert wird.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für Kon­su­men­ten und all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit. Für Regu­la­to­ren und Behör­den ist ein stär­ke­rer Effekt plau­si­bel, aber nicht gete­stet 🔴 EST – kei­ne Zusage.

Ach­tung: Human Error ist kein Ver­stär­ker. In SCCT ist mensch­li­ches Ver­sa­gen ein Clu­ster-Kri­te­ri­um: es ver­schiebt die Kri­se nach Pre­ven­ta­ble. Wird es danach noch­mals als Ver­stär­ker gezählt, geht die­sel­be Tat­sa­che zwei­mal in die Rech­nung – ein­mal ins Basis­ni­veau, ein­mal in den Auf­schlag dar­auf. DESK_INT_FEHLVERHALTEN gehört zur Clu­ster­be­stim­mung, nicht hierher.

Hin­weis: Die­se Regel eska­liert kei­ne Stra­te­gie. Sie pro­gno­sti­ziert ein Zuschrei­bungs­ni­veau. Die Kumu­la­ti­ons­re­gel, die aus INT_SUM eine Stra­te­gie­stu­fe ablei­tet, ist STR-R21 / STR-R22 und bleibt bei EVI.

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REZ-R03 – Dominante Sanktionsforderung → die Entschuldigung senkt die Zuschreibung nicht

Wenn

NORM_FORD_SANKTION ist die dominante Forderung im Korpus
  (Anteil grösser als jede andere NORM_FORD_*-Ausprägung)
UND (ACTOR_MORAL vorhanden ODER EMO_WUT Ø ≥ 3.5 in Medientyp 1–3)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGbleibt stark; eine Ent­schul­di­gung senkt sie nicht mess­bar gegen­über äqui­va­len­ten StrategienCoombs & Holl­aday (2008): Ent­schul­di­gung bringt gegen­über Kom­pen­sa­ti­on und Mit­ge­fühl kei­nen mess­ba­ren Vor­teil – weder bei Repu­ta­ti­on noch bei Kauf­ab­sicht oder nega­ti­ver MundpropagandaE1
REZ_VERHALTENWei­ter­ver­brei­tung, Pro­test, For­de­rung nach per­so­nel­len oder struk­tu­rel­len KonsequenzenScan­sis-Befun­de; Third-Par­ty Punish­ment signa­li­siert mora­li­sche ObjektivitätE2
REZ_ESKALATIONhoch, solan­ge kei­ne sicht­ba­re Kon­se­quenz erfolgtKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3
Schwel­le EMO_WUT ≥ 3.5—KMK-Set­zung auf der Inten­si­täts­ska­la 1–5E2

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Das For­de­rungs­pro­fil ver­schiebt sich bin­nen 72 Stun­den von NORM_FORD_SANKTION auf NORM_FORD_STRUKTUR.
  • Die Sank­ti­ons­for­de­rung bleibt auf ein­zel­ne Spre­cher beschränkt und wird von Leit­me­di­en nicht übernommen.
  • Nach einer Ent­schul­di­gung ohne Sank­ti­on sinkt REZ_REACT_OBS mess­bar in Feindseligkeit.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit und Kon­su­men­ten; bei Manage­ment Mis­con­duct zusätz­lich für Mit­ar­bei­ten­de. Für Inve­sto­ren ist ein abwei­chen­des Urteils­mu­ster zu erwar­ten – nicht gete­stet, kei­ne Zusage.

Hin­weis: War­um die­se Regel eine eige­ne Ebe­ne braucht. Der All­tags­ver­stand sagt: ent­schul­di­gen. Der Befund gibt der Ent­schul­di­gung gegen­über äqui­va­len­ten Stra­te­gien kei­nen Vor­teil. Wo All­tags­ver­stand und Befund aus­ein­an­der­ge­hen, ent­schei­det der Befund – aber nur, wenn er als eige­ner, prüf­ba­rer Schritt geführt wird. Genau des­halb wird die Pro­gno­se nicht in die Codie­rung eingebaut.

Herkunft

Nimmt drei Bestands­aus­sa­gen auf: «Öffent­lich­keit ver­langt Sank­ti­on, nicht Erklä­rung», «Third-Par­ty Punish­ment wirkt stär­ker als Selbst­sank­ti­on» und «Ent­schul­di­gung ohne Macht­ver­lust = Risi­ko der Zynis­mus-Rezep­ti­on». Die dar­an anschlies­sen­den Hand­lungs­an­wei­sun­gen ste­hen in STR-R31 bis STR-R34.

REZ-R04 – Vorreputation verschiebt das Zuschreibungsniveau auch ohne Krisenhistorie

Wenn

SCCT_TEXT = Victim ODER Accidental
UND INT_REP = 2 (negative bis sehr negative Vorreputation)
UND INT_HIST = 0  
(sonst greift REZ-R02)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGeine Stu­fe über dem Clu­ster­ni­veau: mini­mal → gering, gering → starkCoombs, pri­or rela­tio­nal repu­ta­ti­on als eigen­stän­di­ger inten­si­fy­ing fac­tor neben cri­sis historyE1
REZ_KONFIDENZmit­telder Ein­zel­ef­fekt der Vor­re­pu­ta­ti­on ist schwä­cher belegt als der kumu­lier­te Velcro-EffektE2

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Die Bericht­erstat­tung stellt die Orga­ni­sa­ti­on trotz nega­ti­ver Vor­re­pu­ta­ti­on über­wie­gend ent­la­stend dar.
  • Der Kor­pus greift die Vor­re­pu­ta­ti­on nicht auf – kei­ne Rück­grif­fe auf frü­he­re Kritik.
  • REZ_REACT_OBS zeigt bei t + 72 h kei­ne erhöh­te Feind­se­lig­keit gegen­über Vergleichsfällen.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für Kon­su­men­ten und all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit. Für Mit­ar­bei­ten­de ist ein gegen­läu­fi­ger Effekt denk­bar (Bin­nen­loya­li­tät) – nicht gete­stet, kei­ne Zusage.

Hin­weis: Ver­hält­nis zu REZ-R02. Bei­de Regeln grei­fen auf INT_REP zu. Um Dop­pel­an­wen­dung zu ver­mei­den, gilt: bei INT_HIST > 0 hat REZ-R02 Vor­rang, die Wir­kung ist dort bereits in INT_SUM enthalten.

Herkunft

Trennt den Ein­zel­ef­fekt der Vor­re­pu­ta­ti­on von REZ-R02 ab, wo er nur kumu­liert in INT_SUM auf­tritt. Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «schlech­te Repu­ta­ti­on → höhe­re Schuld­an­nah­me» auf.

REZ-R05 – Thematisiertes Schweigen erhöht die Zuschreibung

Wenn

COMM_SCHWEIGER mit Instanz Krisenorganisation in ≥ 25 % der Beiträge
UND SCCT_TEXT ≠ Victim

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGeine Stu­fe über dem ClusterniveauAttri­bu­ti­ons­theo­rie: feh­len­de Gegen­in­for­ma­ti­on lässt die nahe­lie­gend­ste Ursa­chen­zu­schrei­bung bestehenE2
REZ_ESKALATIONerhöht, solan­ge das Schwei­gen anhältKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3
Schwelle 25 %—KMK-Set­zungE2

Konfidenz

mit­tel für die Zuschrei­bung, nied­rig für die Eskalation.

Falsifikatoren

  • Das Schwei­gen wird im Kor­pus über­wie­gend als legi­tim gerahmt (lau­fen­des Ver­fah­ren, Persönlichkeitsschutz).
  • Nach dem Ende des Schwei­gens sinkt der Anteil bela­sten­der Frames bin­nen 48 Stunden.
  • Die Orga­ni­sa­ti­on kom­mu­ni­ziert auf ande­ren Kanä­len und der Kor­pus nimmt das auf.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit und Medi­en als Beob­ach­ter zwei­ter Ord­nung. Für Behör­den ist Schwei­gen wäh­rend lau­fen­der Ver­fah­ren erwar­tungs­kon­form – dort kei­ne Zusage.

Ach­tung: Nicht mit der Stra­te­gie­re­gel ver­wech­seln. Dass Schwei­gen die Zuschrei­bung erhöht, ist eine Pro­gno­se. Dass dar­aus Ste­al­ing Thun­der folgt, ist die Hand­lungs­re­gel STR-R42 und bleibt bei EVI.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «Schwei­gen = Schuld­ein­ge­ständ­nis» auf. Prä­dik­tor ist aus­drück­lich COMM_SCHWEIGER, also nur das the­ma­ti­sier­te Schwei­gen mit Fund­stel­le. Nicht the­ma­ti­sier­te Aus­las­sung ist DEUT_AUSLASSUNG und geht hier nicht ein.

Hin­weis: Nur das Schwei­gen der Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on zählt. The­ma­ti­sier­tes Schwei­gen eines Eigen­tü­mers, einer Mut­ter­ge­sell­schaft oder eines ande­ren Drit­ten geht nicht in die Schwel­le ein; sonst misst die Regel in Eigen­tü­mer­la­gen das Schwei­gen eines Drit­ten. Prä­zi­siert am 26.09.2026 nach einer Rück­pro­be, in der COMM_SCHWEIGER in 37,5 % der Ein­hei­ten stand, davon aber nur 4,1 % die Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on betra­fen und 20,9 % den Eigentümer.

REZ-R06 – Frühe Selbstbelastung senkt die moralische Eskalation

Wenn

Die Organisation hat den belastenden Sachverhalt selbst offengelegt,
bevor er im Korpus erstmals durch Dritte erhoben wurde

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ESKALATIONnied­ri­ger als bei Fremd­auf­deckung der­sel­ben FaktenlageSte­al­ing-Thun­der-Befun­de: Selbst­of­fen­le­gung min­dert die GlaubwürdigkeitseinbusseE2
REZ_EMOTIONEmpö­rung schwä­cher ausgeprägtAttri­bu­ti­ons-Affekt-Kopp­lungE2
REZ_ZUSCHREIBUNGunver­än­dertdie Fak­ten­la­ge bleibt die­sel­be; die Selbst­be­la­stung ver­än­dert die Bewer­tung des Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­tens, nicht die des SachverhaltsE2

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Der Kor­pus rahmt die Offen­le­gung selbst als Kal­kül («flüch­te­te nach vorn»).
  • NORM_DOUBLE steigt trotz Selbstoffenlegung.
  • Die Eska­la­ti­on ver­läuft wie in ver­gleich­ba­ren Fäl­len mit Fremdaufdeckung.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit und Medi­en. Für Regu­la­to­ren ist der Effekt ver­mut­lich schwä­cher, weil dort die Fak­ten­la­ge zählt – nicht getestet.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «frü­he Selbst­be­la­stung redu­ziert spä­te­re mora­li­sche Eska­la­ti­on» auf. Neu ist die Prä­zi­sie­rung, dass REZ_ZUSCHREIBUNG davon nicht berührt wird.

REZ-R07 – Zahlen ohne Mitgefühl erzeugen eine Herzlosigkeits-Rezeption

Wenn

DESK_OPFER_INT ODER DESK_OPFER_EXT vorhanden
UND Beiträge mit Schadensbezifferung (DESK_*_SACHSCHADEN) ohne EMO_TRAUER > 50 %

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_EMOTIONEmpö­rung über die Dar­stel­lungs­wei­se, zusätz­lich zur Empö­rung über den SachverhaltKMK-Pra­xis­heu­ri­stik aus der FallarbeitE3
REZ_VERHALTENWei­ter­ver­brei­tung mit kri­ti­schem KommentarKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3
Schwelle 50 %—KMK-Set­zungE2

Konfidenz

nied­rig. Die Regel ist die schwäch­ste des Bestands und aus­drück­lich als Heu­ri­stik geführt.

Falsifikatoren

  • Der Kor­pus ent­hält Scha­dens­be­zif­fe­rung und Opfer­fo­kus neben­ein­an­der, ohne dass REZ_REACT_OBS die Dar­stel­lungs­wei­se thematisiert.
  • Die Empö­rung rich­tet sich in den Nut­zer­re­ak­tio­nen aus­schliess­lich auf den Sachverhalt.
  • In ver­gleich­ba­ren Fäl­len ohne Bezif­fe­rung tritt die­sel­be Reak­ti­on auf.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für Betrof­fe­ne und deren Umfeld sowie für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit. Für Inve­sto­ren ist der Effekt nicht zu erwar­ten – dort ist die Bezif­fe­rung erwartungskonform.

Hin­weis: Die­se Regel ist der erste Kan­di­dat für die Kali­brie­rung: sie ist ope­ra­tiv nütz­lich, aber voll­stän­dig auf Pra­xis­er­fah­rung gestützt.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «Zah­len ohne Mit­ge­fühl → Herz­lo­sig­keits-Frame» auf. Im Bestand war sie als Frame-Aus­sa­ge for­mu­liert, tat­säch­lich ist sie eine Aus­sa­ge über Rezeption.

REZ-R08 – Integritätsbruch wirkt länger als Kompetenzversagen

Wenn

ROLE_SCHULDIG oder ROLE_VERSAGER auf Leitungspersonen oder den Eigentümer bezogen – bei Duldung in Kenntnis auch ROLE_MITSCHULDIG
UND der Vorwurf betrifft Handeln in Ausübung der Leitungsfunktion oder der Eigentümerrolle gegenüber der Krisenorganisation (ROLE_ZIEL_KONTEXT = in Ausübung)
UND der Vorwurf betrifft Integrität (Täuschung, Vorteilsnahme, Vertuschung, Nötigung oder Druck auf Abhängige, Duldung in Kenntnis),
nicht Kompetenz (Fehleinschätzung, Überforderung, Aufsichtsversagen ohne Kenntnis)
UND mindestens ein redaktioneller Beitrag (Medientyp 1–3) übernimmt den Vorwurf als eigene Aussage oder bestätigt ihn; Zitate beteiligter Akteure allein genügen nicht, auch gehäuft

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGstark, und über den ein­zel­nen Sach­ver­halt hin­aus auf die Orga­ni­sa­ti­on generalisiertSCCT: Manage­ment Mis­con­duct als eigen­stän­di­ge Kate­go­rie mit stärk­ster ReputationswirkungE1
REZ_VERHALTENFor­de­rung nach per­so­nel­len Kon­se­quen­zen; Rück­zug bei MitarbeitendenScan­sis-Befun­de, Third-Party-PunishmentE2
REZ_VERHALTEN NEU 05.10.2026Ver­gel­tungs­wunsch gegen­über dem Ver­ur­sa­cher; Über­tra­gung auf die KO, wenn sie Nach­sicht zeigtKMK-Pra­xis­heu­ri­stik; Tach­ko­va & Fedi­uk (2025) zur ScansisE3
Dauer der Wirkungüber den Kri­sen­ver­lauf hinausKMK-Pra­xis­heu­ri­stik; die Bestands­for­mu­lie­rung «lang­fri­stig repu­ta­ti­ons­le­tal» ist nicht mess­bar und wird nicht übernommenE3

Konfidenz

hoch für die Zuschrei­bung, nied­rig für die Dauer.

Falsifikatoren

  • Der Vor­wurf wird im Kor­pus bin­nen 72 Stun­den auf eine Kom­pe­tenz­fra­ge umgedeutet.
  • Die betrof­fe­ne Per­son wird als Ein­zel­fall gerahmt, ohne Gene­ra­li­sie­rung auf die Organisation.
  • Nach per­so­nel­ler Kon­se­quenz sinkt der Anteil bela­sten­der Frames deutlich.
  • For­de­run­gen nach Bestra­fung blei­ben auf den Ver­ur­sa­cher beschränkt, obwohl die KO auf Rück­for­de­rung ver­zich­tet. NEU 05.10.2026

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit, Kon­su­men­ten und Mit­ar­bei­ten­de – bei Letz­te­ren beson­ders aus­ge­prägt. Für Inve­sto­ren gilt sie, soweit Inte­gri­täts­fra­gen als Gover­nan­ce-Risi­ko gerahmt werden.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­gen «Inte­gri­tät ≠ Kom­pe­tenz» und «Inte­gri­täts­ver­lu­ste sind lang­fri­stig repu­ta­ti­ons­le­tal» auf. Die zwei­te ist zu einer prüf­ba­ren, aber schwach beleg­ten Dau­er­an­ga­be abgeschwächt.

Hin­weis: Dul­dung in Kennt­nis. Der Vor­wurf liegt vor, wenn einer Lei­tungs­per­son oder einem Auf­sichts­or­gan vor­ge­wor­fen wird, ein Fehl­ver­hal­ten in der Orga­ni­sa­ti­on gekannt und gesche­hen las­sen zu haben. Mass­geb­lich ist die behaup­te­te Kennt­nis: «wuss­te und liess gesche­hen» betrifft die Inte­gri­tät, «hät­te wis­sen müs­sen» ist Auf­sichts­ver­sa­gen und bleibt eine Kom­pe­tenz­fra­ge. Nur im ersten Fall erfüllt auch ROLE_MITSCHULDIG die Wenn-Bedin­gung; die geteil­te Ver­ant­wor­tung ohne behaup­te­te Kennt­nis erreicht die Regel nicht. Die redak­tio­nel­le Über­nah­me muss sich auf die Kennt­nis bezie­hen, nicht bloss auf das Fehl­ver­hal­ten selbst. Anlass: Rück­pro­be Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018 vom 05.10.2026, in der die amtie­ren­de Lei­tung in 41,3 Pro­zent der Ein­hei­ten mit­be­la­stet war, der Inte­gri­täts­an­teil fast durch­weg als Wis­sen und Dul­den. Die Abgren­zung ist eng gehal­ten, weil die Regel über STR-R72 einen nicht abwäg­ba­ren Over­ri­de aus­löst. KMK-Set­zung, nicht kali­briert; die Kon­fi­denz der Regel bleibt unver­än­dert. NEU 05.10.2026

Hin­weis: Fehl­ver­hal­ten einer frü­he­ren Lei­tung: an wen sich die For­de­rung rich­tet. Liegt der Inte­gri­täts­bruch bei einer frü­he­ren Lei­tung, rich­tet sich die pro­gno­sti­zier­te For­de­rung nach per­so­nel­len Kon­se­quen­zen an die heu­ti­ge Auf­sicht oder Lei­tung, soweit sie im Kor­pus mit­be­la­stet ist (ROLE_SCHULDIG, ROLE_MITSCHULDIG oder ROLE_VERSAGER mit ROLE_ZIEL = amtie­ren­de Lei­tung, Kon­text in Aus­übung). Die frü­he­re Lei­tung ist der For­de­rung meist schon ent­zo­gen; gefor­dert wird, dass die heu­ti­gen Orga­ne Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Ist die heu­ti­ge Lei­tung nicht mit­be­la­stet, rich­tet sich die For­de­rung auf Auf­ar­bei­tung und recht­li­che Schrit­te gegen die frü­he­re Lei­tung. Im Bericht wird das Ziel der For­de­rung aus­drück­lich genannt; die­sel­be Les­art gilt für STR-R33 in RW-R2. Ein Fall (Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018: Rück­tritt des Ver­wal­tungs­rats­prä­si­den­ten zwei Tage nach t), KMK-Set­zung. NEU 05.10.2026

Hin­weis: Ver­gel­tungs­wunsch und Nach­sicht. Im Kor­pus zeigt sich der Ver­gel­tungs­wunsch als For­de­rung nach Bestra­fung oder Rück­erstat­tung (NORM_FORD_SANKTION, NORM_FORD_WIEDERGUT). Er rich­tet sich zuerst gegen den Ver­ur­sa­cher und geht auf die Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on über, wenn sie als nach­sich­tig wahr­ge­nom­men wird, etwa weil sie auf Rück­for­de­rung oder recht­li­che Schrit­te ver­zich­tet. Für EVI ist die­ser Über­gang der stra­te­gisch rele­van­te Teil. Das Ziel der For­de­rung wird in der Lage­be­ur­tei­lung am Beleg bestimmt; ein neu­es Codier­at­tri­but besteht dafür nicht, ROLE_ZIEL bleibt auf ROLE_* beschränkt. Ein Fall (Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018: 10 Ein­hei­ten, davon 7 gegen den Ver­ur­sa­cher, 2 gegen die amtie­ren­de Lei­tung wegen Nach­sicht), trägt kei­ne Schwel­le; KMK-Set­zung. NEU 05.10.2026

Hin­weis: Pro­gno­se bereits im Kor­pus. Liegt die pro­gno­sti­zier­te For­de­rung nach per­so­nel­len Kon­se­quen­zen vor t bereits im Kor­pus vor, wird sie als Befund aus­ge­wie­sen, mit Anteil und Ziel. Die Pro­gno­se wird dann als Ver­ste­ti­gung gekenn­zeich­net, nicht als Vor­her­sa­ge neu­en Ver­hal­tens; eine spä­te­re Bestä­ti­gung zählt ent­spre­chend schwä­cher. NEU 05.10.2026

Hin­weis: Nöti­gung oder Druck auf Abhän­gi­ge. Der Vor­wurf liegt vor, wenn der Lei­tung vor­ge­wor­fen wird, eine Abhän­gig­keit – Arbeits­platz, Lie­fer­be­zie­hung, Ver­sor­gung – zu nut­zen, um Zustim­mung zu erzwin­gen, etwa mit der Dro­hung von Nach­tei­len, die über die ange­kün­dig­te Mass­nah­me hin­aus­ge­hen, oder mit unzu­läs­si­gen Fri­sten und Bedin­gun­gen. Das ver­letzt die Inte­gri­tät der Lei­tung, nicht ihre Kom­pe­tenz, und gehört zur Kate­go­rie Manage­ment Mis­con­duct. Die Här­te einer Ent­schei­dung selbst – Stel­len­ab­bau, Schlies­sung, Ände­rungs­kün­di­gung – ist kein Inte­gri­täts­vor­wurf; sie bleibt Gegen­stand der Ent­schei­dungs­kri­se (KB-F1, KB-F2). Mass­geb­lich ist, dass der Vor­wurf das Ver­fah­ren gegen­über den Abhän­gi­gen betrifft, nicht das Ergeb­nis. Die Abgren­zung ist nötig, weil die Regel über STR-R72 einen nicht abwäg­ba­ren Over­ri­de aus­löst; ohne sie könn­te jeder gewerk­schaft­li­che Vor­wurf gegen eine Restruk­tu­rie­rung die Regel errei­chen. Die redak­tio­nel­le Über­nah­me bleibt der zwei­te Fil­ter. KMK-Set­zung, nicht kali­briert; die Kon­fi­denz der Regel bleibt unver­än­dert. NEU 04.10.2026

Hin­weis: Redak­tio­nel­le Über­nah­me als Bedin­gung. Die Regel löst über STR-R72 in RW-R2 einen nicht abwäg­ba­ren Over­ri­de auf die Alarm­stu­fe 🔴 aus. Ohne Men­gen- oder Über­nah­me­be­din­gung genüg­ten dafür ein­zel­ne Zita­te einer betei­lig­ten Par­tei. In der Rück­pro­be Man­or / Stel­len­ab­bau 2020 vom 03.10.2026 erfüll­ten zwei Tes­si­ner Bei­trä­ge, in denen Gewerk­schaf­ten der Lei­tung Druck auf das Per­so­nal vor­war­fen, den Wort­laut; das Seg­ment stand damit auf 🔴, die pro­gno­sti­zier­te For­de­rung nach per­so­nel­len Kon­se­quen­zen blieb im Ver­lauf aus. Mass­geb­lich ist des­halb, ob eine Redak­ti­on den Vor­wurf über­nimmt. Als redak­tio­nell gel­ten Bei­trä­ge der Medi­en­ty­pen 1–3 ohne Inter­es­sen­bin­dung an eine Kon­flikt­par­tei; die Ver­bands­pres­se einer betei­lig­ten Inter­es­sen­ver­tre­tung zählt nicht. NEU 03.10.2026

Hin­weis: Han­deln aus­ser­halb der Funk­ti­on. Betrifft der Vor­wurf eine Lei­tungs­per­son für ein Han­deln aus­ser­halb ihrer Funk­ti­on – pri­vat oder in einer ande­ren Orga­ni­sa­ti­on –, greift die Regel nicht, auch wenn die Orga­ni­sa­ti­on ihren Namen trägt. Für die­se Namens­trä­ger-Lage besteht kei­ne eige­ne Regel; die Pro­gno­se läuft über SCCT_TEXT und die Part­ner­re­geln REZ-R18 und REZ-R21. Prä­zi­siert am 25.09.2026 nach einer Rück­pro­be, in der der Wort­laut der Regel in 26 Pro­zent der Bei­trä­ge erfüllt war, ihr Sinn in kei­nem. Seit dem 26.09.2026 gilt das­sel­be für den Eigen­tü­mer (ROLE_ZIEL = Eigen­tü­mer, KB-F4): Die Regel greift nur für sein Han­deln als Eigen­tü­mer der Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on – Erwerb, Finan­zie­rung, Lie­gen­schafts- und Kon­zern­struk­tur –, nicht für sein übri­ges Geschäft.

REZ-R09 – Angstdominanz erzeugt Informationsbedürfnis vor Urteilsbildung

Wenn

EMO_ANGST ist die dominante Emotion (Ø-Intensität, Medientyp 1–3)
UND DESK_FOLGEN_INT oder DESK_FOLGEN_EXT ist codiert
UND deren Abwendbarkeit ist abwendbar oder offen

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_VERHALTENInfor­ma­ti­ons­su­che, Schutz­hand­lun­gen; Urteils­bil­dung über die Orga­ni­sa­ti­on aufgeschobenSCCT: Ins­truc­ting und Adju­sting Infor­ma­ti­on als vor­ran­gi­ges Bedürf­nis in GefährdungslagenE1
REZ_ZUSCHREIBUNGzunächst unter dem Clu­ster­ni­veau, mit Nach­hol­ef­fekt nach Ende der GefährdungKMK-Pra­xis­heu­ri­stik; der Nach­hol­ef­fekt ist nicht aus SCCT ableitbarE3
REZ_ESKALATIONnied­rig wäh­rend der Gefähr­dung, erhöht danachKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3

Konfidenz

mit­tel für das Ver­hal­ten, nied­rig für den Nachholeffekt.

Falsifikatoren

  • Die Zuschrei­bung steigt bereits wäh­rend der Gefähr­dungs­pha­se auf Clusterniveau.
  • Nach Ende der Gefähr­dung bleibt die Zuschrei­bung unter dem Clusterniveau.
  • Der Kor­pus zeigt Urteils­bil­dung und Infor­ma­ti­ons­su­che gleichzeitig.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für unmit­tel­bar Gefähr­de­te und deren Umfeld. Für nicht gefähr­de­te Grup­pen – Inve­sto­ren, all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit aus­ser­halb der Regi­on – gilt sie nicht.

Ach­tung: Der Nach­hol­ef­fekt ist die ope­ra­tiv wich­tig­ste und am schwäch­sten beleg­te Kom­po­nen­te. Eine nied­ri­ge Zuschrei­bung wäh­rend der Gefähr­dung darf nicht als Ent­war­nung gele­sen wer­den. Im Bericht ist aus­drück­lich dar­auf hinzuweisen.

Hin­weis: Die zwei­te Wenn-Bedin­gung lau­te­te bis zur Fas­sung 2.0 «ein fort­dau­ern­des Gefähr­dungs­po­ten­zi­al ist im Kor­pus benannt» – ohne Code, der das misst. Sie war damit nicht prüf­bar. Mit DESK_FOLGEN_* in KB-F1 ist sie ope­ra­tio­na­li­siert; die Abwend­bar­keit trennt die noch offe­ne Gefähr­dung von der bereits abgeschlossenen.

Herkunft

Nimmt den Rezep­ti­ons­an­teil der Bestands­aus­sa­ge «Angst → Instruk­ti­on und Selbst­wirk­sam­keit vor Image» auf. Die Hand­lungs­sei­te ist STR-R14 und STR-R35 und bleibt bei EVI.

REZ-R10 – Ambige Verantwortungslage erzeugt instabile Rezeption

Wenn

SCCT_TEXT nicht codierbar in > 40 % der Beiträge
ODER Abstand zwischen SCCT_TEXT und SCCT_REKON (Reframing-Fenster offen)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_KONFIDENZnied­rig, unab­hän­gig von der übri­gen Regelanwendungdie Pro­gno­se­funk­ti­on beruht auf Frame-Domi­nanz; bei feh­len­der Rah­mung fehlt der PrädiktorE2
REZ_ESKALATIONsprung­haft: nied­rig bis zur Klä­rung der Fak­ten­la­ge, danach abrupt auf ClusterniveauKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3
Schwelle 40 %—KMK-Set­zungE2

Konfidenz

nied­rig. Die Regel pro­gno­sti­ziert vor allem Unsi­cher­heit, nicht eine Richtung.

Falsifikatoren

  • Die Rezep­ti­on bleibt über den gesam­ten Kor­pus­zeit­raum sta­bil, obwohl die Rah­mung fehlt.
  • Neue Fak­ten­la­ge tritt ein, ohne dass sich Frame-Ver­tei­lung oder Tona­li­tät verschieben.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für alle Grup­pen glei­cher­mas­sen – gera­de weil sie kei­ne Rich­tung zusagt.

Grund­re­gel: Die­se Regel ist die ein­zi­ge, die eine Aus­sa­ge über die Belast­bar­keit der übri­gen Pro­gno­sen macht. Sie wird des­halb immer zuerst geprüft.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «ambi­ge Ver­ant­wor­tung ist zeit­lich insta­bil» auf. Ihr ope­ra­ti­ver Wert liegt dar­in, dass sie EVI zwingt, die Stra­te­gie STR-R44 als rever­si­bel zu füh­ren und den Wech­sel­zeit­punkt vor­ab zu definieren.

Hin­weis: Vor­rang von REZ-R08. Sind REZ-R08 und die­se Regel zugleich erfüllt, über­gibt FRAMI REZ_ZUSCHREIBUNG = stark nach REZ-R08; die­se Regel senkt nur REZ_KONFIDENZ. Die Zuschrei­bung gilt dann nicht als «nicht zuge­sagt», und STR-R17 in RW-R2 greift nicht. Begrün­dung: REZ-R08 ver­langt einen redak­tio­nell über­nom­me­nen Inte­gri­täts­vor­wurf gegen die Lei­tung und damit eine gefe­stig­te Bewer­tung der Orga­ne; ein hoher Anteil nicht codier­ba­rer Ein­hei­ten bezeich­net dage­gen kei­ne ein­heit­li­che Lage – in drei nach­ge­rech­ne­ten Fäl­len stand er für Ver­ant­wor­tung bei Drit­ten, für eine Lücke im Code­buch und für eine zwi­schen frü­he­rer und heu­ti­ger Lei­tung schwan­ken­de Zuschrei­bung. Anlass: Rück­pro­be Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018 vom 05.10.2026, in der bei­de Les­ar­ten zufäl­lig auf die­sel­be Stra­te­gie führ­ten. NEU 05.10.2026

REZ-R11 – Heuchelei-Vorwurf generalisiert die Zuschreibung über den Fall hinaus

Wenn

NORM_HYPO_TEXT in ≥ 30 % der Beiträge
UND ADAM hat TRAP_NORM_HYPO bestätigt

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGstark, und auf die Orga­ni­sa­ti­on als gan­ze bezo­gen statt auf den EinzelfallSCCT: Ver­let­zung selbst gesetz­ter Nor­men als ver­schär­fen­der Umstand; Scansis-ÜbergangE2
REZ_EMOTIONmora­li­sche Empö­rung dominantScan­sis-Befun­deE2
REZ_VERHALTENWei­ter­ver­brei­tung, For­de­rung nach struk­tu­rel­ler Korrekturgemes­sen über das For­de­rungs­pro­fil NORM_FORD_STRUKTURE2
Schwelle 30 %—KMK-Set­zungE2

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Der Vor­wurf bleibt auf ein­zel­ne Spre­cher beschränkt und wird von Leit­me­di­en nicht übernommen.
  • Das For­de­rungs­pro­fil ver­schiebt sich nicht Rich­tung Struk­tur oder Sanktion.
  • Die Orga­ni­sa­ti­on weist die Wer­te­lücke beleg­bar zurück und der Kor­pus nimmt das auf.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit, Kon­su­men­ten und NGO. Für Mit­ar­bei­ten­de ist ein beson­ders star­ker Effekt plau­si­bel (Bin­nen­glaub­wür­dig­keit) – nicht getestet.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «Heu­che­lei-Ver­dacht führt zu Scan­sis» auf. Prä­dik­tor ist der im Kor­pus erho­be­ne Vor­wurf, nicht ADAMs Dia­gno­se – die­se wirkt nur als Zusatz­be­din­gung. Damit wird TRAP_NORM_HYPO an den Daten geprüft, statt sich selbst zu bestätigen.

REZ-R12 – Steigender Explizitheitsindex kündigt Frame-Verfestigung an

Wenn

Explizitheitsindex des Leitframes steigt über den Korpuszeitraum um ≥ 0.2
UND Frame-Dominanz bleibt stabil oder steigt

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ESKALATIONerhöht – der Frame wird zitier­fä­hig und damit anschlussfähigKMK-Pra­xis­heu­ri­stik. Die Annah­me «benann­te Frames ver­brei­ten sich schnel­ler» ist plau­si­bel, im KMK-Kon­text aber unbelegtE3
Stabilität der übrigen Prognosenstei­gend – die Zuschrei­bungs­pro­gno­se wird belastbarerfolgt aus der Prä­dik­tor­lo­gik: ein ver­fe­stig­ter Frame ist ein sta­bi­le­rer PrädiktorE2
Schwelle 0.2—KMK-Set­zungE2

Konfidenz

nied­rig. Die Regel wird als Heu­ri­stik geführt und darf kei­ne Stra­te­gie­ent­schei­dung allein tragen.

Falsifikatoren

  • Der Index steigt, ohne dass sich Reich­wei­te oder Anschluss­kom­mu­ni­ka­ti­on verändern.
  • Der Frame wird benannt und ver­liert danach an Domi­nanz (Abnut­zung statt Verfestigung).
  • In Ver­gleichs­fäl­len ver­läuft die Eska­la­ti­on unab­hän­gig vom Explizitheitsverlauf.

Stakeholder-Einschränkung

Kei­ne Stake­hol­der-Zusa­ge. Die Regel beschreibt eine Eigen­schaft des Dis­kur­ses, nicht das Urteil einer Gruppe.

Ach­tung: Solan­ge kein Evi­denz­grad über E3 vor­liegt, wird der Expli­zit­heits­in­dex nicht als Prä­dik­tor der Zuschrei­bungs­pro­gno­se ver­wen­det, son­dern nur als eigen­stän­di­ger Ver­laufs­be­fund berichtet.

Herkunft

Neu. Ope­ra­tio­na­li­siert den in KB-00 Abschnitt 5.2 defi­nier­ten Expli­zit­heits­ver­lauf als Früh­in­di­ka­tor, den die rei­ne Häu­fig­keits­zäh­lung nicht liefert.

7 Verhaltensregeln REZ-R13 bis REZ-R22 NEU 15.08.2026

Die fol­gen­den Regeln pro­gno­sti­zie­ren REZ_VERHALTEN aus der Lage statt aus der Schuld­zu­schrei­bung allein. Sie sind an neun Fäl­len geprüft; die Spal­te Kon­fi­denz gibt den Prüf­stand an: hoch = an zwei oder mehr Fäl­len bestä­tigt, mit­tel = an einem Fall, nied­rig = plau­si­bel, unge­prüft. Der Befund­code VERH_* (KB-F7) ist nie Prä­dik­tor die­ser Regeln.

Vorbedingungen

Vor jeder Ver­hal­tens­pro­gno­se sind zwei Bedin­gun­gen zu prü­fen. Sie schal­ten das Modell frei oder ab und wer­den von ADAM als Kon­text­merk­ma­le erhoben.

Vor­be­din­gungAus­prä­gun­genWir­kung
Wahr­neh­mungs­reich­wei­teflä­chen­deckend / tei­löf­fent­lich / nicht öffentlichBei nicht öffent­lich endet die Pro­gno­se: Die Kri­se fin­det auf der Pro­blem­ebe­ne statt und erreicht die Ebe­nen zwei bis vier nicht.
Kon­kret­heit der Gefährdunggegen­ständ­lich / abstraktDer Angst­zweig akti­viert sich an einer gegen­ständ­li­chen Gefähr­dung. Ein Daten­ab­fluss hat kei­nen Gegen­stand: Der Scha­den ist mög­lich statt ein­ge­tre­ten und kei­nem Ereig­nis zurechenbar.

Die drei Pfade

PfadAus­lö­serdomi­nie­ren­de Klas­senHori­zont
Gefähr­dunggegen­ständ­li­che Gefahr, AngstVERH_SCHUTZ, VERH_COMPLIANCE, VERH_INFOSUCHE, Mel­dungStun­den bis Tage
Zuschrei­bungzuge­schrie­be­ne Ver­ant­wor­tung, WutVERH_KONSUMVERZICHT, VERH_RECHTSSCHRITT, VERH_PROTEST, VERH_ENTZUGTage bis Wochen
NormRegel­ver­stoss und Zuständigkeitinsti­tu­tio­nel­le Durch­set­zung, aus­ge­löst durch VERH_OFFENLEGUNGStun­den bis Tage

Die Pfa­de schlies­sen ein­an­der nicht aus. Die Fra­ge lau­tet nicht, wel­che Emo­ti­on domi­niert, son­dern wel­che Pfa­de aktiv sind.

Die Moderatoren

Mode­ra­torAus­prä­gun­gen
Abwend­bar­keit (aus DESK_FOLGEN_*)abwend­bar / unab­wend­bar / offen
Hand­lungs­an­ge­bot – Wirk­sam­keitwirk­sam / begrenzt / symbolisch
Hand­lungs­an­ge­bot – Recht­zei­tig­keitrecht­zei­tig / ver­spä­tet, gemes­sen gegen den Zeit­punkt der Expo­si­ti­on, nicht des Ereignisses
Hand­lungs­an­ge­bot – Voll­stän­dig­keitumfasst die Instruk­ti­on und den Rückfragekanal
Trä­ger der Gefah­ren­ab­wehr (Stell­ver­tre­ter­schaft)Betrof­fe­ne / Orga­ni­sa­ti­on / Dritt­in­stanz / niemand
Umsetz­bar­keit des VerzichtsErkenn­bar­keit des Pro­dukts, Ver­füg­bar­keit von Alter­na­ti­ven, Wechselkosten
Kosten der Schutz­mass­nah­me gegen wahr­ge­nom­me­ne Restgefahrsteu­ert die Halt­bar­keit der Compliance

Hin­weis: Die Stell­ver­tre­ter­schaft setzt kei­ne Ver­fü­gungs­ge­walt vor­aus, son­dern aner­kann­te Zustän­dig­keit; die Wir­kung ent­steht durch vor­weg­ge­nom­me­ne Befol­gung. Der Wert nie­mand – war­nen, ohne abwen­den zu kön­nen – ist kom­mu­ni­ka­tiv die hei­kel­ste Lage, weil die War­nung eine Erwar­tung erzeugt, die sie nicht erfüllt.

Die Regeln

RegelWennDannKon­fi­denzFal­si­fi­ka­tor
REZ-R13Gefähr­dung gegen­ständ­lich, Angst­do­mi­nanz, abwend­bar, Hand­lungs­an­ge­bot vor­han­den und Trä­ger der Gefah­ren­ab­wehr = BetroffeneVERH_SCHUTZ, VERH_COMPLIANCE, VERH_INFOSUCHE domi­nie­ren; Urteils­bil­dung aufgeschobenhochSchutz­ver­hal­ten bleibt aus, obwohl nie­mand stell­ver­tre­tend handelt
REZ-R13adie­sel­ben Bedin­gun­gen, aber Trä­ger = Orga­ni­sa­ti­on oder DrittinstanzSchutz­ver­hal­ten ent­fällt weit­ge­hend; an sei­ne Stel­le tre­ten Befol­gung und Dele­ga­ti­on. Die Angst ver­schwin­det nicht, sie wird delegierthochSchutz­ver­hal­ten trotz voll­stän­di­ger Gefahrenabwehr
REZ-R14Angst­do­mi­nanz, abwend­bar, kein Hand­lungs­an­ge­bot – oder kein RückfragekanalHand­lungs­druck sucht sich einen Kanal: VERH_PROTEST, VERH_WEITERVERBREITUNG, ersatz­wei­se Nut­zung frem­der Kanä­le (Not­ruf)mit­telkein Anstieg auf Ersatz­ka­nä­len trotz feh­len­dem Angebot
REZ-R15Abwend­bar­keit unab­wend­barSchutz­ver­hal­ten ent­fällt; VERH_AUSKUNFT, VERH_KONSUMVERZICHT, Rück­zug; die Urteils­bil­dung setzt frü­her einmit­telSchutz­ver­hal­ten trotz Unabwendbarkeit
REZ-R16Abwend­bar­keit offenVERH_INFOSUCHE domi­niert; Ver­hal­tens­pro­gno­se mit nied­ri­ger Konfidenznied­rigklar gerich­te­tes Ver­hal­ten trotz offe­ner Abwendbarkeit
REZ-R17Wut und star­ke Zuschrei­bung, unab­hän­gig von der AbwendbarkeitVERH_RECHTSSCHRITT, VERH_INSTITUTION, VERH_PROTEST; Ver­stär­ker: eine Moral­in­stanz (Opfer­an­wäl­te, Ange­hö­ri­ge, Verbände)hochAus­blei­ben bei star­ker Zuschrei­bung und vor­han­de­ner Moralinstanz
REZ-R18Orga­ni­sa­ti­on als Opfer eines Drit­ten gerahmt und Anspruchs­grup­pe dem­sel­ben Risi­ko aus­ge­setzt – oder die gefor­der­te Sank­ti­on selbst mora­lisch angreifbarVERH_LOYALITAET und Erfah­rungs­aus­tausch statt SanktionsverhaltenhochSank­ti­on trotz geteil­tem Risi­ko
REZ-R19regu­lier­ter Norm­ver­stoss und zustän­di­ge Instanzinsti­tu­tio­nel­le Durch­set­zung, unab­hän­gig von Emo­ti­ons­ak­ti­vie­rung und Reich­wei­te; Hori­zont Stun­den bis Tagemit­telUntä­tig­keit der Instanz trotz kla­rem Normverstoss
REZ-R20star­ke Zuschrei­bung und Ver­zicht umsetzbarVERH_KONSUMVERZICHT, Grös­sen­ord­nung ein­stel­lig und abklin­gend. Fehlt die Umsetz­bar­keit, wird der Hand­lungs­druck in VERH_PROTEST und VERH_WEITERVERBREITUNG umgeleitethochKon­sum­ver­zicht bei uner­kenn­ba­rem Pro­dukt oder Aus­blei­ben bei erkennbarem
REZ-R21mora­li­sche Zuschrei­bung wird öffentlichAnspruchs­grup­pen mit eige­ner Repu­ta­ti­ons­ex­po­si­ti­on sank­tio­nie­ren frü­her und voll­stän­di­ger als die Kund­schaft; ihr VERH_ENTZUG ist Ansteckungs­ab­wehrhochPart­ner blei­ben, wäh­rend die Kund­schaft geht
REZ-R22ange­ord­ne­te Schutz­mass­nah­me dau­ert an und die Gefahr ist für die Betrof­fe­nen nicht sichtbarVERH_COMPLIANCE wan­delt sich in VERH_PROTEST gegen die anord­nen­de Instanz; mass­geb­lich ist das Ver­hält­nis der Kosten der Mass­nah­me zur wahr­ge­nom­me­nen Restgefahrmit­telanhal­ten­de Befol­gung trotz hoher Kosten und unsicht­ba­rer Gefahr

Zusatzregel: Zuschreibung ohne Verursacher

Hin­weis: Benennt DESK_URSACHE kei­ne Orga­ni­sa­ti­on, rich­tet sich die Zuschrei­bung auf die Bewäl­ti­gungs­in­stanz und dort auf die Alar­mie­rungs­qua­li­tät. Die Ver­schwö­rungs­er­zäh­lung ist die Grenz­form: Sie unter­stellt Absicht, wo Natur wirkt, und stellt die Zuschreib­bar­keit erst her. Die Regel betrifft REZ_ZUSCHREIBUNG, nicht REZ_VERHALTEN. Kon­fi­denz hoch.

Erweiterte Ausprägungen von REZ_VERHALTEN

Die bis­he­ri­ge Liste (Kauf­zu­rück­hal­tung, Wei­ter­ver­brei­tung, Pro­test, Rück­zug, Loya­li­tät) wird durch die vier­zehn Aus­prä­gun­gen von KB-F7 ersetzt; hin­zu kommt der Pro­gno­se­wert stil­ler Rück­zug, der kei­nen Befund­code hat und im Bericht als nicht erheb­bar aus­zu­wei­sen ist.

8 Herkunftsnachweis

Voll­stän­di­ge Zuord­nung der Pro­gno­se­aus­sa­gen aus Fas­sung 1.0. Jede Aus­sa­ge ist ent­we­der auf­ge­nom­men, als offe­ne Posi­ti­on vor­ge­merkt oder begrün­det gestrichen.

Aus­sa­ge in Fas­sung 1.0Ver­bleibBemer­kung
Vic­tim Clu­ster → gerin­ge VerantwortungszuschreibungREZ-R04in Kraft; Basis­ni­veau, gemein­sam mit INT_REP zu formulieren
Acci­dent Clu­ster → «mitt­le­re» Verantwortungszuschreibungkor­ri­giertSCCT kennt mini­mal / low / strong. Acci­den­tal = gering. Die Bezeich­nung «mitt­le­re» war sach­lich falsch und ist ersatz­los gestrichen.
Pre­ven­ta­ble → hohe VerantwortungREZ-R01in Kraft
Nega­ti­ve Histo­ry → Unfall wird preventableREZ-R02in Kraft
Schlech­te Repu­ta­ti­on → höhe­re SchuldannahmeREZ-R02über INT_REP in INT_SUM ent­hal­ten; Ein­zel­wir­kung als REZ-R04 offen
Human Error → Kom­pe­tenz­ver­trau­en beschädigtgestri­chenClu­ster-Kri­te­ri­um, kein Ver­stär­ker – Begrün­dung bei REZ-R02
Öffent­lich­keit ver­langt Sank­ti­on, nicht ErklärungREZ-R03in Kraft
Third-Par­ty Punish­ment wirkt stär­ker als SelbstsanktionREZ-R03in Kraft; Hand­lungs­sei­te in STR-R32
Ent­schul­di­gung ohne Macht­ver­lust → Zynismus-RezeptionREZ-R03in Kraft
Inte­gri­täts­ver­lu­ste sind lang­fri­stig reputationsletalREZ-R08in Kraft; «letal» ist zu prä­zi­sie­ren, die Aus­sa­ge ist so nicht messbar
Schwei­gen = SchuldeingeständnisREZ-R05in Kraft; nur bei the­ma­ti­sier­tem Schwei­gen codier­bar (COMM_SCHWEIGER)
Frü­he Selbst­be­la­stung redu­ziert spä­te­re mora­li­sche EskalationREZ-R06offen (Ste­al­ing Thun­der)
Zah­len ohne Mit­ge­fühl → Herzlosigkeits-FrameREZ-R07in Kraft; im Bestand als Frame-Aus­sa­ge for­mu­liert, tat­säch­lich eine Rezeptionsaussage
Wut → …, Angst → …, Empörung → …geteiltDer Emo­ti­ons-Rezep­ti­ons­an­teil wird REZ-R09; die Tona­li­täts­an­wei­sung ist STR-R35
Ambi­ge Ver­ant­wor­tung ist zeit­lich instabilREZ-R10in Kraft; ent­spricht dem Abstand SCCT_TEXT / SCCT_REKON (Ref­raming-Fen­ster)
Heu­che­lei-Ver­dacht führt zu ScansisREZ-R11in Kraft; Prä­dik­tor ist NORM_HYPO_TEXT, nicht die Dia­gno­se aus ADAM

9 Kalibrierung

Die Pro­gno­se wird datiert und vor Kennt­nis des wei­te­ren Ver­laufs fest­ge­hal­ten und nach Fall­ab­schluss gegen den Ver­lauf gehal­ten. Nur so ent­steht über meh­re­re Fäl­le hin­weg ein Daten­satz, an dem sich die Regel­ba­sis nach­ju­stie­ren lässt – und aus einer Samm­lung plau­si­bler Sät­ze ein prüf­ba­res Regelwerk.

Pro­gno­se­va­ria­bleVali­die­rungs­in­di­ka­tor
REZ_EMOTIONREZ_REACT_OBS, erho­ben bei t + 72 h in einem getrenn­ten Durchgang
REZ_ESKALATIONREZ_REACT_OBS, mit Einschränkung
REZ_ZUSCHREIBUNGFol­ge­be­richt­erstat­tung und Frame-Ver­lauf – nicht über Kommentarspalten
REZ_VERHALTENAbsatz‑, Kün­di­gungs- oder Betei­li­gungs­da­ten, soweit verfügbar

Ach­tung: Kom­men­tar­spal­ten sind kein Publi­kum.REZ_REACT_OBS misst Tona­li­tät und Feind­se­lig­keit an einem selbst­se­lek­tier­ten Aus­schnitt mit bekann­ter Ver­zer­rung. Der Anker ist wert­voll, trägt aber allein kei­ne Kali­brie­rung der Regel­ba­sis. Er wird aus­ser­dem nicht im Pro­gno­se­block an EVI über­ge­ben – sonst prüf­te EVI die Pro­gno­se gegen genau die Grös­se, die unab­hän­gig blei­ben muss.

9.1 Prüfstand aus Rückproben NEU 25.09.2026

Rück­pro­ben an abge­schlos­se­nen Fäl­len sind nicht blind (MI-00, Kern­re­gel 11). Ihre Bestä­ti­gun­gen wer­den hier ver­merkt, heben die Kon­fi­denz der Regeln aber nicht an.

RegelFall und DatumBefundWir­kung
REZ-R18Läder­ach / Schu­le Domi­no Ser­vi­te 2023, Rück­pro­be 25.09.2026bestä­tigt: der wich­tig­ste Spon­so­ring­part­ner blieb über zwei Jah­re, obwohl die Fir­ma als Opfer eines Drit­ten gerahmt warKon­fi­denz unverändert
REZ-R19ditobestä­tigt: insti­tu­tio­nel­le Durch­set­zung gegen­über der Dritt­in­stanz, unab­hän­gig von der Rah­mung der Fir­ma; Hori­zont Wochen statt Stun­den bis TageKon­fi­denz unverändert
REZ-R21ditobestä­tigt vor t: ein Part­ner mit eige­ner Repu­ta­ti­ons­ex­po­si­ti­on stieg aus; nach t kein wei­te­rer Aus­stieg belegt (nicht syste­ma­tisch geprüft)Kon­fi­denz unverändert
REZ-R10Glo­bus / Signa 2023, Rück­pro­be 26.09.2026Wenn-Bedin­gung erfüllt (SCCT_TEXT nicht codier­bar in 91,4 % der Ein­hei­ten, in der letz­ten Woche vor t 95,3 %); der am 25.09.2026 für die letz­te Pha­se vor t vor­ge­merk­te Effekt wur­de nicht beobachtetkei­ne Ände­rung; Vor­mer­kung erledigt
REZ-R20ditoKon­sum­ver­zicht ohne star­ke Zuschrei­bung nicht beob­ach­tet; ein Medi­en­kor­pus ist für die­se Grös­se aller­dings blindkei­ne Ände­rung; Prü­fung braucht Verhaltensdaten
REZ-R10Man­or / Stel­len­ab­bau 2020, Rück­pro­be 03.10.2026Wenn-Bedin­gung erfüllt (SCCT_TEXT nicht codier­bar in 81,9 % der Ein­hei­ten, in der letz­ten Pha­se vor t in 6 von 6); die pro­gno­sti­zier­te sprung­haf­te Eska­la­ti­on trat im Ver­lauf bis 31.03.2021 nicht ein, das The­ma lief aus. Zwei­ter Fall in Fol­ge nach Glo­bus / Signakei­ne Regel­än­de­rung; die Kom­po­nen­te REZ_ESKALATION «sprung­haft» (E3) ist zur Über­prü­fung vor­ge­merkt, sobald ein Fall mit ein­tre­ten­der Klä­rung der Fak­ten­la­ge vorliegt
REZ-R08ditoWort­laut in zwei Tes­si­ner Bei­trä­gen mit Gewerk­schafts­zi­ta­ten erfüllt; kei­ne For­de­rung nach per­so­nel­len Kon­se­quen­zen im Ver­lauf, statt­des­sen Aus­wei­tung der Kri­tik auf die KonzernleitungWenn-Bedin­gung am 03.10.2026 um die redak­tio­nel­le Über­nah­me ergänzt
REZ-R07ditoim Medi­en­kor­pus nicht bestä­tigt: die Dar­stel­lungs­wei­se der Orga­ni­sa­ti­on wur­de im Ver­lauf nicht the­ma­ti­siert; Kom­men­tar­spal­ten nicht erhebbarkei­ne Ände­rung; erster Fall
REZ-R08Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018, Rück­pro­be 05.10.2026bestä­tigt für die frü­he­re Lei­tung (Vor­teils­nah­me, redak­tio­nell über­nom­men); die amtie­ren­de Lei­tung war in 41,3 Pro­zent der Ein­hei­ten mit­be­la­stet, der Inte­gri­täts­an­teil als Wis­sen und Dul­den. Die For­de­rung nach per­so­nel­len Kon­se­quen­zen lag vor t bereits im Kor­pus vor (10,1 Pro­zent), Rück­tritt des Ver­wal­tungs­rats­prä­si­den­ten zwei Tage nach tWenn-Bedin­gung um «Dul­dung in Kennt­nis» ergänzt; Hin­wei­se zum Ziel der For­de­rung und zur Ver­ste­ti­gung; Kon­fi­denz unverändert
REZ-R10ditoWenn-Bedin­gung erfüllt (SCCT_TEXT nicht codier­bar in 68,8 Pro­zent der Ein­hei­ten; unter den Bei­trä­gen mit KO-Bezug 50,9 Pro­zent, Agen­tur- und Ver­fah­rens­mel­dun­gen erklä­ren den Anteil nur zum klei­ne­ren Teil); erster Fall mit ein­tre­ten­der Klä­rung der Fak­ten­la­ge: Eska­la­ti­on sprung­haft ein bis zwei Tage nach t. Die gesenk­te Kon­fi­denz war für die Zuschrei­bung an die Orga­ne zu tiefVor­mer­kung vom 03.10.2026 bedient, Kom­po­nen­te bleibt E3; Vor­rang von REZ-R08 gere­gelt. Nen­ner an drei Fäl­len nach­ge­rech­net (Glo­bus, Man­or, Raiff­ei­sen): in kei­ner Vari­an­te unter 40 Pro­zent, Wenn-Bedin­gung unver­än­dert; neue Berichts­kenn­zahl «nicht codier­bar mit KO-Bezug» in MI-03
REZ-R19ditobestä­tigt: insti­tu­tio­nel­le Durch­set­zung durch die Auf­sicht (Abschluss des Ver­fah­rens nach gut drei Mona­ten); Hori­zont Mona­te statt Stun­den bis Tage, wie bei LäderachKon­fi­denz unverändert

Hin­weis: Eska­la­ti­on in Part­ner­la­gen. Die in der­sel­ben Rück­pro­be pro­gno­sti­zier­te Eska­la­ti­on durch wei­te­re Part­ner­ent­schei­de trat nicht ein. In Part­ner­la­gen ohne neue Fak­ten­la­ge wird REZ_ESKALATION über wei­te­re Aus­stie­ge vor­erst nicht zuge­sagt (E3). Der Fall gehört zudem zu den neun Prüf­fäl­len der Ver­hal­tens­re­geln vom 15.08.2026; die Rück­pro­be ist des­halb auch aus die­sem Grund kei­ne unab­hän­gi­ge Bestätigung.

10 Änderungsprotokoll

Ver­si­onDatumÄnde­rung
2.013.08.2026Neu­an­la­ge. Pro­gno­se­an­teil aus «Wenn … Dann … – Regeln (wäh­rend Kri­se)» V1.0 her­aus­ge­löst und ins Regel­ob­jekt­for­mat über­führt. Acci­dent Clu­ster von «mitt­le­rer» auf gerin­ge Zuschrei­bung kor­ri­giert. Human Error als Ver­stär­ker gestri­chen. Inten­si­vie­rer auf die Ska­la INT_SUM 0–4 umge­stellt. Zir­ku­la­ri­täts­re­geln für SCCT_TEXT und Emo­ti­ons­in­ten­si­tät ergänzt. Nach­trag 13.08.: REZ-R04 bis REZ-R12 aus­for­mu­liert; das Regel­ver­zeich­nis ist damit voll­stän­dig. REZ-R10 als vor­ran­gig zu prü­fen­de Regel gekenn­zeich­net, weil sie die Belast­bar­keit der übri­gen Pro­gno­sen bestimmt. Zwei­te Wenn-Bedin­gung von REZ-R09 über DESK_FOLGEN_* ope­ra­tio­na­li­siert; sie war bis dahin ohne mess­ba­ren Code formuliert.
2.015.08.2026Nach­trag 15.08.: Abschnitt 7 «Ver­hal­tens­re­geln REZ-R13 bis REZ-R22» ergänzt (Vor­be­din­gun­gen, drei Pfa­de, Mode­ra­to­ren, elf Regeln, Zusatz­re­gel zur Zuschrei­bung ohne Ver­ur­sa­cher). Die Aus­prä­gun­gen von REZ_VERHALTEN ver­wei­sen neu auf KB-F7; hin­zu kommt der Pro­gno­se­wert stil­ler Rück­zug. Grund­la­ge: neun Rück­pro­ben an Fallmaterial.
2.024.09.2026Abschnitt 4: Gel­tungs­ver­merk «Eigen­tü­mer und Auf­sicht bei öffent­li­chen Trä­gern» – für die­se Grup­pe kei­ne Aus­sa­ge, REZ_KONFIDENZ nied­rig, Lücke im Bericht aus­zu­wei­sen. Anlass: zwei Fäl­le mit staat­li­chem oder staats­ei­ge­nem Trä­ger, in denen die Regel­ba­sis gera­de für die ent­schei­den­de Anspruchs­grup­pe schwieg.
2.025.09.2026Abschnitt 2: Fal­si­fi­ka­to­ren zu REZ_VERHALTEN mit Grös­sen­ord­nung; Hin­weis «Mehr­heits- und Seg­ment­pro­gno­se». REZ-R08: Wenn-Bedin­gung um den Hand­lungs­kon­text ergänzt (ROLE_ZIEL_KONTEXT = in Aus­übung, KB-F4), Hin­weis zur Namens­trä­ger-Lage. Abschnitt 9.1 «Prüf­stand aus Rück­pro­ben» neu mit REZ-R18, REZ-R19 und REZ-R21. Anlass: Rück­pro­be Läder­ach / Schu­le Domi­no Ser­vi­te vom 25.09.2026. Vor­ge­merkt, nicht ein­ge­ar­bei­tet: Prü­fung von REZ-R10 auf die letz­te Pha­se vor t und REZ-R20 bei Namens­trä­ger-Kri­sen – bei­de erst nach einem zwei­ten Fall.
2.026.09.2026REZ-R05: Wenn-Bedin­gung auf COMM_SCHWEIGER mit Instanz Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on ein­ge­schränkt, Hin­weis zur Eigen­tü­mer­la­ge. REZ-R08: gilt auch für den Eigen­tü­mer, nur mit Kon­text «in Aus­übung» (Ziel­wert Eigentümer neu in KB-F4). Abschnitt 9.1: REZ-R10 und REZ-R20 aus dem zwei­ten Fall ver­merkt, bei­de ohne Regel­än­de­rung. Anlass: Rück­pro­be Glo­bus / Signa vom 26.09.2026 (KI-gestützt, orientierend).
2.003.10.2026REZ-R08: Wenn-Bedin­gung um die redak­tio­nel­le Über­nah­me des Vor­wurfs ergänzt (Medi­en­typ 1–3 ohne Inter­es­sen­bin­dung; Zita­te betei­lig­ter Akteu­re und Ver­bands­pres­se genü­gen nicht), Hin­weis zur Begrün­dung. Abschnitt 4: Gel­tungs­ver­merk «Sozi­al­part­ner, Per­so­nal­ver­tre­tung und Arbeits­be­hör­den» – kei­ne Aus­sa­ge für die­se Grup­pen, REZ_KONFIDENZ nied­rig, Lücke im Bericht. Abschnitt 9.1: REZ-R10 (zwei­ter Fall ohne sprung­haf­te Eska­la­ti­on, Kom­po­nen­te vor­ge­merkt), REZ-R08 und REZ-R07 aus der Rück­pro­be Man­or / Stel­len­ab­bau 2020 vom 03.10.2026 (KI-gestützt, orientierend).
2.004.10.2026REZ-R08: Liste der Inte­gri­täts­vor­wür­fe um «Nöti­gung oder Druck auf Abhän­gi­ge» ergänzt; neu­er Hin­weis zur Abgren­zung gegen die Här­te der Ent­schei­dung (Ver­fah­ren, nicht Ergeb­nis). Hin­weis «Redak­tio­nel­le Über­nah­me als Bedin­gung» berich­tigt: Die Tes­si­ner Bei­trä­ge war­fen der Lei­tung Druck auf das Per­so­nal vor, nicht Täu­schung. KMK-Set­zung, nicht kali­briert; Kon­fi­denz unver­än­dert. Gilt ab Publi­ka­ti­on, kei­ne Nach­co­die­rung abge­schlos­se­ner Fäl­le. Anlass: Rück­pro­be Man­or / Stel­len­ab­bau 2020, Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom 04.10.2026.
2.005.10.2026REZ-R08, Hin­weis «Nöti­gung oder Druck auf Abhän­gi­ge»: Ver­weis auf den neu­en Enzy­klo­pä­die-Ein­trag «Manage­ment Mis­con­duct». Regel inhalt­lich unverändert.
2.005.10.2026REZ-R08: Wenn-Bedin­gung um «Dul­dung in Kennt­nis» ergänzt (Inte­gri­tät), «Auf­sichts­ver­sa­gen ohne Kennt­nis» als Kom­pe­tenz­fra­ge abge­grenzt; ROLE_MITSCHULDIG erfüllt die Bedin­gung nur in die­ser Kon­stel­la­ti­on. Neue Hin­wei­se «Dul­dung in Kennt­nis», «Fehl­ver­hal­ten einer frü­he­ren Lei­tung: an wen sich die For­de­rung rich­tet» und «Pro­gno­se bereits im Kor­pus». REZ-R10: Hin­weis zum Vor­rang von REZ-R08 (über­gibt «stark», REZ-R10 senkt nur die Kon­fi­denz). Abschnitt 9.1: REZ-R08, REZ-R10 und REZ-R19 aus der Rück­pro­be Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018 vom 05.10.2026 (KI-gestützt, ori­en­tie­rend). KMK-Set­zun­gen, nicht kali­briert; Kon­fi­denz unver­än­dert. Gilt ab Publi­ka­ti­on, kei­ne Nach­co­die­rung abge­schlos­se­ner Fäl­le. Anlass: Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom 05.10.2026.
2.005.10.2026Nach­trag 05.10.2026, Rück­lauf des Ana­ly­se­tools: REZ-R08: Kom­po­nen­te REZ_VERHALTEN «Ver­gel­tungs­wunsch gegen­über dem Ver­ur­sa­cher; Über­tra­gung auf die KO, wenn sie Nach­sicht zeigt» (E3), neu­er Fal­si­fi­ka­tor und Hin­weis «Ver­gel­tungs­wunsch und Nach­sicht»; kein neu­es Attri­but. REZ-R10: Begrün­dung im Hin­weis zum Vor­rang berich­tigt (Agen­tur­mel­dun­gen erklä­ren den Anteil nicht). Abschnitt 9.1: Zei­le REZ-R10 Raiff­ei­sen berich­tigt, Nach­rech­nung an drei Fäl­len ein­ge­tra­gen; Wenn-Bedin­gung unver­än­dert. Kon­fi­denz unver­än­dert. Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom 05.10.2026.

Zita­ti­on: KMK-Ana­ly­se-System (2026): Rezep­ti­ons­re­geln (REZ), Res­sour­ce RW-R1, Ver­si­on 2.0. krisenkom.ch.

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