Version 2.0 · Stand: 18.07.2026
Spyware (Späh- oder Spionagesoftware) bezeichnet Malware, die IT-Systeme unerlaubt und verdeckt überwacht und die Aufzeichnungen an Dritte weitergibt.
Einordnung
Spyware richtet sich gegen Privatpersonen wie Unternehmen und verfolgt unterschiedliche Ziele: das Auslesen von Passwörtern, mit denen Cyberkriminelle in geschlossene Systeme gelangen; das Abgreifen personenbezogener Daten für Verkauf oder Social Engineering; die kommerzielle Auswertung des Nutzerverhaltens. Zu den bekanntesten Formen gehören Banking-Trojaner und Keylogger. Nicht jede Spähsoftware ist illegal: Manche wird mit der Installation von Programmen mitgeliefert und protokolliert nur programmbezogene Daten – die Grenze zur unzulässigen Überwachung ist fliessend. Prävention: Spyware-Scanner und Anti-Spyware-Software.
Bedeutung für die Krisenkommunikation (KMK-Bezug)
Spyware-Vorfälle sind Vertrauenskrisen im Kern: Betroffen sind vertrauliche Daten von Kunden und Mitarbeitenden, oft über lange Zeit unbemerkt. Kommunikativ zählt die Informationskaskade der Datenschutz-Vorgaben – Betroffene und Aufsichtsbehörden zuerst, direkt und vollständig. Wer Überwachung verharmlost oder verspätet meldet, wechselt in der Verantwortungszuschreibung vom Opfer zum Mitverursacher (Preventable).
Weiterführend
IT-Service Network: Spyware im IT-Lexikon