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Ver­si­on 2.0 · Stand: 18.07.2026

Als Fehl­ver­hal­ten bezeich­net man ein Ver­hal­ten, das einer all­ge­mein aner­kann­ten Norm wider­spricht, also gemein­hin als falsch oder schlecht beur­teilt wird. Die mei­sten, ins­be­son­de­re die intern ver­ur­sach­ten Kri­sen sind auf Fehl­ver­hal­ten zurück­zu­füh­ren (sie­he Kri­sen­aus­lö­ser). Zu den Fehl­hand­lun­gen zäh­len auch Unter­las­sun­gen. Die­ser Aspekt ist für das Ver­ständ­nis des Ansat­zes von Coombs (2007) von Bedeu­tung: Nach die­ser Theo­rie ist der Grad der dem Unter­neh­men attri­bu­ier­ten Ver­ant­wort­lich­keit respek­ti­ve die Schuld­zu­wei­sung dann am gröss­ten, wenn das Unter­neh­men die Kri­se hät­te ver­hin­dern können.

De facto, kommuniziert und attribuiert

Im Kon­text einer Kri­se ist zu unter­schei­den zwi­schen einem

  • tat­säch­li­chen Norm­bruch gegen in einer Kul­tur aner­kann­te Grund­sät­ze und Regeln, was empi­risch über­prüf­bar ist (Pro­blem­ebe­ne der Kri­sen­ver­laufs­kar­te),
  • in den Medi­en attri­bu­ier­ten und kom­mu­ni­zier­ten Norm­bruch (Ebe­ne 2 der Kri­sen­ver­laufs­kar­te),
  • von der Öffent­lich­keit, den Bezugs­grup­pen oder Ein­zel­per­so­nen wahrgenommenen/attribuierten Fehl­ver­hal­ten (Ebe­ne 3 der Kri­sen­ver­laufs­kar­te).

Fehlverhalten als Normbruch

Bei einem Fehl­ver­hal­ten han­delt es sich gemein­hin um einen Ver­stoss gegen ethisch-mora­li­sche, recht­li­che, öko­lo­gi­sche, wirt­schaft­li­che, tech­ni­sche oder auch sozi­al-kom­mu­ni­ka­ti­ve Grund­sät­ze und Regeln (Bae­ris­wyl, 2018, S. 67). Sol­che Regeln sind gesetzt (ver­bind­lich) und/oder beru­hen in einer Kul­tur auf einem all­ge­mei­nen Kon­sens, auch wenn ver­schie­de­ne sozia­le Grup­pen die­se unter­schied­lich priorisieren.

  • Wirt­schaft­li­ches Fehl­ver­hal­ten betrifft Hand­lun­gen gegen wirt­schaft­li­che Grund­sät­ze und Geset­ze auf Manage­ment­ebe­ne wie Fehl­ein­schät­zun­gen von Risi­ken, stra­te­gi­sche Fehl­pla­nun­gen, feh­len­des Con­trol­ling usw. (Bei­spiel: Nokia)
  • Tech­ni­sches Fehl­ver­hal­ten ver­stösst gegen tech­ni­sche Richt­li­ni­en, Nor­men, Gebrauchs- und Kon­struk­ti­ons­an­lei­tun­gen, etwa die unsach­ge­mäs­se Bedie­nung von Maschi­nen und Gerä­ten. Die Fol­gen sind Fehl­kon­struk­tio­nen, Pro­dukt­män­gel und Pro­dukt­feh­ler. (Bei­spiel: Deep­wa­ter Hori­zon)
  • Recht­li­ches Fehl­ver­hal­ten sind Ver­stös­se gegen Ver­fas­sung, Geset­ze und Ver­ord­nun­gen. Mass­stab ist das gesetz­te Recht. (Bei­spiel: Cyber­an­griff auf Swatch)
  • Ethisch-mora­li­sches Fehl­ver­hal­ten betrifft Ver­stös­se gegen kul­tu­rel­le und sozia­le Wer­te, Nor­men, Sit­ten und Gebräu­che; vie­le davon sind in natio­na­len und inter­na­tio­na­len Geset­zen ver­an­kert. (Bei­spie­le: «Be less white»-Shitstorm gegen Coca-Cola, Mam­mut: Unter­schrift löst Shits­torm aus)
  • Öko­lo­gi­sches Fehl­ver­hal­ten ver­stösst gegen die Geset­ze der natür­li­chen Umwelt (Umwelt­ver­schmut­zung, Desta­bi­li­sie­rung der Natur, unver­hält­nis­mäs­si­ger Abbau von Rohstoffen).
  • Sozi­al-kom­mu­ni­ka­ti­ve Fehl­hand­lun­gen des Unter­neh­mens. (Bei­spiel für einen Kri­sen­aus­lö­ser: Adi­das – Bos­ton Mara­thon; Bei­spiel eines Kri­sen­ver­stär­kers: Fall Hoechst)

Im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch bezieht sich Fehl­ver­hal­ten auf ethisch-mora­li­sche Nor­men, wenn es nicht näher spe­zi­fi­ziert wird.

Attribuiertes Fehlverhalten und nicht erfüllte Erwartungen

Von einem Unter­neh­men wird erwar­tet, dass es sich an die Nor­men der oben erwähn­ten Art hält. Dane­ben gibt es auch spe­zi­fi­sche Erwar­tungs­hal­tun­gen von Bezugs­grup­pen (oder Anspruchs­grup­pen) gegen­über dem Unter­neh­men, sei­nem Pro­dukt oder sei­ner Dienst­lei­stung. Ana­log zum Fehl­ver­hal­ten als Norm­bruch kann man hier von nicht erfüll­ten Erwar­tun­gen spre­chen und die­se auf Fehl­ver­hal­ten zurück­füh­ren (sie­he Stake­hol­der). Die­se kom­men zustan­de, wenn aus der Sicht einer Bezugs­grup­pe eine Dis­kre­panz zwi­schen dem Erlebten/Kommunizierten/Wahrgenommenen und dem Erwar­te­ten besteht. Dies hat nicht nur unmit­tel­ba­re Kon­se­quen­zen auf der Ver­hal­tens­ebe­ne der ent­spre­chen­den Bezugs­grup­pe, son­dern kann sich nega­tiv auf die Repu­ta­ti­on, ins­be­son­de­re auf das Ver­trau­en aus­wir­ken. Bei­spiel: Die Finanz­ge­mein­de erwar­te­te vom Unter­neh­men X für das Jahr 2022 einen Gewinn von 20 Mio. CHF – wider die Erwar­tun­gen erwirt­schaf­te­te es einen Ver­lust von 10 Mio. Franken.

Absicht und Interesse hinter einer Fehlhandlung

Einen ent­schei­den­den Ein­fluss auf den Ver­lauf der Kri­se auf media­ler Ebe­ne – mit Reak­tio­nen auf der poli­tisch-recht­li­chen Ver­hal­tens­ebe­ne – hat der Umstand, ob eine Fehlhandlung

  • unbewusst/fahrlässig oder
  • bewusst/absichtlich

began­gen wor­den ist. Des Wei­te­ren spielt es eine Rol­le, ob das Fehlverhalten

  • auf das Inter­es­se des Unter­neh­mens oder
  • auf ein per­sön­li­ches Eigen­in­ter­es­se (evtl. gegen das Inter­es­se des Unternehmens)

zurück­zu­füh­ren ist. Rele­vant für die Aus­wir­kun­gen der Kri­se auf das Unter­neh­men ist eben­falls die Fra­ge, ob das Fehl­ver­hal­ten dem Manage­ment, einem Mit­ar­bei­ter (inter­ne Kri­sen­ur­sa­che nach Rei­ne­ke) oder einer exter­nen Per­son bzw. Grup­pe (exter­ne Kri­sen­ur­sa­che nach Rei­ne­ke) zuge­schrie­ben wird.

Unter Berück­sich­ti­gung der Dimen­sio­nen intern/extern und Absicht hat T. Coombs die fol­gen­den Kri­sen­ty­pen von Unter­neh­men abgeleitet:

Krisentypen unter Berücksichtigung von Fehlverhalten nach Coombs
Abbil­dung 1: Kri­sen­ty­pen unter Berück­sich­ti­gung von Fehl­ver­hal­ten nach Coombs

Fehlverhalten und interne Krisenursachen (auf Problemebene)

Die mei­sten inter­nen Kri­sen (nach Rei­ne­ke) las­sen sich gemäss einer Unter­su­chung von Hau­schildt et al. (2006, S. 6) auf Fehl­ver­hal­ten von Manage­ment und Mit­ar­bei­ter­schaft zurück­füh­ren. Dabei han­delt es sich in erster Linie (ca. ein Drit­tel) um Miss­ma­nage­ment. Aber auch offen­sicht­lich exter­ne Kri­sen (nach Rei­ne­ke) hän­gen oft mit Fehl­ver­hal­ten zusammen:

«So ver­lei­ten struk­tu­rel­le Kri­sen, ver­bun­den mit zuneh­men­dem Erfolgs­druck auf das Manage­ment, zu spe­ku­la­ti­ven Geschäf­ten oder ethisch frag­wür­di­gen (Mit­ar­bei­ter­ent­las­sung zur Gewinn­ma­xi­mie­rung) oder gar wider­recht­li­chen Fehl­hand­lun­gen wie die Mani­pu­la­ti­on von Pro­duk­ten. Bekann­te Bei­spie­le sind der VW-Die­sel­ab­gas­skan­dal sowie die UBS-Kri­se in den Jah­ren 2007 und 2008. Im Unter­schied zu den alt­be­kann­ten Kri­sen­aus­lö­sern füh­ren hier nicht Fahr­läs­sig­keit oder feh­len­de Erfah­rung zum Pro­blem, son­dern bewuss­tes unethi­sches, meist wider­recht­li­ches Ver­hal­ten von Inge­nieu­ren oder Mana­gern. Die­se gehen bewusst ris­kan­te Geschäf­te ein in der Hoff­nung auf Erfolg und in der Erwar­tung, dass das Fehl­ver­hal­ten nicht ans Tages­licht kommt.» (Bae­ris­wyl, 2018, S. 69)

Fehlverhalten und Skandal/Skandalisierung

Wird das Fehl­ver­hal­ten mit dem Ver­ur­sa­cher in der öffent­li­chen Dis­kus­si­on oder Bericht­erstat­tung gedeu­tet und akzen­tu­iert, spricht man von einem Skan­dal – so etwa im Fall der Costa Con­cor­dia, wo das Unglück auf das Fehl­ver­hal­ten von Kapi­tän Schet­ti­no zurück­ge­führt wur­de, der in recht­li­cher und mora­li­scher Hin­sicht ver­ant­wort­lich gemacht wird.

Morphologischer Kasten zur Analyse von Fehlverhalten

Der fol­gen­de mor­pho­lo­gi­sche Kasten erfasst die oben auf­ge­führ­ten Dimen­sio­nen von Fehl­ver­hal­ten (Para­me­ter) mit den unter­schied­li­chen Aus­prä­gun­gen, bezo­gen auf eine Unternehmenskrise:

Para­me­ter Aus­prä­gun­gen
Ebe­ne Kri­sen­ver­laufs­kar­te real (Pro­blem­ebe­ne) · medi­al dargestellt/kommuniziert · öffentlich/von Anspruchs­grup­pen wahrgenommen/attribuiert · Folgeverhalten/Reaktion
Art des Normbruchs recht­lich · ethisch-mora­lisch · wirt­schaft­lich · tech­nisch · öko­lo­gisch · sozial-kommunikativ
Wider die Erwar­tungs­hal­tung von (Bezugs­grup­pen) poli­tisch-recht­li­che Instan­zen · Mit­ar­bei­ter­schaft · Finanzgemeinde/Aktionäre · Kund­schaft · andere
Han­deln­de Instanz (Fehl­ver­hal­ten von …) extern · Ver­wal­tungs­rats­mit­glied · Per­son aus dem Manage­ment · Mit­ar­bei­ter
Absicht bewusst/absichtlich · unbewusst/fahrlässig/unterlassen
Im Inter­es­se des Unter­neh­mens · Eigen­in­ter­es­se · anderer
Ebe­ne der Verantwortlichkeit extern · Orga­ni­sa­ti­on · Person
Tabel­le 1: Mor­pho­lo­gi­scher Kasten – Dimen­sio­nen (Para­me­ter) und Aus­prä­gun­gen zur Erfas­sung von Fehl­ver­hal­ten. Die Para­me­ter eig­nen sich eben­so als Kate­go­rien für Inhalts­ana­ly­sen, bei­spiels­wei­se im Rah­men einer Framing-Ana­ly­se.

Durch die Kom­bi­na­ti­on der Aus­prä­gun­gen lässt sich Fehl­ver­hal­ten syste­ma­ti­sie­ren. Als Ana­ly­se­instru­ment kann der Kasten die Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, um Ver­ant­wort­lich­keits­zu­schrei­bun­gen zu erklä­ren und zu erfas­sen. Er ist aber auch ein Instru­ment, um situa­ti­ve Bot­schafts­stra­te­gien im Sin­ne von Coombs zu ver­ste­hen und sinn­voll anzuwenden.

Fehlverhalten und Verantwortlichkeitsrolle des Unternehmens

Oft wird der Urhe­ber eines Fehl­ver­hal­tens für das Pro­blem ver­ant­wort­lich gemacht. Falls es sich um eine unter­neh­mens­in­ter­ne Ursa­che han­delt, kann auch das Unter­neh­men selbst ver­ant­wort­lich gemacht wer­den. Ob und in wel­chem Mas­se ihm Ver­ant­wor­tung attri­bu­iert wird, hängt davon ab, a) ob das Pro­blem als Fehl­ver­hal­ten gedeu­tet oder auf einen mate­ri­el­len Scha­den zurück­ge­führt wird, b) um wel­che Art von Fehl­ver­hal­ten es sich han­delt, c) wem intern die Schuld am Fehl­ver­hal­ten gege­ben wird – dem Manage­ment oder Mit­ar­bei­ten­den (Ver­ant­wort­lich­keit) – und d) wie stark das Unter­neh­men mit dem Manage­ment, dem CEO oder dem Besit­zer per­so­ni­fi­ziert wird.

Zu beach­ten ist der Unter­schied zwi­schen der attri­bu­ier­ten Ver­ant­wort­lich­keit und dem Ver­hal­tens­mu­ster des Unter­neh­mens, auch tat­säch­lich Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men (nach Breit­sohl auf Problemebene).

Fehlverhalten und Erwartungshaltung

Die Gesell­schaft und die Bezugs­grup­pen erwar­ten, dass sich ein Unter­neh­men an die gesetz­ten und auf einem all­ge­mei­nen Kon­sens beru­hen­den Nor­men hält. Fehl­ver­hal­ten ent­spricht folg­lich nicht den Erwar­tun­gen der Öffent­lich­keit, was zu emo­tio­na­len Reak­tio­nen wie Ent­täu­schung führt und sich auf das Ver­hal­ten der ent­täusch­ten Bezugs­grup­pen und die Repu­ta­ti­on des Unter­neh­mens (Ver­trau­ens­bruch) auswirkt.

Bedeutung im KMK-System

Fehl­ver­hal­ten ist der zen­tra­le Aus­lö­ser der Ver­ant­wor­tungs­zu­schrei­bung und damit der Dreh- und Angel­punkt der Stra­te­gie­wahl: Der mor­pho­lo­gi­sche Kasten lie­fert die Codier­di­men­sio­nen für die Fall­ana­ly­se, und die Unter­schei­dung real/kommuniziert/attribuiert ent­lang der Kri­sen­ver­laufs­kar­te ver­hin­dert den häu­fig­sten Ana­ly­se­feh­ler – die Gleich­set­zung von tat­säch­li­chem und öffent­lich wahr­ge­nom­me­nem Normbruch.

Weiterführend

Rüt­ti, N. (26. Sep­tem­ber 2022). Wenn der Chef die Boden­haf­tung ver­liert. Neue Zür­cher Zei­tung. https://www.nzz.ch/wirtschaft/skandale-bei-vw-und-credit-suisse-rolle-der-kommunikation-ld.1698515

Literatur

Bae­ris­wyl, O. (2018). Unter­neh­men am Pran­ger: Kri­sen und Kom­mu­ni­ka­ti­on. media­ta sa.

Coombs, W. T. (2007). Pro­tec­ting orga­nizati­on repu­ta­ti­ons during a cri­sis: The deve­lo­p­ment and appli­ca­ti­on of Situa­tio­nal Cri­sis Com­mu­ni­ca­ti­on Theo­ry. Cor­po­ra­te Repu­ta­ti­on Review, 10(3), 163–176. https://doi.org/10.1057/palgrave.crr.1550049

Hau­schildt, J., Gra­pe, C., & Schind­ler, M. (2006). Typo­lo­gien von Unter­neh­mens­kri­sen im Wan­del. Die Betriebs­wirt­schaft, 66, 7–25.