Krisenmanagement und -kommunikation

Drs. A. Grynko & O. Baeriswyl


KB-F1 Codiersystem deskriptives Framing

KMK-RESSOURCE KB-F1

Codiersystem deskriptives Framing

Ver­si­on2.0
Stand19.10.2026
Gilt ab13.08.2026
ErsetztVer­si­on 1.0 vom 22.04.2026
ModulFRAMI
Ebe­ne1 – Befund, mit einem Feld auf Ebe­ne 2
Gel­tungs­artMess­vor­schrift
Kon­ven­tio­nenKB-00 Codebuch-Konventionen
System­ver­si­onKMK 2.0

Mass­geb­li­che Fas­sung für KMK-Ana­ly­sen (KI-Abruf). Bei jeder Ana­ly­se live abru­fen, nie aus dem Cache.


1 Was dieser Bogen erfasst

Defi­ni­ti­on nach Kepp­lin­ger: Aus­sa­gen über das Gesche­he­ne, mit Anspruch auf Wahr­heit. Codiert wird, wie der Bei­trag den Sach­ver­halt dar­stellt – nicht, wie er ihn bewer­tet (das ist KB-F2) und nicht, wie ein Publi­kum dar­auf reagiert (das ist RW-R1).

2 Deskriptive Frame-Elemente

CodeBezeich­nungMemoBei­spielCodier­re­gel
DESK_INT_UNFALLorga­ni­sa­ti­ons­in­ter­ne Ursa­che: Unfall, Aus­fall, Stö­rungInter­nes Ereig­nis, das als unver­schul­de­ter Unfall, tech­ni­sches Ver­sa­gen oder Stö­rung beschrie­ben wird.«Beim Test­lauf ver­sag­te eine Komponente.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_EXT_SCHICKSALorga­ni­sa­ti­ons­exter­ne Ursa­che: Schick­sal, NaturereignisExter­nes Ereig­nis, das als unab­wend­ba­res Schick­sal oder Zufall beschrie­ben wird.«Nie­mand konn­te das vorhersehen.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_STRUKTURstruk­tu­rel­le Ursa­che (Rah­men­be­din­gun­gen)Nicht indi­vi­du­el­les, son­dern syste­mi­sches oder regu­la­to­ri­sches Ver­sa­gen steht im Zentrum.«Das Pro­blem liegt in unkla­ren Zustän­dig­kei­ten und feh­len­der Kontrolle.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_INT_SACHSCHADENorga­ni­sa­ti­ons­in­ter­ner SachschadenFokus auf wirt­schaft­li­che, mate­ri­el­le oder tech­ni­sche Schä­den der Organisation.«Durch das Feu­er im Ser­ver­raum ent­stand erheb­li­cher Schaden.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_EXT_SACHSCHADENorga­ni­sa­ti­ons­exter­ner SachschadenFokus auf sach­lich ver­ur­sach­te Schä­den aus­ser­halb der Orga­ni­sa­ti­on (wirt­schaft­lich, mate­ri­ell, ökologisch).«Der Tun­nel­bau hat der Regi­on öko­lo­gi­schen Scha­den zugefügt.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_INT_FEHLVERHALTENorga­ni­sa­ti­ons­in­ter­nes mensch­li­ches FehlverhaltenEine Mit­ar­bei­te­rin oder das Manage­ment der Orga­ni­sa­ti­on wird klar als Ver­ur­sa­cher benannt.«Der CEO wuss­te von den Sicher­heits­lücken und han­del­te nicht.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_EXT_FEHLVERHALTENorga­ni­sa­ti­ons­exter­nes mensch­li­ches FehlverhaltenEine exter­ne Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on wird klar als Ver­ur­sa­cher benannt.«Der Hacker­an­griff wur­de von einer bekann­ten Grup­pe durchgeführt.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_VERSAEUMNISzeit­lich frü­he­re Ursa­che (Ver­säum­nis)Die Ursa­che liegt in der Ver­gan­gen­heit und wird retro­spek­tiv problematisiert.«Seit Jah­ren wur­den War­nun­gen ignoriert.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_OPFER_INTOpfer­fo­kus organisationsinternFokus auf inter­nes mensch­li­ches Leid und Betrof­fen­heit (Mit­ar­bei­ten­de, Management).«Die betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ten­den füh­len sich im Stich gelassen.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_OPFER_EXTOpfer­fo­kus organisationsexternFokus auf exter­nes mensch­li­ches Leid und Betrof­fen­heit (Kund­schaft, Anwohnerschaft).«Lei­den muss­te wie­der die Kundschaft.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_FOLGEN_INTdro­hen­de Fol­gen für die OrganisationEin noch nicht ein­ge­tre­te­ner Scha­den der Orga­ni­sa­ti­on wird als abseh­bar dar­ge­stellt – wirt­schaft­lich, recht­lich, per­so­nell oder betrieblich.«Ver­liert der Betrieb die Zulas­sung, ste­hen zwei­hun­dert Stel­len auf dem Spiel.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL ver­ge­ben; Attri­but Abwend­bar­keit zwingend.
DESK_FOLGEN_EXTdro­hen­de Fol­gen aus­ser­halb der OrganisationEin noch nicht ein­ge­tre­te­ner Scha­den für Drit­te, Öffent­lich­keit oder Umwelt wird als abseh­bar dargestellt.«Solan­ge die Lei­tung nicht abge­dich­tet ist, droht das Grund­was­ser zu kippen.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL ver­ge­ben; Attri­but Abwend­bar­keit zwingend.
DESK_KONFLIKTKon­flikt zwi­schen AkteurenEs wird ein kla­rer Kon­flikt zwi­schen zwei Par­tei­en beschrieben.«Die Gewerk­schaft erhebt schwe­re Vor­wür­fe gegen die Geschäftsleitung.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.
DESK_LOESUNGlösungs­ori­en­tier­te DarstellungDie Bericht­erstat­tung betont mög­li­che oder ein­ge­lei­te­te Lösungswege.«Die Fir­ma hat eine inter­ne Unter­su­chung eingeleitet.»Mehr­fach­co­die­rung erlaubt; Text­be­leg und Fund­stel­le Pflicht, EXPL vergeben.

3 Folgen und Konsequenzen – die Abgrenzung

Grund­re­gel: Fol­gen sind, was ein­tritt, wenn nichts unter­nom­men wird. Kon­se­quen­zen sind, was gefor­dert wird, weil Schuld zuge­spro­chen wur­de. Das eine ist eine Aus­sa­ge über den Sach­ver­halt und rich­tet sich an den Bedroh­ten. Das ande­re ist ein Hand­lungs­an­spruch und rich­tet sich an den Verantwortlichen.

Fol­gen – DESK_FOLGEN_*, die­ser BogenKon­se­quen­zen – NORM_FORD_*, KB-F2
Anspruchs­artdeskrip­tiv, Anspruch auf Wahrheitnor­ma­tiv, Anspruch auf Richtigkeit
Adres­satder Bedroh­te – ACTOR_BEDROHTER in KB-F4der Ver­ant­wort­li­che – ROLE_SCHULDIG in KB-F4
Zeit­lo­giktritt ein, wenn nicht gehan­delt wirdwird ver­langt, weil etwas gesche­hen ist
Prüf­fra­geWem droht etwas?Von wem wird etwas verlangt?

Attribut Abwendbarkeit

Pflicht­an­ga­be bei jeder Codie­rung von DESK_FOLGEN_INT oder DESK_FOLGEN_EXT. Drei­wer­tig, codiert wird die Dar­stel­lung im Text, nicht die Ein­schät­zung der Codiererin.

WertBedeu­tung
abwendbarDer Text stellt die Fol­ge als ver­meid­bar dar, sofern gehan­delt wird.
unabwendbarDer Text stellt sie als nicht mehr abwend­bar dar.
offenDer Text äus­sert sich zur Abwend­bar­keit nicht.

Ach­tung: Vier Abgren­zun­gen. Gegen DESK_*_SACHSCHADEN und DESK_OPFER_*: Der Scha­den ist ein­ge­tre­ten, die Fol­ge nicht. Geprüft wird an Zeit­form und Kon­di­tio­nal. Ein Bei­trag kann bei­des füh­ren. Gegen DESK_LOESUNG: Das ist das Spie­gel­bild – was unter­nom­men wird oder wer­den kann gegen das, was ein­tritt, wenn nichts unter­nom­men wird. Bei­des steht oft im sel­ben Satz und ist dann dop­pelt zu codie­ren. Gegen EMO_ANGST in KB-F3: Angst ist die aus­ge­drück­te Emo­ti­on, DESK_FOLGEN_* der dar­ge­stell­te Sach­ver­halt. Die bei­den dür­fen nicht inein­an­der über­führt wer­den – sonst wird die Rah­mung aus der Reak­ti­on auf sie erschlos­sen. Gegen NORM_FORD_*: Eine gefor­der­te Kon­se­quenz kann für die Orga­ni­sa­ti­on zugleich eine dro­hen­de Fol­ge sein, etwa ein ver­lang­ter Rück­tritt. Dann wird bei­des codiert, NORM_FORD_PERSONELL dort und DESK_FOLGEN_INT hier. In der Aus­wer­tung blei­ben die bei­den Grös­sen getrennt; ein Dop­pel­ein­trag im For­de­rungs­pro­fil ist unzulässig.

Hin­weis: War­um das Ele­ment gebraucht wird. Die offe­ne Gefähr­dungs­la­ge ist die Wenn-Bedin­gung von REZ-R09 in RW-R1 und ent­schei­det bei EVI dar­über, ob instru­ie­ren­de und adju­stie­ren­de Infor­ma­ti­on Vor­rang vor Image­ar­beit hat. Ohne die­ses Ele­ment muss­te der Bedro­hungs­frame in MI-03 aus EMO_ANGST erschlos­sen wer­den – aus der Reak­ti­on auf die Rah­mung statt aus der Rah­mung selbst.

4 SCCT-Cluster – zwei getrennte Felder

Bis Ver­si­on 1.0 stand hier ein ein­zi­ges Clu­st­er­feld, dem Zuschrei­bungs­ni­veaus ange­hängt waren. Bei­des ist getrennt worden.

FeldEbe­neMemoBei­spielCodier­re­gel
SCCT_TEXT = Victim1 – BefundDer Bei­trag rahmt das Ereig­nis selbst als Opfer­la­ge der Organisation.«Wir wur­den Opfer eines Cyberangriffs.»Nur codie­ren, wenn der Bei­trag rahmt. Refe­riert er bloss Fak­ten: nicht codier­bar.
SCCT_TEXT = Accidental1 – BefundDer Bei­trag rahmt das Ereig­nis als unbe­ab­sich­tig­tes tech­ni­sches Ver­sa­gen; bei einer Ent­schei­dungs­kri­se den Ent­scheid als sach­lich begrün­det oder durch äus­se­re Umstän­de erzwun­gen (Abschnitt 4.1).«Ein Defekt führ­te zum Aus­fall, obwohl War­tun­gen durch­ge­führt wur­den.» · «Der Struk­tur­wan­del zwingt die Ket­te zum Abbau.»wie oben
SCCT_TEXT = Preventable1 – BefundDer Bei­trag rahmt das Ereig­nis als ver­meid­bar: Fehl­ver­hal­ten, Fehl­ent­schei­dung, Regelbruch.«Das Manage­ment igno­rier­te Warnungen.»wie oben
SCCT_REKON2 – DeutungKlas­si­fi­ka­ti­on der Codie­re­rin auf Basis der DESK_*-Codes.—Ent­schei­dungs­re­gel mit den drei Wer­ten Vic­tim, Acci­den­tal und Pre­ven­ta­ble sowie Vor­rang­re­gel: Abschnitt 4.1. Kon­troll­grös­se, kein Prädiktor.

Ach­tung: Die Zuschrei­bungs­ni­veaus sind aus die­sem Bogen ent­fernt. For­mu­lie­run­gen wie «gerin­ge / mitt­le­re / hohe Ver­ant­wor­tung» sind Aus­sa­gen über das Publi­kum und gehö­ren auf Ebe­ne 3, in RW-R1. Sie stan­den bis­her mit­ten in einem Bogen der Ebe­ne 1. Neben­bei war «mitt­le­re Ver­ant­wor­tung» sach­lich falsch: SCCT kennt mini­mal / low / strong – das Acci­den­tal Clu­ster löst eine gerin­ge Zuschrei­bung aus.

Grund­re­gel: Der Abstand zwi­schen den bei­den Fel­dern ist selbst ein Befund. Fehlt SCCT_TEXT und lau­tet SCCT_REKON auf Pre­ven­ta­ble, liegt eine Kri­se vor, die fak­tisch ver­meid­bar war, medi­al aber noch nicht als ver­meid­bar gerahmt wird. Das ist ein Ref­raming-Fen­ster – für EVI eine der wert­voll­sten Infor­ma­tio­nen über­haupt. Wie der Abstand geprüft und aus­ge­wie­sen wird, regelt MI-03 im Revi­si­ons­punkt Typzuordnung.

4.1 Rekonstruktion des Krisenclusters NEU 16.09.2026

SCCT_REKON wird aus den DESK_*-Codes und der Ursa­chen­zu­schrei­bung (Abschnitt 5) gebil­det und deckt die­sel­ben drei Wer­te ab wie SCCT_TEXT. Bei «kei­ne Zuschrei­bung» rich­tet sich SCCT_REKON nach den DESK_*-Codes; erge­ben auch die­se kei­ne Zuord­nung, wird es als nicht bestimm­bar aus­ge­wie­sen. NEU 19.10.2026

Ursa­chen­zu­schrei­bungBefund­la­geSCCT_REKON
externAngriff, Sabo­ta­ge, Gerücht, Natur­er­eig­nis; kein orga­ni­sa­tio­na­les Ver­säum­nis belegtVic­tim
externFeh­ler eines Drit­ten ohne Angriffs­ab­sicht, etwa eines Zulie­fe­rers; Pro­dukt­feh­ler ohne FahrlässigkeitAcci­den­tal
internkor­rek­te Pro­zes­se, tech­ni­sches VersagenAcci­den­tal
internange­kün­dig­ter Ent­scheid der Orga­ni­sa­ti­on ohne beleg­tes Fehl­ver­hal­ten – Restruk­tu­rie­rung, Abbau, Schlies­sung, Ver­la­ge­rung; die Urhe­ber­schaft ist unbe­strit­ten, umstrit­ten sind Ange­mes­sen­heit und Ver­fah­ren (Ent­schei­dungs­kri­se, Son­der­re­gel unten) NEU 03.10.2026Acci­den­tal
internFahr­läs­sig­keit, Vor­satz, Orga­ni­sa­ti­ons­ver­sa­gen, Rechts­ver­stoss, Management-FehlentscheidPre­ven­ta­ble

Vor­rang­re­gel bei zusam­men­tref­fen­den Ursa­chen. Tref­fen ein äus­se­rer Anlass und ein orga­ni­sa­tio­na­les Ver­säum­nis zusam­men – der Angriff gelingt, weil eine Kon­trol­le fehl­te –, gilt der höhe­re Zuschrei­bungs­grad. Die Regel knüpft an eine vor­han­de­ne Codie­rung an: Wird neben einem exter­nen ACTOR_VERURSACHER die Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on als ACTOR_MITVERURSACHER codiert (KB-F4), also als durch Unter­las­sung, Fahr­läs­sig­keit oder unzu­rei­chen­de Kon­trol­le mit­wir­kend, so wird SCCT_REKON auf Pre­ven­ta­ble gesetzt. Der äus­se­re Anlass wird als mil­dern­der Umstand ver­merkt, nicht als Clu­ster. Die Zuschrei­bung folgt der Kon­trol­lier­bar­keit: Ein abwend­ba­res Ver­säum­nis bleibt abwend­bar, auch wenn ein Drit­ter es ausnutzt.

Hin­weis: Abgren­zung zum Vel­cro-Effekt. Die Vor­rang­re­gel betrifft den Clu­ster, weil sie die Befund­la­ge anders beur­teilt. Der Vel­cro-Effekt betrifft ihn nicht: Er ver­schiebt allein die Repu­ta­ti­ons­ge­fahr, der Clu­ster bleibt. Bei­de Mecha­nis­men wer­den getrennt geführt, damit die­sel­be Lage nicht zwei­mal hoch­ge­stuft wird.

Hin­weis: Dritt­ver­ur­sa­chung mit Namens- oder Eigen­tü­mer­be­zug. Hat die Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on das Ereig­nis nicht ver­ur­sacht, wird sie aber über ihren Namen, ihre Eigen­tü­mer oder eine Per­son an ihrer Spit­ze mit ihm ver­bun­den, rah­men Bei­trä­ge oft nur das Ereig­nis selbst – und die­ses als Tat eines ande­ren. SCCT_TEXT bezieht sich dann auf die Lage der Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on, wie der Bei­trag sie dar­stellt: als Leid­tra­gen­de frem­den Han­delns (Vic­tim), als mit­ver­ant­wort­lich, weil Eigen­tü­mer oder Lei­tung davon wuss­ten oder es dul­de­ten (Pre­ven­ta­ble), oder gar nicht (nicht codier­bar). Die Rah­mung des Ereig­nis­ses selbst geht nicht in das Feld ein. Wer gehan­delt hat und in wel­cher Rol­le, hal­ten ROLE_ZIEL und ROLE_ZIEL_KONTEXT in KB-F4 fest. Gren­ze zwi­schen Vic­tim und nicht codier­bar: Vic­tim nur bei wer­ten­der Opfer­rah­mung, die der Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on ein Erlei­den zuschreibt – «im Stru­del», «mit­ge­ris­sen», «mit einem blau­en Auge davon­ge­kom­men». Die blos­se Nen­nung einer Bedro­hung, einer Unge­wiss­heit oder einer Ent­war­nung ist kei­ne Rah­mung und bleibt nicht codier­bar. Weil das Feld in sol­chen Lagen fast nur «nicht codier­bar» trägt, wird für SCCT_TEXT neben Alpha die pro­zen­tua­le Über­ein­stim­mung aus­ge­wie­sen (KB-00 Abschnitt 7). NEU 25.09.2026, ergänzt 26.09.2026

Hin­weis: Ent­schei­dungs­kri­se. Löst nicht ein Ereig­nis, son­dern ein ange­kün­dig­ter Ent­scheid der Orga­ni­sa­ti­on die Kri­se aus – ein Stel­len­ab­bau, eine Schlies­sung, eine Ver­la­ge­rung –, ist die Urhe­ber­schaft unbe­strit­ten; umstrit­ten sind Ange­mes­sen­heit und Ver­fah­ren. Coombs führt die­sen Fall als Anfech­tung (chall­enge: Anspruchs­grup­pen wer­fen der Orga­ni­sa­ti­on vor, unan­ge­mes­sen zu han­deln) im Acci­den­tal Clu­ster (Coombs, 2007, S. 168, Tabel­le 1). SCCT_REKON lau­tet des­halb Acci­den­tal, mit drei Sonderregeln:

  1. Begrün­dun­gen der Orga­ni­sa­ti­on sind kei­ne äus­se­re Ursa­che. Nennt der Bei­trag Markt, Pan­de­mie oder Struk­tur­wan­del als Grund des Ent­scheids, ergibt das nicht Vic­tim: Der Ent­scheid wider­fährt der Orga­ni­sa­ti­on nicht, sie trifft ihn. Die Begrün­dung wird als Recht­fer­ti­gung ver­merkt; die Ursa­chen­zu­schrei­bung (Abschnitt 5) bleibt intern.
  2. Vor­wür­fe gegen die Umset­zung heben den Clu­ster nicht. Druck auf Mit­ar­bei­ten­de, Behin­de­rung der Per­so­nal­ver­tre­tung oder die Umge­hung eines vor­ge­schrie­be­nen Ver­fah­rens betref­fen die Bewäl­ti­gung, nicht die Ursa­che. Sie gehen nicht über die Vor­rang­re­gel in SCCT_REKON ein, son­dern wer­den in KB-F2 als NORM_DOUBLE codiert (NORM_DOUBLE_TYP = sekundär). Eben­so hebt die Kri­tik, frü­he­re Ver­säum­nis­se hät­ten den Ent­scheid nötig gemacht, den Clu­ster nicht; sie bleibt als DESK_VERSAEUMNIS codiert.
  3. Pre­ven­ta­ble nur bei beleg­tem Fehl­ver­hal­ten im Ent­scheid selbst. Ist der Ent­scheid als Rechts­ver­stoss oder als Täu­schung belegt – etwa als Bruch einer aus­drück­li­chen Zusa­ge –, gilt Pre­ven­ta­ble. Ein Manage­ment-Fehl­ent­scheid im Sinn der Tafel ist ein Ent­scheid mit unge­woll­ter Scha­dens­fol­ge; ein ange­kün­dig­ter Ent­scheid, des­sen Fol­gen gewollt sind, ist keiner.

Für SCCT_TEXT gilt sinn­ge­mäss: Rahmt der Bei­trag den Ent­scheid als begrün­det oder erzwun­gen («die Pan­de­mie zwingt …»), ist das Acci­den­tal, nicht Vic­tim; rahmt er ihn als Will­kür oder Regel­bruch, Pre­ven­ta­ble; berich­tet er nur, nicht codier­bar. In der Histo­ri­en­ta­bel­le von KB-A1 trägt ein sol­cher Vor­fall den Kri­sen­typ «Ent­scheid». Anlass: Rück­pro­be am Fall Man­or / Stel­len­ab­bau 2020 vom 03.10.2026, in der SCCT_REKON in 23,6 % der Ein­hei­ten nur mit einem Wert aus­ser­halb des Code­buchs bestimm­bar war und Vor­wür­fe gegen das Ver­fah­ren den Clu­ster über die Vor­rang­re­gel auf Pre­ven­ta­ble hoben. NEU 03.10.2026

Hin­weis: Prüf­punkt: «nicht codier­bar» bei Ent­schei­dungs­kri­sen.NEU 05.10.2026 Vor der Son­der­re­gel vom 03.10.2026 hat­te die Ent­schei­dungs­kri­se kei­nen Platz in den drei Clu­stern. Im Fall Man­or / Stel­len­ab­bau 2020 war des­halb SCCT_REKON in 16 von 59 Ein­hei­ten nicht zuor­den­bar, und der hohe Anteil «nicht codier­bar» bei SCCT_TEXT (81,9 Pro­zent) ging zu einem Teil auf die­se Lücke zurück (16 der 59 Ein­hei­ten «nicht codier­bar»); die übri­gen berich­ten den Ent­scheid ohne Rah­mung der Ver­ant­wor­tung und blei­ben auch nach der Son­der­re­gel nicht codier­bar. Der Wert ist mit Fäl­len nach dem 03.10.2026 nur bedingt ver­gleich­bar. Am näch­sten Fall einer Ent­schei­dungs­kri­se ist zu prü­fen, ob die Son­der­re­gel den Anteil senkt; bleibt er hoch, ist das ein Befund zur Les­art von SCCT_TEXT und für REZ-R10 (RW-R1) zu ver­mer­ken. Anlass: Nach­rech­nung des Nen­ners von REZ-R10 an drei Fäl­len durch das Ana­ly­se­tool vom 05.10.2026.

5 Ursachenzuschreibung

Ergän­zend je Bei­trag, drei­wer­tig: intern (die Ursa­che des Kri­sen­er­eig­nis­ses liegt bei der Orga­ni­sa­ti­on), extern (die Ursa­che liegt in äus­se­ren Umstän­den oder bei Drit­ten) oder keine Zuschreibung (der Bei­trag nennt kei­ne Ursa­che des Kri­sen­er­eig­nis­ses, etwa eine rei­ne Rück­ruf- oder Ver­fah­rens­mel­dung oder nur den Anlass einer Mass­nah­me). «Kei­ne Zuschrei­bung» ist ein eige­ner Wert und kein lee­res Feld, wie «nicht codier­bar» bei SCCT_TEXT; ihr Anteil wird im Bericht aus­ge­wie­sen. Nennt ein Bei­trag inter­ne und exter­ne Ursa­chen, gilt die über­wie­gen­de Zuschrei­bung. NEU 19.10.2026 Die drei Teil­sy­ste­me die­ses Bogens über­schnei­den sich bewusst und ergän­zen sich ana­ly­tisch. Ein ange­kün­dig­ter Ent­scheid der Orga­ni­sa­ti­on ist intern, auch wenn sie äus­se­re Grün­de nennt (Abschnitt 4.1, Ent­schei­dungs­kri­se). NEU 03.10.2026

Ach­tung: Ursa­che und Bewäl­ti­gung. Codiert wird, wo der Bei­trag die Ursa­che des Kri­sen­er­eig­nis­ses ver­or­tet. Kri­tik an der Bewäl­ti­gung – ver­spä­te­ter Rück­ruf, ver­spä­te­te Infor­ma­ti­on, Voll­zug der Behör­den – ist kei­ne Ursa­chen­zu­schrei­bung; sie wird über NORM_DOUBLE (NORM_DOUBLE_TYP = sekundär) und, wo sie die Ursa­che in die Ver­gan­gen­heit ver­legt, über DESK_VERSAEUMNIS erfasst. Mass­geb­lich ist der Beginn des Ereig­nis­ses: Ein Ver­säum­nis vor dem Ereig­nis, das es ermög­licht hat – etwa eine unter­las­se­ne Ein­gangs­kon­trol­le –, ist eine Ursa­che und kann eine inter­ne Zuschrei­bung begrün­den. Eine For­de­rung nach stren­ge­rer Kon­trol­le ergibt des­halb nur dann eine inter­ne Zuschrei­bung, wenn der Bei­trag die feh­len­de Kon­trol­le als Ursa­che des Ereig­nis­ses dar­stellt. Ohne die­se Abgren­zung wür­de die­sel­be Aus­sa­ge dop­pelt gezählt, und die Zuschrei­bung hin­ge davon ab, wie viel über die Bewäl­ti­gung berich­tet wird. NEU 19.10.2026

Hin­weis: Ort der Ursa­che, nicht Ver­ant­wort­lich­keit. Die Ursa­chen­zu­schrei­bung erfasst, wo die Ursa­che liegt, nicht, wem die Ver­ant­wor­tung zuge­wie­sen wird. Liegt die Ursa­che aus­sen, etwa bei einem Zulie­fe­rer, und weist der Bei­trag der Orga­ni­sa­ti­on den­noch Ver­ant­wor­tung oder eine ver­letz­te Sorg­falts­pflicht zu, bleibt die Zuschrei­bung extern. Die Ver­ant­wor­tung wird über NORM_ORG und ROLE_* erfasst, die Mit­wir­kung durch Unter­las­sung oder unzu­rei­chen­de Kon­trol­le als ACTOR_MITVERURSACHER (KB-F4); über die Vor­rang­re­gel in Abschnitt 4.1 geht sie in SCCT_REKON ein und wird so nicht dop­pelt gezählt. Benennt der Bei­trag dage­gen ein eige­nes Ver­säum­nis vor dem Ereig­nis als Ursa­che, ist das eine inter­ne Ursa­che (Kasten oben); tref­fen bei­de zusam­men, gilt die über­wie­gen­de Zuschrei­bung. Die Tren­nung folgt der Attri­bu­ti­ons­theo­rie, die Ort, Sta­bi­li­tät (Abschnitt 5.1) und Kon­trol­lier­bar­keit als eige­ne Dimen­sio­nen führt. Anlass: Rück­pro­be am Fall Cer­e­u­lid vom 19.10.2026; alle Dis­sen­se zwi­schen den Codie­ren­den betra­fen das Vor­lie­gen einer Zuschrei­bung, kei­ner ihre Rich­tung. NEU 19.10.2026

5.1 Attribut Stabilität NEU 19.10.2026

Pflicht­an­ga­be bei jeder Ursa­chen­zu­schrei­bung (intern oder extern; bei «kei­ne Zuschrei­bung» ent­fällt sie). Drei­wer­tig; codiert wird, ob der Bei­trag die Ursa­che als dau­er­haf­te Eigen­schaft der Orga­ni­sa­ti­on dar­stellt oder als ein­ma­li­gen Umstand – nicht die Kri­sen­ge­schich­te, wie ADAM sie in KB-A1 erhebt.

WertBedeu­tungBei­spiel
stabilDer Bei­trag stellt die Ursa­che als wie­der­keh­rend oder dau­er­haft dar: als Wie­der­ho­lung, mit Rück­griff auf frü­he­re Vor­fäl­le der­sel­ben Orga­ni­sa­ti­on und der­sel­ben Art oder als Eigen­schaft von Kul­tur, Füh­rung oder Geschäfts­mo­dell. Ein Rück­griff nur auf frü­he­re Vor­fäl­le ande­rer Art ergibt offen; ein Fol­ge­rück­ruf oder eine wei­te­re Mel­dung im sel­ben Fall ist kei­ne Wiederholung.«Es ist bereits der drit­te Rück­ruf in zwei Jahren.»
einmaligDer Bei­trag stellt die Ursa­che aus­drück­lich als Ein­zel­fall oder Aus­nah­me dar.«Ein sol­cher Feh­ler ist im Werk noch nie vorgekommen.»
offenDer Bei­trag äus­sert sich dazu nicht.—

Eine Ein­ma­lig­keits- oder Wie­der­ho­lungs­aus­sa­ge zählt auch, wenn der Bei­trag sie nur zitiert; stammt sie von der Orga­ni­sa­ti­on selbst, wird das im Bericht ver­merkt. Die Beteue­rung der Ein­ma­lig­keit ist dann zugleich eine Bot­schaft der Orga­ni­sa­ti­on und kei­ne Dar­stel­lung des Medi­ums. Prä­zi­siert nach der Rück­pro­be vom 19.10.2026 (Wert­ta­bel­le und Abgren­zung gegen DESK_VERSAEUMNIS ver­lan­gen bei­de «der­sel­ben Art»). NEU 19.10.2026

Ach­tung: Drei Abgren­zun­gen. Gegen DESK_STRUKTUR: Der Code erfasst, wo die Ursa­che liegt – in Rah­men­be­din­gun­gen statt bei Ein­zel­nen –, nicht, ob sie wie­der­kehrt. Ein struk­tu­rel­les Ver­sa­gen kann als ein­ma­lig dar­ge­stellt wer­den, eine wie­der­hol­te Ver­feh­lung als Fehl­ver­hal­ten Ein­zel­ner. Bei­de Anga­ben wer­den unab­hän­gig codiert. Gegen DESK_VERSAEUMNIS: Das Ver­säum­nis ver­legt die Ursa­che des aktu­el­len Ereig­nis­ses in die Ver­gan­gen­heit. stabil ver­langt mehr: frü­he­re oder wie­der­keh­ren­de Ereig­nis­se der­sel­ben Art oder eine als dau­er­haft dar­ge­stell­te Eigen­schaft. Tref­fen bei­de zu, wer­den bei­de codiert. Gegen INT_HIST in KB-A1: Die Kri­sen­ge­schich­te ist eine Tat­sa­che, die ADAM vor der Ana­ly­se erhebt; das Attri­but misst, ob die Bericht­erstat­tung sie auf­greift. Der Abstand zwi­schen bei­den ist ein Befund und dient als Fal­si­fi­ka­tor von REZ-R02 in RW-R1.

Hin­weis: War­um das Attri­but gebraucht wird. Nach der Attri­bu­ti­ons­theo­rie hängt die zuge­schrie­be­ne Ver­ant­wor­tung nicht nur davon ab, ob eine Ursa­che bei der Orga­ni­sa­ti­on liegt, son­dern auch davon, ob sie als sta­bil gilt – bei Kel­ley als Kon­si­stenz, bei Wei­ner als Sta­bi­li­täts­di­men­si­on. Schwarz (2008) zeigt das für die Kri­sen-PR expe­ri­men­tell: Je stär­ker die Ursa­che sta­bi­len Eigen­schaf­ten der Orga­ni­sa­ti­on zuge­schrie­ben wird, desto höher fällt die zuge­schrie­be­ne Ver­ant­wor­tung aus und desto nega­ti­ver die Ein­stel­lung gegen­über der Orga­ni­sa­ti­on. Dass sol­che Zuschrei­bun­gen bereits im Medi­en­frame ange­legt sind, begrün­det Schwarz (2014). Ohne das Attri­but war der erste Fal­si­fi­ka­tor von REZ-R02 – Rück­grif­fe auf frü­he­re Vor­fäl­le – nicht mess­bar. Das Attri­but wird bei inter­ner und exter­ner Ursa­chen­zu­schrei­bung erho­ben; für REZ-R02 zählt die Ver­bin­dung intern und stabil. Gilt ab Publi­ka­ti­on, kei­ne Nach­co­die­rung abge­schlos­se­ner Fälle.

Quel­len zu 5.1: Schwarz, A. (2008). Wer hat die Kri­se zu ver­ant­wor­ten? Ein rezep­ti­ons­ori­en­tier­ter Ansatz der Kri­sen-Public Rela­ti­ons. Medi­en & Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wis­sen­schaft, 56(1), 60–81. · Schwarz, A. (2014). Die Rele­vanz von Ursa­chen- und Ver­ant­wor­tungs­zu­schrei­bun­gen im Kon­text von Nach­rich­ten­pro­duk­ti­on und ‑rezep­ti­on. In W. Loo­sen & M. Doh­le (Hrsg.), Jour­na­lis­mus und (sein) Publi­kum (S. 275–299). Sprin­ger VS.

6 Pflichtangaben

Je Codie­rung: Text­be­leg, Fund­stel­le, EBENE und EXPL (1–3) gemäss KB-00. «Nicht codier­bar» ist bei SCCT_TEXT ein eige­ner Wert und kein lee­res Feld; der Anteil wird im Bericht aus­ge­wie­sen. Je Bei­trag die Ursa­chen­zu­schrei­bung (Abschnitt 5, mit «kei­ne Zuschrei­bung» als eige­nem Wert), bei intern oder extern zusätz­lich das Attri­but Sta­bi­li­tät (Abschnitt 5.1).

Änderungsprotokoll

Ver­si­onDatumÄnde­rung
2.013.08.2026Code-Kür­zel ergänzt (im Bestand fehl­ten sie voll­stän­dig). SCCT-Clu­ster in SCCT_TEXT (Ebe­ne 1) und SCCT_REKON (Ebe­ne 2) auf­ge­teilt. Zuschrei­bungs­ni­veaus ent­fernt – sie gehö­ren auf Ebe­ne 3. Sach­li­che Kor­rek­tur: Acci­dent Clu­ster löst eine gerin­ge, nicht «mitt­le­re» Zuschrei­bung aus. Attri­but EXPL und Wert «nicht codier­bar» ergänzt. Defi­ni­ti­on nach Kepp­lin­ger vor­an­ge­stellt. Code­fa­mi­lie DESK_FOLGEN_* mit Attri­but Abwend­bar­keit neu – das Frame-Ele­ment «(poten­zi­el­le) Fol­gen» der wis­sen­schaft­li­chen Doku­men­ta­ti­on fehl­te im Bogen voll­stän­dig; Abschnitt 3 grenzt es gegen die Kon­se­quen­zen in KB-F2 ab.
2.016.09.2026Nach­trag 16.09.: Abschnitt 4.1 «Rekon­struk­ti­on des Kri­sen­clu­sters» neu – Ent­schei­dungs­re­gel für SCCT_REKON auf die drei Wer­te Vic­tim, Acci­den­tal und Pre­ven­ta­ble erwei­tert, Vor­rang­re­gel über ACTOR_MITVERURSACHER, Abgren­zung zum Vel­cro-Effekt. Grund­la­ge für den Revi­si­ons­punkt Typ­zu­ord­nung in MI-03.
2.025.09.2026Abschnitt 4: Codier­re­gel für SCCT_TEXT bei Dritt­ver­ur­sa­chung mit Namens- oder Eigen­tü­mer­be­zug – das Feld bezieht sich auf die Lage der Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on, nicht auf das Ereig­nis. Gleich­lau­ten­der Ver­weis in MI-03 Abschnitt A2. Anlass: Rück­pro­be vom 25.09.2026. Kei­ne Umco­die­rung abge­schlos­se­ner Analysen.
2.026.09.2026Abschnitt 4: Gren­ze zwi­schen Vic­tim und «nicht codier­bar» bei Dritt­ver­ur­sa­chung – Vic­tim nur bei wer­ten­der Opfer­rah­mung, blos­se Bedro­hung, Unge­wiss­heit oder Ent­war­nung bleibt nicht codier­bar; bei schie­fer Ver­tei­lung zusätz­lich die Über­ein­stim­mung aus­wei­sen. Anlass: Rück­pro­be vom 26.09.2026 (91,4 % nicht codier­bar; Alpha 0,0 bei 96,8 % Über­ein­stim­mung). Kei­ne Umco­die­rung abge­schlos­se­ner Analysen.
2.003.10.2026Abschnitt 4.1: Zei­le «Ent­schei­dungs­kri­se» (ange­kün­dig­ter Ent­scheid ohne beleg­tes Fehl­ver­hal­ten) mit SCCT_REKON = Acci­den­tal, nach Coombs’ Anfech­tung (chall­enge) im Acci­den­tal Clu­ster; Hin­weis­ka­sten mit drei Son­der­re­geln – Begrün­dun­gen der Orga­ni­sa­ti­on sind kei­ne äus­se­re Ursa­che (kein Vic­tim), Vor­wür­fe gegen die Umset­zung heben den Clu­ster nicht (NORM_DOUBLE in KB-F2), Pre­ven­ta­ble nur bei beleg­tem Fehl­ver­hal­ten im Ent­scheid selbst – und Les­art für SCCT_TEXT. Abschnitt 4: Memo Acci­den­tal ent­spre­chend ergänzt. Abschnitt 5: Ent­scheid der Orga­ni­sa­ti­on gilt als inter­ne Ursa­che. Anlass: Rück­pro­be Man­or / Stel­len­ab­bau 2020 vom 03.10.2026, Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom sel­ben Tag. Kei­ne Umco­die­rung abge­schlos­se­ner Analysen.
2.005.10.2026Abschnitt 4.1: Prüf­punkt «nicht codier­bar bei Ent­schei­dungs­kri­sen» als eige­ner Hin­weis – der Anteil im Fall Man­or geht auf die Lücke vor der Son­der­re­gel zurück und ist mit spä­te­ren Fäl­len nicht ver­gleich­bar; Prü­fung am näch­sten Fall. Kei­ne Regel­än­de­rung. Anlass: Rück­lauf des Ana­ly­se­tools vom 05.10.2026, Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom sel­ben Tag.
2.005.10.2026Nach­trag 05.10.2026, zwei­ter Teil: Hin­weis «Prüf­punkt» berich­tigt – der Anteil im Fall Man­or ging nur zu einem Teil auf die Lücke zurück (16 der 59 nicht codier­ba­ren Ein­hei­ten), die übri­gen 43 rah­men die Ver­ant­wor­tung nicht; «nicht ver­gleich­bar» zu «nur bedingt ver­gleich­bar». Anlass: Abnah­me des Ana­ly­se­tools vom 05.10.2026 (Beleg im Metho­den­lauf zum Nen­ner von REZ-R10).
2.019.10.2026Abschnitt 5.1 «Attri­but Sta­bi­li­tät» neu (stabil / einmalig / offen) mit Abgren­zung gegen DESK_STRUKTUR, DESK_VERSAEUMNIS und INT_HIST; Abschnitt 6: Pflicht­an­ga­be ergänzt. Macht den Fal­si­fi­ka­tor «Rück­grif­fe auf frü­he­re Vor­fäl­le» von REZ-R02 (RW-R1) mess­bar. Grund­la­ge: Schwarz (2008, 2014). Gilt ab Publi­ka­ti­on, kei­ne Nach­co­die­rung abge­schlos­se­ner Fäl­le. Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom 19.10.2026.
2.019.10.2026Nach­trag 19.10.2026, Rück­pro­be L2 (Fall Cer­e­u­lid): Abschnitt 5 drei­wer­tig mit «kei­ne Zuschrei­bung» als eige­nem Wert; intern/extern erfasst den Ort der Ursa­che, nicht die Ver­ant­wort­lich­keit (Kasten «Ort der Ursa­che, nicht Ver­ant­wort­lich­keit»); Kri­tik an der Bewäl­ti­gung ist kei­ne Ursa­chen­zu­schrei­bung (Kasten «Ursa­che und Bewäl­ti­gung»); gemisch­te Bei­trä­ge nach der über­wie­gen­den Zuschrei­bung. Abschnitt 4.1: SCCT_REKON bei «kei­ne Zuschrei­bung». Abschnitt 5.1: frü­he­re Vor­fäl­le nur der­sel­ben Art, Fol­ge­rück­ruf im sel­ben Fall kei­ne Wie­der­ho­lung, zitier­te Aus­sa­gen zäh­len mit Ver­merk. Abschnitt 6 nach­ge­führt. Erhe­bungs­re­geln, kei­ne Nach­co­die­rung abge­schlos­se­ner Fäl­le (KB-00 Abschnitt 9). Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom 19.10.2026.

Zita­ti­on: KMK-Ana­ly­se-System (2026): Codier­sy­stem deskrip­ti­ves Framing, Res­sour­ce KB-F1, Ver­si­on 2.0. krisenkom.ch.

Ver­wand­te Res­sour­cen: KB-00 · KB-F2 · KB-F6 · MI-03 · RW-R1

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