KMK-RESSOURCE KB-A2
Risikofallen (nichtsituativ)
| Version | 2.0 |
|---|---|
| Stand | 05.10.2026 |
| Gilt ab | 13.08.2026 |
| Ersetzt | Version 1.0 vom 25.04.2026 |
| Modul | ADAM |
| Ebene | Kontext (nichtsituativ) |
| Geltungsart | Messvorschrift |
| Konventionen | KB-00 Codebuch-Konventionen |
| Systemversion | KMK 2.0 |
Massgebliche Fassung für KMK-Analysen (KI-Abruf). Bei jeder Analyse live abrufen, nie aus dem Cache.
1 Zweck
Die fünf Fallen sind strukturelle Risiken: sie bestehen unabhängig von der konkreten Krise und machen im Krisenfall bestimmte Frames verfügbar. ADAM prüft jede Falle mit Ja oder Nein und einer kurzen Begründung.
2 Die fünf Fallen
| Code | Falle | Prüffrage | Erwartung im Korpus | Prüfgrösse in FRAMI |
|---|---|---|---|---|
TRAP_NORM_HYPO | Heuchelei-Falle | Besteht eine Diskrepanz zwischen kommunizierten Kernwerten und der gelebten organisationalen Realität? | erhöhter Heuchelei-Vorwurf | Anteil NORM_HYPO_TEXT |
TRAP_POWER | David gegen Goliath | Ist ein Machtmissbrauchs-Vorwurf aufgrund der strukturellen Position der Organisation möglich? | Machtmissbrauchs-Rahmung | ROLE_SUENDENBOCK, ACTOR_MORAL = Betroffene, REL_FORDERER |
TRAP_HIST | Stein im Glashaus | Belastet die eigene Vergangenheit die aktuelle Glaubwürdigkeit strukturell? | Rückgriff auf die Vergangenheit | DESK_VERSAEUMNIS – Überschneidung mit INT_HIST deklarieren, nicht addieren |
TRAP_COMP | Kompetenz und Glaubwürdigkeit | Steht die kommunizierte Kernkompetenz im Widerspruch zur strukturellen Realität der Organisation? | Kritik an der Kommunikation selbst | Anteil NORM_DOUBLE |
TRAP_ALLY | Allianz | Sind zentrale Netzwerkpartner oder Unterstützer der Organisation reputationell vorbelastet? Zu den Netzwerkpartnern zählen auch Organisationen im Umfeld der Eigentümer oder der früheren Leitung, die diese gegründet oder geprägt haben. Die Zuordnung folgt dem Kanal, über den die Belastung wirkt – Name und Eigentümerschaft, nicht Vertrag. | Belastung über Netzwerkpartner | REL_KOMPLIZE |
3 Status und Belegpflicht NEU 19.09.2026
Jede Falle trägt einen von drei Statuswerten. Die Zweiwertigkeit der Fassung vom 13.08.2026 – Ja oder Nein – hat sich als zu grob erwiesen.
| Status | Bedingung | Weiterverwendung |
|---|---|---|
bestätigt | ADAM nennt einen konkreten Einzelbeleg und die Prüfgrösse aus Abschnitt 2 zeigt die Falle im Korpus. | geht als eigenständige Grösse in die Lagebeurteilung und die Strategiewahl von EVI ein (MI-04, RW-R2). In den Regeln der Rezeptionsprognose (RW-R1) wirkt derzeit nur TRAP_NORM_HYPO, über REZ-R11. |
angelegt | Der Einzelbeleg liegt vor, die Prüfgrösse erreicht ihn im Korpus nicht: strukturell vorhanden, im Diskurs nicht aktiviert. | wird im Lagebild berichtet, wird nicht gewichtet. |
nein | Kein Einzelbeleg. | entfällt, bleibt aber in der Tafel als geprüft ausgewiesen. |
Die Belegpflicht. Ein Einzelbeleg ist ein benennbarer, datierbarer Sachverhalt – ein Vorfall, ein Dokument, eine Aussage. Grösse, Alter, Rechtsform oder Marktstellung der Organisation sind kein Beleg, sondern eine Eigenschaft. «Der Bund ist strukturell der mächtigste Akteur» trägt TRAP_POWER nicht; «die Organisation hat im Verfahren X ihre Stellung gegen die Betroffenen eingesetzt» trägt sie.
Achtung: Vier oder fünf bestätigte Fallen sind ein Prüfzeichen für die Messung, kein Befund über die Organisation. Bei grossen, alten oder staatlichen Trägern fällt jede Prüffrage fast zwangsläufig auf Ja: Der Staat ist immer mächtig, beansprucht immer Kompetenz, hat immer eine Vergangenheit, führt Transparenz immer im Leitbild und unterhält immer belastete Netzwerkpartner. Eine Tafel, die dann fünf von fünf zeigt, misst Grösse und Alter, nicht Risiko. Häufen sich die Ja, ist je Falle der unterscheidende Einzelbeleg zu nennen oder der Status herabzustufen; die Häufung selbst ist im Bericht zu vermerken. Anlass ist die Rückprobe am Fall der F‑35-Beschaffung vom 18.09.2026, in der alle fünf Fallen als bestätigt geführt wurden.
Wer welchen Status setzt
ADAM arbeitet vor FRAMI und kann die Prüfgrösse noch nicht kennen. ADAM setzt deshalb angelegt oder nein und gibt den Einzelbeleg mit. Auf bestätigt hebt erst FRAMI, wenn die Prüfgrösse im codierten Korpus erreicht ist. Die Anhebung ist der Ort, an dem ADAMs Diagnose falsifizierbar wird; ohne sie bleibt sie eine Behauptung.
Hinweis: Der umgekehrte Fall ist eine Rückmeldung an ADAM. Zeigt die Prüfgrösse eine Falle deutlich, für die ADAM keinen Einzelbeleg fand, wird die Falle nachträglich geprüft und der Befund im Codierprotokoll vermerkt. Er bedeutet, dass die Kontextanalyse etwas übersehen hat, nicht dass der Korpus falsch codiert ist.
Schwellen für die Anhebung NEU 23.09.2026
Ohne Schwelle bleibt die Anhebung auf bestätigt eine Setzung des einzelnen Berichts, und zwei Analysen können dieselbe Lage verschieden werten. Für zwei Fallen gelten deshalb feste Schwellen. Anteile beziehen sich auf die codierten Einheiten, gewichtet, wo MI-03 Schritt 2b Gewichte vorsieht; die Codierung muss sich auf die Krisenorganisation beziehen.
| Falle | bestätigt, wenn | Grundlage |
|---|---|---|
TRAP_HIST | DESK_VERSAEUMNIS steht in mindestens 20 Prozent der Einheiten (Einheitenebene), und mindestens ein Drittel der DESK_VERSAEUMNIS-Codierungen trägt EXPL ≥ 2 (Codierungsebene). Eine Einheit mit mehreren Codierungen zählt im ersten Kriterium einmal, im zweiten mit jeder Codierung. NEU 05.10.2026 | an vier Fällen abgeleitet, 🔴 EST |
TRAP_POWER | ROLE_SUENDENBOCK mit ROLE_ZIEL = Organisation, amtierende Leitung oder ausführende Stelle in mindestens 10 Prozent der Einheiten, oder ACTOR_MORAL = Betroffene – eigen oder stellvertretend (KB-F2) – in mindestens 20 Prozent und REL_FORDERER in mindestens 10 Prozent.Tragen stellvertretende Stimmen die Schwelle allein – ohne sie läge der Anteil ACTOR_MORAL = Betroffene unter 20 Prozent –, wird die Falle nur dann auf bestätigt gehoben, wenn mindestens eine Redaktion (Medientyp 1–3 ohne Interessenbindung an eine Konfliktpartei) die Deutung des Machtmissbrauchs als eigene Aussage übernimmt oder bestätigt; die Übernahme wird wie in REZ-R08 (RW-R1) festgestellt. Zitate beteiligter Akteure und die Verbandspresse einer beteiligten Interessenvertretung genügen nicht. Fehlt die Übernahme, bleibt die Falle angelegt. Der Anteil stellvertretend wird immer getrennt ausgewiesen. NEU 04.10.2026 | gesetzt, nicht kalibriert, 🔴 EST; die Zusatzbedingung für stellvertretende Stimmen ist eine KMK-Setzung, keine kalibrierte Regel |
Warum bei TRAP_HIST die Explizitheit zählt. Die Vergangenheit zu erwähnen heisst nicht, sie gegen die Organisation zu wenden. Scharf wird die Falle erst, wenn der Diskurs die Vorgeschichte ausdrücklich als Versäumnis benennt; rekonstruierte Anspielungen genügen nicht. Im Fall Nestlé / Zwangsverwaltung Russland stand DESK_VERSAEUMNIS in 25 Prozent der Einheiten, aber nur zwei von sieben Codierungen trugen EXPL 2 – verlangt wären drei, und die Falle bleibt dort angelegt. In der Rückprobe Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018 vom 05.10.2026 lag DESK_VERSAEUMNIS mit 15,3 Prozent schon unter der Mengenschwelle; von den 30 Codierungen trugen nur zwei EXPL ≥ 2 (nach Einzelprüfung vom 05.10.2026). Versäumnisse werden in beiden Fällen selten benannt. Ob die Explizitheitsbedingung zu streng ist, lässt sich erst an einem Fall über der Mengenschwelle prüfen. NEU 05.10.2026
Achtung: Die Schwelle für
TRAP_POWERhat erst einen positiven Beobachtungswert. In den vier zuerst gemessenen Fällen lag keine der Prüfgrössen über 7,1 Prozent. Der erste Fall über der Schwelle ist die Rückprobe Manor / Stellenabbau 2020 vom 03.10.2026:ACTOR_MORAL= Betroffene in 27,8 Prozent der Einheiten, ausschliesslich stellvertretend durch Gewerkschaften,REL_FORDERER22,2 Prozent,ROLE_SUENDENBOCK0. Ohne die stellvertretenden Stimmen läge die Prüfgrösse bei null, und keine Redaktion übernahm die Deutung des Machtmissbrauchs; nach der Zusatzbedingung vom 04.10.2026 (Tabelle oben) bleibt die Falle dortangelegt. Der Verlauf nach t zeigte keine Eskalation, was die Einstufung stützt – eine erste Beobachtung, kein Kalibrierungsbeleg. Der Wert «Krisenorganisation» fürROLE_ZIEL, den die Schwelle bis zum 03.10.2026 nannte, besteht inKB-F4nicht; gemeint sind die drei Werte der Organisation und ihrer Organe. NEU 03.10.2026 FürTRAP_NORM_HYPO,TRAP_COMPundTRAP_ALLYist noch keine Schwelle gesetzt; dort ist die Anhebung im Bericht mit den gemessenen Anteilen zu begründen.
Hinweis: Warum die stellvertretende Stimme zählt, aber nicht allein trägt. Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen bleiben als institutionelle Stimme der Betroffenen anerkannt. Gerade das Schweigen einer Belegschaft kann Ausdruck des Machtgefälles sein, das die Falle erfasst; ein Ausschluss machte sie in Arbeitskonflikten blind. Füllt eine Konfliktpartei aber beide Kriterien selbst – als moralischer Akteur und als Forderer –, misst die Prüfgrösse ihre Anwesenheit im Diskurs, nicht die Durchsetzung ihrer Deutung. Erst die Übernahme durch eine Redaktion zeigt, dass die Deutung über die Partei hinaus trägt. Dieselbe Logik gilt seit dem 03.10.2026 für
REZ-R08. NEU 04.10.2026
Hinweis:
TRAP_HISTundINT_HISTprüfen die Vorgeschichte verschieden. Der VerstärkerINT_HISTfragt nach der Zuschreibung und zählt nachKB-A1nur ähnliche Vorfälle.TRAP_HISTfragt, ob die eigene Vergangenheit die aktuelle Glaubwürdigkeit belastet – das kann auch ein Vorfall anderer Art. Als Einzelbeleg in ADAM genügt deshalb jeder belegte Vorfall; ob der Diskurs ihn aufgreift, entscheidet die Schwelle in FRAMI. Die Überschneidung bleibt zu deklarieren, nicht zu addieren.
Hinweis:
TRAP_ALLY, wenn der Partner Schauplatz des Fehlverhaltens ist.NEU 05.10.2026 Die PrüfgrösseREL_KOMPLIZEerfasst Partner, deren eigene Vorbelastung auf die Organisation abfärbt. Liegt die Belastung dagegen in Geschäften, die eine Leitungsperson über einen Partner abgewickelt hat – der Partner ist Schauplatz, oft sogar Geschädigter oder Anzeigeerstatter –, gehört sie zum Fehlverhalten selbst und läuft überREZ-R08(RW-R1). Die Prüfgrösse wird dafür nicht erweitert, weil derselbe Sachverhalt sonst doppelt zählte; die Falle bleibtangelegt, und der Bericht nennt die Konstellation. Erster Fall: Rückprobe Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018 vom 05.10.2026 (REL_KOMPLIZE1,1 Prozent).
Mindestzahl codierter Einheiten NEU 24.09.2026
Eine Prozentschwelle trägt nur, wenn der Korpus feiner auflöst als die Schwelle selbst; eine einzelne Einheit entspricht 100/n Prozentpunkten. Die Schwellen dieses Abschnitts gelten deshalb erst ab mehr als 20 codierten Einheiten (n > 20) – derselben Grenze, ab der MI-03 Abschnitt D die Clusteranalyse und die volle Prognosefunktion ansetzt und unter der RW-R1 Abschnitt 4 die Konfidenz der Prognose zwingend auf niedrig setzt.
Bei n ≤ 20 gilt für alle fünf Fallen:
- Die Prüfgrösse wird als Auszählung berichtet («x von n»), nie als Prozentwert allein.
- Der Status bleibt
angelegt; eine Anhebung aufbestätigtfindet nicht statt, auch nicht mit Begründung. - Die Auszählung geht in die Kalibrierungsliste.
Bei n = 4 ist eine 20-Prozent-Schwelle mit einer einzigen Einheit überschritten, und die Zusatzbedingung «ein Drittel mit EXPL ≥ 2» ist es mit derselben Einheit. Die Schwelle misst dann das Vorhandensein eines Codes, nicht einen Anteil. Mindestzahl und Begründung sind eine KMK-Setzung, 🔴 EST.
Hinweis: Die Schwelle von
REZ-R11ist keine Fallenschwelle. Die RegelREZ-R11verlangtNORM_HYPO_TEXTin mindestens 30 Prozent der Beiträge und eine bestätigteTRAP_NORM_HYPO. Würde die Falle mit derselben Messung gehoben, prüfte die Regel zweimal dasselbe. Die 30 Prozent ausRW-R1werden für die Statusbestimmung deshalb nicht mitverwendet; die Anhebung vonTRAP_NORM_HYPOist wie bei den übrigen Fallen ohne Schwelle im Bericht mit den gemessenen Anteilen zu begründen. NEU 24.09.2026
Kalibrierungsliste. Die gemessenen Prüfgrössen werden je Fall und Falle in einer Kalibrierungsliste geführt – auch unterhalb der Mindestzahl und auch dort, wo die Falle nicht gehoben wird. Aus ihr werden die noch fehlenden Schwellen abgeleitet und die gesetzten nachkalibriert. Die Liste enthält Falldaten und ist nicht Teil dieser Ressource; sie wird in der Ablage des Systems geführt. NEU 24.09.2026
4 Wie die Fallen weiterverwendet werden
Grundregel: Die Fallen gehen nicht in
INT_SUMein. Sie sind keine Verstärker, sondern Anschlussstellen. Neu wird je Falle die erwartete Frame-Signatur mitgegeben – damit wird ADAMs Diagnose an FRAMIs Korpus falsifizierbar, statt als Behauptung stehenzubleiben.
Fallen mit dem Status bestätigt nach Abschnitt 3 führt FRAMI als eigenständige, von INT_SUM getrennte Grössen und übergibt sie an EVI, wo sie in die Lagebeurteilung und die Strategiewahl eingehen (MI-04 Schritt 3, RW-R2). Eine Regel der Rezeptionsprognose besteht derzeit nur für TRAP_NORM_HYPO (REZ-R11 in RW-R1); für die übrigen vier Fallen sagt RW-R1 nichts voraus. Fallen mit dem Status angelegt werden berichtet, aber nicht gewichtet. NEU 05.10.2026
Hinweis: Alle fünf Fallen sind zu führen. Bis Version 1.0 nannte der ADAM-Output an FRAMI nur drei (Heuchelei, David gegen Goliath, Stein im Glashaus);
TRAP_COMPundTRAP_ALLYfielen aus dem Bericht. Ebenso: die Wertelücke beiTRAP_NORM_HYPOwird hier festgestellt, nicht in FRAMI.
Änderungsprotokoll
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 2.0 | 13.08.2026 | Codes je Falle vereinheitlicht (TRAP_*). Neue Spalten «Erwartung im Korpus» und «Prüfgrösse in FRAMI» – damit wird die Diagnose an den Daten falsifizierbar. Klarstellung, dass die Fallen nicht in INT_SUM eingehen und dass alle fünf zu führen sind. |
| 2.0 | 19.09.2026 | Nachtrag 19.09.: Abschnitt 3 «Status und Belegpflicht» neu, bisheriger Abschnitt 3 zu 4 umnummeriert. Der Status ist neu dreiwertig (bestätigt, angelegt, nein) und verlangt einen konkreten, datierbaren Einzelbeleg; Eigenschaften der Organisation wie Grösse, Alter oder Rechtsform genügen nicht. Nur bestätigte Fallen gehen in die Prognosefunktion ein. ADAM setzt angelegt oder nein, FRAMI hebt anhand der Prüfgrösse auf bestätigt. Warnregel bei vier oder fünf bestätigten Fallen. Anlass ist die Rückprobe am Fall der F‑35-Beschaffung vom 18.09.2026. |
| 2.0 | 23.09.2026 | Abschnitt 3: Schwellen für die Anhebung von TRAP_HIST (20 Prozent, davon ein Drittel mit EXPL ≥ 2) und TRAP_POWER (gesetzt, nicht kalibriert), beide als 🔴 EST. Abgrenzung von TRAP_HIST und INT_HIST: keine Ähnlichkeitsprüfung für den Einzelbeleg der Falle. Anlass: Übergabe aus dem Fall Nestlé / Zwangsverwaltung Russland. |
| 2.0 | 24.09.2026 | Abschnitt 3: Mindestzahl für die Anhebung, n > 20 codierte Einheiten (Anschluss an MI-03 Abschnitt D), darunter Auszählung statt Prozentwert, Status bleibt angelegt; 🔴 EST. Klarstellung, dass die Schwelle von REZ-R11 keine Fallenschwelle ist. Kalibrierungsliste eingeführt (Ablage, nicht publiziert). Anlass: Übergabe aus einer laufenden Fallanalyse mit vier codierten Einheiten. Nachtrag 24.09.2026: Zahl im Hinweis zu TRAP_HIST berichtigt – zwei von sieben Codierungen mit EXPL 2, nicht eine; Drittelkriterium (drei Codierungen) ausdrücklich genannt. Status der Falle unverändert angelegt. Anlass: Methodenlauf zur Kalibrierungsliste, Auszählung am Export des Fallordners. |
| 2.0 | 26.09.2026 | Abschnitt 2, Prüffrage TRAP_ALLY: Zu den Netzwerkpartnern zählen auch Organisationen im Umfeld der Eigentümer oder der früheren Leitung, die diese gegründet oder geprägt haben; die Zuordnung folgt dem Kanal der Belastung (Name und Eigentümerschaft), nicht dem Vertrag. Keine Schwelle für TRAP_ALLY, Status der Falle im Anlassfall unverändert angelegt. Anlass: Rückprobe am Fall Läderach / Schule Domino Servite, Entscheid des Auftraggebers vom 26.09.2026. |
| 2.0 | 03.10.2026 | Abschnitt 3, Schwelle TRAP_POWER: ROLE_ZIEL = Organisation, amtierende Leitung oder ausführende Stelle statt des nicht bestehenden Werts «Krisenorganisation»; ACTOR_MORAL = Betroffene schliesst stellvertretende Interessenvertretungen ein (KB-F2), Anteil stellvertretend getrennt ausweisen und bei der Anhebung vermerken, wenn er die Schwelle allein trägt. Erster positiver Beobachtungswert (27,8 / 22,2 Prozent) im Warnkasten. Anlass: Rückprobe Manor / Stellenabbau 2020 vom 03.10.2026; Status im Anlassfall nach Entscheid des Auftraggebers angelegt. |
| 2.0 | 04.10.2026 | Abschnitt 3, Schwelle TRAP_POWER: Zusatzbedingung für stellvertretende Stimmen. Tragen sie die Schwelle allein, wird nur bei redaktioneller Übernahme der Machtmissbrauchsdeutung (Medientyp 1–3 ohne Interessenbindung, Feststellung wie in REZ-R08) auf bestätigt gehoben, sonst bleibt die Falle angelegt. Warnkasten nachgeführt, Hinweis mit Begründung neu. KMK-Setzung, Schwelle unverändert 🔴 EST. Gilt ab Publikation, keine Nachcodierung abgeschlossener Fälle. Anlass: Nachkalibrierung nach der Rückprobe Manor / Stellenabbau 2020, Entscheid des Auftraggebers vom 04.10.2026. |
| 2.0 | 05.10.2026 | Abschnitt 3: TRAP_HIST mit zweitem Beobachtungswert (Raiffeisen Schweiz / Vincenz 2018); Hinweis zu TRAP_ALLY, wenn der Partner Schauplatz des Fehlverhaltens ist (keine Erweiterung der Prüfgrösse). Schwellen unverändert. Anlass: Rückprobe vom 05.10.2026. |
| 2.0 | 05.10.2026 | Nachtrag 05.10.2026: Abschnitt 3, Hinweis zu TRAP_HIST: Zahl berichtigt – zwei von 30 Codierungen mit EXPL ≥ 2, nicht eine (Einzelprüfung im Analysetool); Status unverändert angelegt. Abschnitt 3 und 4: Weiterverwendung bestätigter Fallen richtiggestellt – sie gehen in die Lagebeurteilung und Strategiewahl von EVI ein; in RW-R1 wirkt derzeit nur TRAP_NORM_HYPO über REZ-R11. Keine Regeländerung. Anlass: Rücklauf des Analysetools vom 05.10.2026. |
| 2.0 | 05.10.2026 | Nachtrag 05.10.2026, zweiter Teil: Abschnitt 3, Schwelle TRAP_HIST: Zählebene ausdrücklich genannt – Mengenkriterium auf der Einheitenebene, Drittelkriterium auf der Codierungsebene. Redaktionell, Schwelle unverändert. Anlass: Rücklauf des Analysetools vom 05.10.2026 (29 Einheiten, 30 Codierungen im Fall Raiffeisen), Entscheid des Auftraggebers vom selben Tag. |
Zitation: KMK-Analyse-System (2026): Risikofallen (nichtsituativ), Ressource KB-A2, Version 2.0. krisenkom.ch.
Verwandte Ressourcen: KB-A1 · MI-01 · MI-03
© 2026 mediata sa · krisenkom.ch · Drs. A. Grynko & O. Baeriswyl