KMK-RESSOURCE KB-F7
Codiersystem Folgeverhalten
| Version | 1.0 |
|---|---|
| Stand | 15.08.2026 |
| Gilt ab | 15.08.2026 |
| Ersetzt | – (Neuanlage 15.08.2026) |
| Modul | FRAMI |
| Ebene | Ebene 1 – Befund (berichtetes Folgeverhalten) |
| Geltungsart | Messvorschrift |
| Konventionen | KB-00 Codebuch-Konventionen |
| Systemversion | KMK 2.0 |
| Evidenzstand | an neun Fällen geprüft (Rückproben vom 15.08.2026) |
Massgebliche Fassung für KMK-Analysen (KI-Abruf). Bei jeder Analyse live abrufen, nie aus dem Cache.
KB-F7 codiert das im Korpus berichtete Folgeverhalten der Anspruchsgruppen – die vierte Prozessebene der Krisenverlaufskarte. Es ist ein Befundinstrument der Ebene 1: Codiert wird, was ein Text als Verhalten berichtet, nicht was die Codiererin erwartet und nicht was die Organisation befürchtet. Die Prognose desselben Gegenstands führt RW-R1 unter REZ_VERHALTEN; beide sind strikt getrennt zu halten. VERH_* ist nie Prädiktor für REZ_VERHALTEN – dasselbe Zirkularitätsverbot wie bei SCCT_TEXT gegenüber SCCT_REKON.
1 Die vierzehn Ausprägungen
1.1 Schutz- und Bewältigungsverhalten
| Code | Bedeutung | Prüffrage |
|---|---|---|
VERH_INFOSUCHE | Informationssuche: Nachfragen, Hotline, Notruf, Website, Medienkonsum zum Fall | Suchen Betroffene Orientierung? |
VERH_SCHUTZ | Schutz- und Vermeidungshandlungen: Evakuierung, Meidung, Vorratshaltung, Produktentsorgung, Eigenprüfung | Handeln Betroffene, um Schaden von sich abzuwenden? |
VERH_COMPLIANCE | Befolgen oder Verweigern von Anweisungen der Organisation oder der Behörden. Pflichtattribut Richtung: befolgt / verweigert | Wird die Instruktion angenommen? |
Diese drei richten sich nicht gegen die Organisation. Sie sind genau das, was Coombs mit instructing und adjusting information adressiert, ohne es zu einer Ergebnisgrösse zu machen.
1.2 Gegen die Organisation gerichtetes Verhalten
| Code | Bedeutung | Prüffrage |
|---|---|---|
VERH_KONSUMVERZICHT | Kaufzurückhaltung, Rückgabe, Vertragskündigung, Abbestellung. Pflichtattribut Neuheit: neu / vorbestehend | Wenden sich Kundinnen und Kunden ab? |
VERH_PROTEST | artikulierter Widerstand: Protest, Boykottaufruf, Petition, Demonstration, Kampagne | Wird öffentlich Widerstand organisiert? |
VERH_RECHTSSCHRITT | Anzeige, Klage, Zivilforderung, Verrechtlichung des Konflikts | Wird der Konflikt verrechtlicht? |
VERH_ENTZUG | Unterstützungsentzug durch Partner, Sponsoren, Investoren, Subventionsgeber, Personal, Bewerbende | Ziehen sich Verbündete zurück? |
VERH_WEITERVERBREITUNG | Weitertragen von Sachverhalten: Teilen, Zitieren, Belegen, eigene Betroffenheitsberichte | Trägt das Publikum den Missstand weiter? |
VERH_DIREKTAKTION NEU | unmittelbare, meist rechtswidrige Einwirkung mit erklärtem Krisenbezug: Cyberangriff, Leak als Sanktion, Blockade, Besetzung, Sachbeschädigung | Wird unmittelbar eingewirkt statt artikuliert? |
1.3 Anrufung und Rechtsausübung
| Code | Bedeutung | Prüffrage |
|---|---|---|
VERH_INSTITUTION NEU | Anrufung einer Instanz durch Anspruchsgruppen: Meldung, Hinweis, Anzeige bei der Behörde, Aufsichtsbeschwerde, Ruf nach Untersuchung, parlamentarischer Vorstoss | Wird eine zuständige Instanz eingeschaltet? |
VERH_AUSKUNFT NEU | Ausübung von Betroffenenrechten gegenüber der Organisation: Auskunft, Löschung, Berichtigung, Datenherausgabe, Widerspruch | Machen Betroffene ihre Rechte an den eigenen Daten geltend? |
Abgrenzung. VERH_INSTITUTION erfasst ausschliesslich die Anrufung durch Anspruchsgruppen, nie das Handeln der Instanz selbst (siehe Abschnitt 3). VERH_AUSKUNFT ist weder Informationssuche – es besteht ein Anspruch und eine Antwortpflicht – noch Rechtsschritt, denn es wird kein Konflikt verrechtlicht, sondern ein Recht ausgeübt; Adressatin ist die Organisation selbst.
1.4 Offenlegung
| Code | Bedeutung | Prüffrage |
|---|---|---|
VERH_OFFENLEGUNG NEU | Offenlegung von Missständen durch Personen mit Zugang: Whistleblowing, Leak, Zeugenaussage, Recherche im Responsible-Disclosure-Verfahren. Träger: Mitarbeitende, Angehörige, Forschende, Redaktionen | Bricht jemand mit Zugang die Vertraulichkeit? |
VERH_IMITATION NEU | Trittbrett- und Nachahmungsverhalten: Falschmeldungen, vorgetäuschte oder selbst herbeigeführte Betroffenheit, Nachahmungstaten | Erzeugt die Krisenkommunikation selbst neue Vorfälle? |
1.5 Zur Organisation hin gerichtetes Verhalten
| Code | Bedeutung | Prüffrage |
|---|---|---|
VERH_LOYALITAET | Verteidigung, Solidarisierung, demonstrativer Kauf, öffentliche Fürsprache, materielle Unterstützung | Verteidigt oder unterstützt jemand die Organisation? |
1.6 Die Klasse mit Problemebenenwirkung
Hinweis:
VERH_OFFENLEGUNG,VERH_IMITATIONundVERH_DIREKTAKTIONverändern den Krisenverlauf auf der Problemebene: Sie erzeugen neue Tatsachen.VERH_AUSKUNFTgehört mittelbar dazu, weil es eine Rechtspflicht mit Frist erzeugt, deren Nichtbewältigung neue Tatsachen schafft. Diese vier Codes sind im Bericht gesondert auszuweisen; sie tragen den iterativen Charakter des Krisenprozesses, den die Krisenverlaufskarte behauptet.
VERH_OFFENLEGUNG hat darüber hinaus eine besondere Stellung: Sie ist der Schalter zwischen Opfer- und Verursacherrahmen. Wo offengelegt wird, wandelt sich ein interner Mangel in eine öffentlich zugeschriebene Verantwortung; wo nicht offengelegt wird, hält der Opferrahmen.
2 Pflichtattribute
| Attribut | Ausprägungen | Begründung |
|---|---|---|
| Träger | Anspruchsgruppe nach ACTOR_* / REL_* | «Kunden wenden sich ab» und «Investoren steigen aus» sind verschiedene Krisen |
| Adressat NEU | Verursacher / Bewältigungsinstanz / Betroffene / Allgemeinheit | Dasselbe Verhalten bedeutet je nach Adressat etwas anderes; in Katastrophenlagen richten sich Protest und Loyalität auf dieselbe Instanz |
| Belegstatus | belegt / berichtet / behauptet | verhindert, dass mediale Zuschreibung als eingetretenes Verhalten in die Auswertung geht |
| Datenquelle NEU | Korpus / Organisation / Behörde / Drittdaten | in Gefährdungslagen sind Behördendaten oft die einzige belastbare Quelle |
| Zeitpunkt | Tage seit Ereignisbeginn | ohne Zeitstempel keine Aussage über die Uhr |
| Umfang | beziffert / unbeziffert, mit Quellenangabe | Betroffenenzahlen sind interessengebunden |
| Neuheit NEU | neu / vorbestehend (nur VERH_KONSUMVERZICHT) | Verhaltenssediment: Dauerboykotte werden von jeder neuen Krise reaktiviert, ohne dass Verhalten hinzukommt |
2.1 Belegregeln
- Selbstauskunft ohne Kausalanker über eigenes Folgeverhalten ist höchstens berichtet, nie belegt. Dasselbe gilt für Angaben der betroffenen Organisation über ihre Kundschaft.
- Der Belegstatus bezieht sich auf das Verhalten, nicht auf die Berechtigung des Anlasses. Verhalten auf einen unbestätigten Verdacht ist ebenso belegt wie Verhalten auf eine eingetretene Schädigung; ob die Gefahr bestand, gehört auf die Problemebene.
- Befolgung ist fast nie belegbar, Verweigerung dagegen wird gezählt. Für
VERH_COMPLIANCEsind Bussen- und Anzeigenstatistiken in der Regel die einzige belastbare Quelle.
3 Abgrenzungen
| Nr. | Abgrenzung | Erläuterung |
|---|---|---|
| 1 | Forderung ist kein Verhalten | Rücktrittsforderungen, «man müsste» und Absichtsbekundungen («ab sofort kaufe ich nicht mehr») sind Meinungsäusserung mit Handlungsbezug, nicht Handlung. |
| 2 | Meinungsäusserung ist kein Verhalten | Blosse Empförung ohne Verhaltensbezug wird nicht codiert. VERH_WEITERVERBREITUNG erfasst das Weitertragen von Sachverhalten, nicht das Kommentieren; sonst mässe der Code die Korpusgrösse. |
| 3 | Organisationshandeln ist kein VERH_* | Massnahmen der betroffenen Organisation – Rückruf, Anzeige, Personalentscheid – sind Akteurshandeln auf der Problemebene. |
| 4 | Behördenhandeln ist kein VERH_* | Das Handeln einer zuständigen Instanz geht als Stellvertreterschaft in den Moderator ein (RW-R1), nicht in den Befundcode. |
Achtung: Stiller Rückzug – die Abwanderung ohne Artikulation – wird nicht codiert. Er erscheint definitionsgemäss in keinem Korpus. Er bleibt Prognosewert in
REZ_VERHALTENund ist im Bericht ausdrücklich als nicht erhebbar auszuweisen.
4 Erhebungsregeln
Der Korpustyp ist Pflichtangabe. Jeder Typ hat einen anderen blinden Fleck; Häufigkeiten von VERH_* dürfen über Korpustypen hinweg nicht verglichen werden. Was wie eine Eigenschaft der Krise aussieht, ist häufig eine Eigenschaft der Quelle.
| Korpustyp | sichtbar | unsichtbar |
|---|---|---|
| Medienkorpus | Institutionshandeln, Rechtsschritte, Offenlegung, institutionalisierter Protest | individueller Protest, Weiterverbreitung, Alltagsverzicht |
| Behördendaten | Meldungen, Auskunftsersuchen, Verfahren, Non-Compliance | alles Nichtadressierte |
| Plattformkorpus | Protest, Weiterverbreitung, Loyalität, Absichtsbekundungen | Auskunftsersuchen, Absatz, stiller Rückzug |
| Organisationsdaten | Absatz, Kündigungen, Hotline | alles ausserhalb der Kundenbeziehung |
- Kein Hochrechnen. Ein Medienkorpus ist keine Verhaltensstichprobe.
VERH_*misst, was berichtet wird; der Belegstatus hält fest, wie gut. - KI-gestützte Codierung wird mit Modell- und Prompt-Version ausgewiesen; Einzelcodierungen ohne Intercoder-Prüfung sind als orientierend zu kennzeichnen.
5 Verhältnis zu den übrigen Instrumenten
VERH_* (KB-F7) | REZ_VERHALTEN (RW-R1) | |
|---|---|---|
| Was | im Korpus berichtetes Folgeverhalten | prognostiziertes Folgeverhalten |
| Ebene | 1 Befund | 3 Prognose |
| Modul | FRAMI (Codierung) | FRAMI (Prognose), EVI (Konsum) |
| Anspruchsart | deskriptiv, Anspruch auf Wahrheit | konditional, Anspruch auf Plausibilität |
| Prädiktorstatus | nie Prädiktor | Ausgabe |
Zu DEUT_* (latentes Framing) besteht keine Überschneidung: Jenes erfasst Deutungsmuster, dieses berichtete Handlungen. Die Berührung liegt dort, wo eine Deutung Handlung unterstellt – etwa in Verschwörungserzählungen über die Bewältigungsinstanz; codiert wird dann die Deutung, nicht ein Verhalten.
6 Herkunft und Prüfstand
Das Codesystem ist aus dem Entwurf vom 14.08.2026 hervorgegangen und an neun Fällen geprüft worden: Crans-Montana 2026, Boeing 2018–2024, fünf Fälle von Produkterpressung mit Babynahrung, Comparis 2021, meineimpfungen.ch 2021, Nestlé 2022, Läderach 2023/24, Waldbrände im Ossolatal 2026 und die Genfer Trinkwasserwarnung 2024. Alle vierzehn Ausprägungen sind mindestens einmal an Material belegt. Die Fallauswahl ist theoriegeleitet und nicht repräsentativ; sie trägt keine Aussagen über Häufigkeiten in der Wirklichkeit. Die zugehörigen Prognoseregeln REZ-R13 bis REZ-R22 stehen in RW-R1.
Verweise
RW-R1Rezeptionsregeln – Prognose desselben Gegenstands unterREZ_VERHALTEN, Abschnitt 7KB-F4Akteursrollen – Ausprägungen des Pflichtattributs Träger (ACTOR_*,REL_*)KB-00Codebuch-Konventionen – Korpustyp, Belegstatus, Datenquelle, Adressat, Abschnitt 10KB-A1Kontextuelle Moderatoren – die sieben Moderatoren der Verhaltensebene, Abschnitt 6