Krisenmanagement und -kommunikation

Drs. A. Grynko & O. Baeriswyl


KB-A2 Risikofallen nichtsituativ

KMK-RESSOURCE KB-A2

Risikofallen (nichtsituativ)

Ver­si­on2.0
Stand05.10.2026
Gilt ab13.08.2026
ErsetztVer­si­on 1.0 vom 25.04.2026
ModulADAM
Ebe­neKon­text (nicht­si­tua­tiv)
Gel­tungs­artMess­vor­schrift
Kon­ven­tio­nenKB-00 Codebuch-Konventionen
System­ver­si­onKMK 2.0

Mass­geb­li­che Fas­sung für KMK-Ana­ly­sen (KI-Abruf). Bei jeder Ana­ly­se live abru­fen, nie aus dem Cache.


1 Zweck

Die fünf Fal­len sind struk­tu­rel­le Risi­ken: sie bestehen unab­hän­gig von der kon­kre­ten Kri­se und machen im Kri­sen­fall bestimm­te Frames ver­füg­bar. ADAM prüft jede Fal­le mit Ja oder Nein und einer kur­zen Begründung.

2 Die fünf Fallen

CodeFal­lePrüf­fra­geErwar­tung im Kor­pusPrüf­grös­se in FRAMI
TRAP_NORM_HYPOHeu­che­lei-Fal­leBesteht eine Dis­kre­panz zwi­schen kom­mu­ni­zier­ten Kern­wer­ten und der geleb­ten orga­ni­sa­tio­na­len Realität?erhöh­ter Heuchelei-VorwurfAnteil NORM_HYPO_TEXT
TRAP_POWERDavid gegen GoliathIst ein Macht­miss­brauchs-Vor­wurf auf­grund der struk­tu­rel­len Posi­ti­on der Orga­ni­sa­ti­on möglich?Macht­miss­brauchs-Rah­mungROLE_SUENDENBOCK, ACTOR_MORAL = Betrof­fe­ne, REL_FORDERER
TRAP_HISTStein im GlashausBela­stet die eige­ne Ver­gan­gen­heit die aktu­el­le Glaub­wür­dig­keit strukturell?Rück­griff auf die VergangenheitDESK_VERSAEUMNIS – Über­schnei­dung mit INT_HIST dekla­rie­ren, nicht addie­ren
TRAP_COMPKom­pe­tenz und Glaub­wür­dig­keitSteht die kom­mu­ni­zier­te Kern­kom­pe­tenz im Wider­spruch zur struk­tu­rel­len Rea­li­tät der Organisation?Kri­tik an der Kom­mu­ni­ka­ti­on selbstAnteil NORM_DOUBLE
TRAP_ALLYAlli­anzSind zen­tra­le Netz­werk­part­ner oder Unter­stüt­zer der Orga­ni­sa­ti­on repu­ta­tio­nell vor­be­la­stet? Zu den Netz­werk­part­nern zäh­len auch Orga­ni­sa­tio­nen im Umfeld der Eigen­tü­mer oder der frü­he­ren Lei­tung, die die­se gegrün­det oder geprägt haben. Die Zuord­nung folgt dem Kanal, über den die Bela­stung wirkt – Name und Eigen­tü­mer­schaft, nicht Vertrag.Bela­stung über NetzwerkpartnerREL_KOMPLIZE

3 Status und Belegpflicht NEU 19.09.2026

Jede Fal­le trägt einen von drei Sta­tus­wer­ten. Die Zwei­wer­tig­keit der Fas­sung vom 13.08.2026 – Ja oder Nein – hat sich als zu grob erwiesen.

Sta­tusBedin­gungWei­ter­ver­wen­dung
bestätigtADAM nennt einen kon­kre­ten Ein­zel­be­leg und die Prüf­grös­se aus Abschnitt 2 zeigt die Fal­le im Korpus.geht als eigen­stän­di­ge Grös­se in die Lage­be­ur­tei­lung und die Stra­te­gie­wahl von EVI ein (MI-04, RW-R2). In den Regeln der Rezep­ti­ons­pro­gno­se (RW-R1) wirkt der­zeit nur TRAP_NORM_HYPO, über REZ-R11.
angelegtDer Ein­zel­be­leg liegt vor, die Prüf­grös­se erreicht ihn im Kor­pus nicht: struk­tu­rell vor­han­den, im Dis­kurs nicht aktiviert.wird im Lage­bild berich­tet, wird nicht gewichtet.
neinKein Ein­zel­be­leg.ent­fällt, bleibt aber in der Tafel als geprüft ausgewiesen.

Die Beleg­pflicht. Ein Ein­zel­be­leg ist ein benenn­ba­rer, datier­ba­rer Sach­ver­halt – ein Vor­fall, ein Doku­ment, eine Aus­sa­ge. Grös­se, Alter, Rechts­form oder Markt­stel­lung der Orga­ni­sa­ti­on sind kein Beleg, son­dern eine Eigen­schaft. «Der Bund ist struk­tu­rell der mäch­tig­ste Akteur» trägt TRAP_POWER nicht; «die Orga­ni­sa­ti­on hat im Ver­fah­ren X ihre Stel­lung gegen die Betrof­fe­nen ein­ge­setzt» trägt sie.

Ach­tung: Vier oder fünf bestä­tig­te Fal­len sind ein Prüf­zei­chen für die Mes­sung, kein Befund über die Orga­ni­sa­ti­on. Bei gros­sen, alten oder staat­li­chen Trä­gern fällt jede Prüf­fra­ge fast zwangs­läu­fig auf Ja: Der Staat ist immer mäch­tig, bean­sprucht immer Kom­pe­tenz, hat immer eine Ver­gan­gen­heit, führt Trans­pa­renz immer im Leit­bild und unter­hält immer bela­ste­te Netz­werk­part­ner. Eine Tafel, die dann fünf von fünf zeigt, misst Grös­se und Alter, nicht Risi­ko. Häu­fen sich die Ja, ist je Fal­le der unter­schei­den­de Ein­zel­be­leg zu nen­nen oder der Sta­tus her­ab­zu­stu­fen; die Häu­fung selbst ist im Bericht zu ver­mer­ken. Anlass ist die Rück­pro­be am Fall der F‑35-Beschaf­fung vom 18.09.2026, in der alle fünf Fal­len als bestä­tigt geführt wurden.

Wer welchen Status setzt

ADAM arbei­tet vor FRAMI und kann die Prüf­grös­se noch nicht ken­nen. ADAM setzt des­halb angelegt oder nein und gibt den Ein­zel­be­leg mit. Auf bestätigt hebt erst FRAMI, wenn die Prüf­grös­se im codier­ten Kor­pus erreicht ist. Die Anhe­bung ist der Ort, an dem ADAMs Dia­gno­se fal­si­fi­zier­bar wird; ohne sie bleibt sie eine Behauptung.

Hin­weis: Der umge­kehr­te Fall ist eine Rück­mel­dung an ADAM. Zeigt die Prüf­grös­se eine Fal­le deut­lich, für die ADAM kei­nen Ein­zel­be­leg fand, wird die Fal­le nach­träg­lich geprüft und der Befund im Codier­pro­to­koll ver­merkt. Er bedeu­tet, dass die Kon­text­ana­ly­se etwas über­se­hen hat, nicht dass der Kor­pus falsch codiert ist.

Schwellen für die Anhebung NEU 23.09.2026

Ohne Schwel­le bleibt die Anhe­bung auf bestätigt eine Set­zung des ein­zel­nen Berichts, und zwei Ana­ly­sen kön­nen die­sel­be Lage ver­schie­den wer­ten. Für zwei Fal­len gel­ten des­halb feste Schwel­len. Antei­le bezie­hen sich auf die codier­ten Ein­hei­ten, gewich­tet, wo MI-03 Schritt 2b Gewich­te vor­sieht; die Codie­rung muss sich auf die Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on beziehen.

Fal­lebestä­tigt, wennGrund­la­ge
TRAP_HISTDESK_VERSAEUMNIS steht in min­de­stens 20 Pro­zent der Ein­hei­ten (Ein­hei­ten­ebe­ne), und min­de­stens ein Drit­tel der DESK_VERSAEUMNIS-Codie­run­gen trägt EXPL ≥ 2 (Codie­rungs­ebe­ne). Eine Ein­heit mit meh­re­ren Codie­run­gen zählt im ersten Kri­te­ri­um ein­mal, im zwei­ten mit jeder Codie­rung. NEU 05.10.2026an vier Fäl­len abge­lei­tet, 🔴 EST
TRAP_POWERROLE_SUENDENBOCK mit ROLE_ZIEL = Orga­ni­sa­ti­on, amtie­ren­de Lei­tung oder aus­füh­ren­de Stel­le in min­de­stens 10 Pro­zent der Ein­hei­ten, oder ACTOR_MORAL = Betrof­fe­ne – eigen oder stell­ver­tre­tend (KB-F2) – in min­de­stens 20 Pro­zent und REL_FORDERER in min­de­stens 10 Pro­zent.

Tra­gen stell­ver­tre­ten­de Stim­men die Schwel­le allein – ohne sie läge der Anteil ACTOR_MORAL = Betrof­fe­ne unter 20 Pro­zent –, wird die Fal­le nur dann auf bestätigt geho­ben, wenn min­de­stens eine Redak­ti­on (Medi­en­typ 1–3 ohne Inter­es­sen­bin­dung an eine Kon­flikt­par­tei) die Deu­tung des Macht­miss­brauchs als eige­ne Aus­sa­ge über­nimmt oder bestä­tigt; die Über­nah­me wird wie in REZ-R08 (RW-R1) fest­ge­stellt. Zita­te betei­lig­ter Akteu­re und die Ver­bands­pres­se einer betei­lig­ten Inter­es­sen­ver­tre­tung genü­gen nicht. Fehlt die Über­nah­me, bleibt die Fal­le angelegt. Der Anteil stellvertretend wird immer getrennt aus­ge­wie­sen. NEU 04.10.2026
gesetzt, nicht kali­briert, 🔴 EST; die Zusatz­be­din­gung für stell­ver­tre­ten­de Stim­men ist eine KMK-Set­zung, kei­ne kali­brier­te Regel

War­um bei TRAP_HIST die Expli­zit­heit zählt. Die Ver­gan­gen­heit zu erwäh­nen heisst nicht, sie gegen die Orga­ni­sa­ti­on zu wen­den. Scharf wird die Fal­le erst, wenn der Dis­kurs die Vor­ge­schich­te aus­drück­lich als Ver­säum­nis benennt; rekon­stru­ier­te Anspie­lun­gen genü­gen nicht. Im Fall Nest­lé / Zwangs­ver­wal­tung Russ­land stand DESK_VERSAEUMNIS in 25 Pro­zent der Ein­hei­ten, aber nur zwei von sie­ben Codie­run­gen tru­gen EXPL 2 – ver­langt wären drei, und die Fal­le bleibt dort angelegt. In der Rück­pro­be Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018 vom 05.10.2026 lag DESK_VERSAEUMNIS mit 15,3 Pro­zent schon unter der Men­gen­schwel­le; von den 30 Codie­run­gen tru­gen nur zwei EXPL ≥ 2 (nach Ein­zel­prü­fung vom 05.10.2026). Ver­säum­nis­se wer­den in bei­den Fäl­len sel­ten benannt. Ob die Expli­zit­heits­be­din­gung zu streng ist, lässt sich erst an einem Fall über der Men­gen­schwel­le prü­fen. NEU 05.10.2026

Ach­tung: Die Schwel­le für TRAP_POWER hat erst einen posi­ti­ven Beob­ach­tungs­wert. In den vier zuerst gemes­se­nen Fäl­len lag kei­ne der Prüf­grös­sen über 7,1 Pro­zent. Der erste Fall über der Schwel­le ist die Rück­pro­be Man­or / Stel­len­ab­bau 2020 vom 03.10.2026: ACTOR_MORAL = Betrof­fe­ne in 27,8 Pro­zent der Ein­hei­ten, aus­schliess­lich stell­ver­tre­tend durch Gewerk­schaf­ten, REL_FORDERER 22,2 Pro­zent, ROLE_SUENDENBOCK 0. Ohne die stell­ver­tre­ten­den Stim­men läge die Prüf­grös­se bei null, und kei­ne Redak­ti­on über­nahm die Deu­tung des Macht­miss­brauchs; nach der Zusatz­be­din­gung vom 04.10.2026 (Tabel­le oben) bleibt die Fal­le dort angelegt. Der Ver­lauf nach t zeig­te kei­ne Eska­la­ti­on, was die Ein­stu­fung stützt – eine erste Beob­ach­tung, kein Kali­brie­rungs­be­leg. Der Wert «Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on» für ROLE_ZIEL, den die Schwel­le bis zum 03.10.2026 nann­te, besteht in KB-F4 nicht; gemeint sind die drei Wer­te der Orga­ni­sa­ti­on und ihrer Orga­ne. NEU 03.10.2026 Für TRAP_NORM_HYPO, TRAP_COMP und TRAP_ALLY ist noch kei­ne Schwel­le gesetzt; dort ist die Anhe­bung im Bericht mit den gemes­se­nen Antei­len zu begründen.

Hin­weis: War­um die stell­ver­tre­ten­de Stim­me zählt, aber nicht allein trägt. Gewerk­schaf­ten und ande­re Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen blei­ben als insti­tu­tio­nel­le Stim­me der Betrof­fe­nen aner­kannt. Gera­de das Schwei­gen einer Beleg­schaft kann Aus­druck des Macht­ge­fäl­les sein, das die Fal­le erfasst; ein Aus­schluss mach­te sie in Arbeits­kon­flik­ten blind. Füllt eine Kon­flikt­par­tei aber bei­de Kri­te­ri­en selbst – als mora­li­scher Akteur und als For­de­rer –, misst die Prüf­grös­se ihre Anwe­sen­heit im Dis­kurs, nicht die Durch­set­zung ihrer Deu­tung. Erst die Über­nah­me durch eine Redak­ti­on zeigt, dass die Deu­tung über die Par­tei hin­aus trägt. Die­sel­be Logik gilt seit dem 03.10.2026 für REZ-R08. NEU 04.10.2026

Hin­weis: TRAP_HIST und INT_HIST prü­fen die Vor­ge­schich­te ver­schie­den. Der Ver­stär­ker INT_HIST fragt nach der Zuschrei­bung und zählt nach KB-A1 nur ähn­li­che Vor­fäl­le. TRAP_HIST fragt, ob die eige­ne Ver­gan­gen­heit die aktu­el­le Glaub­wür­dig­keit bela­stet – das kann auch ein Vor­fall ande­rer Art. Als Ein­zel­be­leg in ADAM genügt des­halb jeder beleg­te Vor­fall; ob der Dis­kurs ihn auf­greift, ent­schei­det die Schwel­le in FRAMI. Die Über­schnei­dung bleibt zu dekla­rie­ren, nicht zu addieren.

Hin­weis: TRAP_ALLY, wenn der Part­ner Schau­platz des Fehl­ver­hal­tens ist.NEU 05.10.2026 Die Prüf­grös­se REL_KOMPLIZE erfasst Part­ner, deren eige­ne Vor­be­la­stung auf die Orga­ni­sa­ti­on abfärbt. Liegt die Bela­stung dage­gen in Geschäf­ten, die eine Lei­tungs­per­son über einen Part­ner abge­wickelt hat – der Part­ner ist Schau­platz, oft sogar Geschä­dig­ter oder Anzei­ge­er­stat­ter –, gehört sie zum Fehl­ver­hal­ten selbst und läuft über REZ-R08 (RW-R1). Die Prüf­grös­se wird dafür nicht erwei­tert, weil der­sel­be Sach­ver­halt sonst dop­pelt zähl­te; die Fal­le bleibt angelegt, und der Bericht nennt die Kon­stel­la­ti­on. Erster Fall: Rück­pro­be Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018 vom 05.10.2026 (REL_KOMPLIZE 1,1 Prozent).

Mindestzahl codierter Einheiten NEU 24.09.2026

Eine Pro­zent­schwel­le trägt nur, wenn der Kor­pus fei­ner auf­löst als die Schwel­le selbst; eine ein­zel­ne Ein­heit ent­spricht 100/n Pro­zent­punk­ten. Die Schwel­len die­ses Abschnitts gel­ten des­halb erst ab mehr als 20 codier­ten Ein­hei­ten (n > 20) – der­sel­ben Gren­ze, ab der MI-03 Abschnitt D die Clu­ster­ana­ly­se und die vol­le Pro­gno­se­funk­ti­on ansetzt und unter der RW-R1 Abschnitt 4 die Kon­fi­denz der Pro­gno­se zwin­gend auf nied­rig setzt.

Bei n ≤ 20 gilt für alle fünf Fallen:

  • Die Prüf­grös­se wird als Aus­zäh­lung berich­tet («x von n»), nie als Pro­zent­wert allein.
  • Der Sta­tus bleibt angelegt; eine Anhe­bung auf bestätigt fin­det nicht statt, auch nicht mit Begründung.
  • Die Aus­zäh­lung geht in die Kalibrierungsliste.

Bei n = 4 ist eine 20-Pro­zent-Schwel­le mit einer ein­zi­gen Ein­heit über­schrit­ten, und die Zusatz­be­din­gung «ein Drit­tel mit EXPL ≥ 2» ist es mit der­sel­ben Ein­heit. Die Schwel­le misst dann das Vor­han­den­sein eines Codes, nicht einen Anteil. Min­dest­zahl und Begrün­dung sind eine KMK-Set­zung, 🔴 EST.

Hin­weis: Die Schwel­le von REZ-R11 ist kei­ne Fal­len­schwel­le. Die Regel REZ-R11 ver­langt NORM_HYPO_TEXT in min­de­stens 30 Pro­zent der Bei­trä­ge und eine bestä­tig­te TRAP_NORM_HYPO. Wür­de die Fal­le mit der­sel­ben Mes­sung geho­ben, prüf­te die Regel zwei­mal das­sel­be. Die 30 Pro­zent aus RW-R1 wer­den für die Sta­tus­be­stim­mung des­halb nicht mit­ver­wen­det; die Anhe­bung von TRAP_NORM_HYPO ist wie bei den übri­gen Fal­len ohne Schwel­le im Bericht mit den gemes­se­nen Antei­len zu begrün­den. NEU 24.09.2026

Kali­brie­rungs­li­ste. Die gemes­se­nen Prüf­grös­sen wer­den je Fall und Fal­le in einer Kali­brie­rungs­li­ste geführt – auch unter­halb der Min­dest­zahl und auch dort, wo die Fal­le nicht geho­ben wird. Aus ihr wer­den die noch feh­len­den Schwel­len abge­lei­tet und die gesetz­ten nach­ka­li­briert. Die Liste ent­hält Fall­da­ten und ist nicht Teil die­ser Res­sour­ce; sie wird in der Abla­ge des Systems geführt. NEU 24.09.2026

4 Wie die Fallen weiterverwendet werden

Grund­re­gel: Die Fal­len gehen nicht in INT_SUM ein. Sie sind kei­ne Ver­stär­ker, son­dern Anschluss­stel­len. Neu wird je Fal­le die erwar­te­te Frame-Signa­tur mit­ge­ge­ben – damit wird ADAMs Dia­gno­se an FRAMIs Kor­pus fal­si­fi­zier­bar, statt als Behaup­tung stehenzubleiben.

Fal­len mit dem Sta­tus bestätigt nach Abschnitt 3 führt FRAMI als eigen­stän­di­ge, von INT_SUM getrenn­te Grös­sen und über­gibt sie an EVI, wo sie in die Lage­be­ur­tei­lung und die Stra­te­gie­wahl ein­ge­hen (MI-04 Schritt 3, RW-R2). Eine Regel der Rezep­ti­ons­pro­gno­se besteht der­zeit nur für TRAP_NORM_HYPO (REZ-R11 in RW-R1); für die übri­gen vier Fal­len sagt RW-R1 nichts vor­aus. Fal­len mit dem Sta­tus angelegt wer­den berich­tet, aber nicht gewich­tet. NEU 05.10.2026

Hin­weis: Alle fünf Fal­len sind zu füh­ren. Bis Ver­si­on 1.0 nann­te der ADAM-Out­put an FRAMI nur drei (Heu­che­lei, David gegen Goli­ath, Stein im Glas­haus); TRAP_COMP und TRAP_ALLY fie­len aus dem Bericht. Eben­so: die Wer­te­lücke bei TRAP_NORM_HYPO wird hier fest­ge­stellt, nicht in FRAMI.

Änderungsprotokoll

Ver­si­onDatumÄnde­rung
2.013.08.2026Codes je Fal­le ver­ein­heit­licht (TRAP_*). Neue Spal­ten «Erwar­tung im Kor­pus» und «Prüf­grös­se in FRAMI» – damit wird die Dia­gno­se an den Daten fal­si­fi­zier­bar. Klar­stel­lung, dass die Fal­len nicht in INT_SUM ein­ge­hen und dass alle fünf zu füh­ren sind.
2.019.09.2026Nach­trag 19.09.: Abschnitt 3 «Sta­tus und Beleg­pflicht» neu, bis­he­ri­ger Abschnitt 3 zu 4 umnum­me­riert. Der Sta­tus ist neu drei­wer­tig (bestätigt, angelegt, nein) und ver­langt einen kon­kre­ten, datier­ba­ren Ein­zel­be­leg; Eigen­schaf­ten der Orga­ni­sa­ti­on wie Grös­se, Alter oder Rechts­form genü­gen nicht. Nur bestä­tig­te Fal­len gehen in die Pro­gno­se­funk­ti­on ein. ADAM setzt angelegt oder nein, FRAMI hebt anhand der Prüf­grös­se auf bestätigt. Warn­re­gel bei vier oder fünf bestä­tig­ten Fal­len. Anlass ist die Rück­pro­be am Fall der F‑35-Beschaf­fung vom 18.09.2026.
2.023.09.2026Abschnitt 3: Schwel­len für die Anhe­bung von TRAP_HIST (20 Pro­zent, davon ein Drit­tel mit EXPL ≥ 2) und TRAP_POWER (gesetzt, nicht kali­briert), bei­de als 🔴 EST. Abgren­zung von TRAP_HIST und INT_HIST: kei­ne Ähn­lich­keits­prü­fung für den Ein­zel­be­leg der Fal­le. Anlass: Über­ga­be aus dem Fall Nest­lé / Zwangs­ver­wal­tung Russland.
2.024.09.2026Abschnitt 3: Min­dest­zahl für die Anhe­bung, n > 20 codier­te Ein­hei­ten (Anschluss an MI-03 Abschnitt D), dar­un­ter Aus­zäh­lung statt Pro­zent­wert, Sta­tus bleibt angelegt; 🔴 EST. Klar­stel­lung, dass die Schwel­le von REZ-R11 kei­ne Fal­len­schwel­le ist. Kali­brie­rungs­li­ste ein­ge­führt (Abla­ge, nicht publi­ziert). Anlass: Über­ga­be aus einer lau­fen­den Fall­ana­ly­se mit vier codier­ten Ein­hei­ten. Nach­trag 24.09.2026: Zahl im Hin­weis zu TRAP_HIST berich­tigt – zwei von sie­ben Codie­run­gen mit EXPL 2, nicht eine; Drit­tel­kri­te­ri­um (drei Codie­run­gen) aus­drück­lich genannt. Sta­tus der Fal­le unver­än­dert angelegt. Anlass: Metho­den­lauf zur Kali­brie­rungs­li­ste, Aus­zäh­lung am Export des Fallordners.
2.026.09.2026Abschnitt 2, Prüf­fra­ge TRAP_ALLY: Zu den Netz­werk­part­nern zäh­len auch Orga­ni­sa­tio­nen im Umfeld der Eigen­tü­mer oder der frü­he­ren Lei­tung, die die­se gegrün­det oder geprägt haben; die Zuord­nung folgt dem Kanal der Bela­stung (Name und Eigen­tü­mer­schaft), nicht dem Ver­trag. Kei­ne Schwel­le für TRAP_ALLY, Sta­tus der Fal­le im Anlass­fall unver­än­dert angelegt. Anlass: Rück­pro­be am Fall Läder­ach / Schu­le Domi­no Ser­vi­te, Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom 26.09.2026.
2.003.10.2026Abschnitt 3, Schwel­le TRAP_POWER: ROLE_ZIEL = Orga­ni­sa­ti­on, amtie­ren­de Lei­tung oder aus­füh­ren­de Stel­le statt des nicht bestehen­den Werts «Kri­sen­or­ga­ni­sa­ti­on»; ACTOR_MORAL = Betrof­fe­ne schliesst stell­ver­tre­ten­de Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen ein (KB-F2), Anteil stellvertretend getrennt aus­wei­sen und bei der Anhe­bung ver­mer­ken, wenn er die Schwel­le allein trägt. Erster posi­ti­ver Beob­ach­tungs­wert (27,8 / 22,2 Pro­zent) im Warn­ka­sten. Anlass: Rück­pro­be Man­or / Stel­len­ab­bau 2020 vom 03.10.2026; Sta­tus im Anlass­fall nach Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers angelegt.
2.004.10.2026Abschnitt 3, Schwel­le TRAP_POWER: Zusatz­be­din­gung für stell­ver­tre­ten­de Stim­men. Tra­gen sie die Schwel­le allein, wird nur bei redak­tio­nel­ler Über­nah­me der Macht­miss­brauchs­deu­tung (Medi­en­typ 1–3 ohne Inter­es­sen­bin­dung, Fest­stel­lung wie in REZ-R08) auf bestätigt geho­ben, sonst bleibt die Fal­le angelegt. Warn­ka­sten nach­ge­führt, Hin­weis mit Begrün­dung neu. KMK-Set­zung, Schwel­le unver­än­dert 🔴 EST. Gilt ab Publi­ka­ti­on, kei­ne Nach­co­die­rung abge­schlos­se­ner Fäl­le. Anlass: Nach­ka­li­brie­rung nach der Rück­pro­be Man­or / Stel­len­ab­bau 2020, Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom 04.10.2026.
2.005.10.2026Abschnitt 3: TRAP_HIST mit zwei­tem Beob­ach­tungs­wert (Raiff­ei­sen Schweiz / Vin­cenz 2018); Hin­weis zu TRAP_ALLY, wenn der Part­ner Schau­platz des Fehl­ver­hal­tens ist (kei­ne Erwei­te­rung der Prüf­grös­se). Schwel­len unver­än­dert. Anlass: Rück­pro­be vom 05.10.2026.
2.005.10.2026Nach­trag 05.10.2026: Abschnitt 3, Hin­weis zu TRAP_HIST: Zahl berich­tigt – zwei von 30 Codie­run­gen mit EXPL ≥ 2, nicht eine (Ein­zel­prü­fung im Ana­ly­se­tool); Sta­tus unver­än­dert angelegt. Abschnitt 3 und 4: Wei­ter­ver­wen­dung bestä­tig­ter Fal­len rich­tig­ge­stellt – sie gehen in die Lage­be­ur­tei­lung und Stra­te­gie­wahl von EVI ein; in RW-R1 wirkt der­zeit nur TRAP_NORM_HYPO über REZ-R11. Kei­ne Regel­än­de­rung. Anlass: Rück­lauf des Ana­ly­se­tools vom 05.10.2026.
2.005.10.2026Nach­trag 05.10.2026, zwei­ter Teil: Abschnitt 3, Schwel­le TRAP_HIST: Zähl­ebe­ne aus­drück­lich genannt – Men­gen­kri­te­ri­um auf der Ein­hei­ten­ebe­ne, Drit­tel­kri­te­ri­um auf der Codie­rungs­ebe­ne. Redak­tio­nell, Schwel­le unver­än­dert. Anlass: Rück­lauf des Ana­ly­se­tools vom 05.10.2026 (29 Ein­hei­ten, 30 Codie­run­gen im Fall Raiff­ei­sen), Ent­scheid des Auf­trag­ge­bers vom sel­ben Tag.

Zita­ti­on: KMK-Ana­ly­se-System (2026): Risi­ko­fal­len (nicht­si­tua­tiv), Res­sour­ce KB-A2, Ver­si­on 2.0. krisenkom.ch.

Ver­wand­te Res­sour­cen: KB-A1 · MI-01 · MI-03

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