Version 2.0 · Stand: 18.07.2026
Ausserordentliche Lage (aus dem Militärvokabular) bezeichnet eine Situation oder Entwicklung, die von der normalen – ordentlichen – Lage abweicht. Sie wird von betroffenen Bevölkerungsgruppen als Krise wahrgenommen, wenn sie sich so weit bedroht fühlen, dass sie einen negativen, im Worst Case vernichtenden Ausgang nicht ausschliessen können. Die ordentliche Lage bezeichnet im Krisenmanagement den Normalzustand.
Bedeutung im KMK-System
Der Begriff verankert das Krisenmerkmal «Abweichung vom Normalzustand» und markiert die Schwelle zur behördlichen Krisenorganisation: In der ausserordentlichen Lage gelten besondere Führungsstrukturen und Kommunikationspflichten – für Behörden wie für Unternehmen mit kritischer Infrastruktur (Basis-Protokoll: Instruktionsinformation zuerst).