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2. März 2021

Instan­zen kön­nen in einem Kri­sen­pro­zess auf den ver­schie­de­nen Ebe­nen unter­schied­li­che Rol­len inbe­zug zum Pro­blem ein­neh­men, respek­ti­ve zuge­schrie­ben werden.

So wird bei­spiels­wei­se ein Mit­ar­bei­ter auf der Pro­blem­ebe­ne durch eine Fehl­ma­ni­pu­la­ti­on zum Kri­sen­ver­ur­sa­cher (sie­he Kri­sen­bau­stein). Auf der media­len Ebe­ne über­nimmt er die Rol­le eines Augen­zeu­gen. Als Mit­glied einer Pres­su­re-Group ver­stärkt er eine Kri­se (Kri­sen­ver­stär­ker; sie­he Kri­sen­bau­stein) oder löst als Ein­zel­per­son einen Shits­torm aus. Auf der Ver­hal­tens­ebe­ne der Anspruchs­grup­pen ist er Kun­de oder gehört als Mit­ak­tio­när zur Finanzgemeinde.

Wir unter­schei­den hier zwischen

a) eigent­li­chen Kri­sen­rol­len, wobei hier der Fokus auf dem Unter­neh­men als Instanz liegt (Ver­ant­wort­li­cher, Opfer)

b) Bezugs­grup­pen, wenn ein Bezug zum Unter­neh­men aus­ge­drückt wird (Stake­hol­der, Dia­log­part­ner, Zielgruppe)

c) Rol­len im Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­zess der Kri­se (Infor­ma­ti­ons­lie­fe­rant, Zeu­ge, Exper­te usw.)