KMK-RESSOURCE RW-R2
Strategieregeln (STR)
| Version | 2.0 |
|---|---|
| Stand | 05.10.2026 |
| Gilt ab | 15.08.2026 |
| Ersetzt | «Wenn … Dann … – Regeln (während Krise)» Version 1.0 vom 24.04.2026, Handlungsanteil |
| Modul | EVI |
| Ebene | Massnahmenebene (setzt auf der Prognose von RW-R1 auf) |
| Geltungsart | Handlungsregel; widerlegbar durch Strategieerfolg über Fälle hinweg |
| Systemversion | KMK 2.0 |
Massgebliche Fassung für KMK-Analysen (KI-Abruf). Bei jeder Analyse live abrufen, nie aus dem Cache.
1 Zweck und Eingangsgrössen
Diese Seite sagt, was die Organisation tun soll. Sie berechnet dazu nichts neu. Die Lagebeurteilung – wie stark zugeschrieben wird, welche Emotion und welches Verhalten erwartbar sind – kommt aus FRAMI und steht in RW-R1 Rezeptionsregeln (REZ). EVI setzt darauf auf.
Die Arbeitsteilung dahinter: Die Zuschreibungsprognose ist eine diagnostische Grösse. Sie gehört zur Lagebeurteilung, nicht zur Massnahmenplanung. Ein Beratungsmodul soll auf einer Diagnose aufsetzen, nicht sie nebenbei miterzeugen.
| Eingangsgrösse | Quelle | Bedeutung |
|---|---|---|
REZ_ZUSCHREIBUNG | FRAMI | minimal / gering / stark – bestimmt die Strategiefamilie; «nicht zugesagt», wenn REZ-R10 greift (Abschnitt 3.4) |
REZ_EMOTION | FRAMI | bestimmt Tonalität und Reihenfolge |
REZ_ESKALATION | FRAMI | geht in die Alarmstufe ein |
Forderungsprofil NORM_FORD_* | FRAMI | was der Diskurs verlangt – Filter für die Strategiewahl |
INT_SUM (0–4) | ADAM | Attributionsverstärker; steuert die Eskalationsstufe |
FALLHOEHE (−8…+14) | ADAM | Reputations-Fallhöhe; Konsequenzachse, zweite Achse der Alarmstufe |
TRAP_* | ADAM | fünf strukturelle Risikofallen; machen bestimmte Frames verfügbar |
Achtung: Zwei Achsen, keine gemeinsame Zählung.
INT_SUMbeantwortet «wie stark wird zugeschrieben»,FALLHOEHEbeantwortet «wie schwer wiegt eine gegebene Zuschreibung». Beide beruhen teilweise auf denselben Fakten – Krisenhistorie und Vorreputation stecken bereits im Fallhöhen-Score –, gehen aber in verschiedene Gleichungen ein. Sie dürfen nicht addiert werden.
Grundregel: Meta-Regel: Kein späterer Reputationsgewinn kompensiert einen frühen Vertrauensverlust.
2 Basis-Protokoll (Override, gilt immer)
Diese zehn Regeln gehen allen übrigen vor. Sie sind nicht abwägbar.
| ID | Wenn | Dann | Begründung |
|---|---|---|---|
| STR-R01 | Eine Krise liegt vor | Instruktions-Information und Adjusting-Information zuerst; Mitarbeitende vor der Öffentlichkeit informieren | Grundpflicht: Sicherheitshinweise und Bewältigungshilfe. Instruktion vor Reputation. |
| STR-R02 | Das Basis-Protokoll ist gefährdet | Sofortiger Stopp aller übrigen Inhalte | Sicherheit und Menschlichkeit gehen der Strategie vor. |
| STR-R03 | Unsicherheit hoch und Informationslage unvollständig | Transparente Prozesskommunikation: was wir wissen, was wir prüfen, wann wir wieder informieren. Entscheiden Dritte über die eigene Zukunft – Eigentümer, Gläubiger, Gericht, Käufer –, werden Zusagen dazu bedingt formuliert: was gilt, solange welche Bedingung erfüllt ist, und wann die Organisation wieder informiert. | Verhindert Gerüchtebildung und ein Frame-Vakuum. Eine unbedingte Entwarnung zu einer Zukunft, über die andere entscheiden, ist ausgeschlossen: Widerlegt der Entscheid des Dritten sie, wird die eigene Aussage zur Quelle der Eskalation. Abgrenzung zu STR-R44: dort ist die Verantwortung ambig, hier die Zukunft. |
| STR-R04 | Juristische Vorsicht spricht gegen das Basis-Protokoll | Basis-Protokoll bleibt in Kraft | Juristische Risiken sind gegenüber Sicherheits- und Coping-Bedürfnissen sekundär. |
| STR-R05 | Die Offenlegung eines Sachverhalts ist aus rechtlichen (Personen‑, Vertraulichkeits‑, Datenschutz, laufende Ermittlung) oder wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen | Die Zurückhaltung wird öffentlich begründet: Umfang und Grund werden benannt, ohne den geschützten Inhalt preiszugeben | Unbegründete Zurückhaltung wird als Verschleierung gelesen und erzeugt genau den Vorwurf, den sie vermeiden soll. Die Begründungspflicht ersetzt nicht die Information, sondern das Schweigen über das Schweigen. NEU 14.08.2026 |
| STR-R06 | Eine Gefährdungslage besteht und die verfügbare Information ist unvollständig | Die Warnung wird dennoch publiziert und laufend ergänzt, nicht zurückgezogen | Rechtzeitigkeit vor Vollständigkeit. Die Exposition läuft weiter, während auf Vollständigkeit gewartet wird. Der Rückzug einer publizierten Warnung ist nur zulässig, wenn die Gefahr selbst entfällt. |
| STR-R07 | Eine Instruktion an Betroffene ergeht | Der Kanal für Rückfragen wird gleichzeitig aufgeschaltet, nicht nachgereicht | Rückfragekanal gleichzeitig. Fehlt der Kanal, nimmt der Handlungsdruck fremde Kanäle – im schlimmsten Fall den Notruf. |
| STR-R08 | Besonders schützenswerte Daten sind abgeflossen und die Betroffenen sind zu benachrichtigen | Die Kapazität für Auskunfts- und Löschbegehren wird vor der ersten Mitteilung sichergestellt | Kapazität vor Mitteilung. Die Mitteilung löst die Ersuchen aus und erzeugt eine Rechtspflicht mit Frist. |
| STR-R09 | Eine Warnung ermöglicht Schutzverhalten und benennt dabei Tatmuster oder Erkennungsmerkmale | Der Zielkonflikt zwischen Schutzwirkung und Trittbrettverhalten wird benannt und entschieden | Nachahmungsrisiko der Warnung. Warnungen, die Schutzverhalten ermöglichen, erzeugen zugleich Nachahmung und vorgetäuschte Betroffenheit. Der Konflikt ist nicht mit dem Transparenzgrundsatz zu überspielen. |
| STR-R10 | Eine moralische Zuschreibung wird öffentlich und die Organisation hat exponierte Partner | Partnerkommunikation zeigt dem Partner, dass er nicht mitgemeint ist | Ansteckungsabwehr statt Beziehungspflege. Partner mit eigener Reputationsexposition sanktionieren früher und vollständiger als die Kundschaft; ihr Entzug ist Ansteckungsabwehr. Eigentümerlage: Trifft die Krise den Eigentümer und nicht die Organisation, entscheidet der Übertragungskanal. Läuft sie über den Ruf, gilt die Regel wie oben. Läuft sie über die Bilanz – Lieferanten verlangen Vorkasse, Gläubiger und Vermieter werden vorsichtig –, ziehen sich Partner aus Zahlungsvorsicht zurück, nicht aus Ansteckungsabwehr; dann braucht die Partnerkommunikation prüfbare Angaben zur Zahlungssicherheit, keine Distanzierungsbotschaft. |
3 Strategiewahl nach übergebener Zuschreibung
Grundlage: SCCT-Kern, ergänzt um die Frame-Sensitivität nach Baeriswyl. Die Zuschreibung wird übergeben, nicht hier bestimmt.
3.1 REZ_ZUSCHREIBUNG = minimal (Victim Cluster)
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R11 | Zuschreibung minimal | Basis-Response ausreichend; Bolstering erlaubt. Bei Gerüchten: Denial oder Attack the Accuser | Die Organisation ist im Diskurs selbst Geschädigte. |
| STR-R12 | Zuschreibung minimal, aber im Korpus moralisieren die Medien normativ (NORM_ORG auffällig) | Frühzeitige Frame-Korrektur: warum die Organisation nicht Verursacherin ist – ohne aggressiven Ton | Zu spätes Reframing lässt die Opferrolle kippen. Das Zeitfenster ist der Abstand zwischen SCCT_TEXT und SCCT_REKON. |
3.2 REZ_ZUSCHREIBUNG = gering (Accident Cluster)
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R13 | Zuschreibung gering | Diminish: Justification oder Excuse | Excuse ist keine Schuldabwehr. Betont wird die fehlende Kontrolle, nicht die fehlende Sorgfalt. |
| STR-R14 | Zuschreibung gering und REZ_EMOTION = Angst | Diminish erst nach Instruktion und Sicherheitskommunikation | Angst erzeugt ein Informations‑, kein Urteilsbedürfnis. Reihenfolge vor Inhalt. |
Hinweis: Terminologische Korrektur gegenüber Fassung 1.0. Das Accident Cluster löst nach Coombs eine geringe Verantwortungszuschreibung aus (minimal / low / strong). Die frühere Bezeichnung «mittlere Verantwortung» war sachlich falsch und ist gestrichen. Sie hatte eine Folgewirkung: die Kontraindikation
STR-K1griff ins Leere, weil «mittel» in keiner anderen Systemkomponente vorkam.
3.3 REZ_ZUSCHREIBUNG = stark (Preventable Cluster)
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R15 | Zuschreibung stark | Rebuild zwingend. Vollständige Apology = Verantwortungsübernahme + Reue + Bitte um Vergebung, dazu Kompensation | Teilentschuldigungen erfüllen die Bedingung nicht. |
| STR-R16 | Zuschreibung stark und Wiederholungsfall: INT_HIST = 2, oder INT_HIST = 1 bei einer Zuschreibung, die nicht erst über REZ-R02 stark geworden ist | Rebuild nur zusammen mit strukturellen Massnahmen | Rebuild ohne Strukturmassnahme wirkt bei Wiederholung leer. Bei einer Unfallkrise, die erst über REZ-R02 stark wurde, hat ein einzelner leichter Vorfall die Zuschreibung schon gehoben; er begründet nicht zusätzlich Strukturmassnahmen. |
3.4 REZ_ZUSCHREIBUNG nicht zugesagt (REZ-R10) NEU 03.10.2026
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R17 | Zuschreibung nicht zugesagt, weil REZ-R10 greift | Ankerstufe ist die Stufe der dominanten SCCT_REKON (KB-F1), bei einer Entscheidungskrise gering. Strategiefamilie der Ankerstufe, geführt als reversible Strategie nach STR-R44: Wechselkriterium und Folgestrategie werden vorab festgelegt. STR-R21 und STR-R22 rechnen von der Ankerstufe aus. | Wenn REZ-R10 greift, sagt FRAMI für die meisten Gruppen keine Zuschreibung zu – der Normalfall bei fehlender Rahmung. Ohne Anker hätte die Strategietafel keine Zeile und STR-R21 keinen Ausgangspunkt. Die Ankerstufe ist eine Hilfsgrösse aus Ebene 2, keine Prognose; im Bericht wird sie als solche bezeichnet. Ist zugleich REZ-R08 erfüllt, greift die Regel nicht: FRAMI übergibt dann «stark», REZ-R10 senkt nur die Konfidenz (Vorrang nach RW-R1). NEU 05.10.2026 |
Achtung: KONTRAINDIKATION STR-K1
WennREZ_ZUSCHREIBUNG= gering oder stark (Accidental oder Preventable) oder nicht zugesagt (REZ-R10, Abschnitt 3.4), oder die Krise ist ein von der Organisation selbst angekündigter Entscheid (Entscheidungskrise,KB-F1Abschnitt 4.1), dann dürfen keine Deny-Strategien eingesetzt werden – kein Bestreiten, keine Schuldabwehr, keine Sündenbockstrategie.
Begründung: Sie führen nachweislich zu Reputationsschäden und Reaktanz. Die Regel ist nicht abwägbar und geht der Strategiewahl aus Abschnitt 3 vor.
Hinweis: Abgrenzung zu Coombs. Das KMK ist hier strenger als Coombs (2007, Tabelle 3, Leitlinie 7), der Deny-Strategien auch bei Anfechtungen (challenge crises) zulässt. Anfechtungen sind im KMK kein eigener Krisentyp: Eine unbegründete Anfechtung wird über die Zuschreibung minimal (
STR-R11) und die normative Achse behandelt, nicht über Deny bei geringer Zuschreibung. Die Entscheidungskrise ist dagegen eine Anfechtung mit unbestrittener Urheberschaft: Die Organisation hat entschieden, umstritten ist die Angemessenheit. Sie wird wie bei Coombs im Accidental Cluster geführt (KB-F1Abschnitt 4.1). Was Coombs dort als Deny zulässt – den Vorwurf der Unangemessenheit zurückweisen –, läuft im KMK als Justification (STR-R13): Wer einen Entscheid selbst angekündigt hat, kann ihn nicht bestreiten, nur begründen. NEU 03.10.2026
Achtung: KONTRAINDIKATION STR-K2
Wenn ein Verfahren oder eine Untersuchung zum Krisengegenstand hängig ist, dann werden Werbung und Marketingkommunikation zum betroffenen Gegenstand ausgesetzt.
Begründung: Der Widerspruch zwischen Werbebotschaft und Krisenlage wird als Zynismus gelesen und liefert den Medien ein eigenes Thema. Die Regel folgt dem Grundsatz der integrierten Kommunikation und ist nicht abwägbar. NEU 14.08.2026
4 Eskalation (Kumulationsregel auf INT_SUM)
| ID | INT_SUM | Dann | entspricht Fassung 1.0 |
|---|---|---|---|
| — | 0, oder 1 allein aus neutraler Vorreputation (INT_HIST = 0, INT_REP = 1) | keine Verstärkung | — |
| STR-R21 | 1–2, sofern INT_HIST ≥ 1 oder INT_REP = 2 | Strategie mindestens eine Stufe höher als die Stufe der übergebenen Zuschreibung. Bei minimaler Zuschreibung genau eine Stufe: Diminish (Coombs, 2007, S. 173, Tabelle 3, Leitlinie 3). NEU 23.09.2026 Ruht, wenn REZ-R02 die Zuschreibung bereits auf stark gehoben hat (siehe «Angewandte Regeln» im FRAMI-Output). | «Intensivierer ≥ 1» |
| STR-R22 | 3–4 | Rebuild plus strukturelle Massnahmen zwingend prüfen; kommunikative Notfalllogik. Bei minimaler Zuschreibung: Diminish plus strukturelle Massnahmen prüfen – die Botschaftsstrategie steigt auch hier nur um eine Stufe (Coombs, 2007, S. 173, Tabelle 3, Leitlinie 3). NEU 23.09.2026 | «Intensivierer ≥ 2» |
Damit ist die frühere Formulierung «Intensivierer kumulieren nicht linear, sondern exponentiell» als Schwellenlogik ausformuliert und nicht mehr auslegungsbedürftig.
Hinweis: Neutrale Vorreputation verstärkt nicht. Nach Coombs (2007, Tabelle 3, Leitlinien 3–5) steigt die Strategie bei einer Unfallkrise nur bei Krisengeschichte oder ungünstiger Vorreputation auf Rebuild.
STR-R21greift deshalb nur, wennINT_HIST≥ 1 oderINT_REP= 2. Leitlinie 5 ist damit zusammen mitREZ-R02abgedeckt; eine eigene Regel dafür ist nicht nötig. Für die Opferkrise gilt Leitlinie 3: Bei minimaler Zuschreibung heben Krisengeschichte oder ungünstige Vorreputation die Strategie auf Diminish, nicht auf Rebuild. Stärker entgegenkommende Strategien bringen nach Coombs keinen zusätzlichen Reputationsschutz und können die Lage verschärfen, weil sie die Krise schwerer erscheinen lassen, als sie ist (Coombs, 2007, S. 172–173);STR-R21undSTR-R22sind deshalb für diese Lage begrenzt. NEU 23.09.2026
Hinweis: Maximum, nicht Summe. Die Strategiestufen bilden eine Leiter: Basis-Response → Diminish → Rebuild → Rebuild mit strukturellen Massnahmen. Krisengeschichte und Vorreputation (
INT_SUM) dürfen die Stufe nur einmal heben. HatREZ-R02eine Unfallkrise wegenINT_SUM≥ 2 bereits als starke Zuschreibung übergeben, ist die Vorbelastung eingerechnet:STR-R21ruht, es gilt Rebuild (STR-R15). Treffen mehrere Regeln zusammen (STR-R15,STR-R16,STR-R21,STR-R22), gilt die höchste der einzeln ermittelten Stufen; Stufen werden nicht addiert.
Hinweis: Was hier nicht mehr steht. Die Attributionsverschiebung («Negative History → Unfall wird preventable») ist keine Strategieregel, sondern eine Rezeptionsprognose. Sie steht als
REZ-R02inRW-R1und ist im übergebenen Wert vonREZ_ZUSCHREIBUNGbereits enthalten. Sie hier ein zweites Mal anzuwenden, hiesse denselben Sachverhalt zweimal zu eskalieren.
Achtung: «Human Error» ist aus der Intensivierer-Tabelle gestrichen. Menschliches Versagen ist in SCCT ein Cluster-Kriterium: es verschiebt die Krise nach Preventable und steckt damit bereits im Basisniveau. Als zusätzlicher Verstärker gezählt, ginge dieselbe Tatsache zweimal in die Rechnung.
Herkunft der Skala
INT_SUM = INT_HIST (Krisenhistorie, 0–2) + INT_REP (Vorreputation, 0–2). Berechnung ausschliesslich in ADAM, definiert im Codierbogen KB-A1 kontextuelle Moderatoren. FRAMI und EVI rechnen nichts nach.
5 Moral, Sanktion, Integrität
Hier liegt der grösste Mehrwert des Modells gegenüber der klassischen SCCT – und zugleich die Stelle, an der Kommunikation an ihre Grenze stösst.
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R31 | Scansis-Lage: NORM_FORD_SANKTION ist dominante Forderung (siehe REZ-R03) | Kommunikation allein löst die Krise nicht. Eine reale Konsequenz ist zwingender Bestandteil der Strategie, nicht ihre Begleitmassnahme | Die Öffentlichkeit verlangt Sanktion, nicht Erklärung. Neu: gegen das gemessene Forderungsprofil geprüft, nicht bloss diagnostiziert. |
| STR-R32 | Scansis-Lage und eine unabhängige Instanz ist verfügbar | Third-Party Punishment der Selbstsanktion vorziehen | Signalisiert moralische Objektivität. |
| STR-R33 | Management Misconduct (Integritätsbruch) | Entschuldigung und personelle Konsequenzen | Integrität ist nicht Kompetenz. Ohne personelle Konsequenz keine Re-Legitimierung. Tragend ist die personelle Konsequenz als reale Massnahme. Die Wirkung der Entschuldigung ist für diese Lage nicht belegt. Ein kurzfristiger Nutzen entgegenkommender Strategien ist bei Management Misconduct nach vorläufigen Ergebnissen nicht gegeben (Coombs & Tachkova, 2023, S. 815); bei einer Scansis senkte die Korrektur mit Anerkennung der moralischen Verfehlung die Empörung, ohne Reputation oder Kaufabsicht kurzfristig zu verbessern (Coombs & Tachkova, 2019, S. 82). Die Autoren raten, entgegenkommende Strategien deshalb nicht aufzugeben (S. 84). Begründete Setzung, nicht experimentell gesichert (→ Management Misconduct). NEU 05.10.2026 Wen die Konsequenz trifft: Liegt der Integritätsbruch bei einer früheren Leitung, trifft die personelle Konsequenz die heutige Aufsicht oder Leitung, soweit sie im Korpus mitbelastet ist; sonst stehen Aufarbeitung und rechtliche Schritte gegen die frühere Leitung im Vordergrund. Lesart wie in REZ-R08 (RW-R1). Ein Fall, KMK-Setzung. NEU 05.10.2026 Richtung einer Neufassung: Die Literatur stützt eher Anerkennung der moralischen Verfehlung, korrigierende Massnahmen und Rechenschaft als die Entschuldigung; der einzige positive Befund stammt aus einer Scansis (Tachkova & Fediuk, 2025, S. 8); die geprüfte Botschaft enthielt Verantwortungsübernahme und die Ankündigung, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen (S. 12). Bei Management Misconduct umfasst die Anerkennung den eigenen Aufsichtsanteil; Rechenschaft heisst rechtliche Schritte gegen Verantwortliche und eine personelle Konsequenz in der heutigen Aufsicht oder Leitung, soweit sie mitbelastet ist. Rechenschaft allein gegen den Verursacher entlastet nicht, solange die heutige Aufsicht mitbelastet ist (Rückprobe Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018, kontaminiert, nur Beobachtung). Die Entschuldigung ist eine mögliche Form der Anerkennung, kein Pflichtbestandteil. KMK-Setzung; die Übertragung von der Scansis auf Management Misconduct ist ungeprüft. Wenn- und Dann-Teil bleiben bis zur Prüfung der Monografie (Tachkova & Coombs, 2022) am Original unverändert. NEU 05.10.2026 |
| STR-R34 | Sanktionsforderung dominant, aber nur kommunikative Massnahmen geplant | KONTRAINDIZIERT – Kommunikationsaktivismus ohne reale Konsequenz eskaliert die Lage | Die häufigste vermeidbare Fehlreaktion in dieser Lage. |
| STR-R35 | REZ_EMOTION = WutREZ_EMOTION = AngstREZ_EMOTION = EmpörungREZ_EMOTION = Mitgefühl oder Trauer | → Rebuild zwingend → Instruktion und Selbstwirksamkeit vor Image → moralische Sprache: Werte und Normen benennen → Emo-Action Language nach STR-R45: Anerkennung der Betroffenen ohne Vorbehalt, dazu eine Massnahme mit Zuständigkeit | Tonalitätsregel. Die zugehörige Rezeptionsaussage steht als REZ-R09 in RW-R1. Für Mitgefühl und Trauer gibt es keine eigene Tonalität; massgeblich ist STR-R45. NEU 25.09.2026 |
| STR-R36 | Heuchelei-Vorwurf im Korpus (NORM_HYPO_TEXT) oder TRAP_NORM_HYPO bestätigt | Walk the Talk: Taten müssen den Worten folgen, sonst kippt die Krise in den Skandal | Ein Widerspruch zwischen erklärtem Wert und Verhalten erzeugt Scansis. |
6 Framing und Botschaftsgestaltung
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R41 | Katastrophen-Frame dominant | Empathie und Hilfeleistung vor Sachdarstellung | Zahlen ohne Mitgefühl erzeugen einen Herzlosigkeits-Frame. |
| STR-R42 | Schuld-Frame dominant und die Faktenlage ist gegen die Organisation | Stealing Thunder: selbst und früh offenlegen | Schweigen wirkt als Eingeständnis, sobald es im Bericht thematisiert wird (COMM_SCHWEIGER). |
| STR-R43 | Schuld-Frame dominant und die Faktenlage trägt ihn nicht | Wechsel auf Lösungs- oder Schicksals-Frame, um die Deutungshoheit zurückzugewinnen | Nur bei belegbarer Faktenlage. Ein nicht gedeckter Frame-Wechsel erzeugt den Heuchelei-Vorwurf und damit die Lage aus STR-R36. KMK-Setzung |
| STR-R44 | Ambige Verantwortungslage | Bedauern ohne Schuldeingeständnis ist legitim – aber als reversible Strategie zu führen. Kippt die Beweislast, sofortiger Wechsel auf Rebuild | Diese Strategie ist zeitlich instabil. Der Wechselzeitpunkt ist vorab zu definieren, nicht im Moment zu entscheiden. |
| STR-R45 | Eine Botschaft richtet sich an Betroffene | Sie enthält beides: die ausdrückliche Anerkennung der affektiven Lage und die Zusage konkreter Massnahmen mit Zuständigkeit und Zeithorizont (Emo-Action Language) | Fehlt der erste Teil, wirkt die Botschaft kalt; fehlt der zweite, wirkt sie als blosse Rhetorik. Damit ist die Regel an jeder einzelnen Aussage prüfbar – anders als «empathisch kommunizieren». Herkunft: Integrated Crisis Mapping. NEU 14.08.2026 |
| STR-R46 | Ein Vorwurf, ein Gerücht oder eine Falschbehauptung ist zu widerlegen | Wiederholt wird das Gegennarrativ, nicht der Vorwurf | Wiederholte Wahrnehmung erhöht die gefühlte Wahrheit unabhängig vom Wahrheitsgehalt (Truth-Effekt; Dechêne et al., 2010). Wer den Vorwurf zitiert, um ihn zu bestreiten, verstärkt ihn. NEU 14.08.2026 |
7 Absender und Kanäle
Grundregel: Die Quelle verstärkt die Botschaft – sie ersetzt sie nicht.
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R51 | FALLHOEHE hoch | CEO als Sprecher (COMM_CEO) | Signalisiert Ernsthaftigkeit – aber nur, wenn die Person glaubwürdig, empathisch und medienkompetent ist. Andernfalls schadet der Auftritt mehr, als das Signal nützt. |
| STR-R52 | Sachverhalt fachlich komplex | Fachexperte als Sprecher (COMM_EXPERT) | Sachliche Fundierung. |
| STR-R53 | Shitstorm-Entwicklung | Kanalgleichheit zwingend; Reaktion unter 60 Minuten | Geschwindigkeit vor Vollständigkeit. Eine Antwort auf einem anderen Kanal zählt nicht als Antwort. |
| STR-R54 | Berechtigte Kritik in Social Media | Entschuldigung | — |
| STR-R55 | Trolle | Humor oder Ignorieren | Humor nie bei Opfern oder bei moralischer Empörung. KONTRAINDIZIERT |
| STR-R56 | Eine Gruppe ist unmittelbar betroffen | Sie wird direkt angesprochen – Mail oder Versammlung statt Intranet-Hinweis, persönliche Kundeninformation statt Website-Notiz – und erhält eine benannte Ansprechstelle für Rückfragen | Die Reihenfolge intern vor extern (STR-R01) und die Kanalwahl direkt vor indirekt sind zwei verschiedene Regeln. NEU 14.08.2026 |
| STR-R57 | Eine Krise ist öffentlich | Alle Stellen mit Aussenkontakt – Sekretariat, Telefondienst, Aussendienst – und die internen Meinungsführer erhalten die Statements schriftlich und eine Sprachregelung. Mehrere Sprecher stimmen ihre Aussagen vorgängig ab | «One voice» ist keine Haltung, sondern eine organisatorische Massnahme. Ohne sie entstehen die Widersprüche im eigenen Haus. NEU 14.08.2026 |
| STR-R58 | Ein Shitstorm zielt auf Produktqualität oder einen Normbruch | Korrektur auf der Problemebene, Entschuldigung über denselben Kanal, Beleg der Behebung (Rebuild) | Kritik aus der Kundschaft schlägt bei anhaltender Dauer auf das Kaufverhalten durch. NEU 14.08.2026 |
| STR-R59 | Ein Shitstorm verspottet eine Kommunikations- oder Marketingpanne | Abwarten oder humorvolle Gegenrede | Zensur und «No Comment» sind ausgeschlossen – Schweigen wird als Schuldeingeständnis gewertet (Coombs, 2007, S. 78 ff.). Die Humor-Kontraindikation aus STR-R55 gilt weiter. NEU 14.08.2026 |
8 Sequenz und Timing
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R61 | Zeitkritische Phase 1 | 1. Instruktion → 2. Deskription → 3. Emotion | Folgt den logischen Informationsbedürfnissen. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar, die Ausgestaltung schon. |
| STR-R62 | Neue gesicherte Erkenntnisse liegen vor | Es wird nachkommuniziert – auch ohne Anfrage | Die Bringschuld endet nicht mit der Akutphase. NEU 14.08.2026 |
| STR-R63 | Die Krise ist abgeschlossen | Es wird über die umgesetzte Prävention informiert, nicht über die geplante | Angekündigte Massnahmen ohne späteren Beleg ihrer Umsetzung erzeugen im Wiederholungsfall die Hypokrisie-Lage aus STR-R36. Diese Regel ist deren Prävention. NEU 14.08.2026 |
9 Alarmstufe
Die Alarmstufe wird nicht mehr aus Rohgrössen aufgezählt, sondern aus zwei Achsen gebildet: der übergebenen Zuschreibung und der Fallhöhe.
STR-R71 | Fallhöhe gering | Fallhöhe mittel | Fallhöhe hoch |
|---|---|---|---|
| Zuschreibung minimal | 🟢 | 🟢 | 🟡 |
| Zuschreibung gering | 🟢 | 🟡 | 🟡 |
| Zuschreibung stark | 🟡 | 🔴 | 🔴 |
| Zuschreibung nicht zugesagt | Ankerzeile / 🟡 | Ankerzeile / 🔴 | Ankerzeile / 🔴 |
Hinweis: Zuschreibung nicht zugesagt. Greift
REZ-R10ohneREZ-R08, wird die Alarmstufe als Spanne gelesen: untere Grenze aus der Zeile der Ankerstufe (STR-R17), obere Grenze aus der Zeile «stark». Die obere Grenze ist die Planungsstufe, die untere die Ausgangslage der Kommunikationsstufe; es gelten die Regeln des folgenden Hinweises. Bei einer Entscheidungskrise mit hoher Fallhöhe ergibt das 🟡/🔴. NEU 03.10.2026
Hinweis: Fallhöhe als Spanne. Weist ADAM das Band der Fallhöhe als Spanne aus (KB-A1, Abschnitt 3), wird die Alarmstufe aus beiden Spalten gelesen. Stimmen die beiden Felder überein, gilt dieses. Unterscheiden sie sich, wird auch die Alarmstufe als Spanne ausgewiesen, etwa 🟢/🟡, und die Wahl im Bericht begründet. An der Grenze zwischen mittlerer und hoher Fallhöhe betrifft das nur die minimale Zuschreibung, an der Grenze zwischen geringer und mittlerer Fallhöhe die geringe und die starke.
STR-R72undSTR-R73gehen der Matrix auch hier vor. Planungs- und Kommunikationsstufe getrennt: Bei einer Spanne dokumentiert EVI zwei Stufen. Die Planungsstufe ist die obere Grenze der Spanne; nach ihr werden Ressourcen, Bereitschaft und Szenarien ausgelegt. Die Kommunikationsstufe bestimmt Ton und Präsenz nach aussen; sie wird mit Begründung gewählt, und das Kriterium, bei dem sie auf die Planungsstufe wechselt, wird vorab festgehalten.
| ID | Wenn | Dann | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STR-R72 | Scansis-Lage oder Management Misconduct | Alarmstufe 🔴, unabhängig von der Matrix | Override, geht STR-R71 vor. Management Misconduct gilt als gegeben, wenn REZ-R08 in RW-R1 erfüllt ist – seit dem 03.10.2026 nur mit redaktioneller Übernahme des Vorwurfs. |
| STR-R73 | REZ_ESKALATION = hoch | Alarmstufe mindestens 🟡; bei starker Zuschreibung 🔴 | Die Eskalationstendenz ist die zeitliche Komponente, die die Matrix allein nicht abbildet. |
| STR-R74 | Die EVI-Einschätzung weicht von der FRAMI-Prognose ab | Abweichung im Feld «Divergenz zur FRAMI-Prognose» dokumentieren, nicht stillschweigend überschreiben | Divergenzen sind der Rohstoff der Kalibrierung. Wer sie überschreibt, vernichtet die Prüfdaten. |
10 Was diese Seite nicht enthält
| Gegenstand | Ressource | Grund |
|---|---|---|
| Zuschreibungs- und Reaktionsprognose | RW-R1 | Diagnose, nicht Massnahme |
| Katalog der Botschaftsstrategien mit Wortlaut und Beispielen | Botschaftsstrategien-Set | Repertoire, keine Regel – es schreibt nichts vor |
| Allgemeine Kommunikationsgrundsätze | Grundsätze allgemein | Doktrin, nicht fallabhängig |
| Situative Grundsätze | Grundsätze situativ | Doktrin |
Berechnung von INT_SUM und FALLHOEHE | KB-A1 | eine berechnende Stelle: ADAM |
11 Änderungsprotokoll
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 2.0 | 05.10.2026 | STR-R33, Spalte Bemerkung: Richtung einer Neufassung ergänzt – Anerkennung der moralischen Verfehlung einschliesslich des eigenen Aufsichtsanteils, korrigierende Massnahmen und Rechenschaft; Entschuldigung als mögliche Form, nicht Pflichtbestandteil; Übertragungsvorbehalt Scansis → Management Misconduct. Regel unverändert bis zur Prüfung der Monografie am Original. Anlass: Rücklauf des Analysetools zur Rückprobe Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018, Entscheid des Auftraggebers vom 05.10.2026. |
| 2.0 | 05.10.2026 | STR-R33, Spalte Bemerkung: Belegzeile präzisiert – kein kurzfristiger Nutzen entgegenkommender Strategien bei Management Misconduct (vorläufig, Coombs & Tachkova, 2023) statt «sprechen gegen»; Primärbefund aus einer Scansis ergänzt (Coombs & Tachkova, 2019). Regel unverändert. Anlass: Belegprüfung vom 05.10.2026, Entscheid des Auftraggebers vom selben Tag. |
| 2.0 | 05.10.2026 | STR-R33, Spalte Bemerkung: Ziel der personellen Konsequenz bei Fehlverhalten einer früheren Leitung (heutige Aufsicht oder Leitung, soweit mitbelastet). STR-R17 und Hinweis zu STR-R71: gelten nicht, wenn REZ-R08 erfüllt ist (Vorrang nach RW-R1). KMK-Setzungen. Anlass: Rückprobe Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018 vom 05.10.2026, Entscheid des Auftraggebers vom selben Tag. |
| 2.0 | 05.10.2026 | STR-R33, Spalte Bemerkung: Belegbasis ergänzt – tragend ist die personelle Konsequenz als reale Massnahme; die Wirkung der Entschuldigung ist für diese Lage nicht belegt (Coombs & Tachkova, 2023, S. 815). Wenn- und Dann-Teil unverändert, kein Evidenzgrad. Anlass: Vollzug Enzyklopädie-Eintrag «Management Misconduct», Entscheid des Auftraggebers vom 05.10.2026. |
| 2.0 | 05.10.2026 | STR-R33 und STR-R72: Verweis auf den neuen Enzyklopädie-Eintrag «Management Misconduct». Regeln inhaltlich unverändert. |
| 2.0 | 03.10.2026 | Abschnitt 3.4 neu mit STR-R17: Zuschreibung nicht zugesagt (REZ-R10) – Ankerstufe aus der dominanten SCCT_REKON, Strategiefamilie der Ankerstufe als reversible Strategie nach STR-R44, STR-R21 und STR-R22 rechnen vom Anker aus. STR-K1 gilt auch bei nicht zugesagter Zuschreibung und bei Entscheidungskrisen. Hinweis «Abgrenzung zu Coombs» um die Entscheidungskrise ergänzt (Accidental, Zurückweisung als Justification). Abschnitt 9: Zeile «nicht zugesagt» in STR-R71 mit Spannenregel; STR-R72 an die neue Bedingung von REZ-R08 gebunden. Abschnitt 1: Wertebereich der Fallhöhe auf −8 bis +14 nachgeführt (Stand KB-A1 vom 28.09.2026). Anlass: Rückprobe Manor / Stellenabbau 2020 vom 03.10.2026, Entscheide des Auftraggebers vom selben Tag. |
| 2.0 | 26.09.2026 | STR-R10: Eigentümerlage mit dem Übertragungskanal als Bedingung – über den Ruf Ansteckungsabwehr wie bisher, über die Bilanz prüfbare Zahlungssicherheit statt Distanzierung. STR-R03: Zusagen zur eigenen Zukunft bedingt formulieren, wenn Dritte darüber entscheiden; unbedingte Entwarnung ausgeschlossen; Abgrenzung zu STR-R44. Abschnitt 9, Hinweis «Fallhöhe als Spanne»: Planungsstufe (obere Grenze) und Kommunikationsstufe (mit Begründung und vorab festgelegtem Wechselkriterium) getrennt dokumentieren. Anlass: Rückprobe vom 26.09.2026 an einer Eigentümerkrise (KI-gestützt, orientierend). |
| 2.0 | 25.09.2026 | Nachtrag 25.09., zweiter Teil: STR-R35 um die Zeile Mitgefühl oder Trauer mit Verweis auf STR-R45 ergänzt. Bisher kannte die Tonalitätsregel nur Wut, Angst und Empörung; in einer Rückprobe vom 25.09.2026 war Trauer die dominante erwartete Emotion (50,0 Prozent der Beiträge), und die Tonalität musste über STR-R45 bestimmt werden. |
| 2.0 | 25.09.2026 | Abschnitt 9: Hinweis «Fallhöhe als Spanne» zu STR-R71 – weist ADAM die Fallhöhe als Spanne aus (KB-A1, Abschnitt 3), wird die Alarmstufe aus beiden Spalten gelesen und bei Abweichung ebenfalls als Spanne ausgewiesen und begründet. Matrix unverändert. Anlass: Befund aus dem Projekt «KMK-Analysetool» vom 24.09.2026. |
| 2.0 | 23.09.2026 | Nachtrag 23.09., abends: dieselbe Begrenzung auch in STR-R21 – bei minimaler Zuschreibung genau Diminish (Coombs, 2007, S. 173, Tabelle 3, Leitlinie 3); Hinweis zur Vorreputation angepasst. Wahl innerhalb der Diminish-Familie in dieser Lage: siehe RS-B1, Deskriptives Framing. |
| 2.0 | 23.09.2026 | Abschnitt 4: STR-R22 bei minimaler Zuschreibung auf Diminish begrenzt – die Stufe steigt auch hier nur einmal, wie es der Hinweis «Maximum, nicht Summe» verlangt (Coombs, 2007, S. 173, Tabelle 3, Leitlinie 3). Hinweis zur Vorreputation um die Opferkrise ergänzt. Anlass: Übergabe aus dem Fall Nestlé / Russland. |
| 2.0 | 21.09.2026 | Abschnitt 1: Wertebereich der Fallhöhe auf −9 bis +14 berichtigt (siehe KB-A1). |
| 2.0 | 16.09.2026 | Abschnitt 3.3: STR-R16 präzisiert – Strukturmassnahmen bei Unfallkrisen, die erst über REZ-R02 stark wurden, nur bei INT_HIST = 2. Abschnitt 4: STR-R21 ruht, wenn REZ-R02 angewandt wurde; Hinweis «Maximum, nicht Summe» gegen die Doppelzählung der Vorbelastung. |
| 2.0 | 16.09.2026 | Abschnitt 1: Wertebereich der Fallhöhe auf −11 bis +18 berichtigt. Abschnitt 3: Hinweis zu STR-K1 – bewusst strenger als Coombs (2007, Leitlinie 7). Abschnitt 4: STR-R21 greift nur, wenn INT_HIST ≥ 1 oder INT_REP = 2; Leitlinie 5 über STR-R21 und REZ-R02 abgedeckt, keine eigene Regel. |
| 2.0 | 16.09.2026 | Versionsbezeichnungen im Änderungsprotokoll nach der Versionsregel vom 05.09.2026 zurückgeführt: Die Versionsnummer bezeichnet den Systemstand (KMK 2.0), das Datum die redaktionelle Änderung. Die zuvor als 2.1 geführten Zeilen tragen deshalb «2.0»; ihr Inhalt und ihre Daten bleiben unverändert. Keine inhaltliche Änderung. Die Nachtragszeile vom 15.08.2026 steht in zeitlicher Reihenfolge. |
| 2.0 | 15.08.2026 | Nachtrag 15.08.: STR-R06 bis STR-R10 im Basis-Protokoll ergänzt (Rechtzeitigkeit vor Vollständigkeit, Rückfragekanal gleichzeitig, Kapazität vor Mitteilung, Nachahmungsrisiko der Warnung, Ansteckungsabwehr statt Beziehungspflege). |
| 2.0 | 14.08.2026 | Zehn Regeln aus dem Regelgehalt der Enzyklopädie ergänzt: STR-R05 (Grenzen der Transparenz, Begründungspflicht), STR-R45 (Emo-Action Language), STR-R46 (Widerlegung ohne Wiederholung des Vorwurfs), STR-R56 (Direktansprache Betroffener), STR-R57 (Sprachregelung und Kontaktstellen), STR-R58 und STR-R59 (Shitstorm nach Thema), STR-R62 und STR-R63 (Nachkommunikation), Kontraindikation STR-K2 (Werbestopp bei hängigem Verfahren).Herkunft je Regel in der Bemerkungsspalte; Grundlage ist die Durchsicht aller Enzyklopädie-Einträge vom 14.08.2026. |
| 2.0 | 13.08.2026 | Prognoseanteil nach RW-R1 ausgelagert; diese Seite führt nur noch Handlungsregeln.Durchgehende Regelkennungen STR-Rxx eingeführt (Fassung 1.0 hatte 13 Tabellenregeln ohne Kennung).Accident Cluster von «mittlerer» auf geringe Verantwortungszuschreibung korrigiert; Kontraindikation STR-K1 entsprechend neu formuliert.«Human Error» aus der Intensivierer-Tabelle gestrichen (Cluster-Kriterium). Intensivierer auf die Skala INT_SUM 0–4 umgestellt, Schwellen 1–2 und 3–4 ausformuliert.Alarmstufe als Kreuztabelle Zuschreibung × Fallhöhe ( STR-R71) statt als Aufzählung von Rohgrössen.Divergenzregel STR-R74 neu.Scansis-Regel gegen das gemessene Forderungsprofil geprüft statt bloss diagnostiziert ( STR-R31).Frame-Wechsel STR-R43 um die Bedingung «nur bei belegbarer Faktenlage» ergänzt.Redaktionsspuren der Fassung 1.0 bereinigt: Du-Form, Tippfehler («Kompetentzvertrauen», «spätre»), Zählung «Neue Regel B–E» ohne A. |
Zitation: KMK-Analyse-System (2026): Strategieregeln (STR), Ressource RW-R2, Version 2.0. krisenkom.ch.
Verwandte Ressourcen: RW-R1 Rezeptionsregeln (REZ) · Botschaftsstrategien-Set · Grundsätze situative Kommunikation · Grundsätze Kommunikation allgemein · KB-A1 kontextuelle Moderatoren · KB-A2 Risikofallen
Grundlage: SCCT nach Coombs, Image-Repair-Theorie nach Benoit, KMK-Regelwerk.
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