11. September 2021
Die Meinung ist ein Behauptungsvorgang [also sprachlich geäusserte Ansicht, und nicht — wie Image oder Ansicht — das gedankliche Konstrukt selbst]. Der Vertreter einer Meinung hält diese für wahr. So unterliegt die Meinung im Unterschied zum Wissen nicht der Forderung nach objektiver Überprüfbarkeit. Eine Meinung kann auch das Ergebnis einer Reflexionsleistung darstellen und von dem erwartet wird, dass er plausibel ist, ohne dass er vollständig begründbar sein muss. So können unterschiedliche Meinungen über einen Sachverhalt oder Gegenstand (z. B. in Form politischer oder ästhetischer Urteile) aus der unterschiedlichen Perspektive ihrer Argumente heraus ihre jeweilige Berechtigung haben (Meinungsbildung);
2) Meinung kann auch im Sinne einer internalisierten, persönlichen Überzeugung verstanden werden (Meinungsfreiheit). (nach Brockhaus)
Oeffentliche Meinung
Wir unterscheiden im Krisenverlauf (siehe Krisenverlaufskarte) zwischen
a) veröffentlichter Meinung als die in den Massenmedien vorherrschende Meinung (mittels Medieninhaltsanalysen fassbar) und
b) öffentlicher Meinung als die Summe individueller Einzelmeinungen, die in der Oeffentlichkeit beobachtet und mit Befragungen erfasst werden kann.

Nach Cantril (19479 charakterisieren drei MerkmalE die Entwicklung der öffentlichen Meinung:
- Meinungen sind in der anfänglichen Formulierungsphase unstrukturiert in Richtung Tiefe und Intensität und daher am einfachsten zu beeinflussen.
- Meinungen sehr empfindlich auf Ereignisse, insbesondere wenn Einzelpersonen ein grosses Eigeninteresse an der Angelegenheit haben.
- Erst wenn keine weiteren Zwischenereignisse eintreten, die die öffentliche Meinung verändern könnten, werden sie zur kollektiven Meinung der gesamten Gruppe.
Oeffentliche Meinung und Schuld des Unternehmens
Die öffentliche Meinung repräsentiert die Mehrheitsansicht oder das Aggregat individueller Meinungen, welche das Verhalten, die Handlungen und Intentionen der Allgemeinheit beeinflussen, beispielsweise in Form von negativer Mundpropaganda oder Kaufentscheidungen (Fink, 1986; Mitroff, 1988). Unabhängig von der tatsächlichen Unschuld ist es die Wahrnehmung der Öffentlichkeit, die von zentraler Bedeutung ist. Im Gegensatz zum Rechtssystem (gesetztes Recht), das von der Unschuld einer Person ausgeht, bis ihre Schuld erwiesen ist, herrscht im “Gericht der öffentlichen Meinung” die Prämisse, dass eine Person oder Organisation als schuldig gilt, bis ihre Unschuld bewiesen ist (Fearn-Banks, 2011). Sobald das Ansehen in der öffentlichen Meinung schwindet, sind Image, Ruf und guter Name gefährdet (Fearn-Banks, 2011). Dies trifft insbesondere in Krisensituationen zu, da die Tendenz besteht, die öffentliche Meinung als Wahrheit zu akzeptieren. Das Zusammenwirken verschiedener Meinungen mündet in der Entwicklung und Verbreitung von Überzeugungen, die das Verhalten aller Gruppenmitglieder leiten (Zaltman & Duncan, 1977).