Krisenmanagement und -kommunikation

Drs. A. Grynko & O. Baeriswyl


RW-R1 Rezeptionsregeln REZ

KMK-RESSOURCE RW-R1

Rezeptionsregeln (REZ)

Ver­si­on2.0
Stand15.08.2026
Gilt ab15.08.2026
Ersetzt«Wenn … Dann … – Regeln (wäh­rend Kri­se)» Ver­si­on 1.0 vom 24.04.2026, Prognoseanteil
ModulFRAMI (Erzeu­gung) · EVI (Kon­sum)
Ebe­ne3 – Prognose
Gel­tungs­artprüf­ba­re Behaup­tung über Rezep­ti­on; wider­leg­bar durch Kali­brie­rung an Fällen
System­ver­si­onKMK 2.0 (Drei­stu­fen­mo­dell Befund – Deu­tung – Prognose)

Mass­geb­li­che Fas­sung für KMK-Ana­ly­sen (KI-Abruf). Bei jeder Ana­ly­se live abru­fen, nie aus dem Cache.


1 Zweck und Abgrenzung

Die­se Sei­te ent­hält aus­schliess­lich Aus­sa­gen über Men­schen: wie Anspruchs­grup­pen einen Fall vor­aus­sicht­lich deu­ten, beur­tei­len und wor­auf sie vor­aus­sicht­lich reagie­ren. Sie ent­hält kei­ne Hand­lungs­emp­feh­lun­gen. Was die Orga­ni­sa­ti­on dar­auf­hin tun soll, steht in RW-R2 Strategieregeln (STR).

Die Tren­nung ist nicht kos­me­tisch. Pro­gno­se und Emp­feh­lung schei­tern an ver­schie­de­nen Din­gen: eine Pro­gno­se an der Empi­rie, eine Emp­feh­lung am Ergeb­nis. Solan­ge bei­de in der­sel­ben Regel ste­hen, lässt sich kei­ne von bei­den prüfen.

Gehört hier­her (RW-R1)Gehört nach RW-R2
Wie stark wird zugeschrieben?Wel­che Bot­schafts­stra­te­gie folgt daraus?
Wel­che Emo­ti­on ist domi­nant erwartbar?Wel­che Tona­li­tät ist zu wählen?
Wel­ches Ver­hal­ten ist erwartbar?Wel­che Mass­nah­me beugt ihm vor?
Wie hoch ist die Eska­la­ti­ons­ten­denz über 72 Stunden?Wel­che Alarm­stu­fe wird ausgelöst?
Bleibt die Zuschrei­bung nach einer Ent­schul­di­gung bestehen?Wird eine Ent­schul­di­gung ausgesprochen?

Hin­weis: Arbeits­re­gel für die Abgren­zung nach unten (Ebe­ne 2 gegen Ebe­ne 3).
Könn­te ein kom­pe­ten­ter Leser die­ser Aus­sa­ge wider­spre­chen, ohne den Text falsch ver­stan­den zu haben?
Nein → Text­aus­sa­ge, gehört in die Codier­bö­gen (Ebe­ne 1 oder 2), kein Evi­denz­grad nötig.
Ja → empi­ri­sche Behaup­tung über Men­schen, gehört hier­her, mit Regel-ID, Evi­denz­grad, Kon­fi­denz und Falsifikator.

2 Regelformat

Jede Regel ist ein Objekt, kein Fliess­text. Die Quel­len­an­ga­be steht pro Dann-Kom­po­nen­te, weil die Kom­po­nen­ten unter­schied­lich gut belegt sind: die­sel­be Regel kann eine expe­ri­men­tell gesi­cher­te Zuschrei­bungs­pro­gno­se mit einer gesetz­ten Zeit­heu­ri­stik ver­bin­den. Wer bei­des gemein­sam aus­weist, über­schätzt die schwä­che­re Komponente.

FeldInhalt
Regel-IDREZ-Rxx, fort­lau­fend, wird nie neu ver­ge­ben. Zurück­ge­zo­ge­ne Regeln blei­ben mit Ver­merk stehen.
WennBedin­gun­gen aus­schliess­lich über codier­te Grös­sen aus FRAMI (Ebe­ne 1 und 2) und über­ge­be­ne Grös­sen aus ADAM. Kei­ne frei­en Formulierungen.
DannEine oder meh­re­re der Pro­gno­se­va­ria­blen, je mit Quel­le und Evidenzgrad.
Kon­fi­denzhoch / mit­tel / nied­rig, für die Regel als ganze.
Fal­si­fi­ka­to­renBeob­ach­tun­gen, bei deren Ein­tre­ten die Pro­gno­se als wider­legt gilt. Ohne Fal­si­fi­ka­tor kei­ne Regel.
Stake­hol­der-Ein­schrän­kungFür wel­che Grup­pen die Regel zuge­sagt wird – und für wel­che aus­drück­lich nicht.
Her­kunftWel­che Aus­sa­ge der Vor­fas­sung die Regel auf­nimmt, ersetzt oder streicht.

Prognosevariablen

Varia­bleAus­prä­gun­gen
REZ_ZUSCHREIBUNGmini­mal / gering / stark (SCCT-Ter­mi­no­lo­gie: mini­mal / low / strong)
REZ_KONFIDENZhoch / mit­tel / niedrig
REZ_EMOTIONdomi­nan­te erwart­ba­re Publikumsemotion
REZ_VERHALTENdie vier­zehn Aus­prä­gun­gen von KB-F7 (VERH_INFOSUCHEVERH_LOYALITAET), zusätz­lich der Pro­gno­se­wert stil­ler Rück­zug ohne Befundcode
REZ_ESKALATIONEska­la­ti­ons­ten­denz über 72 Stun­den: nied­rig / erhöht / hoch

Ach­tung: Zwei Prä­dik­tor­re­geln, die Zir­kel­schlüs­se verhindern.

  1. Prä­dik­tor ist SCCT_TEXT, nicht SCCT_REKON. SCCT_REKON ist die Klas­si­fi­ka­ti­on der Codie­re­rin nach den­sel­ben Merk­ma­len, aus denen Coombs die Clu­ster gebil­det hat. Geht sie in die Pro­gno­se ein, gibt die Regel zurück, was die Codie­rung schon gesagt hat. SCCT_REKON wird als Kon­troll­grös­se geführt.
  2. Emo­ti­ons­in­ten­si­tät nur aus Medi­en­typ 1–3 (Qua­li­täts­pres­se, Bou­le­vard, Online). In Social-Media-Bei­trä­gen ist die aus­ge­drück­te Emo­ti­on bereits Publi­kums­re­ak­ti­on; sie als Prä­dik­tor zu ver­wen­den hies­se, die Pro­gno­se aus ihrem eige­nen Ergeb­nis abzu­lei­ten. Social-Media-Emo­ti­on gehört auf die Beob­ach­tungs­sei­te, neben REZ_REACT_OBS.

3 Evidenzgrade

GradBedeu­tungKenn­zeich­nung im Bericht
E1expe­ri­men­tell beleg­te SCCT-KernbeziehungQuel­len­an­ga­be, Kon­fi­denz ausgewiesen
E2theo­re­tisch abge­lei­tet, teil­wei­se belegt; Schwel­len­wer­te gesetzt🔴 EST für den gesetz­ten Anteil
E3KMK-Pra­xis­re­gel, plau­si­bel aber unbelegt🔴 EST zwin­gend, als Heu­ri­stik deklariert

Der Gross­teil der ope­ra­tiv nütz­li­chen Schwel­len­wer­te ist E2 oder E3. Das ist kein Man­gel, solan­ge es dekla­riert und über Fäl­le hin­weg nach­ka­li­briert wird.

4 Verbindliche Vorbehalte

Die­se vier Sät­ze gehö­ren in die Limi­ta­tio­nen jedes FRAMI-Berichts, der Regeln die­ser Sei­te anwen­det – nicht in eine Fussnote.

  1. Die Öffent­lich­keit gibt es nicht. Eine Pro­gno­se ohne Stake­hol­der­be­zug ist wert­los. Jede Regel nennt die Grup­pe, für die sie gilt, und schweigt für die übrigen.
  2. Medi­en­f­raming ist nicht Publi­kums­f­raming. Framing-Effek­te fal­len in Meta­ana­ly­sen klein und hete­ro­gen aus. Par­tei­li­che hal­ten die­sel­be Bericht­erstat­tung über­dies für gegen sich gerich­tet (Hosti­le-Media-Wahr­neh­mung), was die Rezep­ti­on in pola­ri­sier­ten Lagen zusätz­lich spreizt.
  3. Trans­fer­an­nah­me. Coombs mani­pu­liert einen kur­zen Sti­mu­lus und misst ein­ma­li­ge Rezep­ti­on unter Labor­be­din­gun­gen, über­wie­gend an nord­ame­ri­ka­ni­schen Stu­die­ren­den­samples. FRAMI codiert rea­le Bericht­erstat­tung über Wochen, bei selek­ti­ver und wie­der­hol­ter Zuwen­dung. Der Schritt vom Expe­ri­men­tal­be­fund in die Beob­ach­tungs­la­ge ist der Nor­mal­fall ange­wand­ter Theo­rie – aber eine Annah­me, kei­ne Ableitung.
  4. Gesetz­te Schwel­len­wer­te. Alle Zah­len­wer­te in den Wenn-Bedin­gun­gen (Frame-Domi­nanz, Emo­ti­ons­in­ten­si­tät, INT_SUM, 24-Monats-Fen­ster, 72-Stun­den-Fen­ster) sind KMK-Set­zun­gen und min­de­stens E2. Sie sind der erste Gegen­stand der Nachkalibrierung.

Hin­weis: Klei­ne Kor­po­ra. Frame-Domi­nanz und Frame-Kon­si­stenz set­zen die Clu­ster­ana­ly­se vor­aus, die FRAMI erst ab n > 20 ansetzt. Unter­halb die­ser Schwel­le gilt bis zum Ent­scheid: Regeln die­ser Sei­te dür­fen ange­wandt wer­den, aber REZ_KONFIDENZ ist zwin­gend auf nied­rig zu set­zen und im Bericht zu begründen.

5 Regelverzeichnis

Alle zwei­und­zwan­zig Regeln sind aus­for­mu­liert und in Kraft: REZ-R01 bis REZ-R12 zur Zuschrei­bung, REZ-R13 bis REZ-R22 zum Fol­ge­ver­hal­ten. Die Kon­fi­denz reicht von hoch (REZ-R01) bis nied­rig (REZ-R07, REZ-R12); sie ist je Regel aus­ge­wie­sen und im Bericht mitzuführen.

IDKurz­ti­telLeit­prä­dik­torSta­tus
REZ-R01Pre­ven­ta­ble-Rah­mung → star­ke ZuschreibungSCCT_TEXTin Kraft
REZ-R02Attri­bu­ti­ons­ver­stär­ker heben das ZuschreibungsniveauINT_SUMin Kraft
REZ-R03Sank­ti­ons­for­de­rung → Ent­schul­di­gung senkt die Zuschrei­bung nichtNORM_FORD_SANKTIONin Kraft
REZ-R04Vor­re­pu­ta­ti­on als eigen­stän­di­ger PrädiktorINT_REPin Kraft
REZ-R05The­ma­ti­sier­tes Schwei­gen → ZuschreibungszuwachsCOMM_SCHWEIGERin Kraft
REZ-R06Frü­he Selbst­be­la­stung → gerin­ge­re mora­li­sche EskalationZeit­punkt Ersteingeständnisin Kraft
REZ-R07Zah­len ohne Mit­ge­fühl → Herzlosigkeits-RezeptionDESK_* ohne EMO_TRAUERin Kraft
REZ-R08Inte­gri­täts­bruch → lang­fri­sti­ge ReputationswirkungROLE_*, Manage­ment Misconductin Kraft
REZ-R09Angst­do­mi­nanz → Infor­ma­ti­ons­be­dürf­nis vor UrteilsbildungEMO_ANGST + DESK_FOLGEN_*in Kraft
REZ-R10Ambi­ge Ver­ant­wor­tungs­la­ge → insta­bi­le RezeptionAbstand SCCT_TEXT/SCCT_REKONin Kraft
REZ-R11Heu­che­lei-Vor­wurf → Zuschrei­bungs­zu­wachs über den Fall hinausNORM_HYPO_TEXTin Kraft
REZ-R12Expli­zit­heits­ver­lauf als Früh­in­di­ka­tor der Frame-VerfestigungExpli­zit­heits­in­dexin Kraft (E3)
REZ-R13Gegen­ständ­li­che Gefahr, Selb­st­ab­wehr → Schutz, Com­pli­ance, InfosucheKon­kret­heit × Trä­ger der Gefahrenabwehrin Kraft
REZ-R13aStell­ver­tre­ten­de Gefah­ren­ab­wehr → Dele­ga­ti­on statt SchutzverhaltenTrä­ger der Gefahrenabwehrin Kraft
REZ-R14Feh­len­des Hand­lungs­an­ge­bot → Hand­lungs­druck sucht ErsatzkanäleHand­lungs­an­ge­bot (Voll­stän­dig­keit)in Kraft (E2)
REZ-R15Unab­wend­bar­keit → kein Schutz­ver­hal­ten, frü­he­re UrteilsbildungDESK_FOLGEN_* Abwendbarkeitin Kraft (E2)
REZ-R16Offe­ne Abwend­bar­keit → Infor­ma­ti­ons­su­che dominiertDESK_FOLGEN_* Abwendbarkeitin Kraft (E3)
REZ-R17Wut und star­ke Zuschrei­bung → Rechts­schritt, Anru­fung, ProtestREZ_ZUSCHREIBUNG + EMO_WUTin Kraft
REZ-R18Geteil­tes Risi­ko oder angreif­ba­re Sank­ti­on → Loya­li­tät statt SanktionOpfer­rah­mung + Risikoteilungin Kraft
REZ-R19Norm­ver­stoss mit zustän­di­ger Instanz → insti­tu­tio­nel­le DurchsetzungRegu­lie­rung + Zuständigkeitin Kraft (E2)
REZ-R20Umsetz­ba­rer Ver­zicht → Kon­sum­ver­zicht, sonst Umlei­tung in ProtestUmsetz­bar­keit des Verzichtsin Kraft
REZ-R21Öffent­li­che mora­li­sche Zuschrei­bung → Part­ner ent­zie­hen früherRepu­ta­ti­ons­ex­po­si­ti­on der Partnerin Kraft
REZ-R22Andau­ern­de Mass­nah­me bei unsicht­ba­rer Gefahr → Pro­test gegen die InstanzKosten der Mass­nah­me / Restgefahrin Kraft (E2)

Hin­weis: Zur Num­me­rie­rung. Die Bei­spiel­re­gel «REZ-R07» im Revi­si­ons­do­ku­ment vom 11.08.2026 war illu­stra­tiv und ohne Anspruch auf die Ken­nung. Sie geht inhalt­lich in REZ-R01 und REZ-R02 auf. Mass­geb­lich ist ab sofort die Num­me­rie­rung die­ser Seite.

6 Regeln in Kraft

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REZ-R01 – Preventable-Rahmung im Text → starke Verantwortungszuschreibung

Wenn

SCCT_TEXT = Preventable
UND Frame-Dominanz ≥ 0.6

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGstarkCoombs, SCCT-Kern­be­zie­hung. Die Clu­ster sind expe­ri­men­tell danach gebil­det wor­den, wie stark Ver­suchs­per­so­nen zuschrei­ben – die Bezie­hung ist belegt, nicht definitorisch.E1
REZ_EMOTIONWut / Empö­rung dominantAttri­bu­ti­ons-Affekt-Kopp­lung (Wei­ner), in SCCT übernommenE2
REZ_VERHALTENnega­ti­ve Mund­pro­pa­gan­da, KaufzurückhaltungSCCT-Befun­de zu Repu­ta­ti­ons­ur­teil und VerhaltensintentionE2
Schwel­len­wert 0.6KMK-Set­zung, nicht aus SCCT ableitbarE2

Konfidenz

hoch für REZ_ZUSCHREIBUNG, mit­tel für die übri­gen Komponenten.

Falsifikatoren

  • Frame-Domi­nanz fällt bin­nen 48 Stun­den ohne kom­mu­ni­ka­ti­ve Inter­ven­ti­on unter 0.5.
  • Die Fol­ge­be­richt­erstat­tung ver­schiebt sich auf Acci­den­tal (Ver­schie­bung in SCCT_TEXT über den Zeitverlauf).
  • REZ_REACT_OBS zeigt bei t + 72 h über­wie­gend ent­la­sten­de Tonalität.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für Kon­su­men­ten und all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit. Für Mit­ar­bei­ten­de, Inve­sto­ren und Behör­den nicht gete­stet – für die­se Grup­pen kei­ne Aussage.

Herkunft

Nimmt die Bestands­zei­le «Pre­ven­ta­ble (Ver­schul­det) → hohe Ver­ant­wor­tung» auf. Die dort ange­schlos­se­ne Stra­te­gie­aus­sa­ge («Akzep­tanz / Rebuild») ist nach STR-R15 gewandert.

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REZ-R02 – Attributionsverstärker heben das Zuschreibungsniveau (Velcro-Effekt)

Wenn

SCCT_TEXT = Accidental
UND INT_SUM ≥ 2  
(aus ADAM übergeben, nicht neu berechnet)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGstark – auf dem Niveau des Pre­ven­ta­ble ClusterCoombs, Vel­cro-Effekt: Kri­sen­hi­sto­rie und Vor­re­pu­ta­ti­on als inten­si­fy­ing factorsE1
REZ_ESKALATIONerhöhtKMK-Pra­xis­heu­ri­stik; das 72-Stun­den-Fen­ster ist aus SCCT nicht ableitbarE3
Schwel­le INT_SUM ≥ 2KMK-Set­zung auf der 0–4‑SkalaE2
24-Monats-Fen­ster für INT_HISTKMK-Set­zung; SCCT nennt für cri­sis histo­ry kei­ne FristE3

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Die Bericht­erstat­tung nimmt die Vor­ge­schich­te nicht auf: DESK_VERSAEUMNIS und Rück­grif­fe auf frü­he­re Vor­fäl­le blei­ben aus.
  • Die Vor­re­pu­ta­ti­on wird im Kor­pus über­wie­gend ent­la­stend zitiert.
  • Die Zuschrei­bung im Kor­pus­ver­lauf bleibt sta­bil auf Acci­den­tal-Niveau, obwohl die Histo­rie the­ma­ti­siert wird.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für Kon­su­men­ten und all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit. Für Regu­la­to­ren und Behör­den ist ein stär­ke­rer Effekt plau­si­bel, aber nicht gete­stet 🔴 EST – kei­ne Zusage.

Ach­tung: Human Error ist kein Ver­stär­ker. In SCCT ist mensch­li­ches Ver­sa­gen ein Clu­ster-Kri­te­ri­um: es ver­schiebt die Kri­se nach Pre­ven­ta­ble. Wird es danach noch­mals als Ver­stär­ker gezählt, geht die­sel­be Tat­sa­che zwei­mal in die Rech­nung – ein­mal ins Basis­ni­veau, ein­mal in den Auf­schlag dar­auf. DESK_INT_FEHLVERHALTEN gehört zur Clu­ster­be­stim­mung, nicht hierher.

Hin­weis: Die­se Regel eska­liert kei­ne Stra­te­gie. Sie pro­gno­sti­ziert ein Zuschrei­bungs­ni­veau. Die Kumu­la­ti­ons­re­gel, die aus INT_SUM eine Stra­te­gie­stu­fe ablei­tet, ist STR-R21 / STR-R22 und bleibt bei EVI.

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REZ-R03 – Dominante Sanktionsforderung → die Entschuldigung senkt die Zuschreibung nicht

Wenn

NORM_FORD_SANKTION ist die dominante Forderung im Korpus
  (Anteil grösser als jede andere NORM_FORD_*-Ausprägung)
UND (ACTOR_MORAL vorhanden ODER EMO_WUT Ø ≥ 3.5 in Medientyp 1–3)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGbleibt stark; eine Ent­schul­di­gung senkt sie nicht mess­bar gegen­über äqui­va­len­ten StrategienCoombs & Holl­aday (2008): Ent­schul­di­gung bringt gegen­über Kom­pen­sa­ti­on und Mit­ge­fühl kei­nen mess­ba­ren Vor­teil – weder bei Repu­ta­ti­on noch bei Kauf­ab­sicht oder nega­ti­ver MundpropagandaE1
REZ_VERHALTENWei­ter­ver­brei­tung, Pro­test, For­de­rung nach per­so­nel­len oder struk­tu­rel­len KonsequenzenScan­sis-Befun­de; Third-Par­ty Punish­ment signa­li­siert mora­li­sche ObjektivitätE2
REZ_ESKALATIONhoch, solan­ge kei­ne sicht­ba­re Kon­se­quenz erfolgtKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3
Schwel­le EMO_WUT ≥ 3.5KMK-Set­zung auf der Inten­si­täts­ska­la 1–5E2

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Das For­de­rungs­pro­fil ver­schiebt sich bin­nen 72 Stun­den von NORM_FORD_SANKTION auf NORM_FORD_STRUKTUR.
  • Die Sank­ti­ons­for­de­rung bleibt auf ein­zel­ne Spre­cher beschränkt und wird von Leit­me­di­en nicht übernommen.
  • Nach einer Ent­schul­di­gung ohne Sank­ti­on sinkt REZ_REACT_OBS mess­bar in Feindseligkeit.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit und Kon­su­men­ten; bei Manage­ment Mis­con­duct zusätz­lich für Mit­ar­bei­ten­de. Für Inve­sto­ren ist ein abwei­chen­des Urteils­mu­ster zu erwar­ten – nicht gete­stet, kei­ne Zusage.

Hin­weis: War­um die­se Regel eine eige­ne Ebe­ne braucht. Der All­tags­ver­stand sagt: ent­schul­di­gen. Der Befund gibt der Ent­schul­di­gung gegen­über äqui­va­len­ten Stra­te­gien kei­nen Vor­teil. Wo All­tags­ver­stand und Befund aus­ein­an­der­ge­hen, ent­schei­det der Befund – aber nur, wenn er als eige­ner, prüf­ba­rer Schritt geführt wird. Genau des­halb wird die Pro­gno­se nicht in die Codie­rung eingebaut.

Herkunft

Nimmt drei Bestands­aus­sa­gen auf: «Öffent­lich­keit ver­langt Sank­ti­on, nicht Erklä­rung», «Third-Par­ty Punish­ment wirkt stär­ker als Selbst­sank­ti­on» und «Ent­schul­di­gung ohne Macht­ver­lust = Risi­ko der Zynis­mus-Rezep­ti­on». Die dar­an anschlies­sen­den Hand­lungs­an­wei­sun­gen ste­hen in STR-R31 bis STR-R34.

REZ-R04 – Vorreputation verschiebt das Zuschreibungsniveau auch ohne Krisenhistorie

Wenn

SCCT_TEXT = Victim ODER Accidental
UND INT_REP = 2 (negative bis sehr negative Vorreputation)
UND INT_HIST = 0  
(sonst greift REZ-R02)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGeine Stu­fe über dem Clu­ster­ni­veau: mini­mal → gering, gering → starkCoombs, pri­or rela­tio­nal repu­ta­ti­on als eigen­stän­di­ger inten­si­fy­ing fac­tor neben cri­sis historyE1
REZ_KONFIDENZmit­telder Ein­zel­ef­fekt der Vor­re­pu­ta­ti­on ist schwä­cher belegt als der kumu­lier­te Velcro-EffektE2

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Die Bericht­erstat­tung stellt die Orga­ni­sa­ti­on trotz nega­ti­ver Vor­re­pu­ta­ti­on über­wie­gend ent­la­stend dar.
  • Der Kor­pus greift die Vor­re­pu­ta­ti­on nicht auf – kei­ne Rück­grif­fe auf frü­he­re Kritik.
  • REZ_REACT_OBS zeigt bei t + 72 h kei­ne erhöh­te Feind­se­lig­keit gegen­über Vergleichsfällen.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für Kon­su­men­ten und all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit. Für Mit­ar­bei­ten­de ist ein gegen­läu­fi­ger Effekt denk­bar (Bin­nen­loya­li­tät) – nicht gete­stet, kei­ne Zusage.

Hin­weis: Ver­hält­nis zu REZ-R02. Bei­de Regeln grei­fen auf INT_REP zu. Um Dop­pel­an­wen­dung zu ver­mei­den, gilt: bei INT_HIST > 0 hat REZ-R02 Vor­rang, die Wir­kung ist dort bereits in INT_SUM enthalten.

Herkunft

Trennt den Ein­zel­ef­fekt der Vor­re­pu­ta­ti­on von REZ-R02 ab, wo er nur kumu­liert in INT_SUM auf­tritt. Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «schlech­te Repu­ta­ti­on → höhe­re Schuld­an­nah­me» auf.

REZ-R05 – Thematisiertes Schweigen erhöht die Zuschreibung

Wenn

COMM_SCHWEIGER in ≥ 25 % der Beiträge
UND SCCT_TEXT ≠ Victim

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGeine Stu­fe über dem ClusterniveauAttri­bu­ti­ons­theo­rie: feh­len­de Gegen­in­for­ma­ti­on lässt die nahe­lie­gend­ste Ursa­chen­zu­schrei­bung bestehenE2
REZ_ESKALATIONerhöht, solan­ge das Schwei­gen anhältKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3
Schwelle 25 %KMK-Set­zungE2

Konfidenz

mit­tel für die Zuschrei­bung, nied­rig für die Eskalation.

Falsifikatoren

  • Das Schwei­gen wird im Kor­pus über­wie­gend als legi­tim gerahmt (lau­fen­des Ver­fah­ren, Persönlichkeitsschutz).
  • Nach dem Ende des Schwei­gens sinkt der Anteil bela­sten­der Frames bin­nen 48 Stunden.
  • Die Orga­ni­sa­ti­on kom­mu­ni­ziert auf ande­ren Kanä­len und der Kor­pus nimmt das auf.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit und Medi­en als Beob­ach­ter zwei­ter Ord­nung. Für Behör­den ist Schwei­gen wäh­rend lau­fen­der Ver­fah­ren erwar­tungs­kon­form – dort kei­ne Zusage.

Ach­tung: Nicht mit der Stra­te­gie­re­gel ver­wech­seln. Dass Schwei­gen die Zuschrei­bung erhöht, ist eine Pro­gno­se. Dass dar­aus Ste­al­ing Thun­der folgt, ist die Hand­lungs­re­gel STR-R42 und bleibt bei EVI.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «Schwei­gen = Schuld­ein­ge­ständ­nis» auf. Prä­dik­tor ist aus­drück­lich COMM_SCHWEIGER, also nur das the­ma­ti­sier­te Schwei­gen mit Fund­stel­le. Nicht the­ma­ti­sier­te Aus­las­sung ist DEUT_AUSLASSUNG und geht hier nicht ein.

REZ-R06 – Frühe Selbstbelastung senkt die moralische Eskalation

Wenn

Die Organisation hat den belastenden Sachverhalt selbst offengelegt,
bevor er im Korpus erstmals durch Dritte erhoben wurde

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ESKALATIONnied­ri­ger als bei Fremd­auf­deckung der­sel­ben FaktenlageSte­al­ing-Thun­der-Befun­de: Selbst­of­fen­le­gung min­dert die GlaubwürdigkeitseinbusseE2
REZ_EMOTIONEmpö­rung schwä­cher ausgeprägtAttri­bu­ti­ons-Affekt-Kopp­lungE2
REZ_ZUSCHREIBUNGunver­än­dertdie Fak­ten­la­ge bleibt die­sel­be; die Selbst­be­la­stung ver­än­dert die Bewer­tung des Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­tens, nicht die des SachverhaltsE2

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Der Kor­pus rahmt die Offen­le­gung selbst als Kal­kül («flüch­te­te nach vorn»).
  • NORM_DOUBLE steigt trotz Selbstoffenlegung.
  • Die Eska­la­ti­on ver­läuft wie in ver­gleich­ba­ren Fäl­len mit Fremdaufdeckung.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit und Medi­en. Für Regu­la­to­ren ist der Effekt ver­mut­lich schwä­cher, weil dort die Fak­ten­la­ge zählt – nicht getestet.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «frü­he Selbst­be­la­stung redu­ziert spä­te­re mora­li­sche Eska­la­ti­on» auf. Neu ist die Prä­zi­sie­rung, dass REZ_ZUSCHREIBUNG davon nicht berührt wird.

REZ-R07 – Zahlen ohne Mitgefühl erzeugen eine Herzlosigkeits-Rezeption

Wenn

DESK_OPFER_INT ODER DESK_OPFER_EXT vorhanden
UND Beiträge mit Schadensbezifferung (DESK_*_SACHSCHADEN) ohne EMO_TRAUER > 50 %

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_EMOTIONEmpö­rung über die Dar­stel­lungs­wei­se, zusätz­lich zur Empö­rung über den SachverhaltKMK-Pra­xis­heu­ri­stik aus der FallarbeitE3
REZ_VERHALTENWei­ter­ver­brei­tung mit kri­ti­schem KommentarKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3
Schwelle 50 %KMK-Set­zungE2

Konfidenz

nied­rig. Die Regel ist die schwäch­ste des Bestands und aus­drück­lich als Heu­ri­stik geführt.

Falsifikatoren

  • Der Kor­pus ent­hält Scha­dens­be­zif­fe­rung und Opfer­fo­kus neben­ein­an­der, ohne dass REZ_REACT_OBS die Dar­stel­lungs­wei­se thematisiert.
  • Die Empö­rung rich­tet sich in den Nut­zer­re­ak­tio­nen aus­schliess­lich auf den Sachverhalt.
  • In ver­gleich­ba­ren Fäl­len ohne Bezif­fe­rung tritt die­sel­be Reak­ti­on auf.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für Betrof­fe­ne und deren Umfeld sowie für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit. Für Inve­sto­ren ist der Effekt nicht zu erwar­ten – dort ist die Bezif­fe­rung erwartungskonform.

Hin­weis: Die­se Regel ist der erste Kan­di­dat für die Kali­brie­rung: sie ist ope­ra­tiv nütz­lich, aber voll­stän­dig auf Pra­xis­er­fah­rung gestützt.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «Zah­len ohne Mit­ge­fühl → Herz­lo­sig­keits-Frame» auf. Im Bestand war sie als Frame-Aus­sa­ge for­mu­liert, tat­säch­lich ist sie eine Aus­sa­ge über Rezeption.

REZ-R08 – Integritätsbruch wirkt länger als Kompetenzversagen

Wenn

ROLE_SCHULDIG oder ROLE_VERSAGER auf Leitungspersonen bezogen
UND der Vorwurf betrifft Integrität (Täuschung, Vorteilsnahme, Vertuschung),
nicht Kompetenz (Fehleinschätzung, Überforderung)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGstark, und über den ein­zel­nen Sach­ver­halt hin­aus auf die Orga­ni­sa­ti­on generalisiertSCCT: Manage­ment Mis­con­duct als eigen­stän­di­ge Kate­go­rie mit stärk­ster ReputationswirkungE1
REZ_VERHALTENFor­de­rung nach per­so­nel­len Kon­se­quen­zen; Rück­zug bei MitarbeitendenScan­sis-Befun­de, Third-Party-PunishmentE2
Dauer der Wirkungüber den Kri­sen­ver­lauf hinausKMK-Pra­xis­heu­ri­stik; die Bestands­for­mu­lie­rung «lang­fri­stig repu­ta­ti­ons­le­tal» ist nicht mess­bar und wird nicht übernommenE3

Konfidenz

hoch für die Zuschrei­bung, nied­rig für die Dauer.

Falsifikatoren

  • Der Vor­wurf wird im Kor­pus bin­nen 72 Stun­den auf eine Kom­pe­tenz­fra­ge umgedeutet.
  • Die betrof­fe­ne Per­son wird als Ein­zel­fall gerahmt, ohne Gene­ra­li­sie­rung auf die Organisation.
  • Nach per­so­nel­ler Kon­se­quenz sinkt der Anteil bela­sten­der Frames deutlich.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit, Kon­su­men­ten und Mit­ar­bei­ten­de – bei Letz­te­ren beson­ders aus­ge­prägt. Für Inve­sto­ren gilt sie, soweit Inte­gri­täts­fra­gen als Gover­nan­ce-Risi­ko gerahmt werden.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­gen «Inte­gri­tät ≠ Kom­pe­tenz» und «Inte­gri­täts­ver­lu­ste sind lang­fri­stig repu­ta­ti­ons­le­tal» auf. Die zwei­te ist zu einer prüf­ba­ren, aber schwach beleg­ten Dau­er­an­ga­be abgeschwächt.

REZ-R09 – Angstdominanz erzeugt Informationsbedürfnis vor Urteilsbildung

Wenn

EMO_ANGST ist die dominante Emotion (Ø-Intensität, Medientyp 1–3)
UND DESK_FOLGEN_INT oder DESK_FOLGEN_EXT ist codiert
UND deren Abwendbarkeit ist abwendbar oder offen

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_VERHALTENInfor­ma­ti­ons­su­che, Schutz­hand­lun­gen; Urteils­bil­dung über die Orga­ni­sa­ti­on aufgeschobenSCCT: Ins­truc­ting und Adju­sting Infor­ma­ti­on als vor­ran­gi­ges Bedürf­nis in GefährdungslagenE1
REZ_ZUSCHREIBUNGzunächst unter dem Clu­ster­ni­veau, mit Nach­hol­ef­fekt nach Ende der GefährdungKMK-Pra­xis­heu­ri­stik; der Nach­hol­ef­fekt ist nicht aus SCCT ableitbarE3
REZ_ESKALATIONnied­rig wäh­rend der Gefähr­dung, erhöht danachKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3

Konfidenz

mit­tel für das Ver­hal­ten, nied­rig für den Nachholeffekt.

Falsifikatoren

  • Die Zuschrei­bung steigt bereits wäh­rend der Gefähr­dungs­pha­se auf Clusterniveau.
  • Nach Ende der Gefähr­dung bleibt die Zuschrei­bung unter dem Clusterniveau.
  • Der Kor­pus zeigt Urteils­bil­dung und Infor­ma­ti­ons­su­che gleichzeitig.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für unmit­tel­bar Gefähr­de­te und deren Umfeld. Für nicht gefähr­de­te Grup­pen – Inve­sto­ren, all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit aus­ser­halb der Regi­on – gilt sie nicht.

Ach­tung: Der Nach­hol­ef­fekt ist die ope­ra­tiv wich­tig­ste und am schwäch­sten beleg­te Kom­po­nen­te. Eine nied­ri­ge Zuschrei­bung wäh­rend der Gefähr­dung darf nicht als Ent­war­nung gele­sen wer­den. Im Bericht ist aus­drück­lich dar­auf hinzuweisen.

Hin­weis: Die zwei­te Wenn-Bedin­gung lau­te­te bis zur Fas­sung 2.0 «ein fort­dau­ern­des Gefähr­dungs­po­ten­zi­al ist im Kor­pus benannt» – ohne Code, der das misst. Sie war damit nicht prüf­bar. Mit DESK_FOLGEN_* in KB-F1 ist sie ope­ra­tio­na­li­siert; die Abwend­bar­keit trennt die noch offe­ne Gefähr­dung von der bereits abgeschlossenen.

Herkunft

Nimmt den Rezep­ti­ons­an­teil der Bestands­aus­sa­ge «Angst → Instruk­ti­on und Selbst­wirk­sam­keit vor Image» auf. Die Hand­lungs­sei­te ist STR-R14 und STR-R35 und bleibt bei EVI.

REZ-R10 – Ambige Verantwortungslage erzeugt instabile Rezeption

Wenn

SCCT_TEXT nicht codierbar in > 40 % der Beiträge
ODER Abstand zwischen SCCT_TEXT und SCCT_REKON (Reframing-Fenster offen)

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_KONFIDENZnied­rig, unab­hän­gig von der übri­gen Regelanwendungdie Pro­gno­se­funk­ti­on beruht auf Frame-Domi­nanz; bei feh­len­der Rah­mung fehlt der PrädiktorE2
REZ_ESKALATIONsprung­haft: nied­rig bis zur Klä­rung der Fak­ten­la­ge, danach abrupt auf ClusterniveauKMK-Pra­xis­heu­ri­stikE3
Schwelle 40 %KMK-Set­zungE2

Konfidenz

nied­rig. Die Regel pro­gno­sti­ziert vor allem Unsi­cher­heit, nicht eine Richtung.

Falsifikatoren

  • Die Rezep­ti­on bleibt über den gesam­ten Kor­pus­zeit­raum sta­bil, obwohl die Rah­mung fehlt.
  • Neue Fak­ten­la­ge tritt ein, ohne dass sich Frame-Ver­tei­lung oder Tona­li­tät verschieben.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für alle Grup­pen glei­cher­mas­sen – gera­de weil sie kei­ne Rich­tung zusagt.

Grund­re­gel: Die­se Regel ist die ein­zi­ge, die eine Aus­sa­ge über die Belast­bar­keit der übri­gen Pro­gno­sen macht. Sie wird des­halb immer zuerst geprüft.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «ambi­ge Ver­ant­wor­tung ist zeit­lich insta­bil» auf. Ihr ope­ra­ti­ver Wert liegt dar­in, dass sie EVI zwingt, die Stra­te­gie STR-R44 als rever­si­bel zu füh­ren und den Wech­sel­zeit­punkt vor­ab zu definieren.

REZ-R11 – Heuchelei-Vorwurf generalisiert die Zuschreibung über den Fall hinaus

Wenn

NORM_HYPO_TEXT in ≥ 30 % der Beiträge
UND ADAM hat TRAP_NORM_HYPO bestätigt

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ZUSCHREIBUNGstark, und auf die Orga­ni­sa­ti­on als gan­ze bezo­gen statt auf den EinzelfallSCCT: Ver­let­zung selbst gesetz­ter Nor­men als ver­schär­fen­der Umstand; Scansis-ÜbergangE2
REZ_EMOTIONmora­li­sche Empö­rung dominantScan­sis-Befun­deE2
REZ_VERHALTENWei­ter­ver­brei­tung, For­de­rung nach struk­tu­rel­ler Korrekturgemes­sen über das For­de­rungs­pro­fil NORM_FORD_STRUKTURE2
Schwelle 30 %KMK-Set­zungE2

Konfidenz

mit­tel.

Falsifikatoren

  • Der Vor­wurf bleibt auf ein­zel­ne Spre­cher beschränkt und wird von Leit­me­di­en nicht übernommen.
  • Das For­de­rungs­pro­fil ver­schiebt sich nicht Rich­tung Struk­tur oder Sanktion.
  • Die Orga­ni­sa­ti­on weist die Wer­te­lücke beleg­bar zurück und der Kor­pus nimmt das auf.

Stakeholder-Einschränkung

Gilt für die all­ge­mei­ne Öffent­lich­keit, Kon­su­men­ten und NGO. Für Mit­ar­bei­ten­de ist ein beson­ders star­ker Effekt plau­si­bel (Bin­nen­glaub­wür­dig­keit) – nicht getestet.

Herkunft

Nimmt die Bestands­aus­sa­ge «Heu­che­lei-Ver­dacht führt zu Scan­sis» auf. Prä­dik­tor ist der im Kor­pus erho­be­ne Vor­wurf, nicht ADAMs Dia­gno­se – die­se wirkt nur als Zusatz­be­din­gung. Damit wird TRAP_NORM_HYPO an den Daten geprüft, statt sich selbst zu bestätigen.

REZ-R12 – Steigender Explizitheitsindex kündigt Frame-Verfestigung an

Wenn

Explizitheitsindex des Leitframes steigt über den Korpuszeitraum um ≥ 0.2
UND Frame-Dominanz bleibt stabil oder steigt

Dann

Kom­po­nen­tePro­gno­seQuel­leGrad
REZ_ESKALATIONerhöht – der Frame wird zitier­fä­hig und damit anschlussfähigKMK-Pra­xis­heu­ri­stik. Die Annah­me «benann­te Frames ver­brei­ten sich schnel­ler» ist plau­si­bel, im KMK-Kon­text aber unbelegtE3
Stabilität der übrigen Prognosenstei­gend – die Zuschrei­bungs­pro­gno­se wird belastbarerfolgt aus der Prä­dik­tor­lo­gik: ein ver­fe­stig­ter Frame ist ein sta­bi­le­rer PrädiktorE2
Schwelle 0.2KMK-Set­zungE2

Konfidenz

nied­rig. Die Regel wird als Heu­ri­stik geführt und darf kei­ne Stra­te­gie­ent­schei­dung allein tragen.

Falsifikatoren

  • Der Index steigt, ohne dass sich Reich­wei­te oder Anschluss­kom­mu­ni­ka­ti­on verändern.
  • Der Frame wird benannt und ver­liert danach an Domi­nanz (Abnut­zung statt Verfestigung).
  • In Ver­gleichs­fäl­len ver­läuft die Eska­la­ti­on unab­hän­gig vom Explizitheitsverlauf.

Stakeholder-Einschränkung

Kei­ne Stake­hol­der-Zusa­ge. Die Regel beschreibt eine Eigen­schaft des Dis­kur­ses, nicht das Urteil einer Gruppe.

Ach­tung: Solan­ge kein Evi­denz­grad über E3 vor­liegt, wird der Expli­zit­heits­in­dex nicht als Prä­dik­tor der Zuschrei­bungs­pro­gno­se ver­wen­det, son­dern nur als eigen­stän­di­ger Ver­laufs­be­fund berichtet.

Herkunft

Neu. Ope­ra­tio­na­li­siert den in KB-00 Abschnitt 5.2 defi­nier­ten Expli­zit­heits­ver­lauf als Früh­in­di­ka­tor, den die rei­ne Häu­fig­keits­zäh­lung nicht liefert.

7 Verhaltensregeln REZ-R13 bis REZ-R22 NEU 15.08.2026

Die fol­gen­den Regeln pro­gno­sti­zie­ren REZ_VERHALTEN aus der Lage statt aus der Schuld­zu­schrei­bung allein. Sie sind an neun Fäl­len geprüft; die Spal­te Kon­fi­denz gibt den Prüf­stand an: hoch = an zwei oder mehr Fäl­len bestä­tigt, mit­tel = an einem Fall, nied­rig = plau­si­bel, unge­prüft. Der Befund­code VERH_* (KB-F7) ist nie Prä­dik­tor die­ser Regeln.

Vorbedingungen

Vor jeder Ver­hal­tens­pro­gno­se sind zwei Bedin­gun­gen zu prü­fen. Sie schal­ten das Modell frei oder ab und wer­den von ADAM als Kon­text­merk­ma­le erhoben.

Vor­be­din­gungAus­prä­gun­genWir­kung
Wahr­neh­mungs­reich­wei­teflä­chen­deckend / tei­löf­fent­lich / nicht öffentlichBei nicht öffent­lich endet die Pro­gno­se: Die Kri­se fin­det auf der Pro­blem­ebe­ne statt und erreicht die Ebe­nen zwei bis vier nicht.
Kon­kret­heit der Gefährdunggegen­ständ­lich / abstraktDer Angst­zweig akti­viert sich an einer gegen­ständ­li­chen Gefähr­dung. Ein Daten­ab­fluss hat kei­nen Gegen­stand: Der Scha­den ist mög­lich statt ein­ge­tre­ten und kei­nem Ereig­nis zurechenbar.

Die drei Pfade

PfadAus­lö­serdomi­nie­ren­de Klas­senHori­zont
Gefähr­dunggegen­ständ­li­che Gefahr, AngstVERH_SCHUTZ, VERH_COMPLIANCE, VERH_INFOSUCHE, Mel­dungStun­den bis Tage
Zuschrei­bungzuge­schrie­be­ne Ver­ant­wor­tung, WutVERH_KONSUMVERZICHT, VERH_RECHTSSCHRITT, VERH_PROTEST, VERH_ENTZUGTage bis Wochen
NormRegel­ver­stoss und Zuständigkeitinsti­tu­tio­nel­le Durch­set­zung, aus­ge­löst durch VERH_OFFENLEGUNGStun­den bis Tage

Die Pfa­de schlies­sen ein­an­der nicht aus. Die Fra­ge lau­tet nicht, wel­che Emo­ti­on domi­niert, son­dern wel­che Pfa­de aktiv sind.

Die Moderatoren

Mode­ra­torAus­prä­gun­gen
Abwend­bar­keit (aus DESK_FOLGEN_*)abwend­bar / unab­wend­bar / offen
Hand­lungs­an­ge­bot – Wirk­sam­keitwirk­sam / begrenzt / symbolisch
Hand­lungs­an­ge­bot – Recht­zei­tig­keitrecht­zei­tig / ver­spä­tet, gemes­sen gegen den Zeit­punkt der Expo­si­ti­on, nicht des Ereignisses
Hand­lungs­an­ge­bot – Voll­stän­dig­keitumfasst die Instruk­ti­on und den Rückfragekanal
Trä­ger der Gefah­ren­ab­wehr (Stell­ver­tre­ter­schaft)Betrof­fe­ne / Orga­ni­sa­ti­on / Dritt­in­stanz / niemand
Umsetz­bar­keit des VerzichtsErkenn­bar­keit des Pro­dukts, Ver­füg­bar­keit von Alter­na­ti­ven, Wechselkosten
Kosten der Schutz­mass­nah­me gegen wahr­ge­nom­me­ne Restgefahrsteu­ert die Halt­bar­keit der Compliance

Hin­weis: Die Stell­ver­tre­ter­schaft setzt kei­ne Ver­fü­gungs­ge­walt vor­aus, son­dern aner­kann­te Zustän­dig­keit; die Wir­kung ent­steht durch vor­weg­ge­nom­me­ne Befol­gung. Der Wert nie­mand – war­nen, ohne abwen­den zu kön­nen – ist kom­mu­ni­ka­tiv die hei­kel­ste Lage, weil die War­nung eine Erwar­tung erzeugt, die sie nicht erfüllt.

Die Regeln

RegelWennDannKon­fi­denzFal­si­fi­ka­tor
REZ-R13Gefähr­dung gegen­ständ­lich, Angst­do­mi­nanz, abwend­bar, Hand­lungs­an­ge­bot vor­han­den und Trä­ger der Gefah­ren­ab­wehr = BetroffeneVERH_SCHUTZ, VERH_COMPLIANCE, VERH_INFOSUCHE domi­nie­ren; Urteils­bil­dung aufgeschobenhochSchutz­ver­hal­ten bleibt aus, obwohl nie­mand stell­ver­tre­tend handelt
REZ-R13adie­sel­ben Bedin­gun­gen, aber Trä­ger = Orga­ni­sa­ti­on oder DrittinstanzSchutz­ver­hal­ten ent­fällt weit­ge­hend; an sei­ne Stel­le tre­ten Befol­gung und Dele­ga­ti­on. Die Angst ver­schwin­det nicht, sie wird delegierthochSchutz­ver­hal­ten trotz voll­stän­di­ger Gefahrenabwehr
REZ-R14Angst­do­mi­nanz, abwend­bar, kein Hand­lungs­an­ge­bot – oder kein RückfragekanalHand­lungs­druck sucht sich einen Kanal: VERH_PROTEST, VERH_WEITERVERBREITUNG, ersatz­wei­se Nut­zung frem­der Kanä­le (Not­ruf)mit­telkein Anstieg auf Ersatz­ka­nä­len trotz feh­len­dem Angebot
REZ-R15Abwend­bar­keit unab­wend­barSchutz­ver­hal­ten ent­fällt; VERH_AUSKUNFT, VERH_KONSUMVERZICHT, Rück­zug; die Urteils­bil­dung setzt frü­her einmit­telSchutz­ver­hal­ten trotz Unabwendbarkeit
REZ-R16Abwend­bar­keit offenVERH_INFOSUCHE domi­niert; Ver­hal­tens­pro­gno­se mit nied­ri­ger Konfidenznied­rigklar gerich­te­tes Ver­hal­ten trotz offe­ner Abwendbarkeit
REZ-R17Wut und star­ke Zuschrei­bung, unab­hän­gig von der AbwendbarkeitVERH_RECHTSSCHRITT, VERH_INSTITUTION, VERH_PROTEST; Ver­stär­ker: eine Moral­in­stanz (Opfer­an­wäl­te, Ange­hö­ri­ge, Verbände)hochAus­blei­ben bei star­ker Zuschrei­bung und vor­han­de­ner Moralinstanz
REZ-R18Orga­ni­sa­ti­on als Opfer eines Drit­ten gerahmt und Anspruchs­grup­pe dem­sel­ben Risi­ko aus­ge­setzt – oder die gefor­der­te Sank­ti­on selbst mora­lisch angreifbarVERH_LOYALITAET und Erfah­rungs­aus­tausch statt SanktionsverhaltenhochSank­ti­on trotz geteil­tem Risi­ko
REZ-R19regu­lier­ter Norm­ver­stoss und zustän­di­ge Instanzinsti­tu­tio­nel­le Durch­set­zung, unab­hän­gig von Emo­ti­ons­ak­ti­vie­rung und Reich­wei­te; Hori­zont Stun­den bis Tagemit­telUntä­tig­keit der Instanz trotz kla­rem Normverstoss
REZ-R20star­ke Zuschrei­bung und Ver­zicht umsetzbarVERH_KONSUMVERZICHT, Grös­sen­ord­nung ein­stel­lig und abklin­gend. Fehlt die Umsetz­bar­keit, wird der Hand­lungs­druck in VERH_PROTEST und VERH_WEITERVERBREITUNG umgeleitethochKon­sum­ver­zicht bei uner­kenn­ba­rem Pro­dukt oder Aus­blei­ben bei erkennbarem
REZ-R21mora­li­sche Zuschrei­bung wird öffentlichAnspruchs­grup­pen mit eige­ner Repu­ta­ti­ons­ex­po­si­ti­on sank­tio­nie­ren frü­her und voll­stän­di­ger als die Kund­schaft; ihr VERH_ENTZUG ist Ansteckungs­ab­wehrhochPart­ner blei­ben, wäh­rend die Kund­schaft geht
REZ-R22ange­ord­ne­te Schutz­mass­nah­me dau­ert an und die Gefahr ist für die Betrof­fe­nen nicht sichtbarVERH_COMPLIANCE wan­delt sich in VERH_PROTEST gegen die anord­nen­de Instanz; mass­geb­lich ist das Ver­hält­nis der Kosten der Mass­nah­me zur wahr­ge­nom­me­nen Restgefahrmit­telanhal­ten­de Befol­gung trotz hoher Kosten und unsicht­ba­rer Gefahr

Zusatzregel: Zuschreibung ohne Verursacher

Hin­weis: Benennt DESK_URSACHE kei­ne Orga­ni­sa­ti­on, rich­tet sich die Zuschrei­bung auf die Bewäl­ti­gungs­in­stanz und dort auf die Alar­mie­rungs­qua­li­tät. Die Ver­schwö­rungs­er­zäh­lung ist die Grenz­form: Sie unter­stellt Absicht, wo Natur wirkt, und stellt die Zuschreib­bar­keit erst her. Die Regel betrifft REZ_ZUSCHREIBUNG, nicht REZ_VERHALTEN. Kon­fi­denz hoch.

Erweiterte Ausprägungen von REZ_VERHALTEN

Die bis­he­ri­ge Liste (Kauf­zu­rück­hal­tung, Wei­ter­ver­brei­tung, Pro­test, Rück­zug, Loya­li­tät) wird durch die vier­zehn Aus­prä­gun­gen von KB-F7 ersetzt; hin­zu kommt der Pro­gno­se­wert stil­ler Rück­zug, der kei­nen Befund­code hat und im Bericht als nicht erheb­bar aus­zu­wei­sen ist.

8 Herkunftsnachweis

Voll­stän­di­ge Zuord­nung der Pro­gno­se­aus­sa­gen aus Fas­sung 1.0. Jede Aus­sa­ge ist ent­we­der auf­ge­nom­men, als offe­ne Posi­ti­on vor­ge­merkt oder begrün­det gestrichen.

Aus­sa­ge in Fas­sung 1.0Ver­bleibBemer­kung
Vic­tim Clu­ster → gerin­ge VerantwortungszuschreibungREZ-R04in Kraft; Basis­ni­veau, gemein­sam mit INT_REP zu formulieren
Acci­dent Clu­ster → «mitt­le­re» Verantwortungszuschreibungkor­ri­giertSCCT kennt mini­mal / low / strong. Acci­den­tal = gering. Die Bezeich­nung «mitt­le­re» war sach­lich falsch und ist ersatz­los gestrichen.
Pre­ven­ta­ble → hohe VerantwortungREZ-R01in Kraft
Nega­ti­ve Histo­ry → Unfall wird preventableREZ-R02in Kraft
Schlech­te Repu­ta­ti­on → höhe­re SchuldannahmeREZ-R02über INT_REP in INT_SUM ent­hal­ten; Ein­zel­wir­kung als REZ-R04 offen
Human Error → Kom­pe­tenz­ver­trau­en beschädigtgestri­chenClu­ster-Kri­te­ri­um, kein Ver­stär­ker – Begrün­dung bei REZ-R02
Öffent­lich­keit ver­langt Sank­ti­on, nicht ErklärungREZ-R03in Kraft
Third-Par­ty Punish­ment wirkt stär­ker als SelbstsanktionREZ-R03in Kraft; Hand­lungs­sei­te in STR-R32
Ent­schul­di­gung ohne Macht­ver­lust → Zynismus-RezeptionREZ-R03in Kraft
Inte­gri­täts­ver­lu­ste sind lang­fri­stig reputationsletalREZ-R08in Kraft; «letal» ist zu prä­zi­sie­ren, die Aus­sa­ge ist so nicht messbar
Schwei­gen = SchuldeingeständnisREZ-R05in Kraft; nur bei the­ma­ti­sier­tem Schwei­gen codier­bar (COMM_SCHWEIGER)
Frü­he Selbst­be­la­stung redu­ziert spä­te­re mora­li­sche EskalationREZ-R06offen (Ste­al­ing Thunder)
Zah­len ohne Mit­ge­fühl → Herzlosigkeits-FrameREZ-R07in Kraft; im Bestand als Frame-Aus­sa­ge for­mu­liert, tat­säch­lich eine Rezeptionsaussage
Wut → …, Angst → …, Empörung → …geteiltDer Emo­ti­ons-Rezep­ti­ons­an­teil wird REZ-R09; die Tona­li­täts­an­wei­sung ist STR-R35
Ambi­ge Ver­ant­wor­tung ist zeit­lich instabilREZ-R10in Kraft; ent­spricht dem Abstand SCCT_TEXT / SCCT_REKON (Ref­raming-Fen­ster)
Heu­che­lei-Ver­dacht führt zu ScansisREZ-R11in Kraft; Prä­dik­tor ist NORM_HYPO_TEXT, nicht die Dia­gno­se aus ADAM

9 Kalibrierung

Die Pro­gno­se wird datiert und vor Kennt­nis des wei­te­ren Ver­laufs fest­ge­hal­ten und nach Fall­ab­schluss gegen den Ver­lauf gehal­ten. Nur so ent­steht über meh­re­re Fäl­le hin­weg ein Daten­satz, an dem sich die Regel­ba­sis nach­ju­stie­ren lässt – und aus einer Samm­lung plau­si­bler Sät­ze ein prüf­ba­res Regelwerk.

Pro­gno­se­va­ria­bleVali­die­rungs­in­di­ka­tor
REZ_EMOTIONREZ_REACT_OBS, erho­ben bei t + 72 h in einem getrenn­ten Durchgang
REZ_ESKALATIONREZ_REACT_OBS, mit Einschränkung
REZ_ZUSCHREIBUNGFol­ge­be­richt­erstat­tung und Frame-Ver­lauf – nicht über Kommentarspalten
REZ_VERHALTENAbsatz‑, Kün­di­gungs- oder Betei­li­gungs­da­ten, soweit verfügbar

Ach­tung: Kom­men­tar­spal­ten sind kein Publi­kum.REZ_REACT_OBS misst Tona­li­tät und Feind­se­lig­keit an einem selbst­se­lek­tier­ten Aus­schnitt mit bekann­ter Ver­zer­rung. Der Anker ist wert­voll, trägt aber allein kei­ne Kali­brie­rung der Regel­ba­sis. Er wird aus­ser­dem nicht im Pro­gno­se­block an EVI über­ge­ben – sonst prüf­te EVI die Pro­gno­se gegen genau die Grös­se, die unab­hän­gig blei­ben muss.

10 Änderungsprotokoll

Ver­si­onDatumÄnde­rung
2.013.08.2026Neu­an­la­ge. Pro­gno­se­an­teil aus «Wenn … Dann … – Regeln (wäh­rend Kri­se)» V1.0 her­aus­ge­löst und ins Regel­ob­jekt­for­mat über­führt. Acci­dent Clu­ster von «mitt­le­rer» auf gerin­ge Zuschrei­bung kor­ri­giert. Human Error als Ver­stär­ker gestri­chen. Inten­si­vie­rer auf die Ska­la INT_SUM 0–4 umge­stellt. Zir­ku­la­ri­täts­re­geln für SCCT_TEXT und Emo­ti­ons­in­ten­si­tät ergänzt. Nach­trag 13.08.: REZ-R04 bis REZ-R12 aus­for­mu­liert; das Regel­ver­zeich­nis ist damit voll­stän­dig. REZ-R10 als vor­ran­gig zu prü­fen­de Regel gekenn­zeich­net, weil sie die Belast­bar­keit der übri­gen Pro­gno­sen bestimmt. Zwei­te Wenn-Bedin­gung von REZ-R09 über DESK_FOLGEN_* ope­ra­tio­na­li­siert; sie war bis dahin ohne mess­ba­ren Code formuliert.
2.015.08.2026Nach­trag 15.08.: Abschnitt 7 «Ver­hal­tens­re­geln REZ-R13 bis REZ-R22» ergänzt (Vor­be­din­gun­gen, drei Pfa­de, Mode­ra­to­ren, elf Regeln, Zusatz­re­gel zur Zuschrei­bung ohne Ver­ur­sa­cher). Die Aus­prä­gun­gen von REZ_VERHALTEN ver­wei­sen neu auf KB-F7; hin­zu kommt der Pro­gno­se­wert stil­ler Rück­zug. Grund­la­ge: neun Rück­pro­ben an Fallmaterial.

Zita­ti­on: KMK-Ana­ly­se-System (2026): Rezep­ti­ons­re­geln (REZ), Res­sour­ce RW-R1, Ver­si­on 2.0. krisenkom.ch.

Ver­wand­te Res­sour­cen: RW-R2 Stra­te­gie­re­geln (STR) · KB-A1 kon­tex­tu­el­le Mode­ra­to­ren (INT_SUM) · KB-F1 deskrip­ti­ves Framing (SCCT_TEXT) · KB-F2 nor­ma­ti­ves Framing (NORM_FORD_*) · KB-F6 laten­tes Framing

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