Krisenmanagement und -kommunikation

Drs. A. Grynko & O. Baeriswyl


KB-F7 Codiersystem Folgeverhalten

KMK-RESSOURCE KB-F7

Codiersystem Folgeverhalten

Ver­si­on1.0
Stand15.08.2026
Gilt ab15.08.2026
Ersetzt– (Neu­an­la­ge 15.08.2026)
ModulFRAMI
Ebe­neEbe­ne 1 – Befund (berich­te­tes Folgeverhalten)
Gel­tungs­artMess­vor­schrift
Kon­ven­tio­nenKB-00 Codebuch-Konventionen
System­ver­si­onKMK 2.0
Evi­denz­standan neun Fäl­len geprüft (Rück­pro­ben vom 15.08.2026)

Mass­geb­li­che Fas­sung für KMK-Ana­ly­sen (KI-Abruf). Bei jeder Ana­ly­se live abru­fen, nie aus dem Cache.


KB-F7 codiert das im Kor­pus berich­te­te Fol­ge­ver­hal­ten der Anspruchs­grup­pen – die vier­te Pro­zess­ebe­ne der Kri­sen­ver­laufs­kar­te. Es ist ein Befund­in­stru­ment der Ebe­ne 1: Codiert wird, was ein Text als Ver­hal­ten berich­tet, nicht was die Codie­re­rin erwar­tet und nicht was die Orga­ni­sa­ti­on befürch­tet. Die Pro­gno­se des­sel­ben Gegen­stands führt RW-R1 unter REZ_VERHALTEN; bei­de sind strikt getrennt zu hal­ten. VERH_* ist nie Prä­dik­tor für REZ_VERHALTEN – das­sel­be Zir­ku­la­ri­täts­ver­bot wie bei SCCT_TEXT gegen­über SCCT_REKON.

1 Die vierzehn Ausprägungen

1.1 Schutz- und Bewältigungsverhalten

CodeBedeu­tungPrüf­fra­ge
VERH_INFOSUCHEInfor­ma­ti­ons­su­che: Nach­fra­gen, Hot­line, Not­ruf, Web­site, Medi­en­kon­sum zum FallSuchen Betrof­fe­ne Orientierung?
VERH_SCHUTZSchutz- und Ver­mei­dungs­hand­lun­gen: Eva­ku­ie­rung, Mei­dung, Vor­rats­hal­tung, Pro­dukt­ent­sor­gung, EigenprüfungHan­deln Betrof­fe­ne, um Scha­den von sich abzuwenden?
VERH_COMPLIANCEBefol­gen oder Ver­wei­gern von Anwei­sun­gen der Orga­ni­sa­ti­on oder der Behör­den. Pflicht­at­tri­but Rich­tung: befolgt / verweigertWird die Instruk­ti­on angenommen?

Die­se drei rich­ten sich nicht gegen die Orga­ni­sa­ti­on. Sie sind genau das, was Coombs mit ins­truc­ting und adju­sting infor­ma­ti­on adres­siert, ohne es zu einer Ergeb­nis­grös­se zu machen.

1.2 Gegen die Organisation gerichtetes Verhalten

CodeBedeu­tungPrüf­fra­ge
VERH_KONSUMVERZICHTKauf­zu­rück­hal­tung, Rück­ga­be, Ver­trags­kün­di­gung, Abbe­stel­lung. Pflicht­at­tri­but Neu­heit: neu / vorbestehendWen­den sich Kun­din­nen und Kun­den ab?
VERH_PROTESTarti­ku­lier­ter Wider­stand: Pro­test, Boy­kott­auf­ruf, Peti­ti­on, Demon­stra­ti­on, KampagneWird öffent­lich Wider­stand organisiert?
VERH_RECHTSSCHRITTAnzei­ge, Kla­ge, Zivil­for­de­rung, Ver­recht­li­chung des KonfliktsWird der Kon­flikt verrechtlicht?
VERH_ENTZUGUnter­stüt­zungs­ent­zug durch Part­ner, Spon­so­ren, Inve­sto­ren, Sub­ven­ti­ons­ge­ber, Per­so­nal, BewerbendeZie­hen sich Ver­bün­de­te zurück?
VERH_WEITERVERBREITUNGWei­ter­tra­gen von Sach­ver­hal­ten: Tei­len, Zitie­ren, Bele­gen, eige­ne BetroffenheitsberichteTrägt das Publi­kum den Miss­stand weiter?
VERH_DIREKTAKTION NEUunmit­tel­ba­re, meist rechts­wid­ri­ge Ein­wir­kung mit erklär­tem Kri­sen­be­zug: Cyber­an­griff, Leak als Sank­ti­on, Blocka­de, Beset­zung, SachbeschädigungWird unmit­tel­bar ein­ge­wirkt statt artikuliert?

1.3 Anrufung und Rechtsausübung

CodeBedeu­tungPrüf­fra­ge
VERH_INSTITUTION NEUAnru­fung einer Instanz durch Anspruchs­grup­pen: Mel­dung, Hin­weis, Anzei­ge bei der Behör­de, Auf­sichts­be­schwer­de, Ruf nach Unter­su­chung, par­la­men­ta­ri­scher VorstossWird eine zustän­di­ge Instanz eingeschaltet?
VERH_AUSKUNFT NEUAus­übung von Betrof­fe­nen­rech­ten gegen­über der Orga­ni­sa­ti­on: Aus­kunft, Löschung, Berich­ti­gung, Daten­her­aus­ga­be, WiderspruchMachen Betrof­fe­ne ihre Rech­te an den eige­nen Daten geltend?

Abgren­zung. VERH_INSTITUTION erfasst aus­schliess­lich die Anru­fung durch Anspruchs­grup­pen, nie das Han­deln der Instanz selbst (sie­he Abschnitt 3). VERH_AUSKUNFT ist weder Infor­ma­ti­ons­su­che – es besteht ein Anspruch und eine Ant­wort­pflicht – noch Rechts­schritt, denn es wird kein Kon­flikt ver­recht­licht, son­dern ein Recht aus­ge­übt; Adres­sa­tin ist die Orga­ni­sa­ti­on selbst.

1.4 Offenlegung

CodeBedeu­tungPrüf­fra­ge
VERH_OFFENLEGUNG NEUOffen­le­gung von Miss­stän­den durch Per­so­nen mit Zugang: Whist­le­b­lo­wing, Leak, Zeu­gen­aus­sa­ge, Recher­che im Respon­si­ble-Dis­clo­sure-Ver­fah­ren. Trä­ger: Mit­ar­bei­ten­de, Ange­hö­ri­ge, For­schen­de, RedaktionenBricht jemand mit Zugang die Vertraulichkeit?
VERH_IMITATION NEUTritt­brett- und Nach­ah­mungs­ver­hal­ten: Falsch­mel­dun­gen, vor­ge­täusch­te oder selbst her­bei­ge­führ­te Betrof­fen­heit, NachahmungstatenErzeugt die Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on selbst neue Vorfälle?

1.5 Zur Organisation hin gerichtetes Verhalten

CodeBedeu­tungPrüf­fra­ge
VERH_LOYALITAETVer­tei­di­gung, Soli­da­ri­sie­rung, demon­stra­ti­ver Kauf, öffent­li­che Für­spra­che, mate­ri­el­le UnterstützungVer­tei­digt oder unter­stützt jemand die Organisation?

1.6 Die Klasse mit Problemebenenwirkung

Hin­weis: VERH_OFFENLEGUNG, VERH_IMITATION und VERH_DIREKTAKTION ver­än­dern den Kri­sen­ver­lauf auf der Pro­blem­ebe­ne: Sie erzeu­gen neue Tat­sa­chen. VERH_AUSKUNFT gehört mit­tel­bar dazu, weil es eine Rechts­pflicht mit Frist erzeugt, deren Nicht­be­wäl­ti­gung neue Tat­sa­chen schafft. Die­se vier Codes sind im Bericht geson­dert aus­zu­wei­sen; sie tra­gen den ite­ra­ti­ven Cha­rak­ter des Kri­sen­pro­zes­ses, den die Kri­sen­ver­laufs­kar­te behauptet.

VERH_OFFENLEGUNG hat dar­über hin­aus eine beson­de­re Stel­lung: Sie ist der Schal­ter zwi­schen Opfer- und Ver­ur­sa­cher­rah­men. Wo offen­ge­legt wird, wan­delt sich ein inter­ner Man­gel in eine öffent­lich zuge­schrie­be­ne Ver­ant­wor­tung; wo nicht offen­ge­legt wird, hält der Opferrahmen.

2 Pflichtattribute

Attri­butAus­prä­gun­genBegrün­dung
Trä­gerAnspruchs­grup­pe nach ACTOR_* / REL_*«Kun­den wen­den sich ab» und «Inve­sto­ren stei­gen aus» sind ver­schie­de­ne Krisen
Adres­sat NEUVer­ur­sa­cher / Bewäl­ti­gungs­in­stanz / Betrof­fe­ne / AllgemeinheitDas­sel­be Ver­hal­ten bedeu­tet je nach Adres­sat etwas ande­res; in Kata­stro­phen­la­gen rich­ten sich Pro­test und Loya­li­tät auf die­sel­be Instanz
Beleg­sta­tusbelegt / berich­tet / behauptetver­hin­dert, dass media­le Zuschrei­bung als ein­ge­tre­te­nes Ver­hal­ten in die Aus­wer­tung geht
Daten­quel­le NEUKor­pus / Orga­ni­sa­ti­on / Behör­de / Drittdatenin Gefähr­dungs­la­gen sind Behör­den­da­ten oft die ein­zi­ge belast­ba­re Quelle
Zeit­punktTage seit Ereignisbeginnohne Zeit­stem­pel kei­ne Aus­sa­ge über die Uhr
Umfangbezif­fert / unbe­zif­fert, mit QuellenangabeBetrof­fe­nen­zah­len sind interessengebunden
Neu­heit NEUneu / vor­be­stehend (nur VERH_KONSUMVERZICHT)Ver­hal­tens­se­di­ment: Dau­er­boy­kot­te wer­den von jeder neu­en Kri­se reak­ti­viert, ohne dass Ver­hal­ten hinzukommt

2.1 Belegregeln

  • Selbst­aus­kunft ohne Kau­sal­an­ker über eige­nes Fol­ge­ver­hal­ten ist höch­stens berich­tet, nie belegt. Das­sel­be gilt für Anga­ben der betrof­fe­nen Orga­ni­sa­ti­on über ihre Kundschaft.
  • Der Beleg­sta­tus bezieht sich auf das Ver­hal­ten, nicht auf die Berech­ti­gung des Anlas­ses. Ver­hal­ten auf einen unbe­stä­tig­ten Ver­dacht ist eben­so belegt wie Ver­hal­ten auf eine ein­ge­tre­te­ne Schä­di­gung; ob die Gefahr bestand, gehört auf die Problemebene.
  • Befol­gung ist fast nie beleg­bar, Ver­wei­ge­rung dage­gen wird gezählt. Für VERH_COMPLIANCE sind Bus­sen- und Anzei­gen­sta­ti­sti­ken in der Regel die ein­zi­ge belast­ba­re Quelle.

3 Abgrenzungen

Nr.Abgren­zungErläu­te­rung
1For­de­rung ist kein VerhaltenRück­tritts­for­de­run­gen, «man müss­te» und Absichts­be­kun­dun­gen («ab sofort kau­fe ich nicht mehr») sind Mei­nungs­äus­se­rung mit Hand­lungs­be­zug, nicht Handlung.
2Mei­nungs­äus­se­rung ist kein VerhaltenBlos­se Empförung ohne Ver­hal­tens­be­zug wird nicht codiert. VERH_WEITERVERBREITUNG erfasst das Wei­ter­tra­gen von Sach­ver­hal­ten, nicht das Kom­men­tie­ren; sonst mäs­se der Code die Korpusgrösse.
3Orga­ni­sa­ti­ons­han­deln ist kein VERH_*Mass­nah­men der betrof­fe­nen Orga­ni­sa­ti­on – Rück­ruf, Anzei­ge, Per­so­nal­ent­scheid – sind Akteurs­han­deln auf der Problemebene.
4Behör­den­han­deln ist kein VERH_*Das Han­deln einer zustän­di­gen Instanz geht als Stell­ver­tre­ter­schaft in den Mode­ra­tor ein (RW-R1), nicht in den Befundcode.

Ach­tung: Stil­ler Rück­zug – die Abwan­de­rung ohne Arti­ku­la­ti­on – wird nicht codiert. Er erscheint defi­ni­ti­ons­ge­mäss in kei­nem Kor­pus. Er bleibt Pro­gno­se­wert in REZ_VERHALTEN und ist im Bericht aus­drück­lich als nicht erheb­bar auszuweisen.

4 Erhebungsregeln

Der Kor­pu­s­typ ist Pflicht­an­ga­be. Jeder Typ hat einen ande­ren blin­den Fleck; Häu­fig­kei­ten von VERH_* dür­fen über Kor­pu­s­ty­pen hin­weg nicht ver­gli­chen wer­den. Was wie eine Eigen­schaft der Kri­se aus­sieht, ist häu­fig eine Eigen­schaft der Quelle.

Kor­pu­s­typsicht­barunsicht­bar
Medi­en­kor­pusInsti­tu­ti­ons­han­deln, Rechts­schrit­te, Offen­le­gung, insti­tu­tio­na­li­sier­ter Protestindi­vi­du­el­ler Pro­test, Wei­ter­ver­brei­tung, Alltagsverzicht
Behör­den­da­tenMel­dun­gen, Aus­kunfts­er­su­chen, Ver­fah­ren, Non-Compliancealles Nicht­adres­sier­te
Platt­form­kor­pusPro­test, Wei­ter­ver­brei­tung, Loya­li­tät, AbsichtsbekundungenAus­kunfts­er­su­chen, Absatz, stil­ler Rückzug
Orga­ni­sa­ti­ons­da­tenAbsatz, Kün­di­gun­gen, Hotlinealles aus­ser­halb der Kundenbeziehung
  • Kein Hoch­rech­nen. Ein Medi­en­kor­pus ist kei­ne Ver­hal­tens­stich­pro­be. VERH_* misst, was berich­tet wird; der Beleg­sta­tus hält fest, wie gut.
  • KI-gestütz­te Codie­rung wird mit Modell- und Prompt-Ver­si­on aus­ge­wie­sen; Ein­zel­co­die­run­gen ohne Inter­co­der-Prü­fung sind als ori­en­tie­rend zu kennzeichnen.

5 Verhältnis zu den übrigen Instrumenten

VERH_* (KB-F7)REZ_VERHALTEN (RW-R1)
Wasim Kor­pus berich­te­tes Folgeverhaltenpro­gno­sti­zier­tes Folgeverhalten
Ebe­ne1 Befund3 Pro­gno­se
ModulFRAMI (Codie­rung)FRAMI (Pro­gno­se), EVI (Kon­sum)
Anspruchs­artdeskrip­tiv, Anspruch auf Wahrheitkon­di­tio­nal, Anspruch auf Plausibilität
Prä­dik­tor­sta­tusnie PrädiktorAus­ga­be

Zu DEUT_* (laten­tes Framing) besteht kei­ne Über­schnei­dung: Jenes erfasst Deu­tungs­mu­ster, die­ses berich­te­te Hand­lun­gen. Die Berüh­rung liegt dort, wo eine Deu­tung Hand­lung unter­stellt – etwa in Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen über die Bewäl­ti­gungs­in­stanz; codiert wird dann die Deu­tung, nicht ein Verhalten.

6 Herkunft und Prüfstand

Das Code­sy­stem ist aus dem Ent­wurf vom 14.08.2026 her­vor­ge­gan­gen und an neun Fäl­len geprüft wor­den: Crans-Mon­ta­na 2026, Boe­ing 2018–2024, fünf Fäl­le von Pro­dukt­er­pres­sung mit Baby­nah­rung, Com­pa­ris 2021, meineimpfungen.ch 2021, Nest­lé 2022, Läder­ach 2023/24, Wald­brän­de im Osso­la­tal 2026 und die Gen­fer Trink­was­ser­war­nung 2024. Alle vier­zehn Aus­prä­gun­gen sind min­de­stens ein­mal an Mate­ri­al belegt. Die Fall­aus­wahl ist theo­rie­ge­lei­tet und nicht reprä­sen­ta­tiv; sie trägt kei­ne Aus­sa­gen über Häu­fig­kei­ten in der Wirk­lich­keit. Die zuge­hö­ri­gen Pro­gno­se­re­geln REZ-R13 bis REZ-R22 ste­hen in RW-R1.

Verweise